Datum: 26.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Technische Beschneiung; Übernahme oder Miete von zwei Schneeerzeugern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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26.05.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister erklärt dem Gremium, dass die Gemeinde Krün für die technische Beschneiung des Barmseelifts und der Nachtloipe am Bärnbichl drei Schneekanonen und zwei Kühl-Druckerhöhungsanlagen betreibt. Diese Anlagen sind mobil und können an beiden Standorten eingesetzt werden bzw. an beiden Standorten parallel betrieben werden. Die beiden Kühl-Druckerhöhungsanlagen sind im Eigentum der Gemeinde Krün. Die drei Schneeerzeuger sind über einen Mietkauf finanziert, wobei für zwei Maschinen der Vertrag in diesem Jahr ausläuft.
Als Diskussionsgrundlage stellt Bürgermeister Schwarzenberger dem Gemeinderat zwei Varianten vor.
Der Gemeinderat müsste entscheiden, ob die beiden Schneekanonen ausgetauscht werden, durch neue ersetzt und für weitere fünf Jahre gemietet werden sollten. Die Miete für die beiden neuen Maschinen beträgt 9.900,00 € netto pro Jahr. (Der Neupreis beträgt 79.640,00 € netto)
Als Alternative könnte die Gemeinde die beiden gebrauchten Maschinen übernehmen. Dafür müsste eine Restzahlung von 30.140,40 € netto geleistet werden.
Schwarzenberger erklärt, dass der Hintergrund des bisherigen Mietkaufmodells war, dass sich die Technik bei diesen Maschinen ständig weiterentwickelt. Insbesondere was die Lärmentwicklung betrifft, war bisher immer wichtig, die ruhigsten Maschinen zu betreiben. Es hat allerdings in den letzten fünf Jahren in diesem Bereich keine Weiterentwicklung gegeben, wodurch der Gemeinde die neuen Maschinen, baugleich wie die bisherigen angeboten wurden.
Der Haushalt 2020 wurde vorsorglich so gestaltet, dass beide Optionen möglich wären.
Die Mitglieder des Gemeinderates sprachen sich einheitlich für einen Kauf der beiden Schneekanonen aus. Vor allem die niedrigen Betriebsstunden und der dadurch geringe Verschleiß wurden als Argumente für den Kauf der Schneekanonen hervorgebracht. Es wurde vom Bürgermeister angemerkt, dass die Fa. TechnoAlpin auf dem Gebiet der Beschneiungsanlagen Marktführer sei und man mit Betreuung und Service zufrieden ist.
Beschluss: 13:0
Beschluss
Die beiden Schneeerzeuger der Fa. TechnoAlpin TF 10 Piano werden zum Angebot vom 23.04.2020 und einem Preis von 30.140,00 € netto übernommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Verschiedene Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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26.05.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
- Sprenzel Margit & Florian; Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan „Tiefkarstraße“
Hinweis: Der Bebauungsplan „Tiefkarstraße“ ist erst im letzten Jahr in Kraft getreten. Mit dieser neuen Satzung ist die Bebauung für das Gebiet ermöglicht und die Vorgaben geregelt worden. Die Grundeigentümer waren in das Aufstellungsverfahren eingebunden.
- Jocher Gabriele; Bauantrag zum Anbau an den bestehenden Stadel als Remise
Beschluss 1
Sprenzel Margit & Florian; Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan „Tiefkarstraße“
Dem Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan „Tiefkarstraße“ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Jocher Gabriele; Bauantrag zum Anbau an den bestehenden Stadel als Remise
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Neubau Kinderkrippe mit Wohnungen; Vergabe Planungsauftrag Leistungsphase 5 bis 8
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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26.05.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für den Neubau einer Kinderkrippe mit Wohnungen wurde beim Landratsamt eingereicht. Im nächsten Schritt muss nun die Ausführungsplanung erstellt und die Ausschreibung vorbereitet werden. Nachdem bei diesem Bauvorhaben viele Beschlüsse und Grundlagen vom ehemaligen Gemeinderat getroffen wurden, erläuterte der Bürgermeister dem Gremium nochmals die Grundzüge der Planung.
Die Verwaltung forderte Angebote nach der HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz an. Die Aufgabe des Gemeinderats wäre, die Leistungsphasen 5 bis 8 zu vergeben.
Zur Vergabe stellte der Bürgermeister ergänzende Hinweise zur Verfügung: Die Leistungen für Architekten und Ingenieure werden nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgerechnet. Der Bürgermeister erklärte, dass die Planung in verschiedene Leistungsphasen eingeteilt ist und der Auftrag bis zur Genehmigungsplanung (Stufe 1 – 4) schon erteilt wurde und bereits abgeschlossen ist. Stufe 5 – 8 enthalten die Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe (Ausschreibung), Mitwirkung bei der Vergabe (Vergabevorschlag) und die Bauüberwachung. Die Grundlage für die Abrechnung ist die Kostenschätzung.
Der Bürgermeister stellt klar, dass es sich nun nicht um den Beschluss zum Beginn der Baumaßnahme handelt. Vielmehr muss zu einem späteren Zeitpunkt nochmals beraten und entschieden werden, so Schwarzenberger. Allerdings müssen die Vorbereitungen weiter vorangetrieben werden, damit ein Baubeginn im Herbst 2020 noch realistisch ist. Natürlich müsse die Entscheidung über den Baubeginn getroffen werden, bevor die Ausschreibungsunterlagen versandt werden. Bis dahin sind die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf den gemeindlichen Haushalt besser zu beurteilen. GR Ostler merkte an, dass aufgrund der Corona-Krise womöglich veränderte Ausschreibungsgrenzen anwendbar wären. Auch der Hinweis auf die Möglichkeit der stufenweisen Vergabe wurde zur Kenntnis genommen und geprüft.
Beschluss
Der Planungsauftrag für den Neubau einer Kinderkrippe mit Wohnungen für die Leistungsphasen 5 bis 8 wird an das Architekturbüro Christoph Albl, Oberau vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Mautstraße Klais - Elmau; Gebührenanpassung und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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26.05.2020
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat über die Grundzüge und Organisation der Eigentümergemeinschaft Mautstraße Elmau. Er berichtete, dass letztes Jahr ein Verlust zu verzeichnen war und auch in diesem Jahr, aufgrund der Corona-Krise, rote Zahlen zu erwarten sind. Es wurde von der Verwaltung intensiv untersucht, was die Gründe für die geringeren Einnahmen sein könnten. Leider konnte keine konkrete Erklärung gefunden werden. Auch eine Mitarbeiterbefragung ergab, dass sich die Frequenz an Fahrzeugen nicht verschlechtert habe. Es wurde daraufhin geprüft, ob durch den Bau einer maschinellen Schranke mehr Fahrzeuge kassiert und zugleich Personal eingespart werden könnte. Dieser Vorschlag ist allerdings aufgrund der großen Anzahl an Hinterlieger, welche die wichtige Aufgabe der Flächenbewirtschaftung im Elmauer Tal übernehmen, nicht machbar. Außerdem könnte eine solche Schranke auch für die Rettungsorganisationen zu einem gefährlichen Hindernis werden.
Um nun die Einnahmesituation verbessern zu können -damit die Mautstraße auch zukünftig kostendeckend betrieben werden kann- schlug die Verwaltung dem Gremium eine Gebührenerhöhung vor. In beiliegendem Vorschlag wurden die Beträge in der Art angeglichen, dass man gleichzeitig weniger Münzgeld einnehmen würde, welches wiederum bei der Einzahlung bei Banken Gebühren verursacht. Auch die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung via EC-Karte oder Smartphone wird eingerichtet. Bürgermeister Schwarzenberger wies außerdem darauf hin, dass einige Parkplätze, welche der Gemeinde Krün gehören, bisher noch gebührenfrei sind. Im Zuge der Ausarbeitung eines gemeindeweiten Gesamtkonzepts, sollen auch diese Parkplätze gebührenpflichtig werden. Diese Gebühr könnte teilweise auf das Mautticket angerechnet werden.
Die Gemeinderäte sprachen sich zum einen für eine Gebührenerhöhung aus, zum anderen müsse versucht werden, das „Wildcamping“ im Elmauer Tal zu unterbinden. Es wurde außerdem vorgeschlagen, auch die Gebühren für Motorräder und Quads auf 5 € pro Einzelfahrt zu erhöhen und die Beteiligungsleistung (z.B. für Winterdienst) der Hotels zu erhöhen. Bürgermeister Schwarzenberger erklärte, dass diese Leistungen vertraglich geregelt sind, er aber dennoch versuchen wird, erneute Verhandlungen mit den Hotels zu führen. Außerdem sollte für die o.g. Hinterlieger die Möglichkeit geschaffen werden, einen Dauerparkschein für die gesamte Saison bereitzustellen.
Beschluss 1
Die Gebühren für die Benutzung der Mautstraße Klais – Elmau werden zum 01.07.2020 gemäß dem Vorschlag der Verwaltung angepasst. Die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingerichtet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Grundsatzbeschluss zur Gebührenpflicht der Parkplätze entlang der Mautstraße Klais – Elmau wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt zur Umsetzung dieses Vorhabens ein Konzept einschließlich Finanzierung zu erarbeiten und mit den weiteren Beteiligten an der Straßengemeinschaft abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Schober Georg; Antrag zur Verbesserung des Breitbandausbaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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26.05.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass Georg Schober zum Ende der letzten Wahlperiode noch einen Antrag als Gemeinderat eingereicht hat, der auf die Verbesserung des Breitbandausbaus in Krün zur Erreichung nötiger leistungsfähiger und schnellerer Internetanschlüsse abzielt. Der Antrag wurde den Sitzungsunterlagen beigefügt.
Grundsätzlich wurde festgestellt, dass die Gemeinde bei der Planung der Breitbandversorgung bisher weder zuständig noch eingebunden war. Das Netz der Deutschen Telekom wurde nach deren internen Vorgaben ausgebaut und eigenwirtschaftlich realisiert. Das zweite Netz von Vodafone (ehemals Kabel Deutschland) ist genauso eigenwirtschaftlich erstellt worden, in weiten Teilen mit dem Neubau der Kanalisation Ende der 1990er Jahre/Anfang 2000.
Eine Planung durch die Gemeinde gibt es auch jetzt nicht. Es können maximal Bereiche definiert werden, bei denen dann alle Gebäude (wenn gewünscht) mit einer Glasfaserleitung bis ins Haus versorgt werden.
Für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur ist grundsätzlich der Bund zuständig. Dieser hat es bisher versäumt, den verschiedenen Anbieter Auflagen und Verpflichtungen zum Ausbau aufzuerlegen. Deshalb wurde bzw. wird mit verschiedenen Förderprogrammen die Verbesserungen der Infrastruktur zur Breitbandversorgung an die Gemeinden abgewälzt. Die Förderprogramme zielen darauf ab, die Wirtschaftlichkeitslücke zum Selbstausbau teilweise auszugleichen. Voraussetzung in jedem Förderprogramm war, dass eine gewisse Versorgungsgeschwindigkeit unterschritten wurde (3 Mbits/30 Mbits/100 Mbit/s) und gleichzeitig mit dem Ausbau eine Mindestversorgung erreicht wird.
Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass die Gemeinde bereits im ersten Förderprogramm die Bereiche Klais und Elmau ausgebaut hat. Ein weiterer Ausbau in Krün war damals nicht möglich, weil die Versorgungsrate bei unter 3 Mbit/s liegen musste und das in Krün überschritten wurde.
Im Zuge des G7-Gipfels 2015 und im letzten Jahr hat die Telekom einige eigenwirtschaftliche Ausbauten vorgenommen, sodass in der Gemeinde Krün grds. eine Versorgung von über 30 Mbit/s erreicht konnte. Ausgenommen davon ist der Ortsteil Gerold, der Bereich Am Tennsee und der südliche Teil des Gewerbegebiets Krün-Süd.
Die Förderrichtlinie „Schnelles Internet Bayern“ wird zum Ende des Jahres 2020 eingestellt. Voraussetzung für die Förderung war eine Versorgung von unter 30 Mbit/s (sog. weiße Flecken). Dann wurde ein Ausbau mit Glasfaser bis ins Haus gefördert. In Bereichen des Gemeindegebiets, in dem mehr als 30 Mbit/s zur Verfügung standen, durfte die Gemeinde wegen EU-beihilferechtlichen Bestimmungen nicht fördern.
Seit dem 02.03.2020 gibt es die „Bayerische Gigabitrichtlinie“. Voraussetzung für die Förderung ist eine Versorgung von unter 100 Mbit/s. Dabei ist es unerheblich von welchem Anbieter diese Versorgung zur Verfügung gestellt wird, d.h. es wird nicht nur auf die Versorgung der Telekom abgestellt. In Bereichen des Gemeindegebiets, in dem mehr als 100 Mbit/s zur Verfügung stehen, darf die Gemeinde wegen EU-beihilferechtlichen Bestimmungen nicht fördern.
Eine Planung bzw. ein Ausbau der Breitbandinfrastruktur durch die Gemeinde im Ortsbereich Krün, am Barmsee und in Klais kommt unter den derzeit gültigen Förderrichtlinien nicht in Betracht. Für den Ortsteil Gerold, für den Bereich Tennsee und das Gewerbegebiet Krün-Süd jedoch schon.
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat eine Studie zur Erhebung der Ist-Situation in allen Landkreisgemeinden in Auftrag gegeben. Dieser Studie wurde von der Fa. Corwese GmbH erstellt und dem Kreistag in der Sitzung im Dezember 2019 vorgestellt. Leider wurde damit die vorgenannte Ist-Situation bestätigt.
Die Verwaltung hat trotzdem schon vor geraumer Zeit mit der Fa. Corwese Kontakt aufgenommen, um zu besprechen, wie es in Krün zu einer besseren Versorgung kommen kann und wie ggf. in den unterversorgten Gebieten eine Verbesserung zu erreichen ist.
Zunächst wurde beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Antrag zur Förderung von Erhebungs- und Planungsleistungen gestellt. Es stehen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Breitbandversorgung 50.000,00 € für jede Gemeinde zur Verfügung. Zusätzlich wurde ein Angebot der Fa. Corwese angefordert, wie die Erhebung und Auswertung der Daten konkret für die Gemeinde Krün aussehen könnte.
Nachdem die Kosten für die Beratungsleistung mit der Förderung abgerechnet werden können, schlägt die Verwaltung vor, zunächst die Stufe 1 des Angebots „Voruntersuchung und Durchführung der Markterkundung“ zu vergeben. Das Ergebnis wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht wesentlich von der Landkreisstudie unterscheiden, es ist aber eine zwingende Voraussetzung für eine spätere Förderung, egal welcher Ortsteil ausgebaut werden soll. Durch diesen ersten Schritt wurde dem Gremium eine Diskussionsgrundlage bereitgestellt, auf welcher weitere Entscheidungen getroffen werden können.
Bürgermeister Schwarzenberger stellte klar, dass der Auftrag an die Fa. Corwese GmbH allerdings erst erteilt werden darf, wenn der Förderbescheid des Bundesministeriums vorliegt. Die Verwaltung empfiehlt daher, dass der Gemeinderat den Bürgermeister zur Vergabe des Auftrags für die Stufe 1 des Angebots ermächtigt, sobald der Förderbescheid bei der Gemeinde eingegangen ist. GR Schober mahnte, dass der Ausbau der Breitbandversorgung unbedingt vorangetrieben werden muss, damit die Betriebe in der Gemeindegebiet auch untereinander konkurrenzfähig bleiben.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die Situation der Breitbandinfrastruktur im gesamten Gemeindegebiet zu untersuchen und mögliches Verbesserungspotential, auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bayerische Gigabitrichtlinie, aufzuzeigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Eingang des Förderbescheids, den Auftrag zur Breitbandberatung, Stufe 1 Voruntersuchung und Durchführung der Markterkundung gemäß dem Angebot vom 18.05.2020 an die Fa. Corwese GmbH, Seefeld zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Bebauungsplan "Alpspitzstraße"; Abwägung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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26.05.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Für den Bereich der Alpspitzstraße hat der Gemeinderat beschlossen einen Bebauungsplan aufzustellen und das Verfahren einzuleiten. Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass die vorzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurde.
Der Bürgermeister verlas die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie eingegangenen Anmerkungen von Bürgern. Das Abwägungsergebnis und die dazugehörigen Beschlüsse können der beiliegenden Anlage entnommen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Alpspitzstraße in der Fassung vom 26.05.2020 mit Begründung und beschließt, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden gem. § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben und Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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26.05.2020
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7 |
Sachverhalt
- Bekanntgaben
Der Bürgermeister berichtet, dass nun die Genehmigung des Haushalts 2020 vorliegt.
GR Schober erwähnte, dass das Dach des kleinen Unterstands neben der Flößerbrücke beschädigt ist. Außerdem wäre eine Bank auf dem Weg zwischen Tennsee und Barmsee wünschenswert.
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8. 1. Änderung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün; Nutzung der Wanderparkplätze durch Wohnmobile
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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26.05.2020
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger berichtet dem Gremium, dass aufgrund der Beobachtungen der letzten Wochenenden und nach Gesprächen mit Fachleuten aus der Campingbranche zu befürchten ist, dass der Andrang mit Wohnmobilen über die Pfingstferien deutlich zunehmen wird. Die Ausgangsbeschränkungen sind gelockert und viele Menschen werden die Ferienzeit dazu nutzen, ihre Wohnmobile zu nutzen, haben aber auf den Campingplätzen in der Region keinen Platz mehr reservieren können. Durch die geschlossenen Grenzen wird dieser Effekt nochmals verstärkt, weil die Urlaubsziele in Österreich und Südtirol noch nicht angefahren werden können.
Der Bürgermeister schlug daher vor, vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Dazu wäre es notwendig, die Verordnung über die Parkgebühren zu ändern. Im Grunde soll lediglich ein Parkverbot/Nachtparkverbot auf den vorhandenen Wanderparkplätzen ausgesprochen werden. Schwarzenberger erklärte, dass die über eine Allgemeinverfügung nicht möglich sei, weil eine konkrete Gefahr jetzt nicht erkennbar ist und ggf. erst eintritt, wenn z.B. die Rettungswege zugeparkt sind. Mittels einer Verordnung könnten auch abstrakt-generelle Regelungen getroffen werden, um eben auch präventiv tätig werden zu können.
Die Verwaltung schlug deshalb vor, auf allen vorhandenen Wanderparkplätzen, auf dem Kurhaus- und Friedhofsparkplatz das Parken auf PKW´s zu beschränken. Wohnmobile sind ausdrücklich nicht erlaubt. Im Gegenzug dazu könnte für die Pfingstferien ein zusätzlichen Parkplatz für Wohnmobile im Gewerbegebiet Krün-Süd angeboten und auch der ehemaligen Ladehof in Klais als Parkplatz für Wohnmobile hergerichtet werden. Im Gewerbegebiet würde der WC-Wagen der Gemeinde bereitstellen, in Klais sind die öffentlichen Toiletten vorhanden. Eine Gebühr würde zunächst für diese beiden Parkplätze nicht erhoben.
Es geht dabei darum, die Wanderparkplätze für Wanderer bzw. Badegäste für den Grubsee/Barmsee zur Verfügung zu haben. Die Wohnmobile beanspruchen durch die Größe, aber vor allem durch den (gewünscht) großen Abstand zum Nachbarfahrzeug deutlich mehr Stellfläche. Dadurch geht eine Vielzahl von Stellplätzen verloren, die wir in der Ferienzeit dringend benötigen.
Schwarzenberger zeigte auf, dass weitere Maßnahmen der Beschilderung z.B. Parkplatz am Sportgelände bzw. am Rathaus über verkehrsrechtliche Anordnungen durch die Verwaltung erledigt werden (z.B. Parken mit Parkscheibe auf 3 Std. begrenzt). Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die damit verbundene Erhöhung des Stundenkontingents beim Zweckverband Kommunale Dienstleistungen Oberland wurde eine Anfrage gestellt.
Der Bürgermeister stellt klar, dass diese Maßnahme nur als kurzfristige Lösung angesehen werden darf. Langfristig muss über die Parksituation, über die Organisation, über die Gebühren und auch eventuelle zusätzliche sanitäre Einrichtungen ein Gesamtkonzept für das ganze Gemeindegebiet erarbeitet, diskutiert und beschlossen werden. Eine erste Diskussionsgrundlage wurde in der Verwaltung schon zu Beginn des Jahres erarbeitet und soll in der nächsten Zeit den Gremien zur Diskussion und Verabschiedung vorgelegt werden.
Der Entwurf für die 1. Änderung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün wurde ausgearbeitet und abgestimmt. Dieser Entwurf wurde dem Gemeinderat als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinderäte waren sich einig, dass man kurzfristig handeln und reagieren sollte, aber man gleichzeitig keine Anreize durch zusätzliches Parkangebot für Wohnmobile schaffen darf. Die Camper seien gut vernetzt und verbreiten attraktive Stellplätze in Sekundenschnelle via Apps und im Internet. Die kurzfristigen Maßnahmen dürfen lediglich als Ventillösung gesehen werden, wobei langfristig ein Gesamtkonzept für das ganze Gemeindegebiet erarbeitet werden muss. Auch das Problem der VW-Busse als „pseudo Wohnmobil“ wurde erkannt und diskutiert. Es wurde aber von den Gemeinderäten erwähnt, die Camper nicht nur in einem Feindbild darzustellen. Immerhin könnten einige Betriebe und Gasthäuser auch durch diese Gäste profitieren.
Beschluss 1
Die 1. Änderung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorhaben umzusetzen und die entsprechende Beschilderung und ggf weitere Maßnahmen zu erstellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt Aufträge im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Neuordnung und Organisation der öffentlichen Parkplätze im gesamten Gemeindegebiet zu erstellen. Es soll die Parkplatznutzung für den jeweiligen Standort, die Gebührenentwicklung, die Überwachung, die Beschilderung usw. beinhalten. Es ist den Gremien zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 10:30 Uhr