Datum: 25.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorlage der Jahresrechnung 2024 mit Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
2 Verschiedene Bauanträge
3 Markt Garmisch-Partenkirchen; Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Am Lahnewiesgraben"; Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
4 Schulhaus Krün; Anbau von Räumlichkeiten für ein offenes Ganztagsangebot; Sachstand und weiteres Vorgehen
5 Dorferneuerung Kirchplatz; Erneuerung Wasserleitung, Beschluss und Auftragsvergabe
6 Walchenseestraße/Bundesstraße 11; Einbau einer Überquerungshilfe sowie Erneuerung der Ortsdurchfahrt, Grundsatzbeschluss und Planungsauftrag
7 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Vorlage der Jahresrechnung 2024 mit Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö 1

Sachverhalt

Die Kämmerei legte dem Gemeinderat nach den haushaltsrechtlichen Grundlagen die Jahresrechnung für das vergangene Haushaltsjahr 2024 vor. 

Die Jahresrechnung 2024 (Anlage 1 zum Protokoll) liegt zur Prüfung bereit. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird gebeten, einen Termin für die Rechnungsprüfung bekanntzugeben, die Mitglieder werden dann zur Sitzung eingeladen.

Die Jahresrechnung 2024 für die Mautstraße Klais – Elmau wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis beigefügt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2024 (Anlage 1) zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Haushaltsüberschreitungen 2024 in Höhe von 4.007.481,84 € werden gemäß der Aufstellung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö 2

Sachverhalt

  1. Schober Magdalena und Schießl Daniel, Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der FlNr. 194, Alpspitzstraße 4

  1. Niggl Simone, Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Dreifamilienhauses auf der FlNr. 162/24, Im Gschwand 11

  1. Holzer Florian, Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau sowie Aufstockung des Dachstuhls am Bestandsgebäude auf der FlNr. 138/5, Walchenseestraße 20

Beschluss 1

Der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der FlNr. 194 – Alpspitzstraße 4 – wird zugestimmt.

Weiterhin wird erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll und das keine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB durch die Gemeinde beantragt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Dreifamilienhauses auf FlNr. 162/24 – Im Gschwand 11 – wird zugestimmt.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, hinsichtlich der Dachaufbauten (vgl. 4.6), wird zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau sowie Aufstockung des Dachstuhls am Bestandsgebäude auf FlNr. 138/5 – Walchenseestraße 20 – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Markt Garmisch-Partenkirchen; Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Am Lahnewiesgraben"; Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö 3

Sachverhalt

Der Markt Garmisch-Partenkirchen hat die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Am Lahnewiesgraben" beschlossen und beteiligt die Gemeinde Krün als Nachbargemeinde an diesem Verfahren.

Nach Einschätzung der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Krün nicht betroffen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Planung des Markt Garmisch-Partenkirchen zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Am Lahnewiesgraben" zur Kenntnis. Belange der Gemeinde Krün sind durch die Planung nicht betroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Schulhaus Krün; Anbau von Räumlichkeiten für ein offenes Ganztagsangebot; Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö 4

Sachverhalt

Das Bauprogramm der Gemeinden Krün und Wallgau wurde durch die Förderstelle mittlerweile anerkannt. Eine entsprechende schulaufsichtliche Genehmigung liegt ebenfalls vor, berichtete der Bürgermeister.

In der Sitzung am 17.02.2025 wurde der Schulausschuss hierüber bereits informiert.

Derzeit wird die Ausschreibung für die einzelnen Fachplanungen (Statik, Bodengutachten, HSL Planung, Elektroplanung und Bauphysik/Energieberatung) durchgeführt.

Sobald diese abgeschlossen ist, kann zwischen dem Architekturbüro Laubender und den jeweiligen Fachplanern eine Abstimmung stattfinden.

Bevor eine Einreichung des Bauantrages vorbereitet werden kann (Leistungsphase 4), müssen erst noch die Leistungsphase 3 (Entwurf) abgeschlossen werden d.h. es fehlt noch die Abstimmung mit den Fachplanern. 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, würden diese einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zustimmen, was bedeutet, dass eine Änderung nicht erforderlich ist und der Gemeinde so viel Zeit und Geld spart.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Bauprogramm (Stand 05.12.2024) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur vorgestellten Planung. Die schulaufsichtliche Genehmigung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, nach Beendigung der Ausschreibung, die einzelnen Fachplanungen zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Dorferneuerung Kirchplatz; Erneuerung Wasserleitung, Beschluss und Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Zuge der Dorferneuerungsmaßnahme zur Umgestaltung des Kirchplatzes soll auch eine Wasserleitung verlegt werden. Es betrifft den Bereich von der Kreuzung Schöttlkarspitzstraße/Fischbachalmstraße bis zur Einmündung in die Karwendelstraße südlich der Kirche, berichtet der Bürgermeister. 

Die Planung für die Maßnahme ist über das Büro Obermeyer Planen & Beraten GmbH erfolgt und die Erdarbeiten wurden im Zuge der Baumaßnahme Dorferneuerung ausgeschrieben. Die Materialbeschaffung erfolgt über die eigene Kundennummer der Gemeinde. Angebote dafür sind angefordert.

Beschluss 1

Der Grundsatzbeschluss zur Erneuerung der Wasserleitung in der Fischbachalmstraße wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt Aufträge zur Beschaffung der notwendigen Rohre und des dazugehörigen Kleinmaterials zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Walchenseestraße/Bundesstraße 11; Einbau einer Überquerungshilfe sowie Erneuerung der Ortsdurchfahrt, Grundsatzbeschluss und Planungsauftrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

  1. Einbau Querungshilfe
Im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz am Kranzbach innerorts soll im Bereich der Bushaltestelle Cafe Kranzbach eine Querungshilfe eingebaut werden. Die Querungshilfe soll analog der Querungshilfe im Bereich der Karwendelstraße Höhe Feuerwehrhaus ausgeführt werden.

Nach Rückfrage beim Amt für ländliche Entwicklung ist derzeit eine Förderung über die Dorferneuerung für dieses Projekt nicht möglich. Gefördert würden grds. nur die Gehsteigbereiche und die Bepflanzung. Wann eine Förderung möglich erscheint, wurde nicht konkret in Aussicht gestellt. Als Baukosten werden rund 200.000 € veranschlagt. Eine genaue Kostenberechnung gibt es allerdings noch nicht, berichtet der Bürgermeister.

Es muss nun entschieden werden, ob die Anlage trotzdem weiterverfolgt werden soll, oder ob das Projekt zurückgestellt wird.

Im Zusammenhang mit der Hochwasserschutzmaßnahme könnten durchaus Synergieeffekte genutzt werden.

Die Mitglieder des Gemeinderats befürworteten den Einbau der Querungshilfe, vor allem in Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit für Kinder. Die Errichtung eines Zebrastreifens kann von Seiten des staatl. Bauamtes nicht in Aussicht gestellt werden, da ein Zebrastreifen lediglich eine vorgetäuschte Sicherheit suggeriert. Zudem erhofft sich der Gemeinderat durch den Einbau einer Querungshilfe eine weitere Verkehrsberuhigung. 


  1. Erneuerung Ortsdurchfahrt

In Abstimmung mit dem staatl. Bauamt Weilheim sollten im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahme noch der restliche Bereich der Ortsdurchfahrt neu asphaltiert werden, der bei dem Projekt 2022 nicht bearbeitet wurde. Die Baukosten werden vom staatl. Bauamt erstattet. Es soll in diesem Zuge auch die Situation der Straßenentwässerung in der Ortsmitte (Kreuzung Karwendel-Walchensee-Wetterstein-Schöttlkarspitzstraße) verbessert werden. Hierzu muss die Verwaltung zur Vergabe der Planungsleistungen ermächtigt werden.

Auch die sofortige Verbesserung der Entwässerungssituation an dieser Kreuzung wird vom Gemeinderat begrüßt. Die Durchführung der Dorferneuerungsmaßnahme am Dorfplatz sei noch nicht geplant, wodurch hier ein zeitnaher Synergieeffekt mit dieser Baumaßnahme nicht absehbar sei. 

Beschluss 1

Der Einbau einer Querungshilfe im Bereich der Walchenseestraße/Bundesstraße 11 auf Höhe der Bushaltestelle Cafe Kranzbach wird auch ohne Förderung durch das Amt für ländliche Entwicklung beschlossen. Die Umsetzung soll im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahme am Kranzbach erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Planungsaufträge zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahme am Kranzbach im Bereich der Querung der Walchenseestraße/Bundesstraße 11 soll die Ortsdurchfahrt für den Bereich von der Apotheke bis zu Sparkasse erneuert werden. Im Bereich der Ortsmitte soll die Straßenentwässerung verbessert werden. Die Baukosten für die Erneuerung der Fahrbahn und die Verbesserung der Entwässerung sind vom Staatlichen Bauamt Weilheim zu erstatten. Der Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö 7

Sachverhalt

Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 17.12.2024

  • Der Gemeinderat hat den Auftrag zur Restaurierung des Wandgemäldes auf der Bühne im Kurhaus Krün erteilt. Der Auftrag wird im April 2025 umgesetzt
  • Der Pachtvertrag für das Kurhaus Krün geht von Elaine & Michael Wendtlandt auf Isabelle Wendtlandt über.
  • Es werden Räumlichkeiten in Anwesen Walchenseestraße 2 – Miasnhaus zum Aufstellen eines Pizzaautomaten zur Verfügung gestellt.

Sonstiges:

Gemeinderatsprotokolle von 1867 – 1923
Bei einer Aufräumaktion im Keller des Rathauses wurden 8 Protokollbücher der Gemeinderatssitzungen gefunden. Die Bücher sind zum Teil in keinen guten Zustand. Auf alle Fälle müssen alle gereinigt und restauriert werden. Die Restauration kostet je Buch zwischen ca. 900,00 € und 2.700,00 € je nach Zustand und Aufwand.

Nach der Restaurierung sollten die Bücher einer Massenentsäurung zugeführt werden. Damit kann das weitere Verbräunen und Brüchigwerden des Papiers verhindert werden. Zusätzlich wird eine Digitalisierung empfohlen. Und natürlich wäre es sinnvoll die Protokolle von der Altdeutschen Schrift übersetzen zu lassen, damit auch verstanden wird, was damals beraten und beschlossen wurde.

Datenstand vom 26.03.2025 07:19 Uhr