Datum: 17.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 1. Änderung Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße; Abwägung und Satzungsbeschluss
2 Bundesstraße B11, Einbau einer Querungshilfe; Abschluss einer Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung
3 Kindergarten St. Sebastian Krün; Vorlage der Jahresrechnung 2017/2018
4 Verschiedene Bauanträge
5 Neubau Kinderkrippe mit Mehrzweckraum und Wohnungen; Bauantrag und weiteres Vorgehen
6 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. 1. Änderung Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße; Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat die Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße beschlossen und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Bürgermeister Schwarzenberger verlas die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Den Einwendungen des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim und des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen wurde zugestimmt. Die entsprechenden redaktionellen Änderungen werden in die Satzung eingearbeitet und berücksichtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung gem. § 34 Abs. 1 und 3 BauGB für den Bereich südlich der Soiernstraße im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB mit Begründung einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung.

Die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung gem. § 34 Abs. 1 und 3 BauGB für den Bereich südlich der Soiernstraße im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bundesstraße B11, Einbau einer Querungshilfe; Abschluss einer Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den Einbau einer Querungshilfe in die Bundesstraße B11 Höhe Feuerwehrhaus beschlossen. Für die Durchführung der Baumaßnahme und den späteren Betrieb der Anlage ist mit der Straßenbauverwaltung auf Grundlage des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes eine Vereinbarung abzuschließen. Den Gemeinderatsmitgliedern wurde die Vereinbarung mit der Sitzungsladung zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland – Straßenbauverwaltung für den Einbau einer Querungshilfe in der Ortsdurchfahrt Krün zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Kindergarten St. Sebastian Krün; Vorlage der Jahresrechnung 2017/2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Kirchenverwaltung hat der Gemeinde Krün die Jahresrechnung für den Kindergarten St. Sebastian für das Geschäftsjahr 2017/2018 vorgelegt. Die Abrechnung weißt ein Defizit von 3.441,63 € aus. Gemäß der Kostenübernahmevereinbarung aus dem Jahr 2006 ist die Gemeinde zum Ausgleich dieses Vertrages verpflichtet.

Grundsätzlich war für das Haushaltsjahr 2017/2018 kein Defizit geplant. Nachdem aber fünf Integrationsplätze genehmigt wurden und der Gemeinderat der Übernahme der Kosten für eine Zusatzkraft bzw. die Bedarfsanerkennung am 02.10.2018 beschlossen hat, sind hierzu Mehrkosten angefallen. Diese Mehrkosten sind durch den Beschluss bereits gedeckt.

Diese Mehrkosten konnten allerdings von der Finanzverwaltung in der Haushaltsplanung nicht vorausgesehen werden. Der Gemeinderat beschloss die überplanmäßigen Ausgaben.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2017/2018 des Kindergartens St. Sebastian zur Kenntnis. Der überplanmäßigen Ausgabe für den Defizitausgleich wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

  1. Zunterer Wolfgang, Umsetzen eines Baumstadels auf die FlurNr. 922/1
  2. Bernhard Benz jun.; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, FlurNr. 73/2
  3. Armin und Andreas Zick oHG; Anbau & Erweiterung Küche und Lüftung, FlurNr. 597/1
  4. Albrecht Thomas; Anbau an bestehendes Wohngebäude mit Quergiebel, FlurNr. 134/2
  5. Jocher Gabriele u. Matthias; Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Remise an den bestehenden Stadel, FlurNr. 733

Beschluss 1

  1. Zunterer Wolfgang, Umsetzen eines Baumstadels auf die FlurNr. 922/1

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

  1. Bernhard Benz jun.; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, FlurNr. 73/2

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Gemäß der geänderten Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße muss die Oberkante Erdgeschoßfertigfußboden mindestens 30 cm über dem angrenzenden Gelände festgelegt werden.

  1. Armin und Andreas Zick oHG; Anbau & Erweiterung Küche und Lüftung, FlurNr. 597/1

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

  1. Albrecht Thomas; Anbau an bestehendes Wohngebäude mit Quergiebel, FlurNr. 134/2

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Abweichung zur vorübergehenden Überschreitung der Abstandsfläche wird zugestimmt.

  1. Jocher Gabriele u. Matthias; Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Remise an den bestehenden Stadel, FlurNr. 733

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Zunterer Wolfgang, Umsetzen eines Baumstadels auf die FlurNr. 922/1

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

  1. Bernhard Benz jun.; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, FlurNr. 73/2

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Gemäß der geänderten Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße muss die Oberkante Erdgeschoßfertigfußboden mindestens 30 cm über dem angrenzenden Gelände festgelegt werden.

