Entwicklung Hotel "Zum Bad"; Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Für das Hotel „Zum Bad“ steht die Übergabe an die nächste Generation an. Zwei Kinder der Familie Paschek wollen gemeinsam den Betrieb übernehmen. Sie wollen Conny Schaffer mit in den Betrieb einbeziehen und haben vor, gemeinsam den Betrieb weiterzuentwickeln. Es sollen zu den vorhandenen 20 Zimmern (37 Betten) weitere 20 Zimmer entstehen, das Restaurant vergrößert und der Wellnessbereich erweitert werden.

Der Bürgermeister erläuterte, dass die Gemeinde bauplanungsrechtlich tätig werden muss, damit eine Erweiterung des Betriebes möglich ist. Es bedarf einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Neuaufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung vom 21.01.2020 mit dem Projekt befasst und hat folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur weiteren Entwicklung des Hotels „Zum Bad“ die Änderung des Flächennutzungsplans für ein Sondergebiet „Fremdenverkehr“ gemäß § 11 BauNVO zu beschließen und das Aufstellungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuleiten.“

Der Seniorchef des Hotels „Zum Bad“, Engelbert Paschek, stellte dem Gremium kurz die Hintergründe und die Notwendigkeit dieses Projektes dar. Im Gemeinderat wird das Vorhaben allgemein befürwortet. Es wird begrüßt, dass eine einheimische Familie ihren Betrieb weiterentwickeln möchte.

Beschluss 1

Die Änderung des Flächennutzungsplanes als „Sondergebiet Fremdenverkehr“ gem. § 11 BauNVO wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Aufstellungsbeschluss für vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hotel Zum Bad“ wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Auftrag für die Planung wird an das Büro AGL- Prof. Pröbstl, Etting vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Bürgermeister wird ermächtigt einen städtebaulichen Vertrag für die Erstattung der Kosten für die Planungsleistung usw. abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:29 Uhr