Bebauungsplan B-036 Ramweg/Schwarzkopfstraße; 1. Änderung, Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 29.06.2021 hat sich der Bauausschuss mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Ramweg/Schwarzkopfstraße befasst und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig diese zu beschließen. Die Verwaltung begründet die Änderung in erster Linie mit der Möglichkeit der Nachverdichtung. Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 2004 sieht eine GRZ von 0,16 vor, welche für den innerörtlichen Bereich sehr niedrig ist. Der Bauausschuss empfiehlt eine GRZ von 0,25 (mit Überschreitung mit Terrassen und Balkonen bis zu 0,40 vor) und eine max. Grundfläche von 200 m². Diese Regelungen wurden analog bei der Aufstellung der Bebauungspläne Tiefkarstraße und Alpspitzstraße festgesetzt. Zugleich soll die Abstandsflächenregelung und auch die Regelung für Dachaufbauten (analog Ortsgestaltungssatzung) angepasst werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bleibt unverändert.
Der Bürgermeister gab bekannt, dass die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann. Dazu ist es aber vor der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit notwendig, dass der Gemeinderat auch den sog. „Billigungs- und Auslegungsbeschluss“ fasst, d.h. dass der Gemeinderat per Beschluss erklärt, dass er die vorliegende Planung billigt.
GR Schober fragte, ob mit Änderung des Bebauungsplanes auch der Ausbau des Ramwegs durchgeführt werden muss. Der Bürgermeister entgegnete, dass der Ausbau der Straße nicht mit dem Bebauungsplan gekoppelt sei. Zudem gibt es konkrete Bauabsichten innerhalb des Geltungsbereichs, wodurch ein Ausbau zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll wäre.
GR Kramer regte die Verbreiterung des Gstaudlewegs an verschiedenen Stellen an.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans B-036 Ramweg/Schwarzkopfstraße. Der Aufstellungsbeschluss wird gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf der Satzung Teil A (Planzeichnung), Teil B (textliche Festsetzung) und Teil C (Begründung) des Ingenieurbüro AKFU, Germering vom 10.01.2022 zu. Der Billigungsbeschluss wird gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.02.2022 06:53 Uhr