Datum: 24.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung des Haushaltsplans 2020, des Stellenplans 2020, sowie des Finanzplans 2019 bis 2023
2 Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Krün für das Jahr 2020, sowie den Finanzplan 2019 bis 2023, einschließlich Stellenplan
3 Einsetzen eines Ferienausschusses nach Art. 32 Abs. 4 GO
4 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Beratung des Haushaltsplans 2020, des Stellenplans 2020, sowie des Finanzplans 2019 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 24.03.2020 ö beratend 1

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurde der Haushaltsplan 2020 mit Finanzplan 2019 bis 2023 samt Stellenplan und Satzungsentwurf mit Vorbericht per Sitzungsladung übermittelt (siehe 1. Anlage) übermittelt.

Bürgermeister Schwarzenberger teilt mit, dass der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss in der Sitzung vom 10.03.2020 folgende Beschlüsse gefasst hat:

  1. Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den vorgelegten Stellenplan 2020 zu beschließen.

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den vorgelegten Verwaltungshaushalt 2020 mit zum Vorjahr gleichbleibenden Hebesätzen für Grund- und Gewerbesteuer.

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den vorgelegten Vermögenshaushalt 2020 mit Finanzplan 2019 bis 2023, einschließlich einer Rücklagenentnahme von 750.000,00 € und einer Kreditaufnahme von 1.000.000,00 € zu beschließen.

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die vorgelegte Haushaltssatzung 2020 einschließlich der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen zu beschließen.

Gegenüber dem Entwurf, der bei der Hauptverwaltungs- und Finanzausschusssitzung vorgelegt wurde, wurden im Haushaltsplan noch an einigen Stellen geringfügig Änderungen vorgenommen. Diese sind im beigelegtem Entwurf grau hinterlegt. Sie führen dazu, dass letztlich eine geringere Rücklagenentnahme notwendig ist, um den Haushalt auszugleichen. Die Änderungen werden in der Sitzung explizit erläutert. Es handelt sich insbesondere um die Einnahmen bei den Wasser- und Kanalgebühren (hier wurde der neue Gebührensatz, welcher im Haushaltsjahr 2020 zum ersten Mal kassenwirksam wird, berücksichtigt) sowie die Einnahmen bei den Wasseranschluss- und Abwasserbeiträge.

Anschließend erläutert der Bürgermeister die aktuelle Situation betreffend der Coronavirusverbreitung. Für die Gemeindeverwaltung sowie dem Bauhof wurde zum Schutz der Beschäftigten und um den Betrieb so gut und so lange wie möglich aufrecht erhalten zu können, Schichtdienst eingeführt. Um die Bevölkerung, insbesondere die Risikogruppe unterstützen zu können, wurde ein „Einkaufsservice“ organisiert. Hierbei wird bei telefonischer Anmeldung über das Rathaus mit Hilfe des Roten Kreuzes (Lieferservice) und den Lebensmittelgeschäften vor Ort, benötigte Grundnahrung zu den jeweiligen Personen nach Hause geliefert. Bürgermeister Schwarzenberger berichtet auch, dass im Landkreis Bemühungen stattfinden, den Ausflugsverkehr insbesondere an den Wochenenden mit Hilfe von Anweisungen der Staatsregierung an alle Bürger einzudämmen.
Aufgrund der ausgesprochenen Allgemeinverfügung zur Schließung aller Betriebe (ausgenommen Nahrungsmittelversorgung) ist damit zu rechnen, dass es in allen Bereichen zu finanziellen Problemen kommen wird.
Insbesondere mit diesem Hintergrund gestaltet sich die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020 äußerst schwierig. Es ist nicht vorhersehbar, wie lange die Betriebe geschlossen bleiben müssen, wie schwerwiegend die finanziellen Einbußen sein werden und vor allem, wann und in welcher Anzahl mit den Gästeankünften gerechnet werden kann.
An einigen Positionen im Haushalt wie z. B. den Einnahmen beim Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag, sowie bei der Gewerbesteuer wurde auf diese Problematik eingegangen und die geplanten Summen abgesenkt. Allerdings ist jede Annahme wage und unkalkulierbar.

