Schule Krün; Einbau von Lüftungsgeräten; Auftragsvergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 28.09.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Freistaat Bayern eine Förderung von mobilen Lüftungsgeräten in den Klassenzimmern der Schule und der Kindertagesstätten beschlossen, berichtete der Bürgermeister. Allerdings sei die Wirkung dieser Geräte umstritten. Neben der Geräuschentwicklung wird auch kritisiert, dass durch diese Geräte das Lüften der Klassenzimmer nicht entfallen kann, so der Bürgermeister.

Bis jetzt gibt es leider keine genauen Anweisungen welche technischen Voraussetzungen die mobilen Lüftungsgeräte aufweisen müssen. Die Förderung liegt bei 1.700,00 € je Gerät, die Kosten (sofern die Geräte derzeit lieferbar sind) liegen zwischen 4.000,00 und 5.000,00 €. Bei vier Geräten, die in der Schule benötigt werden würden, liegen die Kosten für die Gemeinde bei rund 8.000,00 bis 10.000,00 €

Bürgermeister Schwarzenberger zeigte auf, dass es aber auch noch eine weitere Förderung von stationären Lüftungsgeräten mit integrierten Filtern gibt (BAFA-Förderung). Diese Anlagen sorgen mit Zu- und Abluft nach draußen dafür, dass die Luft gereinigt und ausgetauscht wird, wodurch das Lüften entfällt. Über einen Wärmetauscher wird die Frischluft von außen aufgewärmt, sodass weniger Heizenergie benötigt wird.

Für die benötigten vier Räume liegen die Kosten für die Anlagen bei rund 60.000,00 €. Der Verwaltung liegt zwischenzeitlich ein Förderbescheid über 80 % vor, sodass bei diesen Anlagen die Kosten für die Gemeinde bei rund 12.000,00 € liegen.
Für diese Maßnahme wurde eine Ausschreibung veranlasst, die Angebote sollten bis zum 01.10. vorliegen. Die Geräte sind lieferbar, sodass sie auch zeitnah in der Schule zur Verfügung stehen. 

Schwarzenberger erläutert, dass nach den aktuellen Vorgaben bei einem positiv auf Corona getesteten Schüler auf die Quarantäne für die Mitschüler verzichtet werden kann, wenn eine solche Anlage im Klassenzimmer verbaut ist. Insofern trägt die Gemeinde als Sachaufwandsträger für die Schule dazu bei, dass der Unterricht vor Ort sicherer durchgeführt werden kann.

Beschluss

Der Einbau von vier Kompakt-Lüftungsgeräten im Schulhaus Krün wird beschlossen. Der Bürgermeister wird zu Auftragsvergabe ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2022 20:08 Uhr