Datum: 08.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bebauungsplan "Schloss Elmau"; 2. Änderung, Abwägung und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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08.09.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Schloss Elmau“ wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Der Gemeinderat führte die neuerliche Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durch und fasste den Satzungsbeschluss. Der Bürgermeister erklärte, dass das Verfahren nach der Bekanntmachung dieses Beschlusses an den Anschlagtafeln abgeschlossen sei und dadurch das Baurecht für die geänderten Bereiche umgesetzt ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Schloss Elmau“, 2. Änderung mit Begründung und Umweltbericht einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderung als Satzung.
Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Betrieb des Gäste- und Wanderbusses in der Alpenwelt Karwendel; Übernahme Aufgabenträgerschaft und Abschluss eine Zweckvereinbarung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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08.09.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Übertragung der Aufgabenträgerschaft
Bürgermeister Schwarzenberger erklärte, dass der Ski- und Gästebus der Alpenwelt Karwendel von der Firma Ferienglück betrieben wird. Fahrgäste mit gültiger Gästekarte werden unentgeltlich befördert. Dafür wird der Firma Ferienglück ein pauschaler Fahrgeldersatz pro Betriebstag erstattet. In regelmäßigen Abständen muss die Konzession für die Ski- und Gästebusse erneuert werden. Dazu muss die Konzession bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden.
Im Laufe dieses Konzessionierungsverfahrens wurde darauf hingewiesen, dass der Ski- und Gästebus nicht mehr wie bisher abgewickelt werden darf. Beispielsweise wurde bemängelt, dass für die pauschalen Zahlungen pro Betriebstag eine offizielle Ausschreibung vorausgesetzt wird.
Für die Ausschreibung von Linienverkehren ist für gewöhnlich das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen verantwortlich. Die Linien der Wander-, Ski- und Gästebusse weisen aber lokale und touristische Besonderheiten auf. Um im Ausschreibungs- und Vergabeprozess auf diese Besonderheiten eingehen zu können, soll die Zuständigkeit vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen auf die Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau übertragen werden.
Die Übertragung der sogenannten Aufgabenträgerschaft wurde bereits von den Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau beantragt. Am 29.07.2020 hat der Kreistag diesen Anträgen stattgegeben und damit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft zugestimmt. Die Anträge wurden allesamt vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte gestellt.
Um zu gewährleisten, dass der Ski- und Gästebus rechtzeitig und unter Einhaltung aller Vorgaben den Betrieb aufnehmen kann, wurde bereits mit dem Ausschreibungsprozess begonnen. Die Vergabe kann ebenfalls nur vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinderäte erfolgen.
Zweckvereinbarung
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat die Aufgabenträgerschaft der Gästebusse, vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte, auf die Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau übertragen. Die Aufgabenträgerschaft kann nur auf Gemeinden oder einen Zusammenschluss von Gemeinden übertragen werden. Eine Übertragung auf die Alpenwelt Karwendel Mittenwald Krün Wallgau Tourismus GmbH wurde geprüft aber nicht gestattet.
Die Alpenwelt Karwendel wird sich wie bisher um die Abwicklung der Gästebusse kümmern. Für verschiedene administrative Aufgaben müssen aber die Gemeinden die Federführung übernehmen. Um hier die Arbeitsabläufe zu vereinfachen, soll die Gemeinde Wallgau, stellvertretend für alle 3 Gemeinden, die Abwicklung der administrativen Aufgaben übernehmen.
Zu diesem Zweck soll zwischen den Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau eine Zweckvereinbarung geschlossen werden, die das weitere Vorgehen regelt und die Gemeinde Wallgau bevollmächtigt stellvertretend für die anderen beiden Gemeinden zu handeln.
Beschluss 1
- Der Übernahme der Aufgabenträgerschaft für die Gästebusse wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Die Vorgehensweise zu Vergabe und Ausschreibung der Gästebusse wird befürwortet. Der Zweckvereinbarung zur gemeinschaftlichen Abwicklung der Gästebusse mit den Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplan "Alpspitzstraße"; Abwägung und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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08.09.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Für den Bebauungsplan „Alpspitzstraße“ wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bürgermeister verlas die eingegangenen Stellungnahmen und der Gemeinderat wägte diese ab. Anschließend fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Alpspitzstraße“ mit Begründung und Umweltbericht einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderung als Satzung.
Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Verschiedene Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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08.09.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
- Heiß Barbara & Josef; Neubau eines Austragshauses mit Garage; FlurNr. 188
- Schober Benedikt; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; FlurNr. 195/4
(Genehmigungsfreistellungsverfahren)
- Ostler Renate & Rudolf; Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, FlurNr. 1161/26
Beschluss 1
- Heiß Barbara & Josef; Neubau eines Austragshauses mit Garage; FlurNr. 188
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Schober Benedikt; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; FlurNr. 195/4
(Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 3
- Ostler Renate & Rudolf; Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, FlurNr. 1161/26
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Entwicklung Parkplätze Krün - Konzept 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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08.09.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Als sich der Gemeinderat mit dem Umgang mit Wohnmobilien auf den Parkplätzen befasst hat, wurde vereinbart, dass für die weitere Entwicklung der Parkplätze in Krün ein Gesamtkonzept erstellt und diskutiert wird. Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss hat sich in den Sitzungen vom 14. und 21.Juli 2020 mit dem Thema beschäftigt und die beigefügten Empfehlungen beschlossen (siehe Anlage 1).
Bürgermeister Schwarzenberger zeigte auf, dass nach Zustimmung des Gemeinderats das Konzept Zug um Zug umgesetzt, sowie die Verordnung für die Gebührenpflicht angepasst und die Beschilderung erstellt werden kann.
Zu den Ausführungen des Bürgermeisters gab es von den Gemeinderatsmitgliedern folgende Vorschläge:
GR Schober merkte an, dass die Einführung der Gebührenpflicht gegenüber des Bergwachthauses nicht sinnvoll sei, weil auch viele Bergwachtmitglieder diesen Parkplatz nutzen müssen (z.B. für Ski-Dienst in Garmisch-Partenkirchen). Gerade aber zum Schutze dieses Personenkreises müsse diese Fläche mit Gebühren beaufschlagt werden, entgegnete der Bürgermeister. Für die Bergwacht und für die Sportvereine wird es ein großzügiges Kontingent an Sonderausweisen geben, um das gebührenfreie Parken für Mitglieder und z.B. für Fußball-Gästemannschaften gewährleisten zu können. Auch die Variante „Halteverbot – mit Sonderausweis frei“ wird geprüft.
Als mögliche Kennzeichnung der Privatfahrzeuge können auch Aufkleber dienen.
Zukünftig sollen die Parkplätze gegenüber der Bergwacht und am Sportplatz für drei Stunden gebührenfrei bleiben. GR Kröll gab zu bedenken, dass diese Dauer gerade für Fußball- und Tennisspiele etwas zu knapp werden könnte. Die Veranlassung einer dementsprechenden Verlängerung an den Parkautomaten könne aber gerade von den Sportlern verlangt werden, so die Meinung des Gremiums.
Die Gemeinderatsmitglieder waren sich einig, dass durch die Vermehrung der gebührenpflichtigen Parkplätze und auch durch die Erhöhung der Gebühren, das Ausweichverhalten der Parkplatzsuchenden verschärft werden wird.
Des Weiteren wurde die Möglichkeit der Entwicklung einer Jahreskarte für die gesamte Alpenwelt Karwendel angeregt. Dies wird geprüft und mit den Nachbargemeinden abgestimmt.
Eine weitere WC-Anlage am Wanderparkplatz wird für extrem wichtig gesehen. Auch die grafische Darstellung aller öffentlicher Toiletten im neuen Parkleitsystem wird für sinnvoll gehalten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Parkplatzkonzept 2020. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung zu veranlassen. Die notwendigen Ausgaben sind zu ermitteln und für die Haushaltsplanung 2021 vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Bekanntgaben und Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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08.09.2020
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ö
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6 |
Sachverhalt
Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 23.06.2020:
Keine
Sonstige Bekanntgaben:
- Ratsinformationssystem
Schulungstermine für Gemeinderäte: 26.01.2021 und 08.02.2021
- Wertstoffhof
Die Wertstoffsammelstelle in Krün wird seit dem 01.09.2020 auf dem neuen Gelände im Gewerbegebiet Krün-Süd betrieben. Einrichtung wurde in Abstimmung mit Landratsamt getätigt. Bereich für die Glascontainer muss noch befestigt werden.
- Erneuerung Ortsdurchfahrt Krün
Ablauf der Maßnahme siehe Beiblatt
- Elmauer Alm – geschlossen wegen Covid19
Die Elmauer Alm ist derzeit nur für Gäste des Hotel Schloss Elmau zugänglich. Die Direktion hat sich dazu entschlossen, die Alm nur für Hotelgäste und auf Voranmeldung zu öffnen. Aufgrund der Dokumentationspflichten und der Abstandsregeln sieht man sich dazu veranlasst. Der Betrieb bittet um Verständnis, dass Hotelgäste hier bevorzugt behandelt werden. Bei einer Öffnung für die Öffentlichkeit wären aufgrund der Abstandsregelungen und der großen Anzahl von Wanderern wahrscheinlich kaum Möglichkeiten für Hotelgäste einen Platz in oder an der Alm zu finden. Bei einer Lockerung der Maßnahmen wird die Elmauer Alm wieder für die Öffentlichkeit geöffnet.
Datenstand vom 15.03.2021 10:33 Uhr