Datum: 04.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entwicklung Hotel "Zum Bad"; Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
2 Haushalt 2020; Anträge
3 Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB "Hochstraße - Oetzwiesenweg"; Abwägung, sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Vorlage der Jahresrechnung 2019 mit Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
5 Verschiedene Bauanträge
6 Trinkwasserversorgung Krün; Reparatur oder Ersatzbeschaffung einer Pumpe für den Tiefbrunnen Krün
7 Bebauungsplan "Alpspitzstraße"; Aufstellungsbeschluss
8 Landkreis GAP, Bewerbung als UNESCO-Weltkulturerbe "Alpine und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften"; Stellungnahme
9 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Entwicklung Hotel "Zum Bad"; Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Für das Hotel „Zum Bad“ steht die Übergabe an die nächste Generation an. Zwei Kinder der Familie Paschek wollen gemeinsam den Betrieb übernehmen. Sie wollen Conny Schaffer mit in den Betrieb einbeziehen und haben vor, gemeinsam den Betrieb weiterzuentwickeln. Es sollen zu den vorhandenen 20 Zimmern (37 Betten) weitere 20 Zimmer entstehen, das Restaurant vergrößert und der Wellnessbereich erweitert werden.

Der Bürgermeister erläuterte, dass die Gemeinde bauplanungsrechtlich tätig werden muss, damit eine Erweiterung des Betriebes möglich ist. Es bedarf einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Neuaufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung vom 21.01.2020 mit dem Projekt befasst und hat folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur weiteren Entwicklung des Hotels „Zum Bad“ die Änderung des Flächennutzungsplans für ein Sondergebiet „Fremdenverkehr“ gemäß § 11 BauNVO zu beschließen und das Aufstellungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuleiten.“

Der Seniorchef des Hotels „Zum Bad“, Engelbert Paschek, stellte dem Gremium kurz die Hintergründe und die Notwendigkeit dieses Projektes dar. Im Gemeinderat wird das Vorhaben allgemein befürwortet. Es wird begrüßt, dass eine einheimische Familie ihren Betrieb weiterentwickeln möchte.

Beschluss 1

Die Änderung des Flächennutzungsplanes als „Sondergebiet Fremdenverkehr“ gem. § 11 BauNVO wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Aufstellungsbeschluss für vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hotel Zum Bad“ wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Auftrag für die Planung wird an das Büro AGL- Prof. Pröbstl, Etting vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Bürgermeister wird ermächtigt einen städtebaulichen Vertrag für die Erstattung der Kosten für die Planungsleistung usw. abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Haushalt 2020; Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeinderatsmitglieder wurden im Vorfeld aufgefordert, Anträge für den Haushalt 2020 vorzubringen. Der Haushalt wird zunächst von der Verwaltung ausgearbeitet und dann vom Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss vorberaten, bevor er schließlich zur endgültigen Entscheidung dem Gemeinderat vorgelegt wird.

Folgende Anträge wurden gestellt:

  • Referat: Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Landschaftsschutz, Kurpark und Grünanlagen: 12.000 € für Finzfurt
  • Referat: Personalwesen: kein Antrag
  • Referat: Tourismus: kein Antrag
  • Referat: Gemeindliche Infrastruktur und Gebäude: kein Antrag
  • Referat: Schule, Kindergarten, Jugend: Kalkulierte Mittel für Neubau der Kinderkrippe und Sanierung des bestehenden Kindergartens. Außerdem soll der Außenbereich mit neuen Spielgeräten bestückt werden.
Diverse Geräte für die Förderung der Medienkompetenz der Grundschüler, Berücksichtigung der baulichen Voraussetzungen und div. Wartungsverträge im Schulhaus. Hinweis auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen bei einer Investitionssumme von 25.000 €.
  • Referat: Sport, Loipen, Skilift: Haushaltsansatz für Loipen und Pisten wie in den Vorjahren. Zusätzlich 20.000 für Erneuerung des Daches und diverse Sanierungsarbeiten am Lifthäuschen am Barmsee-Lift. Außerdem sollte die Loipenbeschilderung aktualisiert werden.
  • Referat: Wanderwege: 55.000 € für Unterhalt und Verbesserung Wanderwege und Loipen, neue Ruhebänke in Ortsnähe: 3.000 €
  • Referat: Bauhof, Feuerwehr: Diverse Ausrüstung und Geräte für Bauhof und Feuerwehr.
  • Referat: Wirtschaft, Handel, Gewerbe, Energie: kein Antrag
  • Referat: Friedhof: kein Antrag
  • Referat: Finanzwesen: kein Antrag
  • Referat: Gemeindliche Bauleitplanung: 10.000 € für bauplanungsrechtliche Tätigkeiten.

