Landesamt für Denkmalpflege; Aufnahme des Wasserkraftwerks in Elmau und der Direktorenvilla in die Denkmalliste, Herstellen des Benehmens nach Art. 2 BayDSchG


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege beabsichtigt das Wasserkraftwerk Elmau samt Stauwehr und Einfassung aus Beton, Wehrsteg mit Gusseisengeländer, Druckrohrleitung mit Betonverankerung, Maschinenhaus, zweigeschossiger Eisenbetonbau mit Tonnendach, mit technischer Ausstattung, Trafoturm, zweigeschossig mit Satteldach auf den FlurNr. 925, 967/2 und 990 in die Denkmalliste nachzutragen (siehe dazu beigefügtes Schreiben), so der Bürgermeister.

Er wies daraufhin, dass die Gemeinde gem. Art. 2 BayDSchG die Möglichkeit hat, fachliche Korrekturen oder Ergänzungen zu äußern.

Der Gemeinde Krün liegen keine Unterlagen zu den genannten Bauwerken vor, die fachliche Korrekturen oder Ergänzungen notwendig machen würden.

Mit Schreiben vom 09.03.2023 teilt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege der Verwaltung zusätzlich mit, dass auch die Direktorenvilla (Müller-Haus) in die Denkmalliste aufgenommen werden soll (siehe auch hier das beigefügte Schreiben). Hier ist der Vorgang der gleiche, wie oben dargestellt.

Beschluss 1

Die Gemeinde Krün nimmt Kenntnis vom der Aufnahme des Wasserkraftwerks in Elmau in die Denkmalliste. Fachliche Korrekturen oder Ergänzungen werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde Krün nimmt Kenntnis vom der Aufnahme der Direktorenvilla in Elmau in die Denkmalliste. Fachliche Korrekturen oder Ergänzungen werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 08:27 Uhr