Datum: 30.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Haushalt 2024; Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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43. Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister eröffnete die Sitzung mit der Entgegennahme der Haushaltsanträge für den Haushalt 2024.
Die Verwaltung wird anschließend einen Entwurf zum Haushalt 2023 erarbeiten, der dann im Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss vorberaten wird, bevor der Haushalt im Gemeinderat endgültig verabschiedet wird.
- Schwarzenberger, Peter - Personal- und Finanzwesen:
Personalkosten gem. Stellenplan
- Albrecht, Anneliese – Senioren und Soziales:
5.000,00 €
- Kramer, Alois – Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Landschaftsschutz:
50.000,00 € naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen, 3.500 € für Gemeindestier
- Haller, Rudolf – Friedhof, Kurpark, Grünanlagen:
100.000,00 € für Sanierungsarbeiten der Friedhofsmauer
- Schmid, Peter – Klima & Energie:
Erweiterung PV-Anlagen auf gemeindliche Gebäude, insbes. Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
- Glasl, Ferdinand – Bauhof, Feuerwehr:
Siehe Anlage
- Ostler, Franz – gemeindliche Bauleitplanung, Wasser und Abwasser:
Siehe Anlage
- Schmidt, Johannes – gemeindliche Liegenschaften & Straßen- und Wegebau:
Siehe Anlage
- Steinhauser, Sandra – Schule Kindergarten, Jugend, Ortsvorsteher Klais:
Siehe Anlage
- Schober, Martin – Tourismus:
Siehe Anlage
- Kröll, Bernhard – Sport, Loipen, Ski-Lift & Wanderwege:
Siehe Anlage
- Benz, Bernhard – Wirtschaft, Handel, Gewerbe:
Ansatz wie 2023
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2. Verschiedene Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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43. Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
- Schuwerk Katharina und Simon, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Ferienwohnungen und Doppelgarage auf FlNr. 184/70, Dreitorspitzstraße
- Achner Georg, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Obergeschosses zu Wohnzwecken auf der bestehenden Garage auf FlNr. 121/2, Walchenseestraße 36
Antrag zur Geschäftsordnung: Gemeinderat Franz Ostler beantragte, die Beschlussvorlage hinsichtlich der Abweichung zur Ortsgestaltungssatzung aufzuteilen. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Beschluss 1
Schuwerk Katharina und Simon, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Ferienwohnungen und Doppelgarage auf FlNr. 184/70, Dreitorspitzstraße
Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Ferienwohnungen und Doppelgarage auf FlNr. 184/70 – Dreitorspitzstraße – wird unter nachfolgenden Auflagen zugestimmt:
- Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sind einzuhalten.
- Die Erschließung des Grundstücks, insbesondere die Zufahrt und Leitungsrechte, ist sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Achner Georg, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Obergeschosses zu Wohnzwecken auf der bestehenden Garage auf FlNr. 121/2, Walchenseestraße 36
a. Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Obergeschosses zu Wohnzwecken auf der bestehenden Garage auf FlNr. 121/2 – Walchenseestraße 36 - wird dem Grunde nach zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 3
b. Achner Georg, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Obergeschosses zu Wohnzwecken auf der bestehenden Garage auf FlNr. 121/2, Walchenseestraße 36
Der Abweichung zur Ortsgestaltungssatzung bzgl. der Dachneigung wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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3. Markt Mittenwald; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 für das Gebiet "ehemalige Standortverwaltung - Teilbereich 1"; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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43. Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2024
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3 |
Sachverhalt
Der Markt Mittenwald hat die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der ehemaligen Standortverwaltung – Teilbereich 1 beschlossen und beteiligt uns als Nachbargemeinde an diesem Verfahren.
Nach Einschätzung der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Krün nicht betroffen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Planung des Marktes Mittenwald zur Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 51 für das Gebiet „ehemalige Standortverwaltung – Teilbereich 1“ zur Kenntnis. Belange der Gemeinde Krün sind durch die Planung nicht betroffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Errichtung einer Bushaltestelle "Gewerbegebiet Krün-Süd"; Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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43. Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2024
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen betreibt die Buslinie 9608 zwischen GAP – Mittenwald und Kochel a. See, berichtet der Bürgermeister. Die Busse fahren von Garmisch-Partenkirchen kommend zunächst nach Mittenwald, haben dort einen Aufenthalt von ca. 20 Minuten, um dann über Krün/Wallgau nach Kochel zu fahren. Der Bus fährt dabei über die Bundesstraße zwei nach Mittenwald unmittelbar am Gewerbegebiet Krün-Süd vorbei. Es wäre für die Nutzer der Buslinie eine große Zeitersparnis, wenn der Linienbus von der B2 abfahren könnte, an einer Haltestelle „Gewerbegebiet Krün-Süd“ stoppen könnte und um anschließend gleich wieder auf die B2 in Richtung Mittenwald zu fahren. Zeitlich ist das gut unterzubringen, weil in Mittenwald eh eine Wartezeit eingeplant ist und die räumlichen Möglichkeiten wäre vorhanden. Ein Ortstermin mit Landratsamt, Polizei, staatl. Bauamt Weilheim und RVO (Betreiber der Linie) ist erfolgt und alle Beteiligten haben dem Vorhaben zugestimmt, so der Bürgermeister.
Diese zusätzliche Haltestelle würde in erster Linie den Schulkindern und Nutzern der Buslinie aus Krün und Wallgau helfen. Es könnten damit die Linie 9608 GAP – Mittenwald – Krün/Wallgau verkürzt werden.
Die Bushaltestelle muss den Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Förderungen sind grds. möglich. Eine entsprechende Anfrage ist bei der Regierung von Oberbayern gestellt.
Ggf. könnten die notwendigen Tiefbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Erschließung der Fläche im Gewerbegebiet Krün-Süd erfolgen. Die Planung müsste als Grundlage für die Kostenberechnung, Förderung, Ausschreibung und Umsetzung erfolgen.
Beschluss
Der Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Bushaltestelle an der B11, Einfahrt Gewerbegebiet Krün-Süd wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt die Planung zu veranlassen, die Kosten zu ermitteln und die konkreten Fördermöglichkeiten abzuklären. Vor Auftragsvergabe für die Bauarbeiten ist die Maßnahme dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Bekanntgaben und Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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43. Sitzung des Gemeinderates
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30.01.2024
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Sachverhalt
Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 19.12.2023
- Simon Kriner ist ab 01.01.2024 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Krün ernannt.
Sonstiges
- Förderung Brandschutzmaßnahme Kurhaus Krün
Brandschutzmaßnahmen für das Kurhaus sind baulich abgeschlossen und abgerechnet. Es waren Maßnahmen in Höhen von ca. 400.000,00 €. Förderung per Schlussbescheid beläuft sich auf 317.050,12 € = Fördersatz von ca. 80 %
Wasserschaden im Theaterraum wird beseitigt und Boden Plattlerraum geschliffen und neu eingelassen, Abschluss der Arbeiten in dieser Woche.
Auftrag: Brandschutzbeleuchtung + Verdunkelung Vortragsraum
- 43. Deutsche Sparkassenskimeisterschaft
Bericht
- Sitzung Sozialausschuss
Gründung Nachbarschaftshilfe – Bericht Sozialreferentin Anneliese Albrecht
Glasl: Bericht vom Wasserkraftsymposium in Grainau: Vorschlag eines Stauwerkes im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahmen.
Datenstand vom 26.03.2024 19:13 Uhr