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3. Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB "Hochstraße - Oetzwiesenweg"; Abwägung, sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 24.09.2019 beschlossen, eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für den Bereich Hochstraße – Ötzwiesenweg zur Klarstellung der Abgrenzung zwischen Innen- und Aussenbereich aufzustellen.

Die vorzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Der Bürgermeister verlas die eingegangenen Stellungnahmen für die anschließende Abwägung. Der Gemeinderat fasste daraufhin den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die weitere Durchführung des Verfahrens.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB „Hochstraße – Oetzwiesenweg“ mit Begründung in der Fassung vom 04.02.2020 und beschließt, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Vorlage der Jahresrechnung 2019 mit Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach den haushaltsrechtlichen Grundlagen wird dem Gemeinderat für das vergangene Haushaltsjahr 2019 die Jahresrechnung vorgelegt. Das Gremium wird vom Bürgermeister informiert, dass die Jahresrechnung 2019 zur Prüfung bereitliegt.

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird gebeten, einen Termin für die Rechnungsprüfung bekanntzugeben, die Mitglieder werden dann zur Sitzung eingeladen.

Erst nach der Prüfung wird zur Jahresrechnung ein entsprechender Beschluss gefasst.

Der Bürgermeister erläutert den Rechenschaftsbericht der Kämmerei (siehe Anlage).
Ergänzend wird von der Verwaltung auf die Haushaltsüberschreitungen eingegangen. Aus dem Gremium kamen keine Einwände.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis.

  1. Die Haushaltsüberschreitungen 2019 in Höhe von 1.911.961,66 € werden gemäß der Aufstellung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis.

  1. Die Haushaltsüberschreitungen 2019 in Höhe von 1.911.961,66 € werden gemäß der Aufstellung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

  1. Wurmer Christine; Anbau Garage FlurNr. 20 + 21

  1. Holzer Johannes; Erweiterung Gewerberaum und Aufstockung für 2 Wohnungen, FlurNr. 149/2

Dem Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren kann nicht entsprochen werden, weil Abweichungen zu den Abstandsflächen benötigt werden. Diese Abstandsflächen fallen außerhalb des Bebauungsplanes.

  1. Staltmair Magdalena und Martin; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlurNr. 15/6

Genehmigungsfreistellungsverfahren, keinerlei Ausnahmen oder Abweichungen

  1. Auer Barbara, Anbau eines Geräteschuppens an den bestehenden Heustadel, FlurNr. 1081

Grundstücksfläche 13.290 m² davon ca. 9.000 m² bewirtschaftet

  1. Müller-Elmau GmbH; Erweiterung Badehaus, Neubau Liegehalle mit Pool, FlurNr. 975/2

2. Änderung BBP Schloss Elmau, befindet sich derzeit in der Auslegung.

  1. Pfeiffer Franz; Anbau am Anwesen Dreitorspitzstr. 8, FlurNr.184/49

  1. Sprenzel Margit & Florian; Neubau eines Mehrfamilienhauses, FlurNr. 15/1

Genehmigungsfreistellungsverfahren, da keinerlei Ausnahmen oder Abweichungen.

  1. PAW Nord/Süd GmbH; Neubau von zwei Ferienwohnung-Häusern mit Carport und Tiefgarage, Bahnhofstraße 82493 Klais, Flur - Nr. 657, Flur - Nr. 657/2, Flur - Nr. 657/5, Flur - Nr. 657/8, Flur - Nr. 657/9

Bebauungsplan Klais-West; Möglichkeit der Ausnahme bei Hauslänge

Beschluss 1

Wurmer Christine; Anbau Garage FlurNr. 20 + 21

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Holzer Johannes; Erweiterung Gewerberaum und Aufstockung für 2 Wohnungen, FlurNr. 149/2

