Beschluss der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

In dieser Satzung wird die Zusammensetzung des Gemeinderates, die Ausschüsse und die Aufwandsentschädigung geregelt.

Bei einer Besprechung der Fraktions-Sprecher wurde vorgeschlagen, die Höhe der Aufwandsentschädigung entsprechend auf 250,00 € jährlich anzupassen (bisher 200,00 €) und die Pauschale für den nachgewiesenen Verdienstausfall auf 20,00 € pro Stunde (bisher 15,00 €) zu erhöhen.

Gemeinderätin Anneliese Albrecht brachte bei diesem Tagesordnungspunkt vor, dass man gerne auf die Erhöhung der Aufwandsentschädigung um 50 € verzichten wolle. Dieser Verzicht soll vor allem in der derzeit herrschenden Corona-Krise Symbolcharakter erhalten. Des Weiteren schlug Gemeinderat Johannes Schmidt vor, auch die Pauschale für nachgewiesenen Verdienstausfall bei 15,00 € pro Stunde zu belassen.

Der Bürgermeister wies auch bei dieser Satzung auf die Ergänzung der Bestimmung bei § 5 um den 3. Bürgermeister hin.

Beschluss 1

Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Gemeinderatsmitglieder wird auf 200,00 € jährlich festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Pauschale für den nachgewiesenen Verdienstausfall wird auf 15,00 € pro Stunde festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit den beschlossenen Vorgaben. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:29 Uhr