Datum: 29.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 G7-Gipfel 2022; Sachstandsbericht
2 2. Änderung der Ortsgestaltungssatzung; Satzungsbeschluss
3 Satzung über die abweichenden Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung); 1. Änderung, Satzungsbeschluss
4 Verschiedene Bauanträge
5 Vorlage der Jahresrechnung 2021 mit Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
6 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. G7-Gipfel 2022; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger gibt folgende Punkte bekannt:

  • Seit der GR-Sitzung am 08.03.2022 hat sich nicht sehr viel Neues ergeben
  • Zwei Gerüchten tritt der Bürgermeister nachfolgend entgegen: Erstens: Stand heute findet der G7-Gipfel in Elmau statt, es gibt keine Überlegungen den Gipfel abzusagen oder zu verlegen. Zweitens: der Nato-Gipfel im Anschluss an den G7-Gipfel wird nicht in Elmau stattfinden, sondern wie geplant in Spanien.
  • Alle Vorbereitungen laufen weiter auf Hochtouren, Vereinbarungen mit den Gastgebern und Betrieben werden verhandelt und sind teilweise schon abgeschlossen. Auch mit der Gemeinde sind die Verhandlungen um Flächen und Gebäude schon sehr weit fortgeschritten, so dass bereits in wenigen Tagen, vielleicht noch Wochen alle Verträge zum Abschluss kommen.
  • Zur Information der Bevölkerung stehen Termine für weitere Informationsveranstaltungen fest: am 12.04., um 19.00 Uhr im Kurhaus Krün eine Information für Bürgerinnen und Bürger aus Klais, Gerold und Elmau, die mit besonderen Einschränkungen zu rechnen haben. Hier soll gleichzeitig über die Baumaßnahme an der Staatsstraße Klais – Mittenwald und den Umbau der Ortseinfahrt Klais berichtet werden. Herr Werner Sika, Leiter des Planungsstabes G7 der bayerischen Polizei und Frau Nadine Heiß, Abteilungsleiterin Straßenbau beim staatlichen Bauamt Weilheim werden jeweils über ihre Maßnahmen berichten. Die Damen und Herren Gemeinderatsmitglieder sind zu dieser Veranstaltung eingeladen. 
Eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung mit Vertretern der Bundes- und Staatsregierung findet am 06.05., um 14 Uhr in der Bayernhalle in Garmisch-Partenkirchen statt. Dazu werden vom Markt Garmisch-Partenkirchen die Sprecher der Gruppierungen im Gemeinderat eingeladen.

  • Als Gegenveranstaltungen im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel sind bisher drei Anmeldungen eingegangen. Am Ostermontag wird ein Friedensmarsch beginnend mit einer Kundgebung am Bahnhof Klais nach Elmau und zurück stattfinden und für die Zeit des G7-Gipfels ist am Bahnhof in Klais und unmittelbar am Schloss Elmau eine Aktion angemeldet. Ob die beiden wie geplant durchgeführt werden können, ist derzeit noch offen. Für die Genehmigung ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zuständig, welches noch Kooperationsgespräche mit den Veranstaltern führen wird.

  • Für die Maßnahmen der Gemeinde Krün sind schon viele Projekte auf den Weg gebracht worden. Es ist teilweise schwierig Firmen zu finden, die noch Kapazitäten für die Übernahme von neuen Aufträgen haben. Es bleibt zu hoffen, dass die Projekte der Gemeinde von Lieferschwierigkeiten, die derzeit nahezu alle Branchen treffen, verschont bleibt.

  • Im Bereich Feuerwehr wurde neben den zwei Fahrzeugen zwischenzeitlich auch ein mobiler Stromerzeuger bestellt und die Ausstattung des Schulungsraums im Rettungszentrum Krün auf den Weg gebracht.

  • Für die Wasserversorgung ist der Auftrag für den Einbau von Lüftern im Hochbehälter Krün und Klais vergeben, die Einweisung der Firma hat stattgefunden, die Montage erfolgt Anfang Mai. Die Server für die Steuerungsanlage sind bestellt, das Update für das Steuerungsprogramm wird darauf aufgespielt. Der Auftrag für den Biofilter für die Abwasserleitung Elmau – Klais ist erteilt. Für die Verlegung der neuen Steuerungsleitung zwischen Tiefbrunnen und Hochbehälter Krün ist der Antrag für die naturschutzrechtliche Befreiung gestellt und die Ausnahme von der Wasserschutzgebietsverordnung beantragt. Hier ist die Gemeinde noch auf der Suche nach einer Firma, die die Tiefbauarbeiten übernimmt.

  • Der Auftrag für die Errichtung einer WC-Anlage an der Mautstelle in Klais ist beauftragt, hier muss die Gemeinde die Erschließung noch herstellen. Allerdings wurde dafür beim letzten G7-Gipfel schon die Anschlussmöglichkeiten für Wasser und Abwasser vorgesehen, der Stromanschluss erfolgt über die Mautstelle.

  • Die Projekte laufen bisher zufriedenstellend ab. Es bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen zum Gipfel fertiggestellt bzw. die Geräte rechtzeitig zum Gipfel geliefert werden.

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2. 2. Änderung der Ortsgestaltungssatzung; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass sich der Bauausschuss in der letzten Zeit mehrfach mit der Vorberatung einer Überarbeitung der Ortsgestaltungssatzung beschäftigt hat. Es wurde zwischenzeitlich das Landratsamt – Bauamt und das Planungsbüro Plankreis um Stellungnahme gebeten. Der Bauausschuss sieht bis zum Neuerlass der Satzung noch einigen Diskussionsbedarf wie restriktiv die Vorgaben geführt werden sollen, um auch noch prüfbar zu sein und ggf. auch Spielraum für innovative Planungen zu zulassen. Auch im Zusammenhang mit neuen Herausforderungen an die Gebäude z.B. im Blick auf das Thema Energie ist noch nicht alles abschließend geklärt.

Auf der anderen Seite ist es aus Sicht des Gremiums wichtig, zwei Punkte an der bestehenden Ortsgestaltungssatzung zeitnah zu ändern. Zum einen soll der Wohnraum im Obergeschoss der Gebäude nochmals attraktiver gestaltet werden können, in dem der Kniestock ab bestimmten Gebäudebreiten erhöht werden kann. Zum anderen ist die Regelung der Einfriedung von Grundstücken dringend regelungsbedürftig, weil es hier in der letzten Zeit verschiedentlich zu Auswüchsen gekommen ist, die dem Ortsbild nicht zuträglich sind. Insofern sehen die Mitglieder des Bauausschusses, aber auch die Verwaltung dringenden Handlungsbedarf.

Diese beiden Punkte sollen mit der 2. Änderung der Ortsgestaltungssatzung (1. Änderung wurde wegen der Dachaufbauten, Quergiebel usw. beschlossen) geändert und in Kraft gesetzt werden.

Das Gremium diskutiert über die vorgeschlagenen Änderungen und befürwortet diese einstimmig.
Gemeinderatsmitglied Schmidt merkt an, dass er starre Vorgaben betreffend der Einfriedung von Grundstücken grundsätzlich ablehe. Aufgrund der Auswüchse in den vergangenen Jahren, müssen aber leider auch in diesem Bereich Regelungen getroffen werden.

Beschluss

Die 2. Änderung der Ortsgestaltungssatzung wird beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Satzung über die abweichenden Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung); 1. Änderung, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass zum 01.02.2021 die neue Abstandsflächensatzung in Kraft gesetzt wurde. Dies musste sehr kurzfristig realisiert werden, um keine rechtsfreie Zeit entstehen zu lassen. Dabei hat man sich an die Mustersatzung des Gemeindetags gehalten. Die Intention war, das Abstandsflächenrecht so aufrecht zu erhalten, wie es vor der Rechtsänderung zur Anwendung kam.

Im Nachgang zum Erlass der neuen Satzung wurde aber festgestellt, dass die neue Regelung gegenüber der bisherigen, eine Verschärfung darstellt. Das ist darin begründet, dass die Berechnung der Abstandsflächen auch neu geregelt wurde und jetzt z.B. auch die Giebelhöhe und Teile der Dachfläche bei der Berechnung herangezogen werden.

Deshalb hat der Bauausschuss auch dieses Thema vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die Änderung der Satzung in Bezug auf die Höhe von 1,0 h auf 0,8 h zurückzugehen. Mit dieser Änderung kommt man der Regelung vor der Rechtsänderung ziemlich nahe.

Das Gremium möchte die beschlossene Verschärfung berichtigen und befürwortet einheitlich die 1. Änderung der Satzung. 

Beschluss

Die 1. Änderung der Satzung über die abweichenden Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung) wird beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

  1. Franz Kriner; Erweiterung eines Wohnhauses um einen Quergiebel auf der Fl.-Nr.: 178/5

  1. Kath. Kirchenstiftung Krün; Antrag auf Bauvorbescheid FlurNr.134 (Teilfläche)

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass die katholische Kirchenstiftung Krün im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid nach Art. 71 BayBO, folgende Fragen gestellt hat:

Frage 1: Sind auf dem Vorhabengrundstück Fl.-Nr.: 134/3, Gemarkung Krün, die Errichtung von zwei Doppelhäusern von ca. 10,50 m x 12,00m, entsprechend je ca. 126 m², einer Wandhöhe von ca. 7,00 m und einer Firsthöhