Datum: 19.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verschiedene Bauanträge
2 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
3 Standesamt Krün; Bestellung des Leiters des Standesamts
4 Bebauungsplan B-043 "Kranzbach - 4. Änderung"; Abwägung und Billigungsbeschluss
5 Bebauungsplan B-045 "Kranzbach - 3. Änderung" (ehemals 5. Änderung); Auslegungs- und Billigungsbeschluss
6 Bebauungsplan B-039 "Gewerbegebiet Süd-Ost" und 18. Änderung des Flächennutzungsplans (F-018); Abwägung und Satzungsbeschluss
7 Gewerbegebiet Krün-Süd Ost; Erschließung, Sachstand und Festlegung Parzellenaufteilung
8 Gewerbegebiet Krün-Süd Ost; Benennung der Straße
9 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö 1

Sachverhalt

  1. Schöpf Eva, Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neubau einer Zufahrtsstraße mit Stützwand auf FlNr. 248/5, Buckelwiesenweg 5

  1. Obermann René, Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgarage auf FlNrn. 130/4 und 130/5, Seinskopfstraße 4 und Schwarzkopfstraße 3

Beschluss 1

  1. Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neubau einer Zufahrtsstraße mit Stützwand auf FlNr. 248/5 – Buckelwiesenweg 5 – wird, unter nachfolgender Auflage, zugestimmt:

  • Die Zufahrt ist in einem wasserdurchlässigem Material auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgarage auf FlNrn. 130/4 und 130/5 - Seinskopfstraße 4 und Schwarzkopfstraße 3 – wird, unter nachfolgende Auflagen zugestimmt:

  • Die in der Ortsgestaltungssatzung vorgeschriebene Abstandsfläche / Vorgartenlinie des Hauptgebäudes an der Schwarzkopfstr. 3 von 3,00 m ist einzuhalten (vgl. OGS Nr. 10).
  • Der geplante Lichtgraben im Süden des Untergeschosses an der Seinskopfstraße 4 ist durch einen Lichtschacht zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in der Sitzung am 29.10.2024 mit den Auswirkungen der Grundsteuerreform sowie mit der Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes befasst und empfiehlt dem Gemeinderat die Festsetzung folgender Grundsteuer-Hebesätze:

  1. Hebesatz Grundsteuer A: 300 %
  2. Hebesatz Grundsteuer B: 400 %

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Gemeinde Krün soll entsprechend geändert werden. 

Beschluss 1

1. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in § 1 Nr. 1: Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 300 % festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in § 1 Nr. 2: Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 400 % festgesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Standesamt Krün; Bestellung des Leiters des Standesamts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö 3

Sachverhalt

Die bisherige Leiter des Standesamts, Matthias Bader, wurde zum Kämmerer der Gemeinde ernannt, wodurch nun die Funktion des Leiters des Standesamts nachbesetzt werden muss. Voraussetzung für die Übernahme dieser Aufgabe ist die Qualifikation zum Verwaltungsfachwirt und Erfahrung im Standesamt. Nachdem Simon Kriner diese Prüfung erfolgreich abgelegt hat und er schon seit längerer Zeit als Standesbeamter tätig ist, soll er die Leitung des Standesamts übernehmen. Matthias Bader wird weiterhin als Standesbeamter tätig sein, aber lediglich die Vertretung in Abwesenheit von Simon Kriner übernehmen.

Beschluss 1

  1. Matthias Bader wird als Leiter des Standesamts Krün abberufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Simon Kriner wird als Leiter des Standesamts Krün bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan B-043 "Kranzbach - 4. Änderung"; Abwägung und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö 4

Sachverhalt

Für die Aufstellung des Bebauungsplan B-043 „Kranzbach – 4. Änderung“ wurde das Verfahren durchgeführt und die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen mit dem entsprechenden Abwägungsvorschlag werden verlesen und zur Abstimmung gestellt.

Die einzelnen Beschlüsse sind auf einem separaten Dokument aufgeführt. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf für die Aufstellung des Bebauungsplan B-043 „Kranzbach – 4. Änderung“, mit Stand 19.11.2024 und beauftragt die Verwaltung mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan B-045 "Kranzbach - 3. Änderung" (ehemals 5. Änderung); Auslegungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö 5

Sachverhalt

Zur heutigen Sitzung liegt der erste Bebauungsplanentwurf, mit Datum vom 19.11.2024, vor.