Nach diesen Ausführungen des Bürgermeisters gibt Gemeinderatsmitglied Andreas Zick einen Einblick in die derzeitige Situation der Tourismusbranche. Aufgrund der großen Verunsicherung der Bevölkerung über die Ausbreitung des Virus und die damit verbundenen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage jedes Einzelnen musste bereits eine große Anzahl an Buchungsstornierungen entgegengenommen werden. Wenn auch jede Annahme Spekulation ist, muss mit erheblichen finanziellen Problemen in den touristischen Bereichen gerechnet werden.
Trotz alle dem spricht sich Herr Zick für den vorgelegten Haushalt aus, insbesondere, weil eine Einschätzung der Entwicklung unmöglich erscheint.

Die Gemeinderatsmitglieder Annelies Albrecht, Mathias Gschwendtner, Ferdinand Glasl, Peter Schwarzenberger sowie Lothar Ragaller schließen sich der Argumentation an und sprechen sich ebenfalls für die Beschließung des vorgelegten Haushalts aus.

Beschluss

Kein Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Krün für das Jahr 2020, sowie den Finanzplan 2019 bis 2023, einschließlich Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 24.03.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger verliest den Wortlaut der Haushaltssatzung 2020. Die entsprechenden Beschlüsse zu den Haushaltserläuterungen und Haushaltsbesprechungen in TOP 1 wurden wir folgt gefasst:

Beschluss 1

  1. Die Haushaltssatzung 2020 samt Anlagen und Stellenplan wird hiermit beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Finanzplan mit Investitionsprogramm wird mit folgenden Summen beschlossen


Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
2019
6.568.900,00 €
3.047.000,00 €
2020
6.864.700,00 €
2.765.400,00 €
2021
6.932.100,00 €
3.680.200,00 €
2022
6.858.800,00 €
1.084.100,00 €
2023
6.858.800,00 €
1.084.100,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Einsetzen eines Ferienausschusses nach Art. 32 Abs. 4 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 24.03.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass mit Schreiben vom 20.03.2020 das Bayerische Innenministerium der Gemeinde Informationen zum Umgang mit Sitzungen der Gemeinderäte im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung zur Corona-Krise zukommen ließ.

Es wird darin ausdrücklich festgehalten, dass Sitzungen der Gemeinderäte keine Veranstaltung im Sinne der erlassenen Allgemeinverfügung darstellen. Die Handlungsfähigkeit der staatlichen und kommunalen Ebene muss gerade auch im Interesse eines wirksamen Infektionsschutzes und der Bewältigung der Auswirkungen grundsätzlich aufrecht erhalten bleiben. Allerdings sollen Sitzungen der kommunalen Gremien bis auf weiteres auf ein Mindestmaß beschränkt werden und der rechtliche Rahmen der Gemeindeordnung genutzt werden, um in der derzeitigen Situation entsprechend der Lage flexibel entscheiden zu können.

Deshalb empfiehlt das Innenministerium den Gemeinden bis zum Ende der Wahlperiode am 30.04.2020 kurzfristig einen Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO einzusetzen. Der Ferienausschuss kann alle Aufgaben, für die sonst der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist, erledigen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss bis zum 30.04.2020 als Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO einzusetzen. Alle Mitglieder des Gemeinderats sollen die Einladung zu etwaigen Sitzungen erhalten, sodass alle die entsprechenden Informationen erhalten.

Es ist heute davon auszugehen, dass max. eine Sitzung des „Ferienausschusses“ bis zum Ende der Legislaturperiode stattfinden müsste, außer es ist kurzfristig eine wichtige Entscheidung im Zusammenhang mit der Corona-Krise zu treffen.

Alle Gemeinderatsmitglieder sind mit der Einsetzung eines Ferienausschusses durch den Haupt- und Finanzausschuss für die Zeit bis zum 30.04.2020 einverstanden.

Beschluss

Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss wird bis zum 30.04.2020 als Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO bestimmt. Dem Gremium werden alle Aufgaben, die in der Zuständigkeit des Gemeinderats liegen, übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 24.03.2020 ö 4
Datenstand vom 15.03.2021 10:29 Uhr