Datum: 20.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. 1. Änderung der Ortsgestaltungssatzung; Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
36. Sitzung des Gemeinderates
|
20.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger berichtet über die Sitzung des Bauausschusses vom 14.08.2018 in der sich der Ausschuss insbesondere mit der Änderung der Ortsgestaltungssatzung in Bezug auf Dachaufbauten befasste. Es wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst, die Ortsgestaltungssatzung dahingehend zu ändern (siehe Anlage 1).
Nach Abstimmung mit dem Landratsamt muss der Beschluss des Bauausschusses für die Satzungsänderung an zwei Stellen modifiziert bzw. ergänzt werden:
- Es soll ergänzt werden, dass nur ein Quer- oder Zwerchgiebel pro Gebäude zulässig sein soll.
- Die Zulässigkeit soll ab einer Dachneigung von 20 Grad gegeben sein. (Im Beschluss des Bauausschusses war die Zulässigkeit ab einer Dachneigung von 24 Grad, was aber keinen Sinn macht, weil in der gleichen Satzung die Dachneigung mit max. 24 Grad festgeschrieben ist)
Im Bauausschuss wurde auch darüber diskutiert, die Ortsgestaltungssatzung an verschiedenen anderen Stellen zu ergänzen bzw. zu erweitern. Dies muss aber gründlich vorbereitet und besprochen werden. Aufgrund der Vielzahl der laufenden Projekte ist dies allerdings kurzfristig nicht möglich. Deshalb wurde entschieden, die genannte Änderung vorzuziehen.
Gemeinderatsmitglied Schober rät an, die Firsthöhe der Zwerch- bzw. Quergiebel zur First des Hauptdaches von 50 cm auf 30 cm zu reduzieren.
Auch die Anzahl der Dachaufbauten insbesondere bei größeren Gebäuden ist zu diskutieren. Hier vertritt er die Meinung, dass durchaus mehrere Aufbauten zugelassen werden sollen.
Der Gemeinderat kommt überein, das Höhenmaß in der Satzung betreffend der Zwerch- bzw. Quergiebel entsprechend dem Vorschlag durch Gemeinderatsmitglied Schober zu ändern.
Über die Anzahl der Dachaufbauten bei größeren Gebäuden soll im Zusammenhang mit der geplanten Satzungsänderung bzw. Neufassung noch einmal diskutiert werden.
Beschluss
Der Änderung der Ortsgestaltungssatzung wird grundsätzlich zugestimmt. Unter § 1 Nr. 7. 3 d der 1. Änderung der Satzung über die örtliche Bauvorschrift der Gemeinde Krün soll das Höhenmaß von 50 cm auf 30 cm reduziert werden.
Der Satzungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung über die örtliche Bauvorschrift der Gemeinde Krün zur Baugestaltung, zu Abstandsflächen und zur Errichtung von Stellplätzen wird gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Haushalt 2018; Stand und aktuelle Entwicklung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
36. Sitzung des Gemeinderates
|
20.11.2018
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger gibt einen Überblick über den aktuellen Stand des Haushaltes 2018. Leider mussten einige Gewerbesteuerrückzahlungen geleistet werden, was zu einer deutlichen Minderung der Einnahmen im Verwaltungshaushalt führt. Viele geplante Projekte konnten allerdings nicht umgesetzt werden, sodass im Vermögenhaushalt Minderausgaben zu verzeichnen sind (siehe Anlagen 2 und 3).
Der Bürgermeister berichtet auch über den Stand der laufenden Baumaßnahmen in Klais, am Feuerwehrhaus, der Friedhofmauer sowie dem geplanten Bauhof.
Der Gemeinderat nimmt den Stand und die aktuellen Entwicklungen des Haushalts 2018 sowie die Fortschritte bei den Baumaßnahmen zustimmend zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
3. Zuschüsse an Vereine und Organisationen; Auszahlungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
36. Sitzung des Gemeinderates
|
20.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Laut den Ausführungen des Bürgermeisters sollen, wie auch in den letzten Jahren, Zuschüsse an Vereine und Organisationen ausbezahlt werden. Es geht dabei um die laufenden, jährlichen Zuschüsse und um Sonderzuschüsse.
Folgende Besonderheiten sind bei der diesjährigen Auszahlung zu berücksichtigen:
- Almwirtschaftlicher Verein
Für diesen Verein wurde der Zuschuss vor längerer Zeit im Rahmen der Einsparungen im Haushalt auf 50,00 € gekürzt. Es werden aber jährlich 100,00 € beantragt. Nachdem in den letzten Jahren bei nahezu allen Vereinen die Beträge nach oben angepasst wurden, ist es vertretbar auch hier auf den beantragten Wert zu erhöhen.
