Datum: 27.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorlage der Jahresrechnung 2023 mit Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
2 Verschiedene Bauanträge
3 Gemeinde Wallgau; 7. Änderung des Flächennutzungsplans und Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ,,Sondergebiet Maximilianshof‘‘; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
4 Bebauungsplan B-041 "Schloss Elmau"; 3. Änderung; Abwägung und Satzungsbeschluss
5 Kurhaus; Einbau einer neuen Heizung und Installation einer PV-Anlage; Weiteres Vorgehen, Beschlussfassung
6 Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Badeweiher auf dem Grundstück FlNr. 626, Am Bärnbichl
7 Dorferneuerung; Maßnahme Kirchplatz, Abschluss einer Kostenvereinbarung
8 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Vorlage der Jahresrechnung 2023 mit Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö 1

Sachverhalt

Die Kämmerei legt dem Gemeinderat nach den haushaltsrechtlichen Grundlagen die Jahresrechnung für das vergangene Haushaltsjahr 2023 vor. 

Die Jahresrechnung 2023 (Anlage 1 zum Protokoll) liegt zur Prüfung bereit. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird gebeten, einen Termin für die Rechnungsprüfung bekanntzugeben, die Mitglieder werden dann zur Sitzung eingeladen.

Die Jahresrechnung 2023 für die Mautstraße Klais – Elmau wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis beigefügt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2023 (Anlage 1) zur Kenntnis.

  1. Die Haushaltsüberschreitungen 2023 in Höhe von 3.097.058,11 € werden gemäß der Aufstellung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö 2

Sachverhalt

  1. Maurer Barbara, Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 05.02.2020 (Az. 31-6024-B-2019-182) zur Errichtung eines Schafstalles für Mutter- und Jungschafe auf FlNr. 699/4, Hauptstraße 34

  1. Schmitt Hans-Peter und Schmitt Thomas, Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung auf FlNr. 135/2, Kranzbachstraße 16

Die Gemeinde Krün hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass gem. § 22 BauGB durch Erlass einer Satzung die Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz von einer Genehmigung des Landratsamtes unter Zustimmung der Gemeinde abhängig zu machen. Die Bestellung der Nutzungsbeschränkung als beschränkte persönliche Dienstbarkeit soll die Erteilung dieser abgestrebten Genehmigung vorbereiten.

Beschluss 1

  1. Dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Schafstalles für Mutter- und Jungschafe auf FlNr. 699/4 – Hauptstraße 34 - wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Abgeschlossenheitserklärung für das Anwesen „Kranzbachstraße 16, FlNr. 135/2“ mit der Maßgabe zu, dass eine Dienstbarkeit gemäß der Satzung nach § 22 BauGB der Gemeinde Krün im Grundbuch eingetragen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Gemeinde Wallgau; 7. Änderung des Flächennutzungsplans und Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ,,Sondergebiet Maximilianshof‘‘; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Wallgau führt das Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans und die Auslegung für die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Maximilianshof“ durch. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Gemeinde Krün an diesem Verfahren beteiligt.

Der Bürgermeister stellt dem Gremium die Planunterlagen sowie Begründungen vor, welche bereits vorab im Ratsinformationssystem hinterlegt wurden.

Im Ergebnis wurde von der Verwaltung festgestellt, dass in diesem Verfahren folgende Belange der Gemeinde Krün berührt sind:

  • Die Erschließung mit Trinkwasser 
  • Die verkehrsmäßige Erschließung des Vorhabens 

Zur heutigen Sitzung liegt eine durch die Verwaltung erarbeitete Stellungnahme vor.

Nach Sachvortrag und Diskussion besteht seitens des Gemeinderates der Wunsch, dass die Vereinbarung mit der Gemeinde Wallgau - nach Fertigstellung - dem Gremium nochmals vorgelegt werden soll.

Beschluss

Der Planung zur „7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Maximilianshof“ der Gemeinde Wallgau wird zugestimmt. Weiterhin wird die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan B-041 "Schloss Elmau"; 3. Änderung; Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Bürgermeister berichtet, dass für die 3. Änderung des Bebauungsplans B-041 „Schloss Elmau“ das Verfahren durchgeführt wurde und die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen mit dem entsprechenden Abwägungsvorschlag wurden verlesen und zur Abstimmung gestellt. Die einzelnen Beschlüsse sind auf einem separaten Dokument aufgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes B-041 „Schloss Elmau“ in der Fassung vom 27.02.2024 als Satzung. Plandatum ist der 27.02.2024. Die Änderung des Bebauungsplanes tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Kurhaus; Einbau einer neuen Heizung und Installation einer PV-Anlage; Weiteres Vorgehen, Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Krün hat sich auf eine Förderung beworben, die für Maßnahmen an touristischen Infrastruktureinrichtungen zur Verringerung des Co2-Ausstoßes ausgelobt wurden. Wir haben eine Zusage bekommen, dass wir uns an dem Förderprojekt beteiligen können. 

Voraussetzung für die Förderung ist zum einen, dass die Maßnahme bis 2026 abgeschlossen ist und bei der Installation einer PV-Anlage, dass eine Einspeisung ins Stromnetz nicht möglich ist.

Die Gesamtmaßnahme kommt nach den Kostenschätzungen für Anbau und Technik für die Heizanlage, sowie den Neubau einer PV-Anlage auf ca. 950.000,00 €. Die Kosten für die energetische Sanierung betragen ca. 400.000,00 € (Davon ca. 145.000,00 € nt. für die PV-Anlage, 99,63 kWp).
Hintergrund für die geplante Maßnahme war auch, dass Kurhaus im Falle eines länger andauernden Stromausfalls energieautark betreiben zu können.
Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2024 muss ein Betrag für die Maßnahme berücksichtigt werden. Deshalb muss für diese Maßnahme das weitere Vorgehen festgelegt werden.

Trotz Bemühungen des 1. Bürgermeisters konnten dem Gemeinderat zur heutigen Sitzung leider keine näheren Informationen, hinsichtlich der Förderungsmöglichkeit einer Hybridlösung, vorgelegt werden. 

Beschluss 1

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt bei der Regierung von Oberbayern in Erfahrung zu bringen, ob auch eine Hybridlösung in Form einer PV-Anlage und einer Wärmepumpe durch das Förderprogramm erfasst bzw. förderfähig wäre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Sofern eine Hybridlösung nicht förderfähig ist, empfiehlt der Bauausschuss dem Gemeinderat von der Teilnahme am Förderprogramm für die Co2-Einsparung Abstand zu nehmen. Auf die Erneuerung der Heizungsanlage soll zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden. Für das Errichten einer PV-Anlage für den Eigenverbrauchs- und Einspeisebetrieb sollen im Haushalt 2024 Kosten für die Projektierung der Maßnahme vorgesehen werde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Die Variante einer Hybridlösung in Form einer PV-Anlage und einer Wärmepumpe soll auch ohne ein Förderprogramm weiterverfolgt bzw. eine Machbarkeit untersucht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Badeweiher auf dem Grundstück FlNr. 626, Am Bärnbichl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö 6

Sachverhalt

Bereits im Jahr 2004 – sowie in einem Änderungsverfahren im Jahre 2008 – hat die Gemeinde Krün der Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Betrieb des Badeweihers zugestimmt.

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat daraufhin für den Betrieb des Badweihers auf dem oben genannten Grundstück bzw. für die hierzu erforderlichen Gewässerbenutzungen, eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31.03.2024 (Bescheid vom 23.04.2004, Az.: 20-6412/41, geändert mit Bescheid vom 05.05.2008, Az.: 32-6411/3) erteilt.

Mit E-Mail vom 11.08.2023 hat die Paschek GbR die Erteilung einer erneuten wasserrechtlichen Erlaubnis beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beantragt.

Die Gemeinde Krün wurde als betroffener Grundstückseigentümer der FlNr. 180/3 bei dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 14.03.2024 gebeten.

Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Gemeinde Krün nicht berührt.

Beschluss

Die Gemeinde stimmt der erneuten Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Badeweiher auf dem Grundstück FlNr. 626 (Am Bärnbichl), vorbehaltlich des Einvernehmens durch die Fachbehörden, zu.

Den Unterhalt der Anlagen bzw. des Gewässers sowie der Uferböschung im Bereich der Anlage muss vom Antragsteller getragen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Dorferneuerung; Maßnahme Kirchplatz, Abschluss einer Kostenvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Planung für die Baumaßnahme im Rahmen der Dorferneuerung am Kirchplatz in Krün ist genehmigt. Die weiteren Schritte zur Umsetzung werden veranlasst.

Im Rahmen einer Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft am 05.03.2024 um 19:00 Uhr soll der Umsetzungsbeschluss gefasst werden. Die Vorbereitungen für die Ausschreibung laufen.

Der Gemeinderat muss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft zur Kostenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 20 % der Kosten zustimmen. Der Fördersatz von 80 Prozent ist noch ein Ergebnis der Verhandlungen zum G7-Gipfel 2022. Der Entwurf für die Vereinbarung wird an den Tagesordnungspunkt angefügt, sobald sie der vorliegt. Die aktuelle Kostenschätzung liegt bei brutto 1,2 Mio €, deshalb ist für die Maßnahme ein Anteil der Gemeinde von 250.000,00 € realistisch.

Zusätzlich zur prozentualen Beteiligung an der Baumaßnahme muss die Gemeinde die Kosten für die Erneuerung der Wasserleitung von der Kreuzung Fischbachalmstraße/Schöttlkarspitzstraße bis zur Einmündung Karwendelstraße/B11 zu 100 Prozent tragen. Hier liegt die Kostenschätzung bei 235.000,00 €, deshalb sollten wir auch hier von Kosten in Höhe von 250.000,00 € ausgehen.

Beschluss

Der Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Krün II zur Umgestaltung/Neugestaltung des Kirchplatzes im Zuge der Dorferneuerung wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird zur Unterschrift des vorgelegten Entwurfs ermächtigt. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö 8

Sachverhalt

Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 30.01.2024

  • Keine Bekanntgaben

Sonstiges:

  1. Verkehrssituation Samstage in den Faschingsferien

  1. Tag der Bundeswehr am 08.06.2024 – Parkflächen angeboten

  1. Europawahl am 09.06.2024

Gemeinderäte wieder als Wahlhelfer eingeteilt, bitte Termin vormerken

  1. Bankspende Peter Schwarzenberger – Sitzgruppe Isar

Datenstand vom 27.03.2024 08:08 Uhr