Datum: 27.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kurhaus Krün
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gründung einer Naturschutzwacht in der Alpenwelt Karwendel - Grundsatzbeschluss
2 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 und Feststellung der Jahresrechnung 2020
3 Markt Mittenwald; 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das Gebiet "Unterer Rain - Rehbergstraße - Oberer Rain Nord", Beteiligung
4 Änderung Gemeindeordnung zur Bewältigung der Corona-Pandemie, Umsetzung
5 Verschiedene Bauanträge
6 Entwicklung Soiernstraße-Ost "Am Mühlanger"; Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Aufstellung eines Bebauungsplans; Aufstellungsbeschluss
7 Staatliches Bauamt; Voruntersuchung zum Ausbau der Einmündung Klais, Beteiligung
8 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Gründung einer Naturschutzwacht in der Alpenwelt Karwendel - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

In den letzten Monaten und Jahren haben die Zahlen der Tagestouristen und Ausflügler in unseren drei Orten der Alpenwelt Karwendel stetig zugenommen. Zusammen mit den Übernachtungs-gästen stoßen die Gemeinden an manchen schönen Tagen an die Grenze dessen, was der Naturraum verträgt. Es kommt auf der einen Seite zur Verkehrsüberlastung an den Hauptverkehrsverbindungen und an den Parkplätzen vor Ort. Auf der anderen Seite kommt es durch die vielen Wanderer und Radfahrer auch zur Überlastung von Ausflugszielen, Wander- und Fahrradwegen, Berggipfel und Badeseen. Zusätzlich muss immer wieder festgestellt werden, dass sich nicht alle Besucher vernünftig und respektvoll mit der Natur, den Mitmenschen und dem Hab und Gut der Menschen vor Ort umgehen. Es müsse deshalb versucht werden, unsere Anstrengungen zur Besucherlenkung zu verstärken und durch Aufklärung und ggf. Sanktionen verhindern, dass die Übernutzung in verschiedenen Bereichen überhandnimmt, so der Bürgermeister.
Eine dieser Möglichkeit ist die Bildung einer Naturschutzwacht. Dabei handelt es sich um ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger, die im Namen und Auftrag der unteren Naturschutzbehörden, die einheimische Bevölkerung und unsere Gäste vor Ort über den richtigen Umgang mit der Natur informieren und die Einhaltung der Naturschutzgesetze in der Region überwachen. Dies geschieht, indem sie auf den Wegen (und ggf. auch daneben) unterwegs sind und die Spaziergänger, Fahrradfahrer, Badegäste usw. ggf. auf ein Fehlverhalten aufmerksam machen und versuchen, durch Aufklärung und Beratung Verständnis zu wecken und die Ordnung herzustellen. Für uneinsichtige Personen kann es auch, über eine Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, zu Sanktionen kommen. Für die Teilnahme an der Naturschutzwacht ist eine Ausbildung notwendig. Koordiniert wird dies durch die beim Landratsamt neugeschaffenen Stellen, der sog. Ranger.

Grundsätzlich sollten die Naturschutzwachten jeweils für ein Gemeindegebiet zuständig sein. Allerdings ist das im Naturraum der Alpenwelt Karwendel nicht zielführend, da viele Wege und Bereiche, die von Tages- und Übernachtungsgästen - von allen Nutzern gleichermaßen - genutzt werden, über mehrere Gemeindefluren führen und deshalb die Zuständigkeit der Naturschutzwacht nicht an der Gemeindeflur Halt machen darf. Denkt man an den Bereich Ferchensee – Elmau, den Bereich Hochstraße, den Bereich Richtung Barmsee-Badeufer, oder den Bereich Auhütte, ist zu vermuten, dass weder alle Einheimischen und schon gar nicht die Ausflügler genau wissen, wo die eine Gemeinde beginnt und die andere aufhört. Insofern ist die Gründung einer gemeinsamen Naturschutzwacht „Alpenwelt Karwendel“ zielführend.
Vorbereitend wurden die Gemeinderäte aller drei Gemeinden der Alpenwelt Karwendel über die Gründung einer Naturschutzwacht durch die Informationsveranstaltung am 22. März 2021 von den Mitarbeiterinnen der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt GAP, Fr. Feige und Fr. Erben, aufgeklärt und informiert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und befürwortet die Gründung einer Naturschutzwacht in der Alpenwelt Karwendel. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte in Abstimmung mit den drei Gemeinden der Alpenwelt Karwendel beim Landratsamt zu beantragen und umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 und Feststellung der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 17.02.2021 die Unterlagen zur Jahresrechnung und zur Buchführung in der Gemeindeverwaltung geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungs-ausschusses Bernhard Benz trug den Bericht zur Jahresrechnung 2020 vor.

Anschließend bezog der Bürgermeister aus Sicht der Verwaltung Stellung zur Prüfung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Rechnungsprüfungsergebnis der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.

Nach Durchführung und Anerkennung der örtlichen Prüfung wird hiermit die Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Markt Mittenwald; 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das Gebiet "Unterer Rain - Rehbergstraße - Oberer Rain Nord", Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Markt Mittenwald führt ein Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 für das Gebiet „Unterer Rain – Rehbergstraße – Oberer Rain Nord“ durch. Die Gemeinde Krün wird als Nachbargemeinde an diesem Verfahren beteiligt.

Belange der Gemeinde Krün sind durch diese Planung nicht berührt, deshalb empfiehlt die Verwaltung keine Einwände zu dieser Änderung zu erheben.

Beschluss

Die Gemeinde Krün erhebt keine Einwände gegen die vorgelegte Planung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 des Marktes Mittenwald.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Änderung Gemeindeordnung zur Bewältigung der Corona-Pandemie, Umsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bayerische Landtag hat ein Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Das Innenministerium hat uns diese Änderungen mit Schreiben vom 16.03.2021 mitgeteilt.

Folgende Änderungen könnten für die Gemeinde Krün relevant sein:

  • Durchführung der Sitzungen als hybride Sitzungen (Präsenz- und online-Teilnahme möglich)
  • Bürgerversammlungen
  • Ferienausschüsse

Aufgrund der räumlichen Möglichkeiten im Kurhaus und den damit sehr gut einhaltbaren Hygiene- und Abstandsregeln empfiehlt die Verwaltung zunächst keine hybriden Sitzungen zu beschließen. Der technische Aufwand und damit verbunden auch relativ hohe Kosten stehen nicht dafür. Es können im Kurhaussaal auch ausreichend Zuschauerplätze angeboten werden, sodass jeder die Möglichkeit hat an der Sitzung teilzunehmen.

Die Durchführung von Bürgerversammlungen liegen im Ermessen des Bürgermeisters. Sie sind grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen anzubieten. Auch hier gilt in Krün, dass mit dem Kurhaussaal eine geeignete Lokalität zur Durchführung einer Bürgerversammlung vorhanden ist. Sollte diese notwendig sein und die Umstände dies zulassen, kann eine Versammlung im Kurhaus aufgehalten werden.

Bürgermeister Schwarzenberger berichtete, dass der Gemeinderat beschließen kann (einmalig oder über eine Änderung der Geschäftsordnung dauerhaft) dass er Kompetenzen an den Ferienausschuss abgibt. Hier könnten dann stellvertretend alle Beschlüsse gefasst werden, für welche eigentlich der Gemeinderat zuständig wäre. Wie oben erläutert, können die Gemeinderatssitzungen in Krün im Kurhaus unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften abgehalten werden. Deshalb empfiehlt die Verwaltung derzeit keinen Ferienausschuss einzusetzen und die Geschäftsordnung dahingehend nicht zu ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Änderungen der Gemeindeordnung zur Bewältigung der Corona-Pandemie zur Kenntnis. Die Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sollten weiterhin als Präsenzveranstaltungen abgehalten werden. Ein Ferienausschuss wird derzeit nicht eingerichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

  1. Müller-Elmau GmbH; Neubau eines Heustadels, FlurNr. 999

Der Stadel soll mit Rundholz gebaut werden. Mit den Maßen für Größe und Höhe wird der Baukörper nicht als „Halle“ wahrgenommen. Allerdings sieht der Planer ein elektrisches Sektionaltor vor. Aus Sicht der Verwaltung passt das nicht ins Landschaftsbild des Elmauer Tals. Zumal für den Stromanschluss relativ lange Leitungen verlegt werden müssten. Hier sollte bei der Planung nachgebessert werden. Es gibt dafür zwei Vorgehensweisen: 1. Der Gemeinderat verweigert das Einvernehmen mit Begründung Orts- bzw. Landschaftsbild. Damit muss ein neuer Plan eingereicht und dem Gemeinderat vorgelegt werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben mit der Auflage zu, dass für die Einfahrt eine andere Lösung z.B. mit einem Holztor gefunden werden muss. Die Planung kommt dann ggf. nicht mehr zur Beurteilung in den Gemeinderat.

