Datum: 06.08.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Aufstellung des Bebauungsplans B-032 „Sondergebiet Kieswerk und Recycling – Krüner Weide“ bei gleichzeitiger Durchführung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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06.08.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Wallgau hat am 18.06.2020 und der Gemeinderat der Gemeinde Krün am 28.07.2020, die Aufstellung des gemeindegebietsübergreifenden Bebauungsplanes „Sondergebiet Kieswerk und Recycling – Krüner Weide“ bei gleichzeitiger Änderung der jeweiligen Flächennutzungspläne beschlossen.
Die beiden Gemeinderatsgremien haben in ihrer Sitzung vom 18.06.2020 / 28.07.2020 der Bebauungsplanung mit Begründung und Umweltbericht, sowie der Flächennutzungsplanänderung mit Erläuterungsbericht und Umweltbericht zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen. Der Beschlussfassung lagen die Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanunterlagen, jeweils mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung des LArch. J. Wurm vom 10.06.2020 /ergänzt am 18.09.2020, zugrunde.
Das Verfahren gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 15.12.2020 bis 15.01.2021 durchgeführt. Das Ergebnis wurde durch die beiden Gemeinderatsgremien am 18.02.2021 und 09.03. 2021 behandelt und gebilligt sowie die öffentliche Auslegung beschlossen, erklärt der Bürgermeister.
Im Nachgang wurden die Pläne noch einmal angepasst sowie die Darstellung und Begründung des überwiegend öffentlichen Interesses verfasst bzw. ergänzt. Aufgrund des zeitlichen Fortschritts ist es rechtlich ratsam, diese Beschlüsse neu zu fassen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Wallgau und der Gemeinde Krün haben ihre Bereitschaft erklärt, dass Verfahren fortzuführen. Sie beschließen deshalb in der Sitzung vom 18.Juli 2024 (Wallgau) und in der Sitzung vom 06. August 2024 (Krün) den am 18.02.2021 unter 4.1 gefassten Billigungs- und unter 4.2 gefassten Auslegungsbeschluss nach Maßgabe der am 18.02.2021 durchgeführten Abwägung zu erneuern.
Entsprechend dem Beschluss vom 18.02.2021 ist/sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange § 4 Abs.2 BauGB einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Markt Mittenwald; 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 für das Gebiet „zwischen Rahnstraße, Burgbergstraße und Innsbrucker Straße“; Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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06.08.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
Der Markt Mittenwald hat die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 für das Gebiet „zwischen Rahnstraße, Burgbergstraße und Innsbrucker Straße“ beschlossen und beteiligt die Gemeinde Krün als Nachbargemeinde an diesem Verfahren.
Nach Einschätzung der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Krün nicht betroffen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Planung des Marktes Mittenwald zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 für das Gebiet „zwischen Rahnstraße, Burgbergstraße und Innsbrucker Straße“ zur Kenntnis. Belange der Gemeinde Krün sind durch die Planung nicht betroffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Gemeinde Wallgau; 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplan ,,Am Kurpark‘‘ im Parallelverfahren; Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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06.08.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Wallgau hat die 8. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Kurpark“ beschlossen und beteiligt die Gemeinde Krün als Nachbargemeinde an diesem Verfahren.
Nach Einschätzung der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Krün nicht betroffen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Planung der Gemeinde Wallgau zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Kurpark“ zur Kenntnis. Belange der Gemeinde Krün sind durch die Planung nicht betroffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Verschiedene Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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06.08.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt
- Becker Ulrich, Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf FlNr. 136/2, Kranzbachstraße 9
- Sperer Thomas und Stefanie, Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf FlNr. 81, Soiernstraße 14
- Müller Elmau GmbH, Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 05.12.2018 zur Errichtung eines Freibeckens und einer Terrasse sowie zum Anbau einer Liegehalle an der Nordostecke des Schlosses auf FlNrn. 975 und 979/1, In Elmau 2
- Müller Elmau GmbH, Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 06.11.2018 zur Erweiterung des Restaurants zum Innenhof durch eine Überdachung der Terrasse auf FlNr. 975, In Elmau 2
- Müller Elmau GmbH, Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 24.09.2020 zur Errichtung eines Chalets auf FlNrn. 975 und 972/3, In Elmau
- Obermann René, Bauvoranfrage zum Abbruch und Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgarage auf FlNrn. 130/4 und 130/5, Seinskopfstraße 4 und Schwarzkopfstraße 3
- Bauer Maria & Stefan; Nutzungsänderung von der Gastronomie, mit Umbau der bestehenden Stallung, auf tierwohlgerechte Stallung und Haltung
Beschluss 1
Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf FlNr. 136/2 – Kranzbachstraße 9 – wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf FlNr. 81 – Soiernstraße 14 – wird vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplans „Am Mühlanger“ zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 3
Dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 05.12.2018 zur Errichtung eines Freibeckens und einer Terrasse sowie zum Anbau einer Liegehalle an der Nordostecke des Schlosses auf FlNrn. 975 und 979/1 - In Elmau 2 – wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 4
Dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 06.11.2018 zur Erweiterung des Restaurants zum Innenhof durch eine Überdachung der Terrasse auf FlNr. 975 - In Elmau 2 – wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 5
Dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 24.09.2020 zur Errichtung eines Chalets auf FlNrn. 975 und 972/3 - In Elmau – wird zugestimmt.
