Datum: 04.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 und Feststellung der Jahresrechnung 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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41. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger bittet die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, den Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2018 vorzutragen.
Frau Annelies Albrecht führt Ihren Bericht aus (siehe Anlage 1).
Anschließend nimmt der Bürgermeister aus Sicht der Verwaltung Stellung zum Bericht (siehe Anlage 2).
Aus dem Gremium kommen keine Anmerkungen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt das Rechnungsprüfungsergebnis der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis.
Nach Durchführung und Anerkennung der örtlichen Prüfung wird hiermit die Jahresrechnung 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße; Änderungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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41. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger schildert die derzeitige Rechtslage betreffend der Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße (siehe Anlage 3). Um die gewünschte Bebauung des Flurstücks Fl.Nr. 73/2 ermöglichen zu können ist eine Änderung der Satzung nötig.
Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung vom 07.05.2019 mit der Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße befasst und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Änderung für den Neubau eines Hauses auf dem Flurstück 73/2 zu beschließen.
Der Gemeinderat spricht sich einheitlich für die Änderung der Satzung aus.
Beschluss 1
Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße wird gefasst. Der Geltungsbereich wird gemäß der Darstellung auf dem Plan verändert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt einen städtebaulichen Vertrag für die Erstattung der Kosten für die Planungsleistung, Grundabtretung und Einheimischenmodell abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 3
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen. Der Auftrag für die Planung wird an das Büro akfu-Architekten und Stadtplaner, München vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Verschiedene Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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41. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Zu den einzelnen Bauvorhaben erläutert der Bürgermeister die Projekte und gibt Pläne und Skizzen zur Einsichtnahme.
- Heiß Josef und Barbara, Errichtung eines Austragshaueses am landwirtschaftlichen Anwesen FlurNr. 188, Antrag auf Vorbescheid
- Maurer Barbara, Neubau eines Schafstalles für Mutter- und Jungschafe, FlurNr. 699/4
- Marion Sloof-Reindl und Christian Sloof, Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, Doppelgarage und Friseurladen, FlurNr. 172/4
Beschluss 1
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Austragshauses FlurNr. 188 wird erteilt. Der Lage des Gebäudes, der Größe und der vorgesehenen Nutzung wird von Seiten der Gemeinde zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 2
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Schafstalles für Mutter- und Jungschafe wird erteilt. Um den Eingriff ins Landschaftsbild zu minimieren, sollte die Höhe des Gebäudes um ca. 0,50 Meter abgesenkt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 3
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Doppelgarage und Friseurladen auf der FlurNr. 172/4 wird erteilt. Der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bauhof; Ersatzbeschaffung Fahrzeuge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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41. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass für den Bauhof bei den Fahrzeugen einige Ersatzbeschaffungen anstehen:
- Schmalspurfahrzeug HANSA
Für den HANSA läuft der Leasing-Vertrag aus. Es soll dafür ein Ersatz beschafft werden. Im Grunde handelt es sich um das gleiche Fahrzeug. Allerdings soll die Hydraulikpumpe verstärkt werden. Damit wäre es möglich alle Anbaugeräte, die mit dem Holder beschafft werden (Mulcher, Schneefräse usw.) auch an dieses Fahrzeug anzubauen. Es soll bei beiden Fahrzeugen die gleiche Geräteaufnahme montiert werden, damit wären wir im Einsatz sehr flexibel.
Der Neupreis für das Fahrzeug beträgt 95.570,00 € netto und für den Aufbaustreuer kommen 18.775,00 € dazu. Ein Leasingangebot liegt uns bereits vor, bis zur Sitzung wird ein weiteres eingeholt.
Das Neufahrzeug soll wieder über Leasing finanziert werden. Der Preis für das Altfahrzeug kann dabei in Abzug gebracht werden. Wenn mehr erlöst werden kann, ist auch ein Verkauf als Gebrauchtfahrzeug denkbar.
