Bebauungsplan "Walchenseestraße-Nord"; 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 01.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Walchenseestraße-Nord ist seit November 2006 in Kraft getreten. Damals wurde zur Gestaltung unter Punkt 1.3.2 zwar geregelt, dass grundsätzlich die Gestaltungssatzung der Gemeinde Krün zur Anwendung kommt, im Punkt 1.3.4.6 wurde aber ausdrücklich festgeschrieben, das weder positive noch negative Dachanschnitte zulässig sind.

Dem Landratsamt liegt ein Bauantrag vor, der einen Quergiebel beinhaltet. Dieser Quergiebel ist aufgrund der gültigen Ortsgestaltungssatzung und verschiedener anderer Abweichungen zu Bebauungsplänen in dieser Angelegenheit aufgenommen worden, in der Annahme, dass dies bei dem Vorhaben auch erfolgen kann. Der Gemeinderat hat dem Vorhaben und auch der Abweichung zum Bebauungsplan zugestimmt. Das Landratsamt ist bei der Beurteilung des Bauantrags in diesem Fall nicht bereit der Abweichung zuzustimmen, weil im Bebauungsplan „Walchenseestraße-Nord“ im Punkt 1.3.4.6 explizit eine andere Festsetzung steht.

Der Gemeinderat sprach sich für die Änderung des Bebauungsplans aus. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, den Bebauungsplan auf weitere Anpassungen (z.B. Abstandsflächenrecht usw.) zu untersuchen.

Beschluss

Die Änderung des Bebauungsplans „Walchenseestraße-Nord“ wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2021 07:05 Uhr