Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenverordnung); Neufassung zum 01.01.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger erläutert, dass mit dem Konzept Entwicklung Parkplätze 2020 die kostenpflichtigen Parkplätze festgelegt und die Höhe der Gebühren bestimmt wurde. In die Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenverordnung) sind diese Vorgaben nun eingearbeitet. Die neue Verordnung ist nun zu erlassen. Sie soll die bisherigen Regelungen ab dem 01.01.2021 ersetzen.

Es bleibt dann noch ausreichend Zeit zur Umprogrammierung der Automaten und der Neuerstellung der Beschilderung. Teilweise sollen auch die vorhandenen Parkautomaten umgesetzt werden.

Als Anlage wird der Entwurf der Verordnung beigefügt.

Der Gemeinderat spricht sich einheitlich für die Vorgaben in der neuen Verordnung aus.

Beschluss

Die Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenverordnung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Sie soll ab dem 01.01.2021 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:15 Uhr