Datum: 20.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verschiedene Bauanträge
2 Zweckverband KDZ Oberland; Inanspruchnahme der Aufgabe "Vergabewesen"
3 Dorferneuerung; Rückstellung Neugestaltung "Kirchplatz" und Projektstart "Umgestaltung Dorfplatz einschließlich neue Nutzung und Umgestaltung Anwesen Walchenseestr. 2"
4 Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenverordnung); Neufassung zum 01.01.2021
5 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

  1. Achner Hubert; Errichtung einer KFZ-Unterstelle, FlurNr. 230/12

  1. Zick Hannelore & Armin; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung FlurNr. 184/46

  1. Eva Meyer-Schipflinger; Antrag auf Vorbescheid zur Erneuerung der bestehenden Garage mit Atelierspeicher FlurNr. 184/57

Beschluss 1

Achner Hubert; Errichtung einer KFZ-Unterstelle, FlurNr. 230/12

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Abweichung zur Ortsgestaltungssatzung bzgl. der Einhaltung der Vorgartenlinie wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zick Hannelore & Armin; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung FlurNr. 184/46

Der Verlängerung der Baugenehmigung wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Eva Meyer-Schipflinger; Antrag auf Vorbescheid zur Erneuerung der bestehenden Garage mit Atelierspeicher FlurNr. 184/57

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Zweckverband KDZ Oberland; Inanspruchnahme der Aufgabe "Vergabewesen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass auf Antrag des Bayer. Gemeindetags – Kreisverband Miesbach – die Zweckverbandsversammlung am 12.04.2019 den Zweckverband beauftragte, zu prüfen, ob das Kommunale Dienstleistungszentrum Oberland die Mitgliedsgemeinden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterstützen kann. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Gemeindeverwaltungen häufig vor erhebliche Probleme stellt und in den Verwaltungen kaum noch zu bewerkstelligen ist. Das Bayerische Wirtschaftsministerium empfiehlt den Gemeinden deshalb, sich für diese Aufgabe zusammenzuschließen.
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Mitgliedsgemeinden hat der ZV KDZ Oberland ein Konzept für eine zentrale Beschaffungsstelle erarbeitet mit dem Ziel, die Beschaffungsverfahren der Gemeinden rechtssicher und wirtschaftlich durchzuführen. Die zentrale Beschaffungsstelle steht den Gemeinden dabei jederzeit als Ansprechpartner in allen Vergabefragen zur Verfügung.
Folgende Vorteile werden durch das Vergabezentrum beim KDZ Oberland erwartet:
  • effizienterer Einsatz von Fachkompetenz durch die höhere Zahl an Beschaffungsvorgängen je Mitarbeiter*in (= bessere Auslastung von Spezialwissen)
  • durchgängige Gewährleistung aller vergaberechtlichen Dienstleistungen unabhängig von der Personalsituation in den Kommunen
  • Einsparungen durch Entbehrlichkeit externer Dienstleister für Vergabeverfahren
  • Einsparung von Aufwand für die Einführung der eVergabe in den Kommunen
  • Unterstützung bei der Realisierung eines strategischen Beschaffungsmanagements (Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien u.a.)
  • Aufwandsersparnis in den Kommunen durch gemeinsame Beschaffungen (d.h. einmalige zentrale Durchführung von Verfahren statt zig einzelner Verfahren in den Kommunen; Beispiel: Splitt, Streusalz ….)
  • Einsparung durch günstigere Preise bei höheren Beschaffungsmengen

In ihrer Verbandssitzung vom 08.11.2019 hat sich die Verbandsversammlung für die Aufnahme der neuen Dienstleistung „Vergabe für Gemeinden“ entschieden. Die erforderliche Satzungsänderung ist am 29.05.2020 in Kraft getreten.