- Radlader ATLAS 75
Der Radlader musste wegen einiger Schäden nach München zur Fa. Atlas gebracht werden. Es wurde uns ein Angebot für die Reparatur unterbreitet. Die Lenkverkleidung ist defekt, die Ansaugkrümmerdichtung muss erneuert werden, die Heizung ist defekt. Diverse Hydraulikschläuche müssen ausgetauscht werden, der Scheibenwischer muss instandgesetzt werden. Das Gelenklager vom Hubzylinder muss ersetzt werden und der Hydraulikölverlust am Hinterwagen muss beseitigt werden. Für diese Arbeiten liegt ein Angebot in Höhe von gut 10.000,00 € vor. Der Werkstattmeister hat uns auch noch von einem Geräusch im Fahrbetrieb berichtet. Er vermutet die Bremsanlage. Das kann aber erst festgestellt werden, wenn die Achse ausgebaut und zerlegt wird. Dieser Ansatz ist im Angebot noch nicht enthalten.
Der Radlader ist Baujahr 2008. Es stellt sich die Frage, ob eine Reparatur noch wirtschaftlich ist. Uns liegt ein Angebot für eine Ersatzbeschaffung vor. Es handelt sich um einen ATLAS 75e Baujahr 2017 Betriebsstunden: 1001, Breitreifen (wie bisher) Luxussitz, Zusatzscheinwerfer, ohne Werkzeuge (ist im Prinzip das gleiche Fahrzeug mit neuer Abgasnorm) mit 12 Monate Garantie. Preis 44.950,00 € netto. Das Altfahrzeug könnte für ca. 10.000,00 € netto in Zahlung gegeben werden.
Nachdem im Haushalt 2019 für die Ersatzbeschaffung des Radladers kein Betrag eingestellt wurde, müsste auch hier die Finanzierung über Leasing erfolgen. Bis zur Sitzung wird uns dafür ein Angebot vorliegen.
Gemeinderatsmitglied Schober plädiert für den Kauf des Radladers. Dies wäre günstiger, als ein neuer Leasingvertrag.
Mehrheitlich spricht sich das Gremium für den Austausch beider Fahrzeuge mit den angebotenen Geräten und die Finanzierung durch Leasingverträge aus.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung des neuen Hansa-Mehrzwecktransporter APZ 1003 K. Der Auftrag wird an die Fa. Henne Nutzfahrzeuge GmbH vergeben. Die Finanzierung erfolgt über Leasing.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Als Ersatzbeschaffung für den Radlader Atlas AR 75 wird der Kauf des angebotenen Gebrauchtfahrzeug Atlas AR 75 e von der Fa. Atlas Hannover Baumaschinen GmbH & Co beschlossen. Die Finanzierung erfolgt über Leasing.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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5. Wasserversorgung; Gebührenkalkulation und Änderungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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41. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger erläutert anhand der Berechnungen der Firma KUBUS die Ergebnisse der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2019 bis 2022 (siehe Anlage 5). Die Wasserversorgung der Gemeinde Krün ist als kostendeckende Einrichtung zu führen. Deshalb sind regelmäßig alle vier Jahre die Gebühren zu kalkulieren. Die letzte Kalkulation war zwar schon im Jahr 2013, die Verzögerung war allerdings sinnvoll, weil zunächst die vielen Investitionen in diesem Bereich abgerechnet werden mussten. Die mit der aktuellen Kalkulation festgesetzten Gebühren werden jeweils im Folgejahr, also 2020 kassenwirksam.
Der Haupt- und Finanzausschuss befasste sich in der Sitzung vom 28.05.2019 mit der Kalkulation und spricht dem Gemeinderat eine Empfehlung aus. Vor allem der Zinssatz für der kalkulatorischen Zinsen soll von derzeit 3,5 % auf 1,5 % abgesenkt werden. Aufgrund der hohen Investitionskosten bei der Wasserversorgung ist laut der Gebührenkalkulation die Gebühr beim Wasserverbrauch zu erhöhen.
Für die Änderung der Gebühren muss eine Änderungssatzung erlassen werden.
Das Gremium schließt sich einheitlich der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an.
Beschluss 1
Für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 wird der Zinssatz der kalkulatorischen Zinsen für die Wasserversorgung auf 1,5 % festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Gebühr für den Wasserverbrauch pro Kubikmeter wird ab dem 01.07.2019, zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes (derzeit bei 7 %) auf 1,60 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Satzungsbeschluss für die Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Abwasserbeseitigung; Gebührenkalkulation und Änderungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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41. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger erläutert anhand der Berechnungen der Firma KUBUS die Ergebnisse der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2019 bis 2022 (siehe Anlage 6). Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Krün ist als kostendeckende Einrichtung zu führen. Deshalb sind regelmäßig alle vier Jahre die Gebühren zu kalkulieren. Die letzte Kalkulation war zwar schon im Jahr 2013, die Verzögerung war allerdings sinnvoll, weil zunächst die vielen Investitionen in diesem Bereich abgerechnet werden mussten. Die mit der aktuellen Kalkulation festgesetzten Gebühren werden jeweils im Folgejahr, also 2020 kassenwirksam.
