Verschiedene Bauanträge
Daten angezeigt aus Sitzung:
36. Sitzung des Gemeinderates, 20.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- PAW NordSüd GmbH, Antrag auf Vorbescheid für einen Neubau eines Garagengebäudes FlurNr. 657/2
(Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Klais-West“)
Für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens wurde eine Anfrage an das Landratsamt GAP, Bauamt gestellt. Folgende Antwort ging dazu ein:
Für den BPlan „Klais-West“ aus dem Jahr 1974 ìst die BauNVO aus dem Jahre 1968 maßgeblich.
Gemäß § 12 Abs. 2 dieser BauNVO sind in allgemeinen Wohngebieten Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig.
Nach Ihren Angaben ist für das entsprechende Baugrundstück noch gar keine Hauptnutzung genehmigt und die Garage soll auch nicht dem Stellplatzbedarf der benachbarten Wohnnutzungen dienen, sondern für ein größeres Wohnmobil eines weiter entfernt liegenden Anwesens errichtet werden.
Demnach wäre nach meiner Auffassung diese Garage hier nicht zulässig.
Zudem sind auch nach § 12 Abs. 3 Ziff. 2 BauNVO Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen in allgemeinen Wohngebieten unzulässig.
Aufgrund der Ausführungen des Landratsamts steht für den Gemeinderat fest, dem Antrag auf Bauvorbescheid das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Bauvorbescheid für den Neubau eines Garagengebäudes auf der FlurNr. 657/2 wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 10:23 Uhr