Datum: 23.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer; Neufassung zum 01.01.2022
2 Haushalt 2021; Entwicklung und verschiedene Beschlüsse
3 Zuschüsse an Vereine und Organisationen; Auszahlungsbeschluss
4 Verschiedene Bauanträge
5 Regionalplan Region Oberland; Fortschreibung zur Siedlungsentwicklung, Stellungnahme
6 Kindergarten; Defizitausgleich 2020
7 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer; Neufassung zum 01.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Für die Hundesteuer wurde die Mustersatzung vom Bayerischen Innenministerium überarbeitet und den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Der Bürgermeister erklärte, dass die aktuelle Satzung der Gemeinde dahingehend anpasst und erneuert wurde, um weiterhin Rechtssicherheit zu haben. Bei dieser Gelegenheit wurden die Steuersätze geprüft und angepasst.

Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss hat dieses Thema in der Sitzung vom 26.10.2021 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Neufassung der Satzung und die Steuersätze auf 85,00 € für den ersten Hund und für jeden weiteren Hund auf 160,00 €, für Kampfhunde auf weiterhin 1.200,00 € festzusetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) zum 01.01.2022 in der vorgelegten Form. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Haushalt 2021; Entwicklung und verschiedene Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bürgermeister und die Kämmerin stellten die Entwicklungen des Haushalts 2021 dar und informierten den Gemeinderat über überplanmäßige Ausgaben. Darüber hinaus wurde das Gremium auch über die Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzgerichtshofs zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von touristischen Ausgaben und über die überplanmäßigen Ausgaben in Kenntnis gesetzt. Überplanmäßige Ausgaben gab es in folgenden Bereichen bzw. bei Maßnahmen: Kanal, Tiefbaumaßnahmen ca. 40.000 Euro über Ansatz, Parkplatzanlagen Tiefbaumaßnahmen ca. 30.000 Euro, Bauhof Entgelte ca. 40.000 Euro, Kreisumlage ca. 57.000 Euro, Gewerbesteuerumlage ca. 80.000 Euro, Fremdenverkehr UST ca. 50.000 Euro.

Die Kämmerin erklärte, dass zum 30.12.2021 bei zwei Krediten die Zinsbindung ausläuft und nun entschieden werden muss, ob die Kredite verlängert werden oder eine Umschuldung getätigt werden soll. 

Des Weiteren wird dem Gremium eine Sondertilgung an Bayerngrund empfohlen, da die Konditionen in diesem Fall im Gegensatz zu kommunalen Krediten relativ ungünstig sind. 

Durch die Steuerrückzahlungen ist es durchaus wahrscheinlich, dass es zu einer negativen Zuführung zum Vermögenshaushalt kommen wird. Die Gestaltung des Haushaltsjahres wird sich schwierig gestalten. Die Mehreinnahmen aus 2021 sollten daher in die Rücklage geschoben werden, so die Kämmerin.

Das Gremium begrüßte die Umschuldung der Verbindlichkeiten bei Bayerngrund. 

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat nimmt die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Die beiden Kredite mit Ablauf Zinsbindung zum 30.12.2021 in Höhe von 20.451,98 € und 35.790,56 € werden abgelöst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Als Sondertilgung (Umschuldung) für die Verbindlichkeiten bei der Fa. Bayerngrund für die Investitionen außerhalb des Haushalts wird eine Sondertilgung in Höhe von 1.500.000,00 € beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

  1. Die Kreditaufnahme für Haushaltsjahr 2021 wird auf 3,0 Mio Euro festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Zuschüsse an Vereine und Organisationen; Auszahlungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Haushalt 2021 sind Zuschüsse an Vereine und Organisationen vorgesehen. Auch die Vereine und Organisationen haben aus finanzieller Sicht ein eher schwieriges Jahr hinter sich, so der Bürgermeister. Die Verwaltung empfiehlt daher die Auszahlung der Zuschüsse gemäß der beiliegenden Aufstellung. 

Beschluss

Der Auszahlungsbeschluss für die Zuschüsse an Vereine und Organisationen für das Jahr 2021 wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt die Auszahlung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

  1. Gerassimenko Elena & Genadi Orlov, Neubau eines Balkons, Erstellung von 2 Ferienwohnungen aus dem Bestand, FlurNr. 673/5

  1. Reindl/Kriner/Hanet; Neubau Doppelhaus mit 3 Wohneinheiten, Garage u. Carport, FlurNr. 1161/4

Beschluss 1

Gerassimenko Elena & Genadi Orlov, Neubau eines Balkons, Erstellung von 2 Ferienwohnungen aus dem Bestand, FlurNr. 673/5

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Reindl/Kriner/Hanet; Neubau Doppelhaus mit 3 Wohneinheiten, Garage u. Carport, FlurNr. 1161/4

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter den Vorbehalt erteilt, dass gemäß der Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion eine Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Krün eingetragen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Regionalplan Region Oberland; Fortschreibung zur Siedlungsentwicklung, Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beratend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung vom 27.10.2021 mit der Fortschreibung zur Siedlungsentwicklung befasst. Auszug aus der Sitzung:

Der Bürgermeister erklärt dem Gremium, was der Planungsverband Region Oberland (Planungsverband für die Region 17) ist und was die Richtlinien zur Fortschreibung der Siedlungsentwicklung für die Gemeinde Krün bedeutet. 

