Datum: 12.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kurhaus Krün
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Vereidigung neugewählter Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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1. Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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beratend
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1 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister vereidigte die neugewählten Gemeinderatsmitglieder. Die Vereidigung erfolgte nicht einzeln, sondern in der Gruppe.
Die Eidesformel lautete:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Bürgermeister Schwarzenberger wies daraufhin, dass die Worte „so wahr mir Gott helfe“ weggelassen werden können. Wer sich jedoch der Vereidigung ganz verweigert, kann sein Amt nicht antreten.
Nachdem die Vereidigung in „Corona-Zeiten“ nicht per Handschlag besiegelt werden kann, wurde eine geeignete Möglichkeit gefunden, dies bei den neugewählten Mitgliedern des Gemeinderats entsprechend zu bestätigen.
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2. Wahl des zweiten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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1. Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister teilte dem Gremium mit, dass nach Art. 39 i.V. m. Art. 51 Gemeindeordnung (GO) der Stellvertreter/die Stellvertreterin des Bürgermeisters aus der Mitte der amtierenden Gemeinderäte gewählt muss. Er gab bekannt, dass die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzettel erfolgt und derjenige gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.
Der Wahlausschuss bestand aus 1. Bürgermeister Thomas Schwarzenberger, Kämmerin Annelies Reindl und Geschäftsleiter Matthias Bader.
Von Seiten der CSU-Fraktion wurde Gemeinderat Rudolf Haller für das Amt des 2. Bürgermeister vorgeschlagen. Nachdem keine weiteren Vorschläge vom Gremium hervorgebracht wurden, konnte die Wahl durchgeführt werden.
Der Wahlausschuss stellte folgendes Ergebnis fest:
Abgegeben wurden 13 Stimmzettel. Auf Rudolf Haller entfielen 12 Stimmen, ein Stimmzettel wurde leer abgegeben. Rudolf Haller erhielt die Mehrheit der Stimmen, woraufhin er vom 1. Bürgermeister gefragt wurde, ob er die Wahl annehme. Haller bedankte sich für das Vertrauen und nahm die Wahl an.
Nach erfolgreicher Wahl und die Annahme des Amtes, erfolgte die Vereidigung der 2. Bürgermeister.
Der neugewählte 2. Bürgermeister Rudolf Haller sprach die folgende Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
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3. Beschlussfassung und ggf. Wahl weiterer Bürgermeister bzw. Stellvertreter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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1. Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister Thomas Schwarzenberger teilte dem Gemeinderat mit, dass dieser zunächst per Beschluss festlegen muss, ob es weitere Bürgermeister oder Stellvertreter für die Wahlperiode von 2020 bis 2026 geben soll. Ein dritter Bürgermeister hat die Stellvertretungsrechte bei Abwesenheit des ersten und zweiten Bürgermeisters und er kann nach außen wirken. Ein weiterer Stellvertreter tritt nur dann in Aktion, wenn in einer Sitzung z.B. wegen Befangenheit des Bürgermeisters ein Tagesordnungspunkt geleitet werden muss. Eine Wirkung nach außen gibt es bei dieser Funktion nicht.
Aufgrund der Erfahrungen in der letzten Wahlperiode empfiehlt die Gemeinde einen dritten Bürgermeister zu wählen.
Nachdem sich der Gemeinderat für einen 3. Bürgermeister aussprach und dies einstimmig beschloss, erfolgte die Wahl in geheimer Abstimmung per Stimmzettel.
Wie bei der Wahl zum 2. Bürgermeister, bestand der Wahlausschuss erneut aus 1. Bürgermeister Thomas Schwarzenberger, Kämmerin Annelies Reindl und Geschäftsleiter Matthias Bader.
Von Seiten der BWG-Fraktion wurde Ferdinand Glasl für das Amt des 3. Bürgermeister vorgeschlagen. Nachdem keine weiteren Vorschläge vom Gremium hervorgebracht wurden, konnte die Wahl durchgeführt werden.
Der Wahlausschuss stellte folgendes Ergebnis fest:
Abgegeben wurden 13 Stimmzettel. Auf Ferdinand Glas entfielen 12 Stimmen, eine Stimme entfiel auf Gemeinderat Johannes Schmidt. Ferdinand Glasl erhielt die Mehrheit der Stimmen und wurde vom 1. Bürgermeister gefragt, ob er die Wahl annehme. Glasl bedankte sich für das Vertrauen und nahm die Wahl an.
Nach erfolgreicher Wahl und die Annahme des Amtes, erfolgte die Vereidigung des 3. Bürgermeister.
Der neugewählte 3. Bürgermeister Ferdinand Glasl sprach die folgende Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Wahlperiode von 2020 bis 2026 einen dritten Bürgermeister zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Beschluss zur Geschäftsordnung ab 01.05.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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1. Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
In der Geschäftsordnung werden die Zuständigkeiten von Gemeinderat, Ausschüssen und Bürgermeister, der Geschäftsgang mit Sitzungen und deren Ablauf geregelt. Sie schreibt z.B. die Kompetenzen des Bürgermeisters bei der Vergabe von Aufträgen fest.
Es wurde den Gemeinderatsmitgliedern erklärt, dass sie Geschäftsordnung ab 01.05.2020 entspricht in weiten Teilen der bisherigen Geschäftsordnung entspricht. Ladungsfristen, Kompetenzen der Ausschüsse und des Bürgermeisters bleiben unverändert.
In der neuen Geschäftsordnung wurde die Möglichkeit der elektronischen Ladung für Sitzungen aufgenommen. Der Bürgermeister teilte dem neuen Gemeinderat außerdem mit, dass der Ausschuss für Soziales und Gemeinwesen und seine Zuständigkeiten, sowie die Aufgabe des Bauausschusses für Angelegenheiten des Klimaschutzes und des wirtschaftlichen Einsatzes von Energie, neu installiert wurden. Außerdem wurde § 16 Stellvertretung um den 3. Bürgermeister ergänzt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung ab 01.05.2020 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Beschluss der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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1. Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
In dieser Satzung wird die Zusammensetzung des Gemeinderates, die Ausschüsse und die Aufwandsentschädigung geregelt.
Bei einer Besprechung der Fraktions-Sprecher wurde vorgeschlagen, die Höhe der Aufwandsentschädigung entsprechend auf 250,00 € jährlich anzupassen (bisher 200,00 €) und die Pauschale für den nachgewiesenen Verdienstausfall auf 20,00 € pro Stunde (bisher 15,00 €) zu erhöhen.
Gemeinderätin Anneliese Albrecht brachte bei diesem Tagesordnungspunkt vor, dass man gerne auf die Erhöhung der Aufwandsentschädigung um 50 € verzichten wolle. Dieser Verzicht soll vor allem in der derzeit herrschenden Corona-Krise Symbolcharakter erhalten. Des Weiteren schlug Gemeinderat Johannes Schmidt vor, auch die Pauschale für nachgewiesenen Verdienstausfall bei 15,00 € pro Stunde zu belassen.
Der Bürgermeister wies auch bei dieser Satzung auf die Ergänzung der Bestimmung bei § 5 um den 3. Bürgermeister hin.
Beschluss 1
Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Gemeinderatsmitglieder wird auf 200,00 € jährlich festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Pauschale für den nachgewiesenen Verdienstausfall wird auf 15,00 € pro Stunde festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit den beschlossenen Vorgaben. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Benennung der Referenten und Ausschussmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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1. Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger erklärte, dass die Referate und Referenten per Beschluss festgelegt werden müssen. Gleiches gilt für die Besetzung der Ausschüsse.
Die Berechnung der Sitzverteilung in den Ausschüssen erfolgte nach dem Berechnungsverfahren Hare-Niemeyer. Danach ergibt sich folgende Sitzverteilung:
3 X CSU, 1 X AfK, 1 X BWG fest, 1 X Losentscheid BWG und FWG.
Im Vorfeld wurde mit den Sprechern der Gruppierungen vereinbart, auf den Losentscheid zu verzichten.
