Bebauungsplan "Tiefkarstraße"; Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 39. Sitzung des Gemeinderates 12.03.2019 ö 5

Sachverhalt

Die neuerliche Auslegung für die Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Der Gemeinderat muss die Anregungen und Stellungnahmen mit der Abwägung behandeln und kann anschließend den Satzungsbeschluss fassen.

Nach der dinglichen Sicherung der Ausgleichsflächen wäre dann auch für diesen Bereich Baurecht geschaffen.

Der Bürgermeister erläuterte, dass nun fast für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tiefkarstraße“ eine Hochwassergefahr, im Hinblick auf ein hundertjähriges Hochwasserereignis, auszuschließen ist. Lediglich ein kleiner Teil eines Flurstücks sei betroffen, wobei hier noch keine akute Bauabsicht zu erwarten ist. Als redaktionelle Änderung wurde eine Passage in § 2 Abs. 4 gestrichen, in welcher die maximal zulässige Grundfläche für Balkone und Terrassen bestimmt war. Diese Festsetzung hätte zur Folge, dass die Gebäude mit nur geringen Balkonflächen ausgestattet werden könnten und somit eine Nutzung als Ferienwohnung schwierig wäre. Die Gemeinderäte stimmten der Änderung zu.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Tiefkarstraße in der Fassung vom 18.12.2018 mit Begründung und Umweltbericht einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderung als Satzung.

Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:25 Uhr