Datum: 09.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kurhaus Krün
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einführung Ratsinformationssystem (RIS); Information
2 Beratung des Haushaltsplans 2021, des Stellenplans 2021, sowie des Finanzplans 2020 bis 2024
3 Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Krün für das Jahr 2021, sowie den Finanzplan 2020 bis 2024, einschließlich Stellenplan
4 Freiwillige Feuerwehr Krün; Bestätigung der Kommandanten
5 Verschiedene Bauanträge
6 Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan "B-032 Sondergebiet Kieswerk und Recycling – Krüner Weide"; Abwägung sowie Billigungs-und Auslegungsbeschluss
7 UNESCO-Weltkulturerbe; Antragsverfahren, Stellungnahme der Gemeinde
8 Dorferneuerung Krün II; Bestellung eines Vertreters der Gemeinde
9 Kurbeitrag; Überwachung und Kontrolle der Meldepflichten durch den Zweckverband KDZ Oberland
10 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Einführung Ratsinformationssystem (RIS); Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat die Einführung eines Ratsinformationssystems (RIS) beschlossen. Die Vorbereitungen dafür sind nun getroffen.

  1. Information für die Öffentlichkeit
Über das RIS werden nun alle Informationen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen auch für die Bürgerinnen und Bürger online zugänglich. Es werden zunächst im Rahmen der Sitzungsvorbereitung der Sitzungstermin und auch die Tagesordnung eingestellt. Nach Genehmigung des Protokolls durch den Gemeinderat werden die Beratung und der Beschluss für die Öffentlichkeit sichtbar. Mit einer Suchfunktion können die Vorgänge abgerufen werden. Vorgesehen ist, dass die öffentlichen Sitzungen bis 2018 zurück nach und nach online gestellt werden, sodass die Datengrundlage umfangreicher wird. Ggf. können im Laufe der Zeit auch frühere Sitzungen übernommen werden.

  1. Unterlagen für die Gemeinderäte
Ab der nächsten Sitzung werden die Unterlagen für die Gemeinderäte nur noch digital versendet. Es wird eine Email mit dem Hinweis auf die Sitzung bzw. auf die Unterlagen an die Gemeinderäte verschickt. Über einen personifizierten Zugang können die Unterlagen zur Sitzung (Einladung, Tagesordnung, ergänzende Informationen und Dokumente usw.) von den öffentlichen und nicht-öffentlichen Sitzungen eingesehen werden. Auch Protokolle werden auf diese Weise generiert und können eingesehen werden. Alle Gemeinderäte haben die gleichen und sehr umfangreichen Zugriffsrechte.

Es ist weiterhin möglich, dass die Unterlagen ausgedruckt und per Post an die Gemeinderäte verteilt werden. Dem System kann jederzeit beigetreten oder auch wieder auf die analoge Verteilung der Unterlagen umgestellt werden. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung wäre es natürlich wünschenswert, dass alle Gemeinderäte an dem System teilnehmen würden.

Am 15. März 2021 um 19.30 Uhr bietet die Verwaltung den Gemeinderäten eine kurze Einführung in das System an. Es ist relativ einfach zu bedienen und an vielen Stellen selbsterklärend. Sollte nach einigen Monaten der Anwendung ein umfangreicher Schulungsbedarf festgestellt werden, kann eine weitere Schulung über die Fa. Kommuna organisiert werden.

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2. Beratung des Haushaltsplans 2021, des Stellenplans 2021, sowie des Finanzplans 2020 bis 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beratend 2

Sachverhalt

Als Anlage wurde den Gemeinderatsmitgliedern der Haushaltsplan 2021 mit Finanzplan 2020 bis 2024 samt Stellenplan und Satzungsentwurf mit Vorbericht übermittelt.

Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 16.02.2021 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den vorgelegten Stellenplan 2021 zu beschließen.

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den vorgelegten Verwaltungshaushalt 2021 mit zum Vorjahr gleichbleibenden Hebesätzen für Grund- und Gewerbesteuer zu beschließen.

