Datum: 24.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 2 BauGB "Hochstraße-Ötzwiesenweg"; Aufstellungsbeschluss
2 Kriner Johann; Stellungnahme zum Bau von Rückewegen im Bereich Rindberg/Am Paradies
3 Dorferneuerung; Querungshilfe B11, Abschluss einer Kostenvereinbarung
4 Verschiedene Bauanträge
5 Neuaufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge; Umsetzungsbeschluss für Ladestationen am Rathaus- und Kurhausparkplatz
6 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße; Billigungsbeschluss
7 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 2 BauGB "Hochstraße-Ötzwiesenweg"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet über die Beschlussfassungen des Bauausschusses in den Sitzungen vom 16.07. und 01.08. in denen er sich mit der Entwicklung des Gebiets zwischen Hochstraße und Ötzwiesenweg (siehe Anlage 1 und 2) beschäftigte. Am 01.08.2019 wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst, nachdem dem Gemeinderat einstimmig empfohlen wird, eine Satzung zur Klarstellung zwischen Innen- und Außenbereich aufzustellen. Eine großflächigere Entwicklung des Gebietes unter Einbeziehung der angrenzenden Flächen (im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt) wird nicht empfohlen.

Der Gemeinderat spricht sich einheitlich dafür aus, zur Klarstellung den Aufstellungsbeschluss für eine Satzung gemäß § 34 Abs. 2 BauGB zu fassen und ein entsprechendes Verfahren durchzuführen.

Über einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag soll die Kostenübernahme für die Planungskosten etc. geregelt werden.

Für die Planung und die Durchführung des Verfahrens soll das Büro AKFU Architekten, Germering beauftragt werden.

Beschluss 1

Der Aufstellungsbeschluss für eine Satzung gemäß § 34 Abs. 2 BauGB für den Bereich „Hochstraße – Ötzwiesenweg“ wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt einen städtebaulichen Vertrag für die Erstattung der Kosten für die Planungsleistung, etc. abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen. Der Auftrag für die Planung wird an das Büro akfu-Architekten und Stadtplaner, Germering vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Kriner Johann; Stellungnahme zum Bau von Rückewegen im Bereich Rindberg/Am Paradies

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Laut Bericht des Bürgermeisters liegt ein Antrag (Anlage 3) von Herrn Johann Kriner (Beer) vor, der einen Rückeweg im Bereich des Rindbergs /Am Paradies bauen möchte und dafür einen Förderantrag stellt. In diesem Verfahren ist vorgesehen, dass eine Stellungnahme der Gemeinde für diese Maßnahmen eingeholt wird.

Die genauere Beschreibung der Maßnahme kann dem beiliegenden Antrag entnommen werden.

Im Gemeinderat liegen keine Einwände gegen den Bau des geplanten Rückeweges vor.

Beschluss

Die Gemeinde Krün erhebt gegen den Bau eines Rückewegs im Bereich des Rindbergs /Am Paradies; FlurNr. 478/0, 473/0, 471/0 keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Dorferneuerung; Querungshilfe B11, Abschluss einer Kostenvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger erläutert die überarbeitete Planung der Querungshilfe (Anlage 4). Es wurde einige Anpassungen vorgenommen. Das Projekt wurde nach Norden verschoben, sodass nur noch sehr geringfügig Grund des Nachbarn benötigt würde. Der Bereich südlich und nördlich des eigentlichen Übergangs ist überfahrbar gestaltet, damit die Einfahrt in die benachbarten Grundstücke einfacher ist.

Die Planung und auch die Kostenschätzung wurden detaillierter erarbeitet. Es wurden Maßnahmen zum Versetzen von Straßenlaternen und Hydranten aufgenommen. Eingeplant sind auch Maßnahmen für die Barrierefreiheit, wie z.B. ein Blindenleitsystem. Damit kommen die Gesamtkosten für den Einbau einer Querungshilfe auf knapp 100.000,00 € brutto.

Förderfähig im Sinne der Dorferneuerung sind lediglich rund 65.000,00 € brutto. Maßnahmen in der Fahrbahn, Umlegung Straßenbeleuchtung, Leerrohre usw. in Höhe von 21.650,00 € + die daraus entstehenden Nebenkosten sind nicht förderfähig. Allerdings ist die Förderhöhe sehr erfreulich. Wie aus der Kostenvereinbarung (Anlage 5) ersichtlich können 61 % der förderfähigen Kosten erstattet werden, bis zu einem Höchstbetrag von 40.000,00 €

Wehmutstropfen bei dieser Maßnahme ist, dass das Staatliche Bauamt Weilheim wegen der Baumaßnahme an der B2 bei Oberau und der dazugehörigen Umleitung eine Baumaßnahme an der B11 erst ab dem 06.12.2019 zustimmen wird. Damit ist eine Umsetzung noch in diesem Jahr nicht möglich.

Der Gemeinderat spricht sich einheitlich für die neue Planung aus. Durch die neue Planung erfolgt vor allem auch eine optische Aufwertung.

Beschluss

Der Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Krün II zur Errichtung einer Querungshilfe Bundesstraße 11 im Zuge der Dorferneuerung wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird zur Unterschrift des vorgelegten Entwurfs ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bürgermeister erläutert die Bauvorhaben und reicht dem Gremium die Pläne zur Einsichtnahme.

