Datum: 19.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauamt; Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) für die FlurNr. 1161/4
2 Bebauungsplan Nr. 34 Elmauer Weg-West; Aufstellungsbeschluss
3 Bebauungsplan Walchenseestraße-Nord, 1. Änderung; Abwägung und Satzungsbeschluss
4 Bebauungsplan B-038 Am Bärnbichl-Nord; Aufstellungsbeschluss
5 Breitbandausbau; Weiteres Vorgehen
6 Bekanntgaben und Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Bauamt; Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) für die FlurNr. 1161/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass es eine konkrete Bebauungsabsicht für die FlurNr. 1161/4 (Nähe Karwendelstr. 15) gibt. Um klarzustellen, dass es sich für die Gemeinde um ein Grundstück im Innenbereich handelt, muss eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB erlassen werden. Mit dieser Satzung werden lediglich die Grenzen zwischen Innen- und Außenbereich definiert, es können aber keinerlei weitere Festsetzungen erlassen werden. Allerdings ist für diese Art der Satzung kein aufwendiges Verwaltungsverfahren notwendig, so der Bürgermeister. Die Beurteilung eines Bauantrags erfolgt dann nach den Maßstäben des Innenbereichs (das Vorhaben muss sich u.a. in die umliegende Bebauung einfügen).

Das Gremium stimmte dem Satzungsentwurf zu. Diese Innenbereichssatzung in der Ausprägung als Klarstellungssatzung ist die erste im Gemeindegebiet Krün.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) für die FlurNr. 1161/4. Der Satzungsbeschluss wird gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bebauungsplan Nr. 34 Elmauer Weg-West; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für den Bereich der FlurNr. 665 westlich des Elmauer Wegs in Klais soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bürgermeister erklärte, dass mit dem Aufstellungsbeschluss das Verfahren eingeleitet werden könne.

Allerdings wies der Bürgermeister darauf hin, dass dieses Bauleitverfahren nicht ganz unproblematisch werden könnte und es gilt verschiedene Hürden, welche zum Teil jetzt schon bekannt sind, zu meistern. 

Zum einen liegt die Fläche direkt am Retentionsraum Hochwasserschutz an, wobei auch die naturschutzrechtlichen Belange im Uferbereich des Kranzbachs entsprechend geprüft und gewürdigt werden müssen. Zum anderen könnten, aufgrund der unmittelbaren Nähe zum „Kloster Scharnitz“, die Belange des Denkmalschutzes betroffen sein.

Der Bürgermeister zeigte den Geltungsbereich für den Bebauungsplan mittels Lageplan auf und stellte auf diesem Wege auch eine mögliche Aufteilung des Grundstücks dar. Er wies darauf hin, dass sich sowohl der Geltungsbereich, als auch die Grundstücksaufteilung im Laufe des Verfahrens noch ändern können

Beschluss 1

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 34 Elmauer Weg-West wird gefasst. Der Geltungsbereich wird gemäß dem beigefügten Lageplan festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge für die Planung, Gutachten und etwaige erforderliche Zusatzleistungen im Zusammenhang mit dem Bauleitverfahren zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bebauungsplan Walchenseestraße-Nord, 1. Änderung; Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für den Bebauungsplan Walchenseestraße-Nord wurde das Verfahren zur 1. Änderung (Dachaufbauten und Abstandsflächen) durchgeführt und die Öffentlichkeit, sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Der Bürgermeister verlas die eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlag. 

Beschluss 1

Die Abwägung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen, der Billigungsbeschluss gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat fasst für die 1. Änderung des Bebauungsplans Walchenseestraße-Nord den Satzungsbeschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bebauungsplan B-038 Am Bärnbichl-Nord; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Familie Knon hat den beigefügten Antrag zur Änderung des Bebauungsplans „Am Bärnbichl“ aus dem Jahr 1964 gestellt.

Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung vom 12.10.2021 mit dem Antrag befasst und hat einstimmig beschlossen, dem Antrag zu folgen. Darüber hinaus wurde noch die Situation des Baurechts nördlich der Gemeindestraße „Am Bärnbichl“ diskutiert. Hier gibt es aufgrund des Bebauungsplans, der Ortsabrundungssatzung „Bärnbichl-Nord“ und der Innenbereichs-Regelung verschiedene Rechtsgrundlagen und Vorschriften für das Baurecht, berichtet Bürgermeister Schwarzenberger. Um dies zu vereinheitlichen, empfiehlt der Bauausschuss dem Gemeinderat den Bebauungsplan Bärnbichl-Nord zu erlassen und damit eine einheitliche Regelung für alle Grundstücke zu schaffen.

Beschluss 1

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38 Am Bärnbichl-Nord wird gefasst. Der Geltungsbereich wird gemäß dem beigefügten Lageplan festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge für die Planung, Gutachten und etwaige erforderliche Zusatzleistungen im Zusammenhang mit dem Bauleitverfahren zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Breitbandausbau; Weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger erinnerte an die online-Infoveranstaltung vom 22.06.2021. 

Die Gemeinde sowie die Fa. Corwese sind damals so verblieben, dass die Ausführungen zum neuen Bundesförderprogramm abgewartet werden, um ggf. eine höhere Förderung zu erhalten. In diesem Fall hat sich das Warten gelohnt, sagte der Bürgermeister. 

Die Rahmenbedingungen für die Bundesförderung wurden im August bekannt gegeben und demnach ist es für die Gemeinde Krün (Raum mit besonderen Handlungsbedarf) möglich über das Bundesförderprogramm 90 % Förderung für den Breitbandausbau (Glasfaser bis ins Haus) für Gerold, Tennsee und das Gewerbegebiet Krün-Süd zu erhalten. Es ist dadurch außerdem möglich, den gemeindlichen Eigenanteil von ca. 310.000,00 € auf ca. 80.000,00 € zu reduzieren.

Der Bürgermeister wies allerdings auch auf ein paar Nachteile hin, welche der Wechsel zum Bundesförderprogramm mit sich bringen. Zum einen sei das Bundesförderprogramm deutlich bürokratischer und verwaltungsintensiver, zum anderen kommt es auch zu einer zeitlichen Verzögerung, da die Markterkundung aus dem Frühjahr 2021 (nach der bayerischen Gigabit-Richtlinie) nicht für das Bundesförderprogramm anerkannt wird. Zusätzliche Kosten für die Gemeinde entstehen dadurch aber nicht, weil dieser Aufwand noch über die Erstförderung (Beratungsleistung bis zu 50.000,00 €) abgerechnet werden kann.

Aus Sicht der Verwaltung ist der finanzielle Vorteil gegenüber  dieser Nachteile in der Abwägung höher zu bewerten und ein Wechsel von der Bayerischen Gigabitrichtlinie zum Bundesförderverfahren wird empfohlen.

Beschluss

Der Gemeinderat Krün nimmt das Ergebnis der durchgeführten Markterkundung zur Kenntnis und beschließt für die förderfähigen Bereiche (Gerold, Tennsee, GE Krün-Süd) im Gemeindegebiet das Auswahlverfahren zum Breitbandausbau mittels Glasfaser in jedes Gebäude zu starten. 

Auf Grund der deutlich besseren Fördersituation ist ein Wechsel in das Bundesförderverfahren zu veranlassen.
Der Eigenanteil der Gemeinde Krün beträgt ca. 80.000 € und verteilt sich auf mehrere Haushaltsjahre. Bei der Veröffentlichung der Ausschreibung wird vorsorglich eine Deckelung von 0,7 Mio. € angegeben.

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt die weiteren Schritte zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2021 ö 6

Sachverhalt

Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 03.08.2021

  • Der Gemeinderat hat den Auftrag für den Winterdienst Klais/Gerold und Klais – Elmau vergeben
  • Der Gemeinderat hat sich mit der Entwicklung der Grundschule für ein offenes Ganztagsangebot befasst und beschlossen einen Anbau an den Bestand weiter zu verfolgen.

Sonstiges:

  • Mittwoch, 20.10.2021 letztes Kurkonzert mit Ehrungen

  • Vorstandssitzung Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung

Datenstand vom 27.10.2021 07:21 Uhr