Die Kernpunkte dieses Konzeptes sind:
  • Die Verantwortung für die Vergabe incl. der Vergabe selbst verbleibt dabei bei der Ge­meinde. Die Vergabestelle unterstützt die Kommunen bei der rechtssicheren Abwicklung der Vergabeverfahren und ist somit der „verlängerte Arm“ der Gemeindeverwaltung. Soweit gewünscht berät das KDZ Oberland die Kommunen bereits im Vorfeld der Vergabe.
  • Wie bei der Verkehrsüberwachung bzw. im Forderungsmanagement übertragen die Gemeinden die Aufgabe „Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen).
  • Die Finanzierung erfolgt nach folgendem System:
    Sockelbetrag: jede teilnehmende Gemeinde hat jährlich einen Sockelbeitrag von 0,33 Euro/Einwohner zu leisten (Anmerkung: mit diesem Sockelbetrag sollen die jährlich anfallenden Sachkosten gedeckt werden).
    Vergabeverfahren: pro Vergabeverfahren fällt ein Entgelt i.H.v. 600,00 Euro an.
    VgV-Verfahren freiberuflicher Leistung bzw. Verhandlungsvergaben für Planleistungen: da diese Verfahren besonders zeit- und arbeitsintensiv sind, fällt für diese Leistung ein Entgelt i.H.v. 3.000,00 Euro an.
    Beratende Leistungen: sollte eine Gemeinde im Vorfeld Beratung benötigen, so verrechnet der Zweckverband hierfür 90,00 Euro je Beratungsstunde.
    Sektoren- und Konzessionsvergaben: Individualpreis
    Auslagenersatz: nach Aufwand

Bezüglich der möglichen Umsatzsteuerpflicht zu oben genannten Entgelten kommt die Steuerberatungskanzlei des ZV KDZ Oberland in ihrer Stellungnahme vom 11.11.2019, aktualisiert am 09.06.2020 zu folgendem Ergebnis:
„Ein Steuerbarkeit für die Umsatzsteuer nach § 2b Abs. 3 Satz 1 UStG im Umkehrschluss entfällt.“
Gleichzeitig erhebt der Zweckverband für die Schaffung dieser weiteren Abteilung eine sog. Anschubfinanzierungsumlage i.H.v. 1,00 Euro je Einwohner. Sie dient dazu, die Anfangszeit finanziell zu überbrücken. Diese Anschubfinanzierungsumlage wird binnen drei Jahren an die Gemeinden zurückgezahlt.
Diese Kosten wurden so kalkuliert, dass sich das Produkt „Vergabewesen“ selbst trägt. Wie bei der Verkehrsüberwachung werden etwaige Überschüsse an die Gemeinden zurückerstattet.
Die Dienstleistung steht seit 07.09.2020 zur Verfügung.

Gemeinderatsmitglied Franz Ostler befürchtet, dass durch die Auslagerung dieser Verwaltungsarbeit die Betriebe aus der Region keine Zuschläge mehr erhalten könnten. Wesentliche Vorteile durch die Auslagerung des Vergabeverfahrens an den Zweckverband KDZ Oberland für die Gemeinde, könne er nicht erkennen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dem ZV KDZ Oberland die Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen) zu übertragen, wenn der geschätzte Auftragswert je Vergabe oder je Gewerk einen Betrag von 25.000.- EUR (netto) erreicht. Die Vergabe von Aufträgen und der Abschluss von Verträgen verbleibt bei der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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3. Dorferneuerung; Rückstellung Neugestaltung "Kirchplatz" und Projektstart "Umgestaltung Dorfplatz einschließlich neue Nutzung und Umgestaltung Anwesen Walchenseestr. 2"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass die Planung für die Umgestaltung des Kirchplatzes kurz vor der Fertigstellung ist und u.U. noch in diesem Jahr zur Genehmigung eingereicht werden könnte. Bei diesem Projekt handelt es sich um eine rein kosmetische Verbesserung. Die Nutzung des Kirchplatzes bleibt unverändert. Auf Grund der geänderten Finanzsituation, nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie, muss dieses Projekt nochmals hinterfragt und überlegt werden.

Das Vorhaben „Umgestaltung Dorfplatz einschl. neue Nutzung und Umgestaltung Anwesen Walchenseestr. 2“ hingegen, ist anders zu bewerten. Hier geht es nicht nur um eine optische Verbesserung, sondern auch um die Nutzung, sowie die Umgestaltung des gemeindeeigenen Gebäudes.

Die Dorferneuerungsmaßnahme „Dorfplatz“ hatte im Grunde immer schon Priorität. Die Belebung und höhere Frequentierung des Ortszentrums muss ein Ziel der Gemeinde sein. Für die Entwicklung dieses Projekts soll der Arbeitskreis der Dorferneuerung und auch die Anlieger im Projektgebiet zur Mitarbeit eingeladen werden.

