Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass die Antragsunterlagen für das Prädikat „UNESCO-Weltkulturerbe“ im Landkreis Garmisch-Partenkirchen derzeit zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt sind. Auch die Gemeinden sind zur Stellungnahme aufgefordert.
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung vom 04.02.2020 mit dem Thema befasst und folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat Krün hat sich in seiner Sitzung vom 04.02.2020 mit den vorgelegten Unterlagen zu einem möglichen Weltkulturerbe im Landkreis Garmisch-Partenkirchen befasst und gibt folgende Stellungnahme ab:
1) Die Gemeinde Krün stimmt dem UNESCO – Prozess zum derzeitigen Planungsstand unter folgenden Voraussetzungen zu:
- die Änderungsvorschläge Nr. 1 - 7 der Gemeinde sind den weiteren Planungen zugrunde zu legen. Die Änderungen sind in der vom Landkreis übergebenen Karte kenntlich gemacht.
- Gemeinde und Landwirte sind im Falle wesentlicher Änderungen zu informieren und zu beteiligen.
- Die Einreichung eines Antrages auf Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe bedarf einer abschließenden Zustimmung der Gemeinde.“
Im weiteren Verfahren wurden die Änderungsvorschläge der Gemeinde eingearbeitet.
Die Antragsunterlagen sind sehr umfangreich (ca. 1.500 Seiten) und können auf der Homepage des Landkreises Garmisch-Partenkirchen eingesehen werden:
Gemeinderat Alois Kramer hat sich als Mitglied der Steuerungsgruppe für den Prozess der Bewerbung intensiv mit den Unterlagen beschäftigt und erläuterte in der Sitzung den Antrag.
Das Landratsamt erbittet von den Gemeinden folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeinde Krün unterstützt eine Bewerbung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen mit dem Titel ‚Alpine und voralpine Wiesen-, Weide- und Moorlandschaften im Werdenfelser Land´. Diese Zustimmung bezieht sich auf die Ausführungen im SOUV (Statement of Outstanding Universal Value, deutsch: „Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert“), auf Inhalt und Ziele des Antragsdossiers und den Managementplanentwurf (Stand Januar 2021) sowie auf den Geltungsbereich, wie derzeit auf den Internetseiten des Landkreises veröffentlicht.
Eventuelle Änderungswünsche der Gemeinde sind in der Anlage zu diesem Schreiben festgehalten. Weitere Anregungen und Wünsche aus der Bürgerschaft bitten wir ebenfalls gründlich zu prüfen und wenn möglich zu berücksichtigen.“
Der Bürgermeister erinnerte daran, dass sich der Gemeinderat auf eine Verschiebung des Tagesordnungspunktes in eine spätere Sitzung verständigte, da in der Zwischenzeit nochmals Unklarheiten entstanden. Bei einer Informationsveranstaltung am 28.06.2021 wurde ein Meinungsbild von einigen Grundstückseigentümern erstellt. Um diesem ausgeglichenen Ergebnis gerecht zu werden, hat sich der Gemeinderat auf folgenden Beschluss geeinigt: