Datum: 28.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kieswerk und Recycling – Krüner Weide“ bei gleichzeitiger Durchführung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krün im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Betreiber der Kiesgrube und Recycling – Kieswerk Gbr. Achner GmbH beantragen als Vorhabenträger die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kieswerk und Recycling - Krüner Weide“ für die Fl.Nrn. 219TF., 313, 314, 317TF., 309/5 und 319TF der Gemarkung Wallgau, sowie die Fl.Nrn. 105TF., und 107 der Gemarkung Krün, bei gleichzeitiger Änderung des jeweiligen Flächennutzungsplanes für die durch den Geltungsbereich erfassten Grundstücke. Dem Antrag liegen ein Auszug aus dem Katasterkartenwerk und eine Luftbildaufnahme mit Darstellung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan durch das Planungsbüro FGL Dipl.Ing. LArch. Joseph Wurm, Weilheim, bei.
Durch den Bebauungsplan sowie die Änderungen des Flächennutzungsplanes, soll im Wege der Bauleitplanung Baurecht für die bedarfs- und standortgerechte Erweiterung des Kieswerks und der Recyclinganlage einschließlich Betriebsanlagen, geschaffen werden.
Zwar gibt es für den Betrieb des Kieswerks, sowie der Bauschutt und Recyclinganlage auf Teilflächen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes eine Genehmigung, jedoch ist diese zeitlich befristet und lässt damit keine verbindliche Zukunftsplanung zu. Im Zuge der Bauleitplanung werden auch neue Grünflächen zur besseren Einbindung in die Landschaft dargestellt und letztlich auch geschaffen. Der Kompensationsbedarf für den ökologischen Eingriff ist nachzuweisen. Die Erschließung für das Plangebiet soll über die bisherige Zufahrtsstraße von der Bundesstraße B11 erfolgen.
Der Bürgermeister erklärte, dass, sofern der Gemeinderat (beider Gemeinden) die grundsätzliche Zustimmung erteilt, die Planunterlagen für die Flächennutzungsplanänderung mit Erläuterungsbericht sowie der dargestellte Geltungsbereich für den Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht fertiggestellt werden, damit die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgen kann.
Damit die kommunale Planungshoheit dennoch gewahrt werden kann, wurde vorgeschlagen, sowohl den Aufstellungsbeschluss, den Abwägungsbeschluss, als auch den Satzungsbeschluss durch die Gemeinderatsgremien beider Gemeinden fassen zu lassen.
Darüber hinaus muss vor Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen öffentlichen Auslegung, ein Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten (wie beiliegend) unterzeichnet vorliegen.
Von Seiten des Gemeinderates gab es deutliche Fürsprache und Unterstützung für dieses Projekt.
Beschluss 1
a. Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kieswerk und Recycling – Krüner Weide“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts und der vorliegenden Planunterlagen des Planungsbüros Dipl.Ing. LArch. Joseph Wurm i.d. Fassung vom 09.06.2020, beschließt der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kieswerk und Recycling- Krüner Weide“ für die FlNrn. 105 TF, und 107 der Gemarkung Krün in Verbindung mit den FlNrn.219TF., 313, 314, 317TF, 309/5 und 319TF der Gemarkung Wallgau, bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes in Art und Umfang der im Bebauungsplan dargestellten Flächen.
Für den Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplanänderung/en wird ein Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt, sofern die Bedingungen des folgenden 2b. erfüllt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
b.1.Die Gemeinden Wallgau und Krün werden die Abwicklung des Verfahrens einvernehmlich an das Planungsbüro L.Arch Dipl.Ing Joseph Wurm, Weilheim gem. § 4b BauGB delegieren, aber dann beide aus naheliegenden Gründen (Wahrung der kommunale Planungshoheit, Begründung bindenden Ortsrechts durch Satzung), zeitgleich die erforderlichen Beschlüsse im Bauleitplanverfahren (Aufstellungsbeschluss, Abwägungsbeschluss, Billigungs- und Satzungsbeschluss), fassen.
b.2. Vor Einleitung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, muss der Städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten im Wortlaut der beiliegenden Fassung unterzeichnet sein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Kurhaus Krün; Sanierung Küchenlüftung; Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2020
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Sachverhalt
Der Bauausschuss hat die Erneuerung der Lüftungsanlage in der Küche des Kurhauses beschlossen. Aus hygienischer Sicht ist eine Umgestaltung dringend notwendig und auch im Zuge der brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes, können mit der Erneuerung der Küchenlüftungsanlage Vorteile und Synergien erzeugt werden. Die Projektierung wurde an das Büro Werner Käs in Garmisch-Partenkirchen vergeben.
Die Planung ist erfolgt und die Leistung wurde ausgeschrieben. Bei der beschränkten Ausschreibung, bei welcher fünf Firmen aufgefordert wurden, wurde leider lediglich ein Angebot abgegeben.
Dieses Angebot wurde vom Ingenieurbüro Käs geprüft und für wirtschaftlich befunden. Es liegt deshalb ein Vergabevorschlag an die Fa. Rixner Brochier, Holzkirchen vor.
Beschluss
Der Auftrag für die Änderung der Lüftungsanlage in der Küche des Kurhauses Krün wird gemäß dem Vergabevorschlag des IB Werner Käs an die Fa. Rixner Brochier, Holzkirchen vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Verschiedene Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2020
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beschließend
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Sachverhalt
- Neuner Christian; Neubau eines Wohnhauses mit PKW-Unterstelle, FlurNr. 261/8
- Bader Matthias; Abbruch und Neubau Teilbereiche des Bestandsgebäudes. FlurNr. 105/3
Beschluss 1
- Neuner Christian; Neubau eines Wohnhauses mit PKW-Unterstelle, FlurNr. 261/8
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Bader Matthias; Abbruch und Neubau Teilbereiche des Bestandsgebäudes. FlurNr. 105/3
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Neubau einer Kinderkrippe mit Wohnungen; Entscheidung zum Baubeginn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2020
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Planungen für den Neubau einer Kinderkrippe sind fertiggestellt, der Bauantrag, die Anträge für die Förderung bzw. den vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind eingereicht. Beim Ordinariat bzw. der Erzbischöflichen Finanzkammer wurde der Antrag zur Nutzung des Grundstücks für die Erweiterung des Kindergartens/Kinderkrippe und den gemeinsamen Betrieb beider Einrichtungen gestellt.
In der Sitzung wurde das Projekt nochmals umfassend vom Bürgermeister vorgestellt und dieser teilte gleichzeitig mit, dass nach Aussage der Bauaufsichtsbehörde, die Baugenehmigung noch in dieser Woche erteilt werden wird. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 2,2 Millionen Euro. Laut Bürgermeister liegt nun endlich die Zustimmung des Ordinariats vor. Außerdem wurde von Seiten der Kirche signalisiert, auch für die Kinderkrippe die Trägerschaft zu übernehmen.
Anschließend gab der Bürgermeister dem Gremium einen Überblick über die in Aussicht gestellten Förderungen für die Baumaßnahme. Zum einen wird eine Summe von 310.000 € für den Bereich „Wohnen“ gefördert, zum anderen wird der Kindergarten-Umbau und Kinderkrippen-Neubau mit einem Betrag von 715.000 € nach FAG (Finanzausgleichsgesetz) bezuschusst. Es wurde ausdrücklich erwähnt, dass der Förderantrag nach dem 4. Sonderinvestitionsprogramm Kinderbetreuung zurückgenommen wird. Dieses Programm wurde zwar vom Bund verlängert, das Kontingent für die Schaffung von 50.000 neuen Betreuungsplätzen wurde aber aufgrund der hohen Nachfrage fast zeitgleich ausgereizt. Ein Teil der übrigen Summe soll mit einem zinslosen Kredit über die BayernLabo finanziert werden.
Abschließend plädierte der Bürgermeister für den Beginn der Baumaßnahme noch im Jahre 2020. Er machte u.a. nochmals auf das bestehende Betreuungsdefizit (8 Kinder ohne Betreuungsplatz) aufmerksam und erklärte, dass eine weitere Verschiebung des Maßnahmenbeginns nach 2021 nur eine Verschiebung des Problems bedeutet.
Mitglieder des Gemeinderates machten auf die schwer abschätzbaren finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise aufmerksam. Allerdings überwiegen, nach umfassender Abwägung im Gemeinderat, die gesellschaftspolitischen Anforderungen bei diesem Thema. Zudem fürchten einige Gemeinderatsmitglieder um die Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung, sollte die Maßnahme erneut verschoben werden.
In unverbindlichen Vorgesprächen wurde bei den Baufirmen deren Arbeits-Auslastung für das restliche Jahr abgetastet. Die Rückmeldungen waren unterschiedlich, wobei die Mehrheit signalisierte, 2020 noch ausreichend leistungsfähig zu sein. Für die Begleitung des Projekts soll der Bauausschuss ermächtigt werden, sämtliche Aufträge für die Maßnahme zu vergeben.
Beschluss 1
- Der Gemeinderat beschließt den Baubeginn für den Neubau einer Kinderkrippe mit Wohnungen noch im Jahr 2020. Die Ausschreibungen sollen veranlasst werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Der Bauausschuss wird beauftragt, das Bauvorhaben zu begleiten und wird ermächtigt alle Aufträge im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Verwaltung; Einführung eines Ratsinformationssystems
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2020
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Verwaltung beabsichtigt für die Zusammenarbeit mit den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten ein Ratsinformationssystem der Fa. Komuna einzuführen. Dieses EDV-Programm baut auf ein vorhandenes Datenmanagement-System auf, dass seit ca. zwei Jahren in der Gemeindeverwaltung im Einsatz ist.
Vorteil der Einführung eines solchen Systems ist
- schnelle und einfache Zurverfügungstellung der Tagesordnung und weiteren Informationen an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
- Kostenersparnis für Druck und Porto
- umfangreiche Suchfunktion für gespeicherte Vorgänge
Voraussetzungen für den Betrieb:
- PC oder Laptop mit Internetverbindung
- für Mobilgeräte wird eine App angeboten, die für die verschiedenen Betriebssysteme funktioniert
Kosten:
- einmalige Kosten für Ratsinformationssystem 800,00 €
- einmalige Kosten für Sitzungs-App 800,00 €
- Schulungsaufwand (je nach Anzahl der Schulungen) einmalig gesamt ca. 2.000,00 €
- Monatlicher Aufwand für Hosting, Softwarepflege (Programm + App) usw. 99,00 €
Selbstverständlich kann jeder Gemeinderat über die Nutzung der Software/App entscheiden. Wahlweise können die Unterlagen auch weiterhin in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Bei einer Entscheidung zur Beschaffung des Ratsinformationssystems ist aufgrund der Auslastung der Fa. Komuna erst im Jahr 2021 mit der Installation zu rechnen. Die Beträge werden deshalb auch erst im Jahr 2021 fällig und müssen deshalb im Haushalt 2021 vorgesehen werden.
Die Gemeinderäte befürworteten die Neuanschaffung des Systems. Es wurden lediglich die hohen laufenden Kosten kritisch gesehen, wobei auch hier die Kosten für Druck und Porto gegengerechnet werden können und somit nur ein sehr geringer Mehrbetrag schlussendlich überbleibt. Als großen Fortschritt wurde v.a. die integrierte Suchfunktion gesehen, mit welcher sich sehr schnell Beschlüsse und Unterlagen aus vergangenen Sitzungen finden lassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Einführung des Ratsinformationssystems der Fa. Komuna. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. EC Krün; Antrag zur Anbringung von Bandenwerbung am Asphaltplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2020
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der EC Krün hat beantragt, auf der Nordseite der Asphaltbahnen eine Bandenwerbung anbringen zu dürfen. Die beiliegenden Bilder dienen der Veranschaulichung.
Der Gemeinderat stimmte der Anbringung der Bandenwerbung zu.
Beschluss
Dem Antrag des EC Krün zur Anbringung von Bandenwerbung auf der Nordseite der Asphaltbahnen am Sportgelände wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Antrag Gemeinderat Schober; Diskussion über die "Kiesfang-Debatte" oberhalb des Krüner Stauwehrs
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2020
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der beiliegende Antrag von Gemeinderat Martin Schober ist am 22.07.2020 bei der Verwaltung eingegangen. GR Schober wünscht sich eine einheitliche Meinung in der Außendarstellung bzgl. der „Kiesfang-Debatte“.
Der Bürgermeister berichtete, dass die verschiedenen Varianten durch das LFU (Landesamt f. Umwelt) geprüft werden. Pläne wurden beim WWA angefordert. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine konkrete Aussage getroffen werden, da die offiziellen Unterlagen nicht vorliegen.
Bürgermeister Schwarzenberger gab dem Gremium einen Überblick zu diesem Thema und sprach sich in diesem Zuge für einen Kiesfang unterhalb des Wehres, also weiter in Richtung Norden, aus. Im Gremium wurden die verschiedenen Vorteile und Nachteile für die verschiedenen Kiesfang-Standorte diskutiert. Am Ende der Diskussionen war man sich einig, dass erst nach Vorlage der Unterlagen und sorgfältiger Abwägung sämtlicher Gesichtspunkte, konkret die Meinung der Gemeinde beraten werden kann.
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8. Bekanntgaben und Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2020
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Sachverhalt
Aus nicht-öffentlicher Sitzung vom 26.05.2020
Sonstiges:
- Termin nächste Gemeinderatssitzung am 08.09.2020 19.30 Uhr
- Corona: Halle Vereinsheim Hygienekonzept erstellt, wieder geöffnet, max. 10 Teilnehmer + Übungsleiter
Finanzen unverändert angespannt, viele Vorauszahlungen noch auf Null, Fremdenverkehrsbeitrag kommt jetzt zur Abrechnung für 2018, Stundungsmöglichkeit für 3 Monate zinslos nach wie vor möglich.
Datenstand vom 15.03.2021 10:32 Uhr