Datum: 15.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kanalisation; Aufbau eines einheitlichen Prozessleitsystems, Anschluss der Anlagen Krün
2 Kommunalwahl 2020; Berufung des/der Wahlleiters/Wahlleiterin bzw. dessen/deren Stellvertretung
3 Zweitwohnungssteuer; Anpassung Berechnungsgrundlage und Steuersatz, Grundsatzbeschluss
4 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Kanalisation; Aufbau eines einheitlichen Prozessleitsystems, Anschluss der Anlagen Krün

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 15.10.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister erläuterte einleitend, dass für den Betrieb der Kläranlage und für die Überwachung der zahlreichen Außenstellen ein einheitliches Prozessleitsystem angeschafft werden sollte. Beim vorhandenen System ist eine Fernüberwachung nur eingeschränkt möglich und auch die Ersatzteilbeschaffung gestaltet sich schwierig, weil es technisch überholt ist. Ziel sei es, für den Markt Mittenwald, sowie für die Gemeinden Krün und Wallgau, ein einheitliches Prozessleitsystem zu beschaffen.

Nach Vorschlag der Gemeindewerke Mittenwald, könnte das System stufenweise aufgebaut werden, was bedeutet, dass im ersten Schritt nicht alle Außenstellen eingebunden werden sollen. Primär wären die Pumpwerke Elmau, Bärnbichl und das PW 1 im Gries (Finanzierung gemeinsam mit Wallgau) vorgesehen. Im zweiten Schritt würden dann die Pumpstationen Adalbert-Stifter-Straße und Klais angeschlossen werden.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf Grundlage der Kostenschätzung auf 45.453,00 €. Diese setzen sich aus gemeinsamen Kosten (11.894,00 € nt.), Kosten für die Anlagen (15.650,00 € nt.) und Ingenieurleistung (10.652,00 € nt.) zusammen.


Schnell waren sich die Mitglieder des Gemeinderats einig, dass die Überwachung bereits im ersten Schritt sämtliche Anlagen der Gemeinde Krün erfassen soll. Die Mehrkosten würden sich auf ca. 10.000 € belaufen. Die Prämisse „ganz oder gar nicht“ wurde dahingehend bestärkt, indem in der Vergangenheit bei der Pumpstation „Adalbert-Stifter-Straße“ die meisten Störfälle aufgetreten sind. Die Pumpstation in Klais „Am Waigmann“ wurde zudem Überschwemmungen ausgesetzt.

Beschluss 1

Der Errichtung eines einheitlichen Prozessleitsystems für die Abwasserentsorgung der Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die anteiligen Kosten für die gemeinsamen Anlagen und die Ingenieurleistungen werden gemäß der Aufstellung der Gemeindewerke Mittenwald vom 10.09.2019 übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 3

Abweichend zur Aufstellung vom 10.09.2019 sollen sämtliche Anlagen der Gemeinde Krün im ersten Schritt an das Prozessleitsystem angeschlossen werden. Die Kosten hierfür werden ebenfalls bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Mittel sind im Haushalt 2020 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Kommunalwahl 2020; Berufung des/der Wahlleiters/Wahlleiterin bzw. dessen/deren Stellvertretung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 15.10.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG in Verbindung mit der Geschäftsordnung der Gemeinde Krün, muss der Gemeinderat für die Durchführung der Kommunalwahlen am 15.03.2020 einen/eine Wahlleiter/Wahlleiterin und dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin berufen.

Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen, Herrn Heinz Kautecky als Wahlleiter und Herrn Franz Riesch als Stellvertreter zu berufen.

Beschluss

Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG wird für die Kommunalwahl am 15.03.2020 Herr Heinz Kautecky als Wahlleiter und Herr Franz Riesch zum Stellvertreter berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Zweitwohnungssteuer; Anpassung Berechnungsgrundlage und Steuersatz, Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 15.10.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes, gab der Bürgermeister dem Gremium einen Überblick zur aktuellen Zweitwohnungssituation in der Gemeinde Krün. Außerdem nahm er in diesem Zusammenhang zur existierenden Petition an den Bayerischen Landtag Stellung.

150 Personen sind in Krün mit Zweitwohnungen gemeldet. Lässt man Kinder, Jugendliche, Soldaten sowie Bewohner des Westflügels in Schloß Elmau unberücksichtigt, ergibt sich eine Summe von 105 „echten“ Zweitwohnungsbesitzern in 84 Zweitwohnungen.
In der Gemeinde Krün gibt es seit 1998 eine Satzung nach § 22 Abs. 1 BauGB zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen. Außerdem arbeitet die Gemeinde bereits seit 1976 mit Einheimischenmodellen, welche der Gemeinde Vorkaufsrechte auf 15 bzw. 20 Jahre zusichert.
Der Bürgermeister zeigte durch diese beiden Instrumente auf, dass in Krün schon seit geraumer Zeit viel dafür getan wird, um die Zweitwohnsitze möglichst unattraktiv zu gestalten. Weiter erklärte er, dass ein vergleichbar drastischer Vorstoß wie in Berchtesgaden (Verbot von Zweitwohnungen durch Satzung) im Moment nicht notwendig erscheint, zumal es über dieses Verbot noch keine Rechtsprechung gibt. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis verwaltungsgerichtliche bzw. verfassungsgerichtliche Rechtsbehelfe in Form von Antrag auf Normenkontrolle bzw. Popularklage, gestellt werden.

Unabhängig davon war sich der Gemeinderat schnell einig, dass zwei wesentliche Punkte zur Satzung geregelt werden müssen:

  1. Anpassung der Steuergrundlage
Nach der derzeitigen Satzung wird die Zweitwohnungssteuer nach der Jahresrohmiete berechnet. Diese Jahresrohmiete geht auf das Jahr 1964 zurück und wurde im Zusammenhang mit der Grundsteuer höchstrichterlich als nicht rechtskonform beurteilt. Es ist also davon auszugehen, dass dies auch für die Zweitwohnungssteuer zu entschieden würde. Der Gemeinderat einigte sich darauf, als Berechnungsgrundlage die Netto Kaltmiete heranzuziehen.  

  1. Anpassung des Steuersatzes
Um dem Grundprinzip der letzten 40/50 Jahre, nämlich für Zweitwohnungen unattraktiv zu sein, in Krün weiter treu zu bleiben, sprach sich das Gremium für eine Anhebung des Steuersatzes aus. Entsprechende Berechnungen sind aus der beiliegenden Tabelle ersichtlich.

Außerdem könnte dadurch –als angenehmer Nebeneffekt- die Einnahmesituation der Gemeinde Krün nochmals verbessert werden.

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf der Zweitwohnungssteuersatzung mit der Netto-Kaltmiete als Berechnungsgrundlage zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer wird ab dem Jahr 2020 ein Steuersatz von 20 v.H. beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Entwurf der Zweitwohnungssteuersatzung zu Beschlussfassung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 15.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Aus nicht-öffentlicher Sitzung vom 04.06.2019 und 30.07.2019

  • Der Auftrag für die Malerarbeiten zum Neubau der Bauhofhalle im Gewerbegebiet wird an die Fa. Kocmann aus Farchant vergeben.
  • Die Räulichkeiten im Anwesen Walchenseestraße 2 werden bis auf weiteres an Frau Daniela Hornsteiner verpachtet.
  • Die Gemeinde Krün beteiligt sich am Bieterverfahren für die Grundstücke am ehemaligen Ladehof in Klais. Zwischenzeitlich haben wir den Zuschlag für den Grunderwerb bekommen und bereiten gerade die Beurkundung des Grundstücksgeschäfts mit dem Bundeseisenbahnvermögen vor

Sonstiges:

  • Heute Nachmittag war die Bauabnahme für die Dorferneuerungsmaßnahme Ortskernsanierung in Klais, damit geht das Eigentum und die Verkehrssicherungspflicht an die Gemeinde über. Einige Mängel wurden festgestellt, die zum Teil noch umgehend, in diesem Jahr oder teilweise nach dem Winter von der Fa. Haseitl beseitigt werden müssen. Die Bepflanzung ist bestellt und wird ab Anfang November noch erledigt. Die Beschilderung wird vom gemeindlichen Bauhof aufgestellt und wird in den nächsten Wochen auch fertig sein, teilweise ist das schon erledigt, Hülsen sind einbetoniert. Die Ruhebänke im Kurpark müssen noch aufgestellt werden. Es wird.
Trotz aller Schwierigkeiten und Problemen bei dieser Baumaßnahme kann sich das Ergebnis aus meiner Sicht sehen lassen. Das Ortsbild im Ortsteil Klais hat mit dieser Baumaßnahme auf alle Fälle deutlich gewonnen.

  • Bericht von der Verkehrsschau vom Freitag, 11.10.2019
Bushaltestelle Barmsee – Gefahrenstelle wurde von den Beteiligten eindeutig festgestellt, Beleuchtung der Bushaltestelle besprochen. Damit wird aber Gefahrenstelle nicht beseitigt. Zunehmender Straßenverkehr auf der B2 und gleichzeitig zunehmender Wander- und Radverkehr Richtung Campingplatz bzw. Maria Rast kommen erschwerend dazu. Lösung ist ein Über- oder Unterführung des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs, wie an den anderen Übergängen. Wehmutstropfen: Baulastträger der Unterführung dürfte die Gemeinde sein. Ob Zuschüsse möglich, ist zu prüfen.
Kurzfristige Verbesserung: Beschilderung der Bushaltestelle als Schulbushaltestelle, Gefahrenszeichen als Beschilderung

  • Ein- und Ausfahrt Tennsee: kurzfristige Lösung: Beschilderung mit Gefahrenstelle, Überholverbot oder Durchgezogene Linie von Einfahrt im Süden und Ausfahrt im Norden, muss von der Verkehrskommission noch entschieden werden, wegen landwirtschaftlichen Verkehr. Die Situation der Ein- und Ausfahrt wurde als unübersichtlich festgestellt. Die Ausfahrt im Norden fädelt zu flach und ohne Beschleunigungsstreifen in die Bundesstraße ein. Die Ein-/ Auffahrtssituation im Westen ist unübersichtlich und die Einfahrt von langsameren Fahrzeugen wie LKW, Wohnmobil oder mit Wohnanhängern führt des Öfteren zu gefährlichen Situationen. Deshalb wurde das staatliche Bauamt gebeten, zu prüfen, ob eine Neuplanung der Situation Ein-/Ausfahrt Tennsee möglich ist.

Datenstand vom 15.03.2021 10:27 Uhr