Da der Bebauungsplans B-040 „Kranzbach – 3. Änderung“ in „Energiezentrale Hotel Kranzbach“ umbenannt wurde, besteht nun eine Lücke zwischen der 2. und 4. Änderung des Bebauungsplans „Kranzbach“. 
Aus diesem Grund wird die bisherige Bezeichnung des Verfahrens von „Kranzbach – 5. Änderung“ in „Kranzbach – 3. Änderung“ geändert, um so eine eindeutige Zuordnung sicherzustellen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf für die Aufstellung des Bebauungsplan B-045 „Kranzbach – 3. Änderung“, mit Stand 19.11.2024 und beauftragt die Verwaltung mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan B-039 "Gewerbegebiet Süd-Ost" und 18. Änderung des Flächennutzungsplans (F-018); Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö 6

Sachverhalt

Für die Aufstellung des Bebauungsplan B-039 „Gewerbegebiet Süd-Ost“ sowie für die 18. Änderung des Flächennutzungsplans „F-018“ wurde das Verfahren durchgeführt und die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen mit dem entsprechenden Abwägungsvorschlag werden verlesen und zur Abstimmung gestellt.

Die einzelnen Beschlüsse sind auf einem separaten Dokument aufgeführt. 

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan B-039 „Gewerbegebiet Süd-Ost“ in der Fassung vom 19.11.2024 als Satzung. Plandatum ist der 19.11.2024. Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat stellt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „F-018“ in der Fassung vom 19.11.2024 mit Begründung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Gewerbegebiet Krün-Süd Ost; Erschließung, Sachstand und Festlegung Parzellenaufteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung wird ein Sachstand zur Erschließungsmaßnahme im neuen Teil des Gewerbegebiets gegeben.

Zusätzlich muss über die Aufteilung der Fläche beraten und beschlossen werden. Als Anlage wird ein Vorschlag der Verwaltung angefügt. Dabei soll das Grundstück in drei Parzellen aufgeteilt werden. Eine Parzelle soll ca. 2.500 m² groß sein, die beiden anderen auf der Restfläche gleich groß. 

Die Entscheidung ist für die jeweiligen Anschlusspunkte der verschiedenen Sparten notwendig. Gleichzeitig könnte dann bei der Vermessung des Straßengrundstücks auch gleich die Aufteilung der Parzellen entsprechend umgesetzt werden. Damit würden Kosten gespart.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Bau der Erschließung für die FlurNr. 1161/44 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Die Einteilung des Grundstücks in drei Parzellen wird gemäß des Vorschlags der Verwaltung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Gewerbegebiet Krün-Süd Ost; Benennung der Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für die neuentstehende Erschließung muss noch ein Straßenname vergeben werden. Gemäß der Geschäftsordnung ist für die Benennung von Straßen der Gemeinderat zuständig.

Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, das Teilstück auch unter der Bezeichnung „Am Stausee“ laufen zu lassen.

Die Straße „Am Stausee“ verläuft durch das Gewerbegebiet von Nord nach Süd. Die westlichen Grundstücke sind die geraden Hausnummern, beginnend mit der Wohncontaineranlage (HausNr.2). Auf der östlichen Straßenseite sollten die ungeraden Hausnummern verlaufen (neue Gewerbeflächen HausNr. 1 / 3 / 5 usw.) bis zum Werksgelände von UNIPER (HausNr. 11).

Es soll deshalb kein neuer, zusätzlicher Straßenname vergeben werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die neu entstehende Erschließungsstraße Im Gewerbegebiet Krün-Süd Ost als Teil der Gemeindestraße „Am Stausee“ zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö 9

Sachverhalt

Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 17.09.2024

  • Der Auftrag für die Erschließungsmaßnahme im Gewerbegebiet Krün-Süd wurde an die Fa. Kutter GmbH & Co KG vergeben
  • Der Gemeinderat hat beschlossen zwei Bausparverträge in Höhe von jeweils 250.000,00 € abzuschließen


Sonstige Bekanntgaben:

  • Planungsverband Region Oberland, Vorranggebiete Windkraft, Fläche Bereich Gemeinde Krün aus der Planung genommen

  • Neubau Kinderkrippe mit Wohnung; Abrechnung Förderung Kommunales Wohnbauförderprogramm, Schlussbescheid 387.294 € (HH Ansatz 2024 280.000 €)

  • Bundestagswahl am 23.02.2025 – Gemeinderäte werden gebeten als Wahlhelfer zu fungieren, bitte Termin blockieren, Einteilung kommt

Datenstand vom 19.12.2024 07:08 Uhr