Dem veränderten Standort, aufgrund der 3. Änderung des Bebauungsplans „Schloss Elmau“, wird ebenfalls zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 6
Der Bauvoranfrage zum Abbruch und Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgarage auf FlNrn. 130/4 und 130/5 - Seinskopfstraße 4 und Schwarzkopfstraße 3 - kann eine Zustimmung nicht in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 7
Bauer Maria & Stefan; Nutzungsänderung von der Gastronomie, mit Umbau der bestehenden Stallung, auf tierwohlgerechte Stallung und Haltung
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Ernennung von Feldgeschworenen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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06.08.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Robert Hafner hat altersbedingt sein Amt als Feldgeschworener aufgegeben. Es sind deshalb derzeit nur Mathias Gschwendtner und Anton Simon in dieser Funktion tätig, berichtet der Bürgermeister.
Aufgrund des Abmarkungsgesetzes sollten in jeder Gemeinde vier bis sieben Feldgeschworene bestellt werden. Die Verwaltung wird deshalb einen weiteren Aufruf starten, um weitere Interessenten für dieses Amt zu gewinnen.
Als weiterer Feldgeschworener ist aktuell Florian Simon vorgeschlagen. Der Verwaltung sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Ernennung als Feldgeschworener sprechen würden.
Beschluss
Florian Simon wird für die Gemeinde Krün zum Feldgeschworenen ernannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Schule Krün; Mittagsbetreuung; Zuschuss 2024/2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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06.08.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Caritas führt in der Grundschule Krün die Mittagsbetreuung durch und hat einen Antrag für einen Zuschuss der Gemeinde für das Schuljahr 2024/2025 in Höhe von 32.500,00 € vorgelegt.
Aus der Kalkulation geht hervor, dass sich die Kosten auf 64.140,00 € belaufen. Davon übernimmt 12.360,00 € der Staat, 32.500,00 € trägt die Gemeinde, wobei 18.700,00 € die Eltern übernehmen und 580,00 € von der Caritas getragen werden.
Die Kostensteigerung für die Gemeinde kommt daher, dass derzeit die Anmeldezahlen rückläufig sind. Es fehlen Stand 25.06.2024 sechs Kinder um die zweite Gruppe beantragen zu können. Damit würde auch ein weiterer Zuschuss in Höhe von 12.360,00 € ausbezahlt werden und die Kosten für die Gemeinde damit wieder auf die Höhe der Vorjahre reduziert werden.
Bei der Kalkulation für die Elternbeiträge liegt ein monatlicher Beitrag von 100,00 € zu Grunde.
Beschluss
Der Zuschuss in Höhe von 32.500,00 € für die Mittagsbetreuung im Schuljahr 2024/2025 an die Caritas wird beschlossen. Der Betrag ist im Haushalt 2025 vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Touristik-Verein Krün; Antrag zur Neugestaltung der Ortseingangsbereiche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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06.08.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Folgender Antrag des Touristik-Vereins hat den Bürgermeister per Email erreicht:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Thomas,
wie vorher besprochen stellt der Touristikverein Krün den Antrag die Ortseingangsbereiche neu zu gestalten.
Über die genauen Standorte müsste die Gemeinde entscheiden, es sollte auch der Bereich Klais mit bedacht werden.
Über eine finanzielle Beteiligung durch den Touristikverein wird die Gemeinde nicht böse sein.
Wir bitten Sie den Antrag in der nächsten Gemeinderatssitzung beraten zu lassen.
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Rudi Haller
Der Antrag wurde vom Vorsitzenden des Touristik-Vereins in der Sitzung näher erläutert.
Dieser Grundsatzbeschluss sei notwendig, um die möglichen Bereiche zu eruieren und die Grundstücksverhältnisse klären zu können. Im nächsten Schritt kann dann diskutiert werden, über welches Verfahren die Gemeinde an Vorschläge kommt (Wettbewerb etc.).
Das Gremium begrüßte diesen Vorschlag. Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die Standortfrage für die Umsetzung essentiell sei und geklärt werden muss, ob eine solche Gestaltung an Bundesstraßen auch außerhalb der Ortseingangsschilder möglich ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit den Vertretern des Touristik-Vereins ein Konzept zur Neugestaltung der Ortseingangsbereiche auszuarbeiten. Es sind Bereiche zu definieren, die gestaltet werden sollen und ein Vorschlag erarbeitet, wie man zu einem Ergebnis für die Gestaltung kommen kann. Eine Fördermöglichkeit über die Dorferneuerung ist zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. Bekanntgaben und Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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06.08.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt
Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 30.04.2024
- Der Gemeinderat hat beschlossen für verschiedene Maßnahmen und Projekte Öko-Ausgleichspunkte für den naturschutzfachlichen Ausgleich zu erwerben.
Sonstiges:
- Hochwasserschäden
- Hüttlebachklamm
- Gewitter am 31.07.2024 hat Mure und Geröllawine im Bereich der Klamm ausgelöst
- Teilweise bis zu zwei Meter mit Kies und Schwemmholz aufgeschüttet
- Durchlass Forststraße verstopft – Sofortmaßnahme Durchlass räumen
- Termin mit UNB + Forstbetrieb: Räumung zwischen Durchlass und Fußgängerbrücke, Wasserführung zum bisherigen Wasserlauf, Herstellen des Wanderweges mit Material aus der Klamm, Brücke augenscheinlich nicht beschädigt, endgültige Feststellung erst nach Freilegung.
- Arbeiten haben schon begonnen, Dauer noch ungewiss
- Kies soll über natürlichen Geschiebetransport aus der Klamm befördert werden, ggf. weiterer Baggereinsatz notwendig
- Weitere Maßnahme im oberen Bereich bei Brücke über den Graben, Zugang zur Brücke muss gesichert werden
- Kranzbach – Bereich Bruckbach
- Verschiedene Uferanrisse, Verbauung im Herbst notwendig
- Verschiedene Wander- und Forstwege
- Naturerlebnispfad – Auftrag vergeben
- Bauhof ist unterwegs, Beseitigung nach und nach
Datenstand vom 07.10.2024 16:06 Uhr