Die Zustimmung zum Genehmigungsfreistellungsverfahren wird nicht erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt, der Abweichung zu den Abstandsflächen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Staltmair Magdalena und Martin; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlurNr. 15/6

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Dem Antrag auf Genehmigungsfreistellung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4

Auer Barbara, Anbau eines Geräteschuppens an den bestehenden Heustadel, FlurNr. 1081

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 5

Müller-Elmau GmbH; Erweiterung Badehaus, Neubau Liegehalle mit Pool, FlurNr. 975/2

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 6

Pfeiffer Franz; Anbau am Anwesen Dreitorspitzstr. 8, FlurNr.184/49

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 7

Sprenzel Margit & Florian; Neubau eines Mehrfamilienhauses, FlurNr. 15/1

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Dem Antrag auf Genehmigungsfreistellung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 8

PAW Nord/Süd GmbH; Neubau von zwei Ferienwohnung-Häusern mit Carport und Tiefgarage, Bahnhofstraße 82493 Klais, Flur - Nr. 657, Flur - Nr. 657/2, Flur - Nr. 657/5, Flur - Nr. 657/8, Flur - Nr. 657/9

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Ausnahme bei der Hauslänge gemäß
§ 3 Abs. 3 des Bebauungsplans „Klais-West“ wird zugestimmt. Voraussetzung dafür ist die Absicherung der Fremdenverkehrsnutzung über eine Dienstbarkeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Trinkwasserversorgung Krün; Reparatur oder Ersatzbeschaffung einer Pumpe für den Tiefbrunnen Krün

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund festgesellter Leistungsverluste bei der Förderpumpe im Tiefbrunnen Krün wurde vorsichtshalber die Ersatzpumpe eingebaut. Ein geplanter Wechsel ist einfacher und kostengünstiger als ein kurzfristiger Notwechsel der Pumpe.

Die ausgebaute Pumpe war ca. 10 Jahre in Betrieb. Diese war schon vorher eine Förderperiode eingesetzt, wurde nach dem damaligen Ausbau generalüberholt und eingelagert. Die jetzt laufende Förderpumpe wurde vor ca. 10 Jahren neu beschafft, weil eine Reparatur der ausgebauten Pumpe nicht mehr wirtschaftlich war.

Die ausgebaute Pumpe wurde nun geprüft und ein Kostenvoranschlag für eine mögliche Reparatur erstellt.  Demnach weißt die Pumpe starke Ablagerungen auf und alle Teile sind löchrig angefressen. Beim Motor sind zwei Phasen in Ordnung, die dritte ist nicht mehr in der Toleranzgrenze, das Lager ist verschlissen. Das 48m lange Stromzuführungskabel ist für den Einsatz bei einer Trinkwasseranlage nicht mehr zugelassen. Bei der Hydraulik sind die Laufräder verschlissen und die Lager liegen außerhalb der Toleranzgrenze, ein Lager im Ansaugstück ist gebrochen. Auch die Dichtringe im Rückschlagventil sind nicht mehr einwandfrei. Die geschätzten Kosten für eine Reparatur der Pumpe liegen bei brutto 12.456,92 €.

Die Verwaltung holte daraufhin ein Angebot für eine neue Pumpe ein. Der Preis für eine neue, passende Pumpe liegt bei brutto 15.534,26 €. Lieferzeit ca. 10 Wochen.

Es handelt sich um eine Ersatzpumpe für den Tiefbrunnen Krün, die beschafft und fachgerecht eingelagert werden soll. Diese Pumpe soll beim Ausfall der laufenden Pumpe oder bei einem merklichen Leistungsverlust eingebaut werden soll.

Der Gemeinderat wog die Neubeschaffung gegen eine evtl. Reparatur ab und entschloss sich schließlich für die Bestellung einer neuen Pumpe.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Tiefbrunnen Krün eine neue Pumpe als Reservepumpe zu beschaffen. Der Auftrag wird gemäß dem Angebot vom 14.12.2019 an die Fa. WPD Kadner, Holzkirchen vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan "Alpspitzstraße"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag auf Bebauung der FlurNr. 195/4 und 194 vor. Nachdem sich die Flächen im Außenbereich befinden ist ein bauplanungsrechtliches Handeln der Gemeinde notwendig. Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung vom 31.10.2019 mit dem Thema befasst und empfiehlt dem Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das Verfahren einzuleiten.