  1. Mayer Gabriele, Errichtung eines Quergiebels am bestehenden Wohnhaus; FlurNr. 116/1

  1. Dr. Georg Schober; Abbruch und Neubau einer Doppelgarage, FlurNr. 85/3

Beschluss 1

  1. Müller-Elmau GmbH; Neubau eines Heustadels, FlurNr. 999

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Aufgrund der Auswirkung des Bauvorhabens auf das Landschaftsbild im Elmauer Tal wird der Bauwerber aufgefordert, eine neue Planung mit geändertem Einfahrtstor vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Mayer Gabriele, Errichtung eines Quergiebels am bestehenden Wohnhaus; FlurNr. 116/1

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der beantragten Ausnahme zur Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Dr. Georg Schober; Abbruch und Neubau einer Doppelgarage, FlurNr. 85/3

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Hinweis: Die Dachrinne muss auf der eigenen Flurnummer ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Entwicklung Soiernstraße-Ost "Am Mühlanger"; Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Aufstellung eines Bebauungsplans; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung vom 01.12.2020 mit der Entwicklung der Soiernstraße-Ost beschäftigt und hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Flächennutzungsplan für die dargestellten Flächen in ein „Allgemeines Wohngebiet“ zu ändern und den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen.

  1. Die entsprechenden Grundabtretungen, die Eintragungen eines Einheimischenmodells und die Übernahme der Planungskosten, sowie der Kosten für den naturschutzfachlichen Ausgleich müssen durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrags von den Anliegern getätigt bzw. getragen werden.

  1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Erschließung des Gebiets über den Abschluss eines Erschließungsvertrags, sowie Kostenerstattungsverträge durch die Grundstücksbesitzer zu regeln. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Angebot einzuholen und eine Information für Gemeinderäte und Anlieger zu organisieren.

Am 04.03.2021 fand eine Besprechung mit den betroffenen Grundstückbesitzern statt. Im Nachgang dazu haben alle die Zustimmung zu folgenden Punkten per Email erklärt:

- Übernahme der Planungskosten für Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan
- Grundabtretung für öffentliche Straße (wo notwendig)
- Eintrag des Einheimischenmodells (Weilheimer-Modell)
- Übernahme der Kosten für die Erschließung (Gemeinde strebt Modell der Erschließungsträgerschaft mit der Fa. Bayerngrund an, Kostenerstattungsverträge mit den Anliegern, 100%ige Kostenübernahme im Verhältnis der Grundstücksgrößen) Honorar Bayerngrund übernimmt die Gemeinde

Die Finanzierung der Erschließung über die Erschließungsträgerschaft hat zur Folge, dass die Anlieger die Kosten zu 100 % tragen müssen. Wenn die Maßnahme über die Erschließungsbeitragssatzung abgerechnet würde, hätte die Gemeinde einen Eigenanteil von 20 % zu tragen. Dazu hat der Gemeinderat im Jahr 2003 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass künftige Entwicklungen über diese Variante abzurechnen sind.

Der Bauausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass die Gemeinde die Honorarkosten für die Durchführung dieser Maßnahme übernehmen soll. Nach einem ersten Angebot liegen diese bei ca. 30.000,00 € für die Erschließung des Gebiets.

Damit für die Anlieger und auch für die Gemeinderäte das Verfahren nochmals genauer erläutert wird, soll für die Durchführung der Erschließungsträgerschaft eine Info-Veranstaltung organisiert werden. Dies macht dann Sinn, wenn sich auch der Gemeinderat für die Entwicklung der Flächen mit dem Aufstellungsbeschluss ausgesprochen hat.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat beschließt die Entwicklung der dargestellten Flächen zum Allgemeinen Wohngebiet. Der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan, sowie der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wird gefasst. Der Geltungsbereich wird gemäß der vorgestellten Planung festgelegt. Die Änderung bzw. Aufstellung soll im sogenannten Parallelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag mit den Grundstückseigentümern abzuschließen. Es sollen die Grundabtretungen, die Regelungen für ein Einheimischenmodell und die Übernahme der Kosten darin geregelt sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Die Erschließung des Gebiets soll über den Abschluss eines Erschließungsvertrags, sowie Kostenerstattungsverträge durch die Grundstückseigentümer abgewickelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Information für Gemeinderäte und Anlieger zu organisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

  1. Der Auftrag für die planerische Begleitung der Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanverfahrens soll gemäß dem Angebot vom 25.01.2021 an das Planungsbüro akfu-Architekten und Stadtplaner, Germering vergeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Staatliches Bauamt; Voruntersuchung zum Ausbau der Einmündung Klais, Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das staatliche Bauamt Weilheim ist mit der Voruntersuchung zum Ausbau der Einmündung in den Ortsteil Klais auf die Gemeinde zugekommen. Bei einem Ortstermin am 09.03. wurden die Vorstellungen mit Vertretern des Bauamts besprochen. Bevor die Detailplanung in Auftrag gegeben wird, soll die Gemeinde zu diesem Vorentwurf gehört werden.

Bei einem Ortstermin am 19. April hat der Bürgermeister die unmittelbaren Anlieger über das Vorhaben informiert und die Planung mit ihnen besprochen.

Folgende Anregungen sind aus Sicht der Verwaltung bzw. aus dem Gespräch mit den Anliegern zu berücksichtigen:

  • Die Ausfahrt auf die Staatsstraße wurde bei der Besprechung am 09.03. auf 5,50 m verbreitert, um ggf. eine Ausfahrt in Richtung Mittenwald zu ermöglichen, wenn z.B. die Schranke geschlossen und eine Einfahrt in die Staatsstraße in Richtung B2 deshalb nicht möglich ist. Zur besseren Orientierung sollte auf der Ausfahrtsspur eine Markierung angebracht werden.
  • Der Gehweg im Bereich der Bahnhofstraße sollte bis zur Übergangshilfe im gleichen Material ausgeführt werden, wie in Richtung Ortsmitte.
  • Der Gehweg im Bereich der Einmündung soll im gleichen Material ausgeführt werden, wie im Ortsbereich
  • Es soll ein neuer Standort für eine Info-Tafel gefunden werden
  • Im Bereich der Bushaltestelle/Anschluss „An der Kirchleiten“ soll die Straßenbeleuchtung erweitert werden
  • Es soll mind. eine Ruhebank eingeplant werden
  • Wenn möglich soll auch wieder ein Baum im Bereich der Einmündung gepflanzt werden
  • Die Anlieger wollen die Hofeinfahrt etwas verbreitern, deshalb sollte der Ansatz der Grünfläche in Richtung Osten verschoben werden.

Der Bürgermeister erklärte, dass die Gemeinde bei dieser Maßnahme die Kosten für die Arbeiten außerhalb der Fahrbahn tragen muss (Grünanlagen, Gehwege usw.). Es wurde deshalb beim Amt für ländliche Entwicklung angefragt, ob diese Kosten förderfähig sind. Dies wurde der Verwaltung bestätigt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und braucht eine Kostenberechnung. Anschließend muss dann ein Vertrag zwischen der Gemeinde und der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen werden (ähnlich wie beim Neubau der Querungshilfe am Feuerwehrhaus).

Von Seiten des Gemeinderats wurde angeregt, die Fahrbahnbreiten im Bereich der Übergangshilfen nochmals zu betrachten, da diese u.U. anders aufgeteilt werden können. Zu beachten sei allerdings der Radius der Schleppkurve, welcher auf der Abbiegespur aus Mittenwald ausreichend groß sein muss, damit landwirtschaftliche Fahrzeuge problemlos abbiegen können.  

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat begrüßt den Ausbau der Einmündung Klais und stimmt dem Vorhaben auf der Grundlage der Voruntersuchung zu. Ergänzend bittet die Gemeinde, die in der Sitzung besprochenen Ergänzungen, bei der weiteren Planung zu berücksichtigen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Amt für ländliche Entwicklung eine Förderung für das Vorhaben zu beantragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende Kostenvereinbarung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.04.2021 ö 8

Sachverhalt

Aus der nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.01.2021

  • Keine

Sonstiges:

  • Genehmigung Haushalt 2021
Mit Schreiben vom 22.03.2021 wurde der Haushaltsplan samt Finanz- und Stellenplan genehmigt.

  • Baufortschritt Kinderkrippe, Arbeiten im Zeitplan, gestern und heute insgesamt 5 Submissionen für Fenster und Außentüren, Putzarbeiten, Estrich, Maler und Rollos. Auf den ersten Blick ist alles im Rahmen der Kostenberechnung, sodass bisher auch der Kostenrahmen eingehalten werden kann, sogar voraussichtlich unterschritten wird.

Datenstand vom 02.06.2021 07:02 Uhr