Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrags; Anpassung der Beitragssätze und Neufassung der Satzung zum 01.01.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister verwies auf die Ausführungen im Protokoll zur Hauptverwaltungs- und Finanzausschusssitzung vom 30.11.2021.

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die als Anlage beigefügten Kurbeitragssätze zu beschließen und die Änderungen für die Zweitwohnungsbesitzer in die Satzung einzuarbeiten.

Die Gemeinderäte Wallgau (am 09.12.2021) und der Marktgemeinderat Mittenwald (am 14.12.2021) befassen sich auch mit der Anpassung des Kurbeitrags. Die vorberatenden Gremien haben jeweils der Anpassung in gleicher Höhe zugestimmt.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Neufassung der Satzung aus.

Beschluss

Die Neufassung der Satzung für die Erhebung des Kurbeitrags (Kurbeitragssatzung - KBS) wird beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14.04.2017 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 15:34 Uhr