  1. Reindl Bartholomäus, Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports, FlurNr. 595

  1. Baier Hermann, Antrag auf Abbruch und Neuerrichtung eines Baumstadels, FlurNr. 1126

  1. Achtner Rudolf; Erweiterung eines bestehenden Doppelhauses, FlurNr. 1161/15

  1. Armin und Andreas Zick OHG; Errichtung eines zusätzlichen Kellerraums

Beschluss 1

Reindl Bartholomäus, Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports, FlurNr. 595

Der Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports auf der FlurNr. 595 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Baier Hermann, Antrag auf Abbruch und Neuerrichtung eines Baumstadels, FlurNr. 1126

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Baumstadels auf der FlurNr. 1126 wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Achtner Rudolf; Erweiterung eines bestehenden Doppelhauses, FlurNr. 1161/15

Das gemeindlichen Einvernehmen zur Erweiterung des bestehenden Doppelhauses auf der FlurNr. 1161/15 wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4

Armin und Andreas Zick OHG; Errichtung eines zusätzlichen Kellerraums

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Neuaufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge; Umsetzungsbeschluss für Ladestationen am Rathaus- und Kurhausparkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass sich der Gemeinderat und die Verwaltung seit dem Umbau des Rathausplatzes bzw. Parkplatzes am Rathaus mit der Errichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge beschäftigt. Zwischenzeitlich wurde der Antrag auch auf dem Kurhausparkplatz ausgeweitet. Es soll jeweils eine Ladesäule mit zwei Anschlüssen vorgesehen werden. Leider ist die Gemeinde bei den ersten beiden Förderaufrufen nicht zum Zuge gekommen. Mit dem dritten Antrag kam die Gemeinde nun zum Erfolgt, so dass jetzt ein Zuwendungsbescheid vorliegt, nachdem mit 40 % der zuwendungsfähigen Kosten max. 14.800,00 € gerechnet werden kann. Die Gesamtkosten (Netzanschluss, Anschaffung + Errichtung) werden sich auf 37.000,00 € belaufen.

In Abstimmung mit den Nachbargemeinden soll ein einheitliches System installiert werden, damit die Wartung der Anlage leichter fällt. Allerdings muss die Ausschreibung selbstverständlich anbieterneutral erfolgen. Es sollen die gleichen Ausschreibungsinhalte verwendet werden. Anzustreben ist auch ein einheitliches Abrechnungsmodell, damit die Nutzer verschiedener E-Ladestationen in der Region nicht mit verschiedenen Anbietern abrechnen müssen.

Im Haushalt 2019 sind die Mittel für die Maßnahme eingestellt. Die Ausschreibung muss veranlasst werden, weil der Förderbescheid den Bewilligungszeitraum bis 03.02.2020 vorsieht und nur bis dahin entstandene Kosten förderfähig sind.

Der Gemeinderat muss den Beschluss zur Umsetzung dieser Maßnahme fassen und die Verwaltung ermächtigen die entsprechende Ausschreibung zu veranlassen und die Aufträge zu vergeben.

Einheitlich spricht sich der Gemeinderat für den Bau der Ladestationen.

Gemeinderatsmitglied Schober regt an, die Säulen zusätzlich mit 220 V Steckdosen auszustatten. Der Säulenstandort am Kurhausparkplatz soll außerdem so gewählt werden, dass die Säule von allen vier Richtungen genutzt werde kann. Zudem bringt Herr Schober vor, das Abrechnungssystem genau zu überdenken. Hiermit sollte sich der Gemeinderat noch einmal befassen und über verschiedenste Möglichkeiten diskutieren.

Beschluss

Der Neubau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge am Rathaus- und Kurhausparkplatz mit je einer Ladesäule mit zwei Anschlüssen wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftrag die Maßnahme umzusetzen und ermächtigt die Aufträge zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Laut Ausführungen des Bürgermeisters hat der Gemeinderat die Änderung der Ortsgestaltungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße beschlossen. Damit das vereinfachte Verfahren durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, dass der Gemeinderat zunächst den Entwurf der Satzung und des Textes (Anlage 6 und 7) billigt. Damit kann auf die zweite Auslegung und die zweite Beteiligung der Träger öffentlicher Belange verzichtet werden, sofern nicht grundlegende Änderungen am Entwurf gewünscht sind.

Der Entwurf der Satzung liegt den Unterlagen bei.

Der Gemeinderat hat keine Einwände zum Entwurf der Satzung.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 für den Bereich südlich der Soiernstraße im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB mit Begründung je in der Fassung vom 30.08.2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB   sowie die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 7

Sachverhalt

Aus nicht-öffentlicher Sitzung:

keine

Sonstiges:
Bürgermeister Schwarzenberger teilt mit, dass er aufgrund eines Hinweises in der Gemeinderatssitzung, in der das Thema „Renovierung der Weihnachtsbeleuchtung“ behandelt wurde, beim Vorsitzenden des Touristik-Vereins vorgesprochen und angefragt hat, ob eine Beteiligung an den Kosten möglich wäre. Die Vorstandschaft des Vereins hat nun beschlossen, sich mit einem Betrag von 5.000,00 € an den Kosten für die Renovierung der gesamten Weihnachtsbeleuchtung zu beteiligen. Der Bürgermeister dank dem Touristik-Verein für diese großzügige Unterstützung.

Datenstand vom 15.03.2021 10:27 Uhr