Datum: 19.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Krün (BGS-WAS); Neufassung einschl. Gebührenkalkulation
2 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Krün (BGS-EWS); Neufassung einschl. Gebührenkalkulation
3 Hochwasserschutz Kranzbach; Förderantrag zur Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes - Unterlagen für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn
4 Markt Mittenwald; Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 51 für das Gebiet "ehemalige Standortverwaltung - Teilbereich 1"; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
5 Bebauungsplan B-039 "Gewerbegebiet Süd-Ost" und 18. Änderung des Flächennutzungsplan (F-018); Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Bebauungsplan B-044 "Obere Krottenkopfstraße Süd"; Abwägung und Satzungsbeschluss
7 Verschiedene Bauanträge
8 Vereinsheim; Wasserschaden, Bericht und Auftragsvergabe
9 Regionalplan Oberland; Suchraumkulisse Windkraft; Stellungnahme
10 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Krün (BGS-WAS); Neufassung einschl. Gebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Trinkwasserversorgung ist als kostenrechnende Einrichtung zu betreiben. Es darf grds. weder ein Überschuss noch eine Unterdeckung erreicht werden. Dazu müssen die Gebühren in regelmäßigen Abständen von vier Jahren kalkuliert werden. Bei dieser Kalkulation werden die letzten vier und die nächsten vier Jahre betrachtet. Die Gebühren für die Trinkwasserversorgungsanlage der Gemeinde Krün wurden letztmalig im Jahr 2019 kalkuliert. Durch den personellen Wechsel in der Kämmerei im Jahr 2023 hat sich die Kalkulation um ein Jahr verschoben. Der Auftrag zur Durchführung der Kalkulation wurde vom Gemeinderat an die Fa. Kubus vergeben.

Die beiliegende Kalkulation wurde durchgeführt. Es ergibt sich daraus eine Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers von 1,72 € (bisher 1,60 €/m³). 

Bei dieser Kalkulation wurden auch die Grundgebühren angepasst

       Neu        bisher
bis         4 m³/h        €  25,00/Jahr        € 15,00/Jahr
bis        10 m³/h        €  60,00/Jahr        € 25,00/Jahr
bis        16 m³/h        € 100,00/Jahr        € 35,00/Jahr
über        16 m³/h        € 150,00/Jahr        € 200,00/Jahr

Die Steigerung der Grundgebühren muss linear zum Anstieg der Wassermenge erfolgen. Insofern ist eine Anpassung in jedem Fall erforderlich. Hierzu soll noch diskutiert werden, ob nicht ein größerer Teil der Kosten über die Grundgebühren abgedeckt werden soll. In der Sitzung wird dazu ein Alternativvorschlag unterbreitet, mit dem die Verbrauchsgebühren gesenkt werden könnten.

Zusätzlich soll die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Krün (BGS-WAS) neu erlassen werden und an die aktuelle Mustersatzung angepasst werden. Der Satzungsbeschluss zu dieser Satzung soll gefasst werden. Im beiliegenden Entwurf sind die Änderungen zur bisherigen Satzung farblich gekennzeichnet.

Beschluss 1

  1. Als Gebühr für den Wasserverbrauch wird ab dem 01.07.2024 der Betrag von 1,67 € pro Kubikmeter, zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes (derzeit bei 7 %), sowie eine Grundgebühr bis 4 m³/h in Höhe von 35,00 €/Jahr festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Satzungsbeschluss für die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Krün (BGS-EWS); Neufassung einschl. Gebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Abwasserbeseitigung ist als kostenrechnende Einrichtung zu betreiben. Es darf grds. weder ein Überschuss noch eine Unterdeckung erreicht werden. Dazu müssen die Gebühren in regelmäßigen Abständen von vier Jahren kalkuliert werden. Bei dieser Kalkulation werden die letzten vier und die nächsten vier Jahre betrachtet. Die Gebühren für die Abwasserbeseitungsanlage der Gemeinde Krün wurden letztmalig im Jahr 2019 kalkuliert. Durch den personellen Wechsel in der Kämmerei im Jahr 2023 hat sich die Kalkulation um ein Jahr verschoben. Der Auftrag zur Durchführung der Kalkulation wurde vom Gemeinderat an die Fa. Kubus vergeben.

Die beiliegende Kalkulation wurde durchgeführt. Es ergibt sich daraus eine Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers von 1,55 € (bisher 1,45 €/m³). 