- Sonderzuschuss Skiclub Krün
Der Skiclub hat im letzten Jahr die Beleuchtung für die Nachtloipe erneuert. Es wurden neue Scheinwerfer angebracht. Die Kosten für die Elektroarbeiten und Beschaffung belaufen sich auf ca. 1.800,00 €. Zusätzlich mussten noch Masten aufgestellt und eine Hebebühne ausgeliehen werden. Dem Skiclub Krün wurde deshalb für diese Maßnahme ein Sonderzuschuss in Höhe von 1.000,00 € in Aussicht gestellt.
- Sonderzuschuss Bergwacht Krün
Die Bergwacht hat im Jahr 2018 einige Baumaßnahmen an der Diensthütte am Soiern durchführen müssen. Das Schindeldach wurde erneuert und eine umweltfreundliche Verbrennungstoilette als Ersatz für das Plumpsklo wurde in Betrieb genommen. Zusätzlich wurde neue Einsatzkleidung für die Nachwuchs-Einsatzkräfte beschafft. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wurde der Bergwacht ein Sonderzuschuss in Höhe von 2.500,00 € in Aussicht gestellt.
- Sonderzuschuss Wasserwacht Krün/Wallgau
Die Wasserwacht hat derzeit eine sehr erfolgreiche Jugendgruppe. Diese Mannschaft soll mit Trainingsanzügen ausgestattet werden. Die Kosten für diese Anzüge einschl. der Betreuer belaufen sich gemäß einer Aufstellung der Wasserwacht auf 2.600,00 €. Für die Hälfte des Betrages wurde eine Firma aus Wallgau als Sponsor gefunden. Der Restbetrag muss noch finanziert werden. Nachdem die Wasserwacht für die Ausstattung des neuen HvO-Fahrzeugs erhebliche Aufwendungen zu finanzieren hatten, wurde ein Sonderzuschuss in Höhe von 500,00 € in Aussicht gestellt.
Alle diese Sonderzuschüsse sind im Haushalt 2018 vorgesehen und könnten mit den Regelförderungen (siehe Anlage 4) ausbezahlt werden.
Beschluss
Der Auszahlungsbeschluss für die Zuschüsse an Vereine und Organisationen für das Jahr 2018 wird einschließlich der vorgeschlagenen Sonderzuschüsse gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt die Auszahlung zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Gebührenpflichtige Parkplätze; Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum "Handy-Parken"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
36. Sitzung des Gemeinderates
|
20.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberg führt aus, dass die Gemeinde in den letzten Jahren ca. 30.000,00 € an Parkplatzgebühren eingenommen wurden. Nachdem die Automaten nur Münzgeld annehmen, sind bei der Einzahlung des Bargelds für die Kleingeldbearbeitung mittlerweile auch Kosten zu verzeichnen. Je nach Geldinstitut betragen diese ein bis zwei Prozent der einzuzahlenden Summe.
Deshalb wurde nach Lösungen gesucht, die Bargeldmenge zu reduzieren und gleichzeitig den Nutzer des Parkplatzes einen zusätzlichen Service anzubieten. Dafür soll die Möglichkeit eingerichtet werden, die Parkgebühr zusätzlich zum Automaten auch mit dem Handy bezahlt zu können.
Hierfür lädt man sich eine entsprechende App aufs Handy und gibt über Bar- oder QR-Code den Parkplatz und die Parkdauer ein. Die Abrechnung erfolgt über Kreditkarte oder über die Telefonabrechnung. Zwei Systeme wären für die Gemeinde denkbar, ParkNow und Parkster. Beides sind ausgereifte Systeme. Der wesentliche Unterschied liegt in der Abrechnung der Kosten für die Handynutzung. Während bei der Fa. ParkNow die Kosten beim Nutzer liegen (Parkgebühr + Kosten ParkNow) bezahlt bei Parkster die Gemeinde die Kosten (Parkgebühr – Kosten)
Die Verwaltungen von Mittenwald, Wallgau und Krün haben sich abgestimmt und empfehlen den Vertragsabschluss mit der Firma ParkNow. Auch der Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland, der für die Gemeinden die Parkraumüberwachung durchführt, empfiehlt diese Firma. Aus Gründen der Vereinfachung für die Überwachung wäre ein einheitliches System für die Zweckverbandsgemeinden von Vorteil.
Die Kostenfreiheit für Gäste mit Gästekarte auf den kostenpflichtigen Parkplätzen in Krün und Wallgau ist davon unberührt.
Der Gemeinderat ist einstimmig für die Einrichtung des „Handyparkens“ im Gemeindegebiet. Gemeinderatsmitglied Schober weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass dringend die bereits geplanten E-Stationen installiert werden sollen.