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den heute diskutierten und beschlossenen Vermögenshaushalt 2021 mit Finanzplan 2020 bis 2024, einschließlich einer Rücklagenentnahme von 1.176.300 € und einer Kreditaufnahme von 3.700.000 € zu beschließen.
Verpflichtungsermächtigungen sollen beim Bau der Kindergrippe in Höhe von 700.000 €, beim Erwerb von Grundstücken in Höhe von 2.000.000 € und beim Hochwasserschutz in Höhe von 345.000 € eingegangen werden.

Die Gemeinderäte befürworteten den Entwurf des Haushaltsplans 2021. Die hohen Ausgaben werden durch Grundstücksgeschäfte und mit weiteren wichtigen Projekten in die Zukunft begründet. Eine Steuererhöhung konnte trotz der schwierigen Situation vermieden werden.

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3. Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Krün für das Jahr 2021, sowie den Finanzplan 2020 bis 2024, einschließlich Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung ist Bestandteil der Unterlagen zum Haushalt 2021 (siehe Anlage 1)

Beschluss 1

  1. Die Haushaltssatzung 2021 samt Anlagen und Stellenplan wird hiermit beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Finanzplan mit Investitionsprogramm wird mit folgenden Summen beschlossen


Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
2020
6.621.800,00 €
4.306.437,00 €
2021
6.105.000,00 €
6.729.500,00 €
2022
6.247.700,00 €
1.674.700,00 €
2023
6.656.700,00 €
1.414.100,00 €
2024
6.706.700,00 €
1.491.100,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Freiwillige Feuerwehr Krün; Bestätigung der Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Feuerwehr-Dienstversammlung vom 18.02.2021 wurden die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Krün von den aktiven Mitgliedern gewählt. Zum 1. Kommandanten wurde Anton Simon und zu seinem Stellvertreter Andreas Funk gewählt.

Der Bürgermeister erklärte, dass gem. den Vorgaben des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, die Kommandanten vom Gemeinderat bestätigt werden müssen. Weitere Auflagen haben die beiden gewählten Personen nicht mehr zu erfüllen, weil es bei beiden die zweite Amtszeit ist (kein weiterer Lehrgang notwendig).

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt hiermit die in der Versammlung vom 18.02.2021 gewählten Feuerwehrkommandanten Anton Simon und Andreas Funk.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

  1. Ursula und Michael Barretta-Sepp; Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit zum Apartment, FlurNr. 31

  1. Rieger Franz; Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage. FlurNr. 149/3

  1. Bongardt Rita, Abbruch und Neubau eines Nebengebäudes FlurNr. 143

Beschluss 1

  1. Ursula und Michael Barretta-Sepp; Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit zum Apartment, FlurNr. 31

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Rieger Franz; Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage. FlurNr. 149/3

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Für den Einbau eines Quergiebels wird der Abweichung zum Bebauungsplan und der Ausnahme zur Ortsgestaltungssatzung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Bongardt Rita, Abbruch und Neubau eines Nebengebäudes FlurNr. 143

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan "B-032 Sondergebiet Kieswerk und Recycling – Krüner Weide"; Abwägung sowie Billigungs-und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen des Bauleitverfahrens wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange zu dem Verfahren beteiligt und gehört. Der Bürgermeister erklärte, dass aufgrund der gemeindeübergreifenden Bauleitplanung, beide Gemeinderäte nun in der Abwägung die eingegangenen Stellungnahmen bewerten müssen. Im Gemeinderat Wallgau ist dies in der Sitzung vom 18.02.2021 erfolgt.

Der Bürgermeister verlas die bereits im Vorfeld zugestellte Abwägung.
Die Stellungnahme des Landratsamtes zur Flächennutzungsplanänderung und zur Aufstellung eines Bebauungsplans wurde ebenfalls den Unterlagen beigelegt.

Beschluss 1

Billigungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Krün billigt in seiner Sitzung vom 09.03.2021 den Bebauungsplan “Sondergebiet Kieswerk und Recycling – Krüner Weide“ einschl. Umweltbericht mit saP, bei gleichzeitiger Änderung der jeweiligen Flächennutzungspläne (Wallgau Nr.6) und (Krün Nr.16) einschl. Erläuterungsbericht und Umweltbericht, im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, in der Planfassung des LArch. Joseph Wurm, Weilheim vom 18.09.2020, nach Maßgabe der vorstehenden Abwägung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Wallgau und der Gemeinde Krün beschließen, nach Maßgabe der Billigung gem. Beschluss 1. für den Bebauungsplan und die jeweilige Flächennutzungsplanänderung im Umfang des Bebauungsplanes, im Parallelverfahren, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. UNESCO-Weltkulturerbe; Antragsverfahren, Stellungnahme der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragsunterlagen für das Prädikat „UNESCO-Weltkulturerbe“ im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind derzeit zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Auch die Gemeinden sind zur Stellungnahme aufgefordert.

Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung vom 04.02.2020 mit dem Thema befasst und folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat Krün hat sich in seiner Sitzung vom 04.02.2020 mit den vorgelegten Unterlagen zu einem möglichen Weltkulturerbe im Landkreis Garmisch-Partenkirchen befasst und gibt folgende Stellungnahme ab:

1) Die Gemeinde Krün stimmt dem UNESCO – Prozess zum derzeitigen Planungsstand unter folgenden Voraussetzungen zu:

- die Änderungsvorschläge Nr. 1 - 7 der Gemeinde sind den weiteren Planungen zugrunde zu legen. Die Änderungen sind in der vom Landkreis übergebenen Karte kenntlich gemacht.

- Gemeinde und Landwirte sind im Falle wesentlicher Änderungen zu informieren und zu beteiligen.
- Die Einreichung eines Antrages auf Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe bedarf einer abschließenden Zustimmung der Gemeinde.“

Im weiteren Verfahren wurden die Änderungsvorschläge der Gemeinde eingearbeitet.

Die Antragsunterlagen sind sehr umfangreich (ca. 1.500 Seiten) und können unter folgenden Link eingesehen werden:

https://www.lra-gap.de/de/aktuelles-5/d/uid-50d4f822-4cec-3cb4-ce15-386af8eaa8ed.html

Gemeinderat Alois Kramer hat sich als Mitglied der Steuerungsgruppe für den Prozess der Bewerbung intensiv mit den Unterlagen beschäftigt und wird uns in der Sitzung den Antrag in Kurzform erläutern.
Das Landratsamt erbittet von den Gemeinden folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeinde Krün unterstützt eine Bewerbung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen mit dem Titel ‚Alpine und voralpine Wiesen-, Weide- und Moorlandschaften im Werdenfelser Land´. Diese Zustimmung bezieht sich auf die Ausführungen im  SOUV (Statement of Outstanding Universal Value, deutsch: „Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert“), auf Inhalt und Ziele des Antragsdossiers und den Managementplanentwurf (Stand Januar 2021) sowie auf den Geltungsbereich, wie derzeit auf den Internetseiten des Landkreises veröffentlicht.

Eventuelle Änderungswünsche der Gemeinde sind in der Anlage zu diesem Schreiben festgehalten. Weitere Anregungen und Wünsche aus der Bürgerschaft bitten wir ebenfalls gründlich zu prüfen und wenn möglich zu berücksichtigen.“


Der Gemeinderat verständigte sich auf eine Verschiebung des Tagesordnungspunktes in eine spätere Sitzung, da in der Zwischenzeit nochmals Unklarheiten entstanden.

Beschluss

Ein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt wird bis zur Vorlage der endgültigen Antragsunterlagen zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Dorferneuerung Krün II; Bestellung eines Vertreters der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Gemeinde Krün hat für die Dorferneuerung in der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft einen ständigen Sitz. Diese Position wird in der Regel vom 1.Bürgermeister wahrgenommen. Als seinen Stellvertreter muss die Gemeinde eine weitere Person benennen.

