Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Betreiber der Kiesgrube und Recycling – Kieswerk Gbr. Achner GmbH beantragen als Vorhabenträger die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kieswerk und Recycling - Krüner Weide“ für die Fl.Nrn. 219TF., 313, 314, 317TF., 309/5 und 319TF der Gemarkung Wallgau, sowie die Fl.Nrn. 105TF., und 107 der Gemarkung Krün, bei gleichzeitiger Änderung des jeweiligen Flächennutzungsplanes für die durch den Geltungsbereich erfassten Grundstücke. Dem Antrag liegen ein Auszug aus dem Katasterkartenwerk und eine Luftbildaufnahme mit Darstellung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan durch das Planungsbüro FGL Dipl.Ing. LArch. Joseph Wurm, Weilheim, bei.
Durch den Bebauungsplan sowie die Änderungen des Flächennutzungsplanes, soll im Wege der Bauleitplanung Baurecht für die bedarfs- und standortgerechte Erweiterung des Kieswerks und der Recyclinganlage einschließlich Betriebsanlagen, geschaffen werden.
Zwar gibt es für den Betrieb des Kieswerks, sowie der Bauschutt und Recyclinganlage auf Teilflächen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes eine Genehmigung, jedoch ist diese zeitlich befristet und lässt damit keine verbindliche Zukunftsplanung zu. Im Zuge der Bauleitplanung werden auch neue Grünflächen zur besseren Einbindung in die Landschaft dargestellt und letztlich auch geschaffen. Der Kompensationsbedarf für den ökologischen Eingriff ist nachzuweisen. Die Erschließung für das Plangebiet soll über die bisherige Zufahrtsstraße von der Bundesstraße B11 erfolgen.
Der Bürgermeister erklärte, dass, sofern der Gemeinderat (beider Gemeinden) die grundsätzliche Zustimmung erteilt, die Planunterlagen für die Flächennutzungsplanänderung mit Erläuterungsbericht sowie der dargestellte Geltungsbereich für den Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht fertiggestellt werden, damit die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgen kann.
Damit die kommunale Planungshoheit dennoch gewahrt werden kann, wurde vorgeschlagen, sowohl den Aufstellungsbeschluss, den Abwägungsbeschluss, als auch den Satzungsbeschluss durch die Gemeinderatsgremien beider Gemeinden fassen zu lassen.
Darüber hinaus muss vor Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen öffentlichen Auslegung, ein Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten (wie beiliegend) unterzeichnet vorliegen.
Von Seiten des Gemeinderates gab es deutliche Fürsprache und Unterstützung für dieses Projekt.
Beschluss 1
a. Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kieswerk und Recycling – Krüner Weide“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts und der vorliegenden Planunterlagen des Planungsbüros Dipl.Ing. LArch. Joseph Wurm i.d. Fassung vom 09.06.2020, beschließt der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kieswerk und Recycling- Krüner Weide“ für die FlNrn. 105 TF, und 107 der Gemarkung Krün in Verbindung mit den FlNrn.219TF., 313, 314, 317TF, 309/5 und 319TF der Gemarkung Wallgau, bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes in Art und Umfang der im Bebauungsplan dargestellten Flächen.
Für den Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplanänderung/en wird ein Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt, sofern die Bedingungen des folgenden 2b. erfüllt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
b.1.Die Gemeinden Wallgau und Krün werden die Abwicklung des Verfahrens einvernehmlich an das Planungsbüro L.Arch Dipl.Ing Joseph Wurm, Weilheim gem. § 4b BauGB delegieren, aber dann beide aus naheliegenden Gründen (Wahrung der kommunale Planungshoheit, Begründung bindenden Ortsrechts durch Satzung), zeitgleich die erforderlichen Beschlüsse im Bauleitplanverfahren (Aufstellungsbeschluss, Abwägungsbeschluss, Billigungs- und Satzungsbeschluss), fassen.
b.2. Vor Einleitung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, muss der Städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten im Wortlaut der beiliegenden Fassung unterzeichnet sein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 10:32 Uhr