Bürgermeister Schwarzenberger berichtet über die längst gestellten Zuschussanträge zur Förderung der E-Stationen. Sobald die Zustimmungsbescheide bei der Gemeinde eintreffen, werden die Stationen installiert und in Betrieb genommen.
Beschluss
Die Einführung von „Handy-Parken“, als Bezahlung der Parkgebühren an den kostenpflichtigen Parkplätzen der Gemeinde Krün per Smartphone-App, wird beschlossen. Dem Beitritt einer Rahmenvereinbarung mit der Firma ParkNow auf 4 Jahre wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Verschiedene Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
36. Sitzung des Gemeinderates
|
20.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
- PAW NordSüd GmbH, Antrag auf Vorbescheid für einen Neubau eines Garagengebäudes FlurNr. 657/2
(Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Klais-West“)
Für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens wurde eine Anfrage an das Landratsamt GAP, Bauamt gestellt. Folgende Antwort ging dazu ein:
Für den BPlan „Klais-West“ aus dem Jahr 1974 ìst die BauNVO aus dem Jahre 1968 maßgeblich.
Gemäß § 12 Abs. 2 dieser BauNVO sind in allgemeinen Wohngebieten Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig.
Nach Ihren Angaben ist für das entsprechende Baugrundstück noch gar keine Hauptnutzung genehmigt und die Garage soll auch nicht dem Stellplatzbedarf der benachbarten Wohnnutzungen dienen, sondern für ein größeres Wohnmobil eines weiter entfernt liegenden Anwesens errichtet werden.
Demnach wäre nach meiner Auffassung diese Garage hier nicht zulässig.
Zudem sind auch nach § 12 Abs. 3 Ziff. 2 BauNVO Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen in allgemeinen Wohngebieten unzulässig.
Aufgrund der Ausführungen des Landratsamts steht für den Gemeinderat fest, dem Antrag auf Bauvorbescheid das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Bauvorbescheid für den Neubau eines Garagengebäudes auf der FlurNr. 657/2 wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Bebauungsplan "Untere Krottenkopfstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
36. Sitzung des Gemeinderates
|
20.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger berichtet über den gefassten Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats für den Bebauungsplan „Untere Krottenkopfstraße“. Dieses Bebauungsplanverfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden. Damit kann auf die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange verzichtet werden. Neben dem zeitlichen Vorteil, brauchen über dieses Verfahren auch keine naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden.
Hierzu wurde mit dem Büro afku-Architekten ein Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet und mit den Grundstücksbesitzern abgestimmt. Als Anlage wird dieser Entwurf beigefügt (siehe Anlage 5).
Der Gemeinderat muss nun den sog. Billigungs- und Auslegungsbeschluss fassen, damit die Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit diesen Planunterlagen erfolgen kann.
Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für die Planung aus.
Nach Anmerkung von Gemeinderatsmitglied Schober soll allerdings in der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes § 5 Abs 1 Satz 2 wie folgt geändert werden: „Je Grundstück sind mind. 2 Bäume 3. Ordnung (kleinkroniger Baum) und 4 Sträucher mittlerer Wuchsstärke zu pflanzen.“ In der Auflistung der Baumarten in § 5 Abs. 2 ist „Hainbuche“ durch „Rotbuche“ zu ersetzen.
Beschluss
Der Gemeinderat Krün billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Untere Krottenkopfstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB in der Fassung vom 20.11.2018 nach Aufnahme der heutigen Änderung in § 5 Abs. 1 Satz 2 und § 5 Abs. 2 des Teiles B – textliche Festsetzungen des Bebauungsplans und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Bekanntgaben und Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
36. Sitzung des Gemeinderates
|
20.11.2018
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Bekanntgaben aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 24.07.2018:
- Es wurde der Auftrag zur Erneuerung der Friedhofsmauer an die Fa. Jan Tichatschke vergeben
- Für den Neubau einer Fahrradabstellanlage am Bahnhof in Klais wurde der Auftrag für die Baumeisterarbeiten an die Fa. Robert Danner aus Mittenwald und der Auftrag für die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten an die Fa. Hans Schwarzenberger aus Krün vergeben.
- Für die Erneuerung der Beleuchtung im Kurpark Krün wurde der Auftrag an die Fa. Nimser vergeben.
- Für das Projekt Dorferneuerung, Ortskernsanierung Klais wurde eine Sondertilgung in Höhe von 25.000,00 € zur Überweisung an Bayerngrund freigegeben.
Sonstiges:
- Am 06.11.2018 fand eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung für die Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Künstlersozialkasse für die Jahre von 2014 bis 2017 statt. Es wurden keinerlei Beanstandungen festgestellt.
Datenstand vom 15.03.2021 10:23 Uhr