Für die Funktion des Stellvertreters war bisher der ehemalige 2. Bürgermeister Klaus Koppe benannt. Der Bürgermeister schlug daher vor, dass der derzeitige 2. Bürgermeister, Rudolf Haller als Stellvertreter für die Position des Vertreters der Gemeinde für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ernannt wird.

Beschluss

Der 2. Bürgermeister Rudolf Haller wird als Stellvertreter für die Position des Vertreters der Gemeinde für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ernannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Rudolf Haller persönlich beteiligt.

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9. Kurbeitrag; Überwachung und Kontrolle der Meldepflichten durch den Zweckverband KDZ Oberland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Krün erhebt über die Kurbeitragssatzung die Kurbeiträge im Gemeindegebiet. In den vergangenen Jahren erfolgt die Kontrolle der Meldepflichtigen durch einen privaten Anbieter. Allerdings kann der Dienstleister diesen Service seit Ende letzten Jahres nicht mehr anbieten.

Der Bürgermeister stellte die Notwendigkeit der schnellstmöglichen Installation eines Ersatzangebotes dar.

Die Gemeinde ist deshalb über die Alpenwelt Karwendel mit dem Zweckverband KDZ Oberland in Kontakt getreten. Dieser bietet seit Juni 2020 eine vergleichbare Leistung an. Das KDZ Oberland unterstützt bei der Überwachung und Kontrolle der Meldepflicht von Kurbeitragspflichtigen. Die im Rahmen der Überwachung und Kontrolle festgestellten Erkenntnisse übermittelt der Zweckverband direkt an die jeweilige Gemeinde; eine Sachbearbeitung erfolgt aufgrund der Verschiedenartigkeit der Kurbeitragssatzungen in den Mitgliedsgemeinden und somit nicht durch das KDZ Oberland.

Der Zweckverband übernimmt diese Aufgabe auf der Grundlage und nach der Maßgabe von Zweckvereinbarungen, in dem er den Verbandsmitgliedern Dienstkräfte zur Erfüllung ihrer Aufgaben zeitanteilig zur Verfügung stellt. Die Entgelte für die Überlassung der Dienstkräfte und deren Anpassung werden in den Zweckvereinbarungen kostendeckend festgelegt; derzeit betragen diese Entgelte 30,00 € je Stunde.

Die bisherigen Aufwendungen wurden über den Haushalt der Alpenwelt Karwendel GmbH abgedeckt. Im gemeindlichen Haushalt für 2021 wurde der Betrag 3.000,00 € eingestellt, sodass der Umfang der Prüfungen nahezu gleich zu den Vorjahren bleibt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung für Kontrollaufgaben bei der Erhebung von Kurbeiträgen nach § 4d der Verbandssatzung mit dem Zweckverband KDZ Oberland.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 10

Sachverhalt

Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 20.12.2020:

  • Für den Neubau der Kinderkrippe mit Wohnungen wurden die Aufträge für Gerüstbau, Zimmerer-, Dachdecker- und Spenglerarbeiten, sowie Trockenbau vergeben

  • Für die Mautstraße Klais –Elmau wurde eine Erhöhung der jährlichen Beteiligtenleistung beschlossen. Für die Gemeinde beträgt der Anteil 5.000,00 € pro Jahr.


Sonstige Bekanntgaben:

Für den Samstag, 10.04.2021 von 8.00 bis 12.00 Uhr ist eine Ramadama-Aktion im Gemeindegebiet von Krün geplant, Ausweichtermin 17.04.2021. Organisiert wird das über die Gemeinde, Einladung die gesamte Bevölkerung, auch die Vereine und auch die Gäste. Treffpunkt: Rathausplatz Krün

Datenstand vom 29.04.2021 07:43 Uhr