Der Haupt- und Finanzausschuss befasste sich in der Sitzung vom 28.05.2019 mit der Kalkulation und spricht dem Gemeinderat eine Empfehlung aus.
Für die Änderung der Gebühren muss eine Änderungssatzung erlassen werden.
Das Gremium schließt sich einheitlich der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an.
Beschluss 1
Für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 wird der Zinssatz der kalkulatorischen Zinsen für die Abwasserentsorgung auf 1,5 % festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gebührensatz für das eingeleitete Abwasser wird ab dem 01.07.2019 auf 1,45 € pro Kubikmeter (nach dem Frischwassermaßstab) festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Satzungsbeschluss für die Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Bebauungsplan "Schloss Elmau"; 2. Änderung, Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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41. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Zum Bauvorhaben erläutert Bürgermeister Schwarzenberger das Projekt und gibt Pläne und Skizzen zur Einsichtnahme (Anlage 7). Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schloss Elmau“ sollen zwei Vorhaben realisiert werden, die derzeit nicht von den Festsetzungen abgedeckt sind.
- Für das Retreat gibt es zu wenige Restaurantplätze. Es soll deshalb die bestehende Terrasse mit einer Pfosten-Riegel-Glas-Konstruktion überbaut werden, damit die Fläche zu jederzeit als Restaurant genutzt werden kann.
- Im Bereich des Badehauses ist eine Liegehalle vorgesehen. Bei der Detailplanung wurde nun festgestellt, dass die Halle über das Baufenster hinausreichen würde. Das Baufenster muss deshalb geringfügig angepasst werden.
Der Gemeinderat spricht sich einheitlich für den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Schloss Elmau“ aus.
Beschluss 1
Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Schloss Elmau“ für den Bereich der Terrasse am Retreat und der Liegehalle am Badehaus wird gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Auftrag für die Planung und Durchführung des Verfahrens wird an das Büro AGL- Prof. Pröbstl, Etting vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Finzklamm - Wegesanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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41. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Laut Bericht samt Bildmaterial des Bürgermeisters hat der letzte Winter in der Finzklamm deutliche Spuren hinterlassen. Insbesondere im unteren Bereich entlang des Bachlaufs sind einige Brücke nur schwer passierbar und einige Brücken müssen relativ kurzfristig saniert bzw. erneuert werden. Im oberen Bereich sind einige Bäume umgefallen, die jetzt quer über den Weg liegen.
Den Weg zu sanieren, ist sehr aufwendig. Teilweise müssen die Fundamente erneuert bzw. hergestellt werden. Evtl. müssen Eisenträger und Material mit dem Hubschrauber geflogen werden. Die Firma Hans Mangold, Eschenlohe hat die Arbeiten für Ende Juni/Anfang Juli vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat eingeplant. Ein genaues Angebot kann nicht erstellt werden, weil es sehr schwierig ist den Aufwand konkret abzuschätzen. Es kommt auch darauf an, wie die Sanierung bzw. Erneuerung der Brücken aussehen soll. Wir müssen darüber nachdenken, ob überall Fundamente betoniert werden müssen und wie z.B. der Belag der Brücken aussehen soll. Hier sind bspw. Gitterroste wesentlich langlebiger, ein Holzbelag günstiger und in dem Naturraum der Klamm wahrscheinlich passender. Hier müssen wir noch ein Konzept erarbeiten, vielleicht können wir auch eine Mischung aus beidem machen.
Zu dem Schaden in der Finzklamm ist auch noch am Weg über den Altgraben Richtung Krüner Alm mindestens eine Brücke kaputt und nicht mehr sicher begehbar. Der Weg ist deshalb auch gesperrt. Auch für die Erneuerung dieser Brücke ist evtl. ein Hubschraubertransport notwendig. Auch diese Sanierung soll kurzfristig erfolgen.
Zur Finanzierung: Die Sanierung wird nach einer groben Schätzung bei 50.000,00 bis 70.000,00 Euro liegen, je nach Aufwand der betrieben werden soll. Im Haushalt 2019 ist für den Wegeunterhalt dieser Betrag nicht vorgesehen. Allerdings sind für den Bau einer PV-Anlage und dem Umbau der EDV im Keller im Haushalt 2019 75.000,00 € vorgesehen. Nachdem diese Maßnahme nicht zwingend ist, kann das auch verschoben werden. Damit könnten die Mittel umgeschichtet und für die Sanierung der Wege verwendet werden.
Einheitlich plädiert der Gemeinderat für die schnellst mögliche Sanierung bzw. Wiederherstellung des Weges. Die Gemeinde bezeichnet sich als beliebte Wanderregion, insofern sei es sehr wichtig, gut begehbare Wanderwege vorzuweisen. Die Mittel für die umfangreiche Instandsetzung sollen bereitgestellt werden.
Über die Einzelheiten der Sanierung wie z. B. Beschaffenheit der Brücken usw. soll der Bauausschuss zu gegebener Zeit beraten.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die Sanierung bzw. Wiederherstellung des Wanderweges durch die Finzklamm und des Weges über den Altgraben Richtung Krüner Alm kurzfristig anzugehen. Der Bauausschuss wird beauftragt ein entsprechendes Konzept für die Ausgestaltung des Weges, insbesondere der Brücken auszuarbeiten und zu beschließen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werden die Mittel im Haushalt 2019 für die Um- bzw. Ausbauten im Rathaus, insbesondere für den Bau einer PV-Anlage, in Höhe von 75.000,00 € verwendet. Diese Maßnahme wird bis auf Weiteres verschoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Auftrag für die anfallenden Arbeiten zur Sanierung bzw. Wiederherstellung der Wanderwege wird an die Fa. Hans Mangold, Eschenlohe vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt etwaige zusätzlich Aufträge (Beschaffung Eisenträger, Hubschraubertransport usw.) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Einbau einer Querungshilfe in die B11/Karwendelstraße; Vergabe des Planungsauftrags
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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41. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Betreffend der geplanten Querungshilfe über die B11/Karwendelstraße berichtet der Bürgermeister, dass das staatliche Bauamt die Arbeiten für den Einbau der Hilfe nicht übernehmen wird. Daher muss die Gemeinde das Projekt in Eigenregie übernehmen. Das Amt für ländliche Entwicklung hat der Gemeinde eine Kostenbeteiligung von 61 % zugesagt (nicht für den Bereich der Fahrbahn!).
Deshalb muss für die Maßnahme ein Planungsauftrag vergeben werden. Die Genehmigungsplanung, die Werksplanung und die Ausschreibung kann das Büro Plankreis übernehmen. Die Bauüberwachung soll vom Büro Anton Schönach aus Eschenlohe durchgeführt werden. Der Vertrag ist analog dem Vorgehen beim Umbau des Rathausplatzes vorbereitet.
Das Büro Plankreis könnte die Arbeiten kurzfristig angehen.
Das Gremium befürwortet den Bau der Querungshilfe in Eigenregie der Gemeinde einheitlich.
Beschluss
Der Auftrag für die Planung einer Querungshilfe in die B11/Karwendelstraße wird an das Büro Plankreis vergeben. Die örtliche Bauüberwachung soll dem Büro Anton Schönach übertragen werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechenden Verträge abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben und Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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41. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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10 |
Sachverhalt
Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 12.03.2019 gibt Bürgermeister Schwarzenberger folgendes bekannt:
- Der Wirtschafts- Stellen- und Finanzplan 2019 der Alpenwelt Karwendel GmbH wurde genehmigt.
- Für den Umbau des Abwasserpumpwerks am Bärnbichl wurde der Planungsauftrag an das Büro Obermeyer, Planen und Beraten, Neu-Ulm vergeben.
- Der Gemeinderat hat beschlossen, den Einbau einer Querungshilfe über die B11/Karwendelstraße im Bereich des Feuerwehrhauses zu beantragen.
Sonstige Bekanntgaben:
- Genehmigung Haushalt 2019
Mit Bescheid vom 17.04.2019 wurde der Haushalt 2019 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Krün wurde samt Kreditaufnahme und Verpflichtungsermächtigung festgestellt.
Datenstand vom 15.03.2021 10:26 Uhr