Datum: 01.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kurhaus Krün
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verschiedene Bauanträge
2 Bebauungsplan "Alpengut Elmau"; Wiederaufnahme des Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie der Änderung des Flächennutzungsplans
3 Neubau Kinderkrippe mit Wohnungen; Umwandlung von Wohnraum zu Betreuungsräumlichkeiten
4 Verordnung über Parkgebühren in der Gemeinde Krün; Neufassung zum 01.06.2021
5 Bebauungsplan "Walchenseestraße-Nord"; 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss
6 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

  1. Ölweiner Hans Josef; Errichtung einer Terrassenüberdachung FlurNr. 44/5

  1. PAW NordSüd GmbH; Neubau von vier Wohnhäusern mit Wohnungen, Ferienwohnungen, Büro, sowie Carport, Tiefgarage und Kiosk Bahnhofstraße 13 und 19, 82493 Klais
Flur - Nr. 657, Flur - Nr. 657/2, Flur - Nr. 657/5, Flur - Nr. 657/8, Flur - Nr. 657/9

Beschluss 1

  1. Ölweiner Hans Josef; Errichtung einer Terrassenüberdachung FlurNr. 44/5

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. PAW NordSüd GmbH; Neubau von vier Wohnhäusern mit Wohnungen, Ferienwohnungen, Büro, sowie Carport, Tiefgarage und Kiosk Bahnhofstraße 13 und 19, 82493 Klais
Flur - Nr. 657, Flur - Nr. 657/2, Flur - Nr. 657/5, Flur - Nr. 657/8, Flur - Nr. 657/9

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Durchführung in Genehmigungsfreistellungsverfahren wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan "Alpengut Elmau"; Wiederaufnahme des Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie der Änderung des Flächennutzungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat im Jahr 2015 beschlossen, für die Entwicklung im Alpengut Elmau einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan in ein Sondergebiet Tourismus zu ändern. Dieses Verfahren wurde nicht bis zur Rechtskräftigkeit durchgeführt.

Der Gemeinderat wurde bei einem Ortstermin in Elmau und der Bauausschuss in mehreren Sitzungen mit der Änderung des Konzepts befasst. In der Sitzung vom 04.05.2021 hat der Bauausschuss folgenden Beschluss gefasst:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Wiederaufnahme des Bauleitverfahrens „Alpengut Elmau“ im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf der Maßgabe der vorgelegten Planung und den besprochenen Rahmenbedingungen.

Grundlage für den Beschluss war das vorgelegt Konzept. Der Zusammenführung der Grundstücke, eine dingliche Sicherung zur erneuten Aufteilung der Grundstücke nur mit Zustimmung der Gemeinde, sowie die Sicherung der touristischen Nutzung und der Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans waren die Voraussetzungen.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat beschließt für den Bereich „Alpengut Elmau“ die Änderung des Flächennutzungsplans und das Aufstellen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Grundlage ist das vorgelegte Konzept.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

  1. Die Übernahme sämtlicher Kosten im Zusammenhang mit dem planungsrechtlichen Verfahren und auch für die Anpassung der Grundstücksverhältnisse sollen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages geregelt werden. Der Bürgermeister wird zum Abschluss des Vertrags ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Neubau Kinderkrippe mit Wohnungen; Umwandlung von Wohnraum zu Betreuungsräumlichkeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für das kommende Kindergartenjahr wurden im Krüner Kindergarten insgesamt 30 Kinder neu angemeldet. In den vorhandenen, fertigen Betreuungsräumen können davon allerdings lediglich neun aufgenommen werden. Für fünf Kinder haben die Eltern eine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden, für die anderen Kinder wollen wir für die Zeit von September 2021 bis zur Fertigstellung der neuen Räumlichkeiten in der Kinderkrippe übergangsweise im Obergeschoss des Feuerwehrhauses gemeinsam mit dem Kindergarten eine Betreuungsmöglichkeit anbieten.

Die Entwicklung zeigt auf, dass es in Krün nicht nur einen Bedarf für die Kinder unter drei Jahren in einer Kinderkrippe gibt, sondern auch, dass wir in den nächsten Jahren im Kindergarten bis auf den letzten Platz belegt sind. Sollten noch weitere Kinder dazukommen oder Kinder mit erhöhtem Betreuungsaufwand einen Platz im Krüner Kindergarten benötigen, steht die Gemeinde trotz dem Neubau der Krippe vor einem Problem.

Diese Prognose bietet Anlass zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, anstelle der bisher geplanten Wohnungen im Obergeschoss des neuen Gebäudeteils einen weiteren Gruppenraum und die entsprechenden Nebenräume für die Unterbringung einer weiteren Kindergartengruppe zu errichten.

Bei der Bauausschusssitzung am 04.05.2021 wurde das Thema schon angesprochen, aber mangels Zuständigkeit kein Beschluss gefasst. Die anwesenden Gemeinderäte waren allerdings einhellig der Meinung, dass Wohnungen an anderer Stelle im Ort realisieren werden können, eine Kindergartengruppe allerdings nicht. Aufgrund der Bindung durch die jeweilige Förderung (FAG für den Kindergarten bzw. Kommunaler Wohnungsbau) ist eine kurzfristige Umwandlung jeweils nach Bedarf nicht möglich.

Der Bürgermeister berichtet, dass die Signale von der Regierung von Oberbayern für eine Nachförderung für den Neubau von Kinderbetreuungsplätzen positiv sind. Als Grundvoraussetzung wurde die Befürwortung der Schaffung neuer Plätze in Krün durch das Landratsamt GAP genannt. Diese Befürwortung liegt bereits vor. Über die Förderung nach Art. 10 FAG und dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2021 könnte für diesen Anteil evtl. sogar eine höhere Förderung erreicht werden, als über den kommunalen Wohnungsbau. Die Gespräche bleiben abzuwarten.

Der Ausbau des Obergeschosses wurde vorerst gestoppt, die Firmen sind angewiesen zunächst nur in den Räumlichkeiten des Erd- und Kellergeschoss weiter zu arbeiten. Der Architekt arbeitet an einer Lösung zur Umsetzung des Vorhabens.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat befürwortet die Errichtung von Räumlichkeiten für die Unterbringung einer weiteren Kindergartengruppe im Obergeschoss des Neubaus für die Kinderkrippe. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt den Förderantrag zu stellen bzw. zu ändern. Dem Gemeinderat ist über das Ergebnis zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Ein entsprechender Tekturantrag für die Baugenehmigung ist einzureichen. Der Gemeinderat stimmt der Umplanung für das Vorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Verordnung über Parkgebühren in der Gemeinde Krün; Neufassung zum 01.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss hat sich mit der Kostenpflicht des Parkplatzes in Klais am Bahnhof beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschlüsse:

  1. Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den westlichen Teil des Parkplatzes am Bahnhof in Klais kostenpflichtig zu machen. Wohnmobile sollen auf diesem Parkplatz weiterhin zugelassen werden. Es wird eine Tagesgebühr in Höhe von 17.00 € (für zwei Personen Kurbeitrag enthalten) empfohlen. Die Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün soll entsprechend geändert werden.
  2. Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat vom 01.12. bis 31.03. pro parkendem Auto auf dem Parkplatz am Bahnhof in Klais eine Gebühr von 0,50 Euro an die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen als Beitrag für die Loipenpflege Klais-Kaltenbrunn abzutreten.

Der Bauausschuss hat sich mit der Abgrenzung des Parkplatzes zwischen P+R-Parkplatz (kostenfrei) und dem kostenpflichtigen Teil des Parkplatzes beschäftigt und diese auch festgelegt.

Zusätzlich hat die Verwaltung festgestellt, dass der Parkplatz am Kurhaus nahezu keine Einnahmen bringt (in den ersten 4 Monaten 2021= 60,00 €). Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Kurhausparkplatz nicht mehr kostenpflichtig, sondern zunächst nur noch mit Parkscheibe 3 Stunden auszuschildern. Damit könnte der freiwerdende Parkscheinautomat in Klais oder für weitere Parkplätze eingesetzt werden (Kosteneinsparung ca. 3.500,00 € netto).

Der Gemeinderat stimmte der geänderten Fassung der Verordnung über Parkgebühren in der Gemeinde Krün zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahmen umzusetzen.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenordnung) zum 01.06.2021. Die Verordnung vom 01.01.2021 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

  1. Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses für den Parkplatz am Bahnhof Klais an den Markt Garmisch-Partenkirchen in der Zeit vom 01.12. bis 31.03. je abgerechnetem Fahrzeug für die Loipenpflege Klais – Kaltenbrunn eine Gebühr von 0,50 € abzutreten, wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "Walchenseestraße-Nord"; 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Walchenseestraße-Nord ist seit November 2006 in Kraft getreten. Damals wurde zur Gestaltung unter Punkt 1.3.2 zwar geregelt, dass grundsätzlich die Gestaltungssatzung der Gemeinde Krün zur Anwendung kommt, im Punkt 1.3.4.6 wurde aber ausdrücklich festgeschrieben, das weder positive noch negative Dachanschnitte zulässig sind.

Dem Landratsamt liegt ein Bauantrag vor, der einen Quergiebel beinhaltet. Dieser Quergiebel ist aufgrund der gültigen Ortsgestaltungssatzung und verschiedener anderer Abweichungen zu Bebauungsplänen in dieser Angelegenheit aufgenommen worden, in der Annahme, dass dies bei dem Vorhaben auch erfolgen kann. Der Gemeinderat hat dem Vorhaben und auch der Abweichung zum Bebauungsplan zugestimmt. Das Landratsamt ist bei der Beurteilung des Bauantrags in diesem Fall nicht bereit der Abweichung zuzustimmen, weil im Bebauungsplan „Walchenseestraße-Nord“ im Punkt 1.3.4.6 explizit eine andere Festsetzung steht.

Der Gemeinderat sprach sich für die Änderung des Bebauungsplans aus. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, den Bebauungsplan auf weitere Anpassungen (z.B. Abstandsflächenrecht usw.) zu untersuchen.

Beschluss

Die Änderung des Bebauungsplans „Walchenseestraße-Nord“ wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2021 ö 6

Sachverhalt

Bekanntgaben aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021

Der Auftrag für die Heizung, Lüftung und Sanitär für den Neubau Kinderkrippe mit Wohnungen wurde vergeben.

Sonstige Bekanntgaben:

  • Corona: Informationen zum Testzentrum – Dank an Wasserwacht Krün-Wallgau

  • Finanzen
Mit Bescheid vom 28.05.2021 hat uns der Freistaat Bayern mitgeteilt, dass die Gemeinde Krün eine Finanzzuweisung in Höhe von 118.150,00 € erhalten werden. Diese Zuweisung dient zum Ausgleich von pandemiebedingten Ausfällen beim Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag für das Jahr 2020. Gemeldet wurde ein Ausfall von 350.811 € Fremdenverkehrsbeitrag, was zu einer Erstattung von 109.513 € führt und 12.400 € Kurbeitrag, für den es 8637 € Erstattung gibt. Insgesamt wird der Gemeinden damit also ca. 1/3 des Ausfalls erstattet. Geld das wir gut gebrauchen können 2021 Kurbeitrag – 250.000 €, Wasser/Abwasser ca. 70.000 €, Fremdenverkehrsbeitrag kann noch nicht beziffert werden, aber aufgrund Lockdown bis Ende Mai ist mit deutlichen Einbußen zu rechnen, Gewerbesteuer derzeit noch im Rahmen des Ansatzes. Nach wie vor noch sehr angespannte Haushaltslage.
Dankbar für Erstattung, Ausfälle von 2021 dürften noch größer sein, völlig unklar ob Erstattung durch Freistaat.

Datenstand vom 08.07.2021 07:05 Uhr