Bei dieser Kalkulation wurden auch die Grundgebühren angepasst

       Neu        bisher
bis         4 m³/h        €  25,00/Jahr        € 15,00/Jahr
bis        10 m³/h        €  60,00/Jahr        € 25,00/Jahr
bis        16 m³/h        € 100,00/Jahr        € 35,00/Jahr
über        16 m³/h        € 150,00/Jahr        € 75,00/Jahr

Die Steigerung der Grundgebühren muss linear zum Anstieg der Wassermenge erfolgen. Insofern ist eine Anpassung in jedem Fall erforderlich. Hierzu soll noch diskutiert werden, ob nicht ein größerer Teil der Kosten über die Grundgebühren abgedeckt werden soll. In der Sitzung wird dazu ein Alternativvorschlag unterbreitet, mit dem die Verbrauchsgebühren gesenkt werden könnten.


Zusätzlich soll die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Krün (BGS-EWS) neu erlassen werden und an die aktuelle Mustersatzung angepasst werden. Der Satzungsbeschluss zu dieser Satzung soll gefasst werden. Im beiliegenden Entwurf sind die Änderungen zur bisherigen Satzung farblich gekennzeichnet.

Beschluss 1

  1. Als Gebühr für die Abwasserbeseitigung wird ab dem 01.07.2024 der Betrag von 1,52 € pro Kubikmeter sowie eine Grundgebühr bis 4 m³/h in Höhe von 35,00 €/Jahr festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Satzungsbeschluss für die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Hochwasserschutz Kranzbach; Förderantrag zur Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes - Unterlagen für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2024 ö 3

Sachverhalt

Um einen Zuwendungsantrag stellen zu können, muss ein bestandskräftiger öffentlich-rechtlicher Bescheid vorliegen. Zudem müssen die Grundstücksverhältnisse klar geregelt sein, falls nicht gemeindeeigene Grundstücke betroffen sind.

Des Weiteren wurde das Vorhaben nicht im diesjährigen Förderprogramm 2024 des Ministeriums gelistet. Daher kann die Gemeinde frühestens Anfang nächsten Jahres einen Zuwendungsbescheid erhalten. Allerdings besteht die Möglichkeit einen Antrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen. Die wesentlichen Unterschiede zu einem „normalen“ Förderantrag sind unter Nr. 3.2, Zuwendungs-UMS beschrieben (siehe unten). 

Für die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns sind neben einigen Unterlagen auch ein Gemeinderatsbeschluss notwendig, mit dem die Gemeinde bestätigt, die im Zuwendungs-UMS unter Nr. 3.2 aufgelisteten Punkte (siehe unten) zu beachten:

  • Aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann, 
  • Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt, 
  • Eine etwaige spätere Förderung nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird, 
  • Die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert wird, 
  • Der Antragssteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat und 
  • Die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind 

Beschluss

Dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahme am Kranzbach – innerorts wird zugestimmt. Der Gemeinderat nimmt die im Zuwendungs-UMS unter Nr. 3.2 aufgelisteten Punkte zur Kenntnis und bestätigt die entsprechende Einhaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Markt Mittenwald; Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 51 für das Gebiet "ehemalige Standortverwaltung - Teilbereich 1"; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Markt Mittenwald hat die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 51 für das Gebiet „ehemalige Standortverwaltung – Teilbereich 1“ beschlossen und beteiligt uns als Nachbargemeinde an diesem Verfahren.

Nach Einschätzung der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Krün nicht betroffen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Planung des Marktes Mittenwald zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 51 für das Gebiet „ehemalige Standortverwaltung – Teilbereich 1“ zur Kenntnis. Belange der Gemeinde Krün sind durch die Planung nicht betroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan B-039 "Gewerbegebiet Süd-Ost" und 18. Änderung des Flächennutzungsplan (F-018); Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2024 ö 5

Sachverhalt

Für die Aufstellung des Bebauungsplan B-039 „Gewerbegebiet Süd-Ost“ sowie für die 18. Änderung des Flächennutzungsplans „F-018“ wurde das Verfahren durchgeführt und die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen mit dem entsprechenden Abwägungsvorschlag werden verlesen und zur Abstimmung gestellt. Die einzelnen Beschlüsse sind auf einem separaten Dokument aufgeführt. 

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf für die Aufstellung des Bebauungsplan B-039 „Gewerbegebiet Süd-Ost“, mit Stand 19.06.2024 und beauftragt die Verwaltung mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf für die 18. Änderung des Flächennutzungsplans „F-018“, mit Stand 19.06.2024 und beauftragt die Verwaltung mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan B-044 "Obere Krottenkopfstraße Süd"; Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2024 ö 6

Sachverhalt

Der Bürgermeister berichtet, dass für die Aufstellung des Bebauungsplans B-044 „Obere Krottenkopfstraße Süd“ das Verfahren durchgeführt wurde und die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen mit dem entsprechenden Abwägungsvorschlag wurden verlesen und zur Abstimmung gestellt. Die einzelnen Beschlüsse sind auf einem separaten Dokument aufgeführt.