Demnach erhält die BWG im Bau- und Umweltausschuss sowie im Ausschuss für Tourismus, Handel und Gewerbe zwei Sitze. Im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Soziales und Gemeinwesen einen Sitz.
Im Gegenzug erhält die FWG im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Soziales und Gemeinwesen einen Sitz.
Der 1. Bürgermeister gab die Besetzung der Ausschüsse gemäß den Meldungen der Gruppierungen bekannt. Er merkte an, dass im Rechnungsprüfungsausschuss ein Gemeinderatsmitglied den Vorsitz übernehmen muss. Für diesen Posten wurde Bernhard Benz vorgeschlagen.
Beschluss 1
Die Referate und die dazugehörigen Referenten werden in der vorgelegten Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse werden in der vorgelegten Form beschlossen. Gemeinderat Bernhard Benz wird zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Alpenwelt Karwendel Mittenwald Krün Wallgau Tourismus GmbH; Benennung der Mitglieder für den Aufsichtsrat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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1. Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Gemäß dem Gesellschaftervertrag für die Alpenwelt Karwendel Mittenwald Krün Wallgau Tourismus GmbH entsendet jede Mitgliedsgemeinde zwei Gemeinderäte in den Aufsichtsrat
Der 1. Bürgermeister erklärte, dass die Mitglieder und Stellvertreter per Beschluss festgelegt werden müssen. Er verlas die Vorschläge.
Beschluss
Als Vertreter der Gemeinde Krün im Aufsichtsrat der Alpenwelt Karwendel Mittenwald Krün Wallgau Tourismus GmbH und ihre Stellvertreter werden wie vorgestellt beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland; Benennung der Vertreter für die Verbandsversammlung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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1. Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland übernimmt verschiedene Aufgaben für die angeschlossenen Gemeinden. Die Gemeinde Krün hat die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs übertragen.
Bürgermeister Schwarzenberger erklärte, dass der Gemeinderat die Vertreter für die Verbandsversammlung festlegen und per Beschluss benennen muss. Die Gemeinde hat eine Stimme, sodass jeweils nur ein Vertreter anwesend sein muss.
Als Vertreter wurden der erste Bürgermeister, sowie die beiden Stellvertreter vorgeschlagen. Zusätzlich soll als sog. gekorenes Mitglied der Verbandsversammlung Geschäftsleiter Matthias Bader benannt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat entsendet den ersten Bürgermeister, einen seiner beiden Stellvertreter, oder Geschäftsleiter Matthias Bader als Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Standesamt Krün; Bestellung des Leiters des Standesamts und Benennung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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1. Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
- Bestellung des Leiters des Standesamts
Die bisherige Leiterin des Standesamts, Anneliese Reindl, wurde zur Kämmerin der Gemeinde ernannt, wodurch nun die Funktion des Leiters des Standesamts nachbesetzt werden muss. Voraussetzung für die Übernahme dieser Aufgabe ist der erfolgreiche Abschluss des AL II Lehrgangs und die Qualifikation zum Verwaltungsfachwirt. Nachdem Matthias Bader diese Prüfung erfolgreich abgelegt hat und er schon seit längerer Zeit als Standesbeamter tätig ist, soll er die Leitung des Standesamts übernehmen. Anneliese Reindl wird weiterhin als Standesbeamtin tätig sein, aber lediglich die Vertretung in Abwesenheit von Matthias Bader übernehmen.
- Benennung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
Nach der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes erlischt mit Ablauf seiner Amtszeit die Bestellung eines Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten. Dabei ist mit „Ablauf der Amtszeit“ das Ende der Wahlperiode zu verstehen.
Bürgermeister Schwarzenberger machte deutlich, dass ihm diese Aufgabe persönlich Spaß mache und bat das Gremium, ihn auch für die kommende Periode zum Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen.
Beschluss 1
Annelies Reindl wird als Leiterin des Standesamts Krün abberufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Matthias Bader wird als Leiter des Standesamts Krün bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat bestimmt hiermit 1. Bürgermeister Thomas Schwarzenberger zum Eheschließungs-Standesbeamten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben und Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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1. Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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10 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger gab zum Ende der öffentlichen Sitzung nachfolgende Punkte bekannt. Er merkte an, dass die Formalitäten und Pflichtbeschlüsse im Zuge der konstituierenden Sitzung derart umfangreich sind, dass auf fachliche Themen in der Tagesordnung verzichtet wurde.
Schon in zwei Wochen ist schon die nächste Sitzung geplant.
- Sachstandsbericht Corona-Krise
- Derzeit keine Fälle in Krün, alle bisherigen Patienten wieder gesund
- Betrieb in Verwaltung und Bauhof wieder auf Normalbetrieb umgestellt, kein Schichtbetrieb mehr. Überstunden abgebaut und Alt-Urlaub aufgebraucht. Dank an Kolleginnen und Kollegen für die Mitarbeit und das Verständnis für die Maßnahmen
- Einkaufshilfe läuft, Mo – Mi – Fr EDEKA, LIDL, ALDI im Wechsel, ca. 30 Einkäufe, Dank an Einzelhändler und Wasserwacht
- Versorgung der Bevölkerung mit Masken – Finanzierung über Krüner Hilfsfond, Verpackung und Verteilung der Masken durch Mitglieder der Wasserwacht, erfreulich: Verpflegung wurde spendiert, sehr viel positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung
- Schulbus mit entsprechenden Hygienemaßnahmen organisiert, zunächst nur Mittenwald, jetzt aktuell auch für die Schule in Krün
- Alle Veranstaltungen im Kurhaus (Kurkonzerte, Theater usw.) bis 31.05. abgesagt. Wird bis 30.06. verlängert, darüber hinaus muss entschieden wissen, wenn Auflagen für derartige Veranstaltungen bekannt
- Der Almabtrieb 2020 mit Bauernmarkt wurde abgesagt, weil die Auflagen für eine Veranstaltung in derartiger Größe nicht gewährleistet werden können
- Ansonsten müssen alle Veranstaltungen und Maßnahmen auf die Corona-Kompatibilität geprüft werden.
- Die Erleichterungen und Öffnungen Gastronomie und Hotellerie nach dem 18./25. Oder 30. Mai sind bekannt. Man muss abwarten, wie die genauen Auflagen aussehen, wie sie umgesetzt werden können. Nachfrage scheint es zu geben. Hoffentlich können unsere Betriebe alle möglichst gut starten. Wir werden unterstützen, wo wir können.
- Finanziell wirkt sich die Krise derzeit mit ca. 1 Mio Euro auf den gemeindlichen Haushalt aus. Zwar enormer Einschnitt, aber derzeit kein Grund zu Panik und zum Aktionismus. Entscheidend wird sein, wie sich die zweite Jahreshälfte entwickelt. Trotzdem ausgabenseitig auf der vorsichtigen Seite, alle Ausgaben werden auf Notwendigkeit geprüft, verschiedene Maßnahmen zurückgestellt z. B. Pflaster- und Zaunarbeiten für den Wertstoffhof (Zwischenlösung Bauzaun!)
- Bisher in Krün gut durch die Krise gekommen. Gott sei Dank wenige Fälle und die meisten sind eher harmlos verlaufen. Hoffe, dass das so bleibt.
- Auftragsvergabe zum Aufbau einer Elektro-Ladeinfrastruktur
Der Gemeinderat hat beschlossen in Krün eine Ladeinfrastruktur für Elektro-Fahrzeuge aufzubauen. Dies soll zunächst an zwei Standorten erfolgen, am Rathaus und am Kurhaus-Parkplatz sollen jeweils eine Säule mit zwei Lademöglichkeiten errichtet werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde gestellt und ein Zuschuss in Höhe von ca. 14.000,00 € bewilligt.
Die Technik einschließlich der Fundamentarbeiten wurde nun ausgeschrieben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Den Auftrag erhält die Fa. KEW GmbH in Mittenwald. Die entsprechenden Maßnahmen für die Herstellung der Stromversorgung wurden bereits veranlasst. Wir gehen davon aus, dass der Auftrag fristgerecht erledigt wird, damit der Zuschuss in voller Höhe abgerufen werden kann. Bis zum Abschluss der Maßnahmen muss sich der Gemeinderat mit den Modalitäten zur Abrechnung des Verbrauchs befassen und entsprechende Beschlüsse fassen.
- Anschaffung weiterer Defibrillatoren
Vor einige Jahren wurden über den Krüner Hilfsfond drei Defibrillatoren finanziert. Diese sind am Rathaus, am Vereinsheim und am Bahnhof Klais angebracht. Jetzt wurden nochmals drei weitere Geräte angeschafft. Ein Gerät soll am Feuerwehrhaus/Rettungszentrum außen angebracht werden. Hier sind vor allem die Rettungskräfte im Blick, die bei einem Alarm oft bis zur Belastungsgrenze ausgereizt ans Feuerwehrhaus kommen. Das zweite Gerät wird in einem Feuerwehrauto mitgeführt, um am Einsatzort ggf. Hilfe leisten zu können. Das dritte Gerät ist eine reines Übungsgerät für die Ausbildung von Feuerwehr und Wasserwacht. Es ist baugleich wie alle anderen Geräte und kann mehrfach verwendet werden. Hier kommt eine sinnvolle Synergie zum Vorschein, die entstanden ist, weil beide Rettungskräfte unter einem Dach untergebracht sind. Dank an den Krüner Hilfsfond, an die Krüner Ortsvereine, die die Kosten von knapp 5.000,00 € übernommen haben.
- Antrag Georg Schober Wiederherstellung des Weges durch die Finzklamm und die Anbindung an den Fahrweg zur Finzalm
Der ehemalige Gemeinderat Georg Schober hat kurz vor Ende seiner Amtszeit noch einige Anträge eingereicht und um Behandlung gebeten. Selbstverständlich werden die Anträge nach und nach behandelt.
Ein Antrag beschäftigt sich mit der Wiederherstellung des Weges durch die Finzklamm. Der Weg ist seit dem starken Winter 2018/2019 an vielen Stellen kaputt und deshalb gesperrt. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Weg über eine „Generalsanierung“ wieder herstellen zu lassen und einen Auftrag vergeben. Im Haushalt 2020 sind für diese Maßnahme 50.000,00 € eingestellt.
Der Antrag zielt nun darauf ab, dass der Weg durch eine „Notreparatur“ von einem zu installierenden Wegebautrupp im gemeindlichen Bauhof hergestellt werden soll.
Der Einsatz von Mitarbeitern im gemeindlichen Bauhof fällt nicht in die Zuständigkeit des Gemeinderats, sondern in die des Gemeinderats. Deshalb ist ein Antrag an das Gremium an der Stelle der falsche Adressat.
Aber ich greife den Vorschlag gerne auf. Auch mit Blick auf die Finanzen ist hier eine Maßnahme mit eigenen Mitarbeitern besser darstellbar. Die Installation eines Wegebautrupps, die mehr oder weniger losgelöst von allen anderen Aufgaben des Bauhofs, nur für die Wanderwege zuständig sein sollen, kann ich mir nicht vorstellen. Aber gezielt für die Maßnahme in der Finzklamm werden zwei Mitarbeiter abgestellt und beauftragt, den Weg möglichst zeitnah begehbar zu machen. Auch unter dem Blickwinkel der Haftung für Bürgermeister und Gemeinde.
- Bürgermeister- und Gemeinderatswahl am 15.03.2020
Mit Schreiben vom 05.05.2020 hat das Landratsamt GAP die Prüfung der Kommunalwahl 2020 abgeschlossen und mitgeteilt, dass keine Unstimmigkeit bzw. Fehler aufgefallen sind. Ein großer Dank galt Wahlleiter Heinz Kautecky und der Verwaltung .
Datenstand vom 15.03.2021 10:29 Uhr