Für die Zurückstellung des Projekts „Kirchplatz“ muss die Gemeinde einen Antrag auf Zurückstellung bei der TG-Vorsitzenden, Frau Weber stellen. Dieser muss durch die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Krün II bestätigt werden.

Bezüglich der Finanzierung verwies der Bürgermeister auf einen bestehenden 4 Millionen Euro-Vertrag mit der Fa. Bayerngrund, mit welchem man die Dorferneuerungsprojekte außerhalb des Haushalts bedienen könnte. Hier steht noch ein Rahmenbetrag von rund 1,8 Mio Euro zur Verfügung, der auch für diese Maßnahme eingesetzt werden könnte.

Der Bauausschuss hat das Thema in der Sitzung vom 06.10.2020 vorberaten und hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat bei der Teilnehmergemeinschaft Krün einen entsprechenden Antrag zu stellen, dass das Projekt „Dorferneuerung Kirchplatz“ zurückgestellt und das Projekt „Dorfplatz mit Nutzung Anwesen Walchenseestr. 2“ aufgenommen wird.
  2. Bei dem Projekt „Dorfplatz mit Nutzung Anwesen Walchenseestr. 2“ soll der Arbeitskreis Dorfplatz aktiviert werden und auch die Anlieger zur Mitarbeit eingeladen werden.

Der Gemeinderat lehnt sich einstimmig an die Empfehlung des Bauausschusses an.

Gemeinderatsmitglied Ferdinand Glasl schlägt vor, die Bürger durch einen Aufruf in der Zeitung bei der Planung des Dorfplatzes mit einzubeziehen. Somit könnten Vorschläge für die Gestaltung und Nutzung des Platzes aus der Bevölkerung mit berücksichtigt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt bei der Teilnehmergemeinschaft Krün einen Antrag zu stellen, dass das Projekt „Dorferneuerung Kirchplatz“ zurückgestellt und das Projekt „Dorfplatz mit Nutzung Anwesen Walchenseestr. 2“ aufgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bei dem Projekt „Dorfplatz mit Nutzung Anwesen Walchenseestr. 2“ soll der Arbeitskreis Dorfplatz aktiviert und auch die Anlieger zur Mitarbeit eingeladen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenverordnung); Neufassung zum 01.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger erläutert, dass mit dem Konzept Entwicklung Parkplätze 2020 die kostenpflichtigen Parkplätze festgelegt und die Höhe der Gebühren bestimmt wurde. In die Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenverordnung) sind diese Vorgaben nun eingearbeitet. Die neue Verordnung ist nun zu erlassen. Sie soll die bisherigen Regelungen ab dem 01.01.2021 ersetzen.

Es bleibt dann noch ausreichend Zeit zur Umprogrammierung der Automaten und der Neuerstellung der Beschilderung. Teilweise sollen auch die vorhandenen Parkautomaten umgesetzt werden.

Als Anlage wird der Entwurf der Verordnung beigefügt.

Der Gemeinderat spricht sich einheitlich für die Vorgaben in der neuen Verordnung aus.

Beschluss

Die Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenverordnung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Sie soll ab dem 01.01.2021 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö 5

Sachverhalt

Bekanntgaben aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 28.07.2020

  • Keine

Sonstiges:

  • Baubeginn Kinderkrippe
Am Freitag, den 23.10.2020 erfolgt der offizielle Spatenstich zum Bau der Kinderkrippe.

  • Vorankündigung von Vermessungsarbeiten – Schreiben WWA vom 21.09.2020
Das Wasserwirtschaftsamt nimmt vom 28.09. bis 30.11.2020 Vermessungsarbeiten der Isar im Bereich von der Landesgrenze bis unterhalb von Wallgau sowie an der Leutasch von der Landesgrenze bis zur Mündung in die Isar vor.

  • Zweitwohnungssteuer – Sachstand
Aufgrund der neuen, seit 01.01.2020 gültigen Zweitwohnungssteuersatzung werden von der Gemeindeverwaltung derzeit Fragebögen an alle Zweitwohnungsbesitzer verschickt.

Datenstand vom 15.03.2021 10:15 Uhr