Größere Ausweisungen von Wohngebieten bzw. konkreten Entwicklungsmöglichkeiten sind nicht geplant, welche unmittelbar Auswirkungen auf den Grundstückspreis hätten. Die Entwicklung von sog. Einheimischenmodellen kann als organisches Wachstum im Hauptort deklariert werden. Gemäß des vorgelegten Steckbriefs soll die Siedlungsentwicklung auf den Hauptort konzentriert werden. 
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den vom Planungsverband entwickelten Steckbrief für die Gemeinde Krün zur Fortschreibung Siedlungsentwicklung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Nach Rücksprache mit den Regionalbeauftragten für die Region 17, Herrn Dr. Schuh, würde man sich noch eine Aussage zum Bereich Bärnbichl/Krottenkopfstraße/Klais wünschen, so der Bürgermeister.

Die Bereiche Bärnbichl, Krottenkopfstraße und Im Gschwand sind in kürzester Zeit fußläufig zu erreichen und haben direkte Anbindung an Lebensmittelgeschäfte, Schule und Kindergarten, ÖPNV sowie sonstigen Einrichtungen des täglichen Lebens. Die genannten Bereiche sind demnach eindeutig dem Hauptort zuzuordnen.

In Klais jedoch fehlt bis auf die gute ÖPNV-Anbindung jede weitere Infrastruktur. Aktuell versucht die Gemeinde über eine Abrundung des Ortsbereichs noch Bauland (ca. 6 Parzellen) zu entwickeln, eine weitere Entwicklung im größeren Umfang ist allerdings nicht vorstellbar.

Beschluss

Dem vom Planungsverband für die Gemeinde Krün entwickelten Steckbrief zur Fortschreibung Siedlungsentwicklung wird zugestimmt.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Bereiche „Bärnbichl“ und „Krottenkopfstraße“ als Teil des „Hauptortes“ gesehen werden und keine eigenen Siedlungseinheiten darstellen.
Der Ortsteil Klais ist zwar über Bus und Bahn sehr gut an den ÖPNV angeschlossen, jedoch fehlt jede weitere Infrastruktur (Einzelhandel, Kindergarten, Schule). Aktuell versucht die Gemeinde über eine Abrundung des Ortsbereichs noch Bauland (ca. 6 Parzellen) zu entwickeln, eine weitere Entwicklung im größeren Umfang ist allerdings nicht vorstellbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Kindergarten; Defizitausgleich 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bürgermeister stellte dar, dass die Gemeinde gemäß der Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung für den Kindergarten in Krün verpflichtet ist, ein jährliches Defizit aus dem laufenden Betrieb bis zu einer Höhe von 10.000,00 € auszugleichen.

Da die Jahresrechnung 2020 nun vorliegt, wurden die Zahlen in der Sitzung erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2020 für den Kindergarten St. Sebastian Krün zur Kenntnis. Für den Defizitausgleich werden gemäß der Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung 10.000,00 € freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 7

Sachverhalt

Keine Bekanntgaben aus den nicht-öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats.

Sonstiges:


  • Pandemiebedingt muss der Christkindlmarkt und Glühweinstand abgesagt werden.

  • Mittlerweile sind die Lüftungsgeräte in der Schule in Betrieb. Der Bürgermeister bedankte sich bei GR Johannes Schmidt für die Initiative. Nach Abrechnung und Abwicklung der Förderung, kann dann das Projekt abgeschlossen werden.

  • In Vorbereitung auf die Öffnung des Barmseeliftes wurde von der Verwaltung ein Hygienekonzept erstellt und zur Genehmigung an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt noch, ob 2G oder 3G eingehalten werden muss. Falls diese Regelungen zutreffen sollten, muss der Lift geschlossen bleiben, weil eine Überprüfung bzw. eine Einhaltung der Regelungen nicht möglich ist. Eine Schließung des Lifts hätte zur Folge, dass dann auch keine künstliche Beschneiung erfolgen würde. Kunstschnee würde lediglich für die Langlaufloipen und den Schlittenhang Bärnbichl produziert werden.

  • Zivilschutz: Der Bürgermeister berichtete über die Rückabwicklung des Schutzraumes im Bereich Frickenstraße. Die Vereinbarung wurde vom Bundesinnenministerium, von der Regierung von Oberbayern, den Eigentümern und von der Gemeinde unterzeichnet. Es entstehen keine Kosten für Gemeinde.

Datenstand vom 03.05.2022 20:06 Uhr