  1. Armin und Andreas Zick oHG; Anbau & Erweiterung Küche und Lüftung, FlurNr. 597/1

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

  1. Albrecht Thomas; Anbau an bestehendes Wohngebäude mit Quergiebel, FlurNr. 134/2

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Abweichung zur vorübergehenden Überschreitung der Abstandsfläche wird zugestimmt.

  1. Jocher Gabriele u. Matthias; Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Remise an den bestehenden Stadel, FlurNr. 733

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Zunterer Wolfgang, Umsetzen eines Baumstadels auf die FlurNr. 922/1

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

  1. Bernhard Benz jun.; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, FlurNr. 73/2

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Gemäß der geänderten Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße muss die Oberkante Erdgeschoßfertigfußboden mindestens 30 cm über dem angrenzenden Gelände festgelegt werden.

  1. Armin und Andreas Zick oHG; Anbau & Erweiterung Küche und Lüftung, FlurNr. 597/1

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

  1. Albrecht Thomas; Anbau an bestehendes Wohngebäude mit Quergiebel, FlurNr. 134/2

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Abweichung zur vorübergehenden Überschreitung der Abstandsfläche wird zugestimmt.

  1. Jocher Gabriele u. Matthias; Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Remise an den bestehenden Stadel, FlurNr. 733

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Zick persönlich beteiligt.

Beschluss 4

  1. Zunterer Wolfgang, Umsetzen eines Baumstadels auf die FlurNr. 922/1

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

  1. Bernhard Benz jun.; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, FlurNr. 73/2

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Gemäß der geänderten Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße muss die Oberkante Erdgeschoßfertigfußboden mindestens 30 cm über dem angrenzenden Gelände festgelegt werden.

  1. Armin und Andreas Zick oHG; Anbau & Erweiterung Küche und Lüftung, FlurNr. 597/1

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

  1. Albrecht Thomas; Anbau an bestehendes Wohngebäude mit Quergiebel, FlurNr. 134/2

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Abweichung zur vorübergehenden Überschreitung der Abstandsfläche wird zugestimmt.

  1. Jocher Gabriele u. Matthias; Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Remise an den bestehenden Stadel, FlurNr. 733

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Albrecht persönlich beteiligt.

Beschluss 5

  1. Zunterer Wolfgang, Umsetzen eines Baumstadels auf die FlurNr. 922/1

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

  1. Bernhard Benz jun.; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, FlurNr. 73/2

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Gemäß der geänderten Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße muss die Oberkante Erdgeschoßfertigfußboden mindestens 30 cm über dem angrenzenden Gelände festgelegt werden.

  1. Armin und Andreas Zick oHG; Anbau & Erweiterung Küche und Lüftung, FlurNr. 597/1

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

  1. Albrecht Thomas; Anbau an bestehendes Wohngebäude mit Quergiebel, FlurNr. 134/2

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Abweichung zur vorübergehenden Überschreitung der Abstandsfläche wird zugestimmt.

  1. Jocher Gabriele u. Matthias; Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Remise an den bestehenden Stadel, FlurNr. 733

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Neubau Kinderkrippe mit Mehrzweckraum und Wohnungen; Bauantrag und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bürgermeister berichtet, dass die Abstimmung der Baupläne mit den Fach- und Förderbehörden, dem Kindergarten und dem Ordinariat erfolgt ist. Es waren noch einige Änderungen an den Plänen notwendig, wobei diese Änderungen zu einer Kostensteigerung in Höhe von knapp 400.000,00 € führten. Zusätzlich hat Architekt Albl die Kostenschätzung an die Baupreisentwicklung angepasst, was zu einer weiteren Steigerung der Kosten um rund 250.000,00 € führte.

Zusammenfassend stellte Bürgermeister Schwarzenberger fest, dass die Gesamtkosten für das Projekt Neubau einer Kinderkrippe mit Mehrzweckhalle und Wohnungen demnach 2.521.367,90 € betragen. Der Gemeinde Krün werden rund 850.000,00 € in Aussicht gestellt, sodass der Eigenanteil der Gemeinde bei rund 1,6 Mio Euro liegt.

