Errichtung verschiedener Photovoltaik-Anlagen auf gemeindlichen Gebäude; Grundsatzbeschluss und Voruntersuchung


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Gemeinderates, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Krün betreibt derzeit auf dem Schulhaus und der Gerätehalle Bauhof jeweils eine PV-Anlage. Eine Dritte wird auf dem Neubau der Kinderkrippe derzeit installiert. Aufgrund der Entwicklung auf dem Energiemarkt, sowie den Anforderungen zum Erfüllen der Klimaziele ist es angezeigt, weitere gemeindliche Gebäude mit PV-Anlagen auszustatten. 

Es soll deshalb eine Untersuchung veranlasst werden, welche Gebäude der Gemeinde mit einer PV-Anlage ausgestattet werden können und wie es um die Kosten und die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage steht. Es soll auch untersucht werden, welche Anlage auf welchen Dach sinnvoll erscheint. Es gibt die Möglichkeit die Anlage auf Eigenverbrauch auszulegen. Es gibt aber aktuell weitere Möglichkeiten, die u.U. eine Volleinspeisung ins Stromnetz interessant machen, was evtl. bei großen Dächern (z.B. Bauhof) oder Gebäuden mit sehr wenig Eigenbedarf (z.B. Vereinehalle) sinnvoll sein könnte.

Folgende Gebäude sollten untersucht werden:

  • Rathaus
  • Feuerwehrhaus
  • Bauhof (neues Gebäude einschl. Lagerboxen)
  • Vereinehalle
  • Vereinsheim
  • Kurhaus

Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass die Anlagen sicherlich nicht alle auf einmal errichtet werden können, zumal die Lieferzeiten und auch die Preisentwicklung derzeit schwierig abzusehen sind. Für die PV-Anlagen auf dem Rathaus, dem Feuerwehrhaus und dem Neubau Bauhof sind der Gemeinde über den G7-Gipfel 2022 eine Förderung von 180.000,00 € in Aussicht gestellt worden. Mit diesem Zuschuss könnten die Anlagen nach heutigem Ermessen weitestgehend kostenneutral hergestellt werden.

Der Bürgermeister präsentierte für die Gebäude Rathaus, Bauhof und Feuerwehrhaus eine Untersuchung sowie die Kostenschätzung der Fa. deSonna (siehe Anlage). 

Natürlich muss auch untersucht werden, ob die Gebäude aus statischen Gesichtspunkten in der Lage sind das zusätzliche Gewicht einer PV-Anlage aufzunehmen, so der Bürgermeister.

Diese Untersuchungen sollen durchgeführt und dem Gemeinderat zu Kenntnis und zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden.

Beschluss 1

Der Grundsatzbeschluss zur Errichtung weiterer Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der gemeindlichen Gebäude wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt eine Voruntersuchung zu veranlassen, mit der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Anlagen dargestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für die Errichtung von PV-Anlagen auf dem Rathaus, dem Feuerwehrhaus und dem gemeindlichen Bauhof wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, die Vorgaben für die Förderung zu ermitteln und ggf. dazugehörige Anträge zu stellen, sowie Aufträge zur Planung, Ausschreibung, samt Auswertung der Angebote mit Vergabevorschlag und ggf. der Bauüberwachung zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2022 10:07 Uhr