Die Unterlagen zu diesem TOP werden noch rechtzeitig zur Sitzung eingestellt.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung für den Bebauungsplanes B-044 „Obere Krottenkopfstraße Süd“ in der Fassung vom 19.06.2024. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat stellt fest, dass das die Planung in der vorgelegten Form weiterverfolgt wird. Die Planreife für den Bebauungsplan B-044 Obere Krottenkopfstraße wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2024 ö 7

Sachverhalt

  1. SEP Projektentwicklungs GmbH, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer temporären, 2-geschossigen, Flüchtlingsunterkunft auf FlNr. 1183/2, Am Stausee 2

  1. Achner Hubert, Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit Garagen auf FlNr. 184/15, Buckelwiesenweg 4

  1. Paschek Katrin und Andreas, Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Carports mit Abstellraum für Fahrräder auf FlNr. 118, Seinskopfstraße 1

  1. Obermann René, Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch und Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgarage auf FlNrn. 130/4 und 130/5, Seinskopfstraße 4 und Schwarzkopfstraße 3

  1. Reindl Tobias, Antrag auf Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls und Einbau eines Zwerchgiebels sowie Neubau einer Doppelgarage auf FlNr. 595, Am Tennsee 10

Beschluss 1

  1. Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer temporären, 2-geschossigen, Flüchtlingsunterkunft auf FlNr. 1183/2 – Am Stausee 2 – wird, unter nachfolgender Auflage, zugestimmt:

  • Das Einvernehmen wird für die Dauer von max. 3 Jahren erteilt.

Einer Abweichung von den Regelungen der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach Art. 31 Abs. 2 BauGB, hinsichtlich der Art der Baulichen Nutzung, wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit Garagen auf FlNr. 184/15 – Buckelwiesenweg 4 – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Carports mit Abstellraum für Fahrräder auf FlNr. 118 – Seinskopfstraße 1 – wird, unter nachfolgender Auflage, zugestimmt:

  • Die Regelungen der Ortsgestaltungssatzung, hinsichtlich der Dachneigung, sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

  1. Dem Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch und Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgarage auf FlNrn. 130/4 und 130/5 – Seinskopfstraße 4 und Schwarzkopfstraße 3 – wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

  1. Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls und Einbau eines Zwerchgiebels sowie Neubau einer Doppelgarage auf FlNr. 595 – Am Tennsee 10 – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Vereinsheim; Wasserschaden, Bericht und Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Beim Vereinsheim kam es durch einen Schaden am Standrohr der Regenrinne zu einem Wasserschaden. Dazu wird der Sachstand berichtet.

Im Zuge dieses Wasserschadens sollte der Lichtgraben beseitigt und Lichtschächte angebracht werden. Die Entscheidung dazu soll durch den Gemeinderat getroffen und ggf. die Ermächtigung zur Auftragsvergabe erteilt werden.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zum Wasserschaden am Vereinsheim zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Anbau von Lichtschächten an der Westseite (Umkleidekabinen) wird beschlossen. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Regionalplan Oberland; Suchraumkulisse Windkraft; Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Regionalplan Oberland sollte beim Kapitel Windenergie fortgeschrieben werden. Dafür wurde eine Suchraumkulisse erarbeitet über die nun Gemeinden im Zuge einer Vorprüfung beteiligt werden.

Als Anlage ist ein Anschreiben mit den Hintergründen, eine Karte mit dem Gebiet der Gemeinde Krün und eine Präsentation mit Erläuterungen zur Erstellung der Suchraumkulisse eingefügt.

Wie zu sehen ist, befinden sich auf dem Gemeindegebiet Krün nach dieser Untersuchung geeignete Flächen zur Errichtung von Windkraft. Es der Präsentation geht aber auch hervor, dass die Flächen aus verschiedenen Gründen mit sehr hohen oder teilweise unüberwindbaren Raumwiderstand belegt sind. Trotzdem sind sie weiter in der Suchraumkulisse geführt. Bei der Bürgermeisterdienstbesprechung wurde dazu erläutert, dass der Gemeinde die Möglichkeit gegeben wird, Windenergieanlagen umzusetzen.

Die Gemeinde muss nun eine Stellungnahme zu dieser Planung abgeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Stellungnahme zur kommunalen Vorprüfung der Suchräume für die Planung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Krün.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2024 ö 10

Sachverhalt

Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 26.03.2024

  • Keine 

Sonstiges:

  • Feldvergleich und Nachschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz

  • LKW-Maut für Kommunalfahrzeuge

Datenstand vom 07.08.2024 06:58 Uhr