Nachtragshaushalt 2020; Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 17.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger erklärt, dass für das Haushaltsjahr 2020 ein Nachtragshaushalt notwendig sein wird. Es sind verschiedene Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt notwendig. Hauptsächlich sind die Änderung aufgrund der geplanten Grundstücksgeschäfte erforderlich.
In der Gemeinderatssitzung wurde die finanzielle Situation, die Entwicklung und das beigelegte Zahlenwerk (Anlage 1) vom Bürgermeister und von der Kämmerin Annelies Reindl erläutert.
Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 05.11.2020 den Entwurf des Nachtragshaushalts diskutiert und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, diesen in der vorgelegten Form zu beschließen.
Die Mitglieder des Gemeinderates unterstrichen die Notwendigkeit des Nachtragshaushaltes und begrüßten diesen Schritt insbesondere um die Flexibilität bei Investitionen zu behalten. Außerdem stünde beim Ankauf von Grundstücken ein Sachwert entgegen.
Beschluss 1
Dem vorgelegten Entwurf für den Nachtragshaushalt 2020 wird zugestimmt. Die Änderungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Satzungsbeschluss für die Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit Festsetzungen im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.621.800.- € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.306.437.- €, einer Kreditaufnahme von 2.500.000,- € und neu festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.000.000,00 € wird gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.03.2021 08:13 Uhr