Die Gemeinderatsmitglieder diskutierten über die Preissteigerung und wogen unterschiedliche Argumente ab. Das einzige Einsparpotential wurde im Verzicht auf den Aufzug und den Mehrzweckraum im Keller festgestellt. Auch ein weiteres Treppenhaus kann eingespart und durch eine Außentreppe ersetzt werden. Es wurde von den Gemeinderatsmitgliedern nachgefragt, ob evtl. bei anderen Projekten Geld eingespart werden könnte. Der Bürgermeister entgegnete, dass Projekte wie z.B. der Hochwasserschutz oder eine mögliche Unterführung der B2 auf Höhe Barmsee wichtige Maßnahmen seien, welche keinen Aufschub dulden. Alle Gemeinderatsmitglieder waren sich einig, dass der Mehrzweckraum zwar absolut wünschenswert wäre, aber aufgrund der Mehrkosten nicht in Relation zum tatsächlichen Nutzen stehe. Außerdem habe man mit dem Umbau des Büchereisaals im Feuerwehrhaus einen weiteren Mehrzweckraum geschaffen. Sowohl die Kinderkrippe, als auch die damit einhergehenden Wohnungen werden jedoch als äußerst wichtig angesehen. Ein Teil der Kosten kann zudem durch die Mieteinnahmen amortisiert werden.

Beschluss 1

  1. Auf Grund der Höhe der zu erwartenden Baukosten beschließt der Gemeinderat auf den Mehrzweckraum und die dazugehörigen Nebenräume, sowie auf den Aufzug zu verzichten. Der Bauantrag und auch die Förderanträge sind auf dieser Basis zu stellen.

  1. Der geänderten Planung wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Auf Grund der Höhe der zu erwartenden Baukosten beschließt der Gemeinderat auf den Mehrzweckraum und die dazugehörigen Nebenräume, sowie auf den Aufzug zu verzichten. Der Bauantrag und auch die Förderanträge sind auf dieser Basis zu stellen.

  1. Der geänderten Planung wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö 6

Sachverhalt

Aus nicht-öffentlicher Sitzung vom 15.10.2019:

  • Der Gemeinderat hat beschlossen derzeit keine offiziellen Schneeschuh-Routen in Krün auszuweisen.
  • Der Gemeinderat hat die Beschlüsse zum Jahresabschluss 2018 der Alpenwelt Karwendel Tourismus GmbH genehmigt.

Sonstiges:

  1. Die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs sind ins neue Gebäude umgezogen, auch wenn die Möblierung noch nicht ganz abgeschlossen ist. Die Wasserwacht ist mit den Fahrzeugen auf der Nordseite des Feuerwehrhauses eingezogen und ist schon dabei die Hallen herzurichten. Erfreulich, dass dieser Umzug noch vor dem Jahreswechsel erfolgen konnte. Die Garage im Miasnhaus wird nach Beendigung des Glühweinstandes vorrübergehend dem Ski-Club Krün für das Vereinsfahrzeug zur Verfügung gestellt.

  1. Stand Neubau Vereinehalle mit Wertstoffhof – Beteiligung Landkreis

  1. Finanzierung Feuerwehrfahrzeuge – Bekanntgabe Stand 12/2019

  1. Bekanntgabe Entwicklung Steuerkraft + Höhe Schlüsselzuweisungen

  1. Situation Busverbindung/Schulbus – Änderungen

  1. Silvesterfeuerwerk Jahreswechsel 2019/2020 Beschluss: Apell freiwilliger Verzicht

  1. In der ersten Sitzung 2020 werden Anträge für den Haushalt entgegengenommen. Die Gemeinderatsmitglieder werden gebeten, sich dazu rechtzeitig Gedanken zu machen bzw. mit den jeweiligen Einrichtungen zu sprechen.

Bürgermeister Schwarzenberger bedankt sich im Rahmen der letzten Sitzung im Jahr 2019 beim Gremium für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Erfolgreiches Jahr für die Gemeinde Krün, zahlreiche Projekte konnten umgesetzt werden (Ortskernsanierung Klais, Anbau Feuerwehrhaus, Neubau Bauhof) einige konnten vorangetrieben werden.
Insbesondere gilt sein Dank Herrn zweiten Bürgermeister Klaus Koppe für zahlreiche Terminübernahmen und die gute Unterstützung.
Ebenso gilt der Dank allen Mitarbeitern der Gemeinde.

Datenstand vom 15.03.2021 10:28 Uhr