In Abstimmung mit den Grundstücksbesitzern wurde der Geltungsbereich für den Bebauungsplan abgeändert. Mit der fehlenden Grundabtretung und dem Einheimischenmodell besteht Einverständnis.

Beschluss 1

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Alpspitzstraße“ mit dem vorgelegten Geltungsbereich wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit der Planung und Durchführung des Verfahrens wird das Ing-Büro A-K-F-U Architekten, Frau Urbaniak beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Landkreis GAP, Bewerbung als UNESCO-Weltkulturerbe "Alpine und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften"; Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen möchte sich um das Prädikat UNESCO-Weltkulturerbe bewerben. Es soll damit die Einmaligkeit der alpinen und voralpinen Wiesen- und Moorlandschaft herausgestellt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt sollen die Gemeinden Stellungnahmen über ihre Bereitschaft zur Teilnahme an diesem Verfahren abgeben.

Über eine Info-Veranstaltung in Mittenwald und eine weitere am 25.01.2020 in Krün wurden die Öffentlichkeit und die Grundstückseigentümer und Landwirte über das Vorhaben informiert. Die Anwesenden bei der Veranstaltung in Krün haben sich mehrheitlich klar für die weitere kritische Begleitung des Prozesses ausgesprochen.

Der Bürgermeister stellte dem Gemeinderat eine Flächenübersicht des geplanten Projektes vor. Anschließend zeigte er Gebiete auf, welche aus Sicht der Gemeinde aus dem UNESCO-Weltkulturerbe herausgenommen werden sollten. Diese Gebiete sind im Anhang dargestellt.
Es wurde nochmals klargestellt, dass es sich mit dem Prädikat um eine reine Auszeichnung handelt und dass es keine Beeinträchtigungen der Landwirtschaft geben werde. Im Gremium wurde nochmals der kulturelle Hintergrund herausgearbeitet.
Unteranderem wurde vorgeschlagen, mit dem Projekt einhergehend ein touristisches Begleitkonzept zu entwerfen und das ganze Vorhaben möglichst transparent zu behandeln. Außerdem müssen diverse Flächenaussparungen vorgehalten werden, damit zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden.


Die Karte kann im Internet auf der Homepage des Landratsamtes oder im Rathaus eingesehen werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Krün hat sich in seiner Sitzung vom 04.02.2020 mit den vorgelegten Unterlagen zu einem möglichen Weltkulturerbe im Landkreis Garmisch-Partenkirchen befasst und gibt folgende Stellungnahme ab:

1) Die Gemeinde Krün stimmt dem UNESCO – Prozess zum derzeitigen Planungsstand unter folgenden Voraussetzungen zu:

- die Änderungsvorschläge Nr. 1 - 7 der Gemeinde sind den weiteren Planungen zugrunde zu legen. Die Änderungen sind in der vom Landkreis übergebenen Karte kenntlich gemacht.

- Gemeinde und Landwirte sind im Falle wesentlicher Änderungen zu informieren und zu beteiligen.
- Die Einreichung eines Antrages auf Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe bedarf einer abschließenden Zustimmung der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 2

2) Der 4-seitige Text „Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert“ (SOUV) mit Stand vom 27.01.2020 wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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9. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö 9

Sachverhalt

Aus nicht-öffentlicher Sitzung liegen keine Bekanntgaben vor.

Sonstiges:

Einheimischenmodell Griesweg – Grundstücksanfrage liegt jetzt endlich beim Bauministerium zur Vorlage Haushaltsausschuss zur Freigabe Freihändigen Verkauf an die Gemeinde

Vereinehalle – Dachschalung, Dachpappe und Konterlattung einschl. Dachrinnen konnte noch vor Schneefall und Dauerregen aufgebracht werden – Dank an Helfer der Vereine!!

Schmalspurfahrzeug Holder wurde am Montag ausgeliefert, Schmalspurfahrzeug Hansa wird Auslieferung im Februar erwartet.

Barmseelift und Eisplatz derzeit wegen Überflutung geschlossen

Datenstand vom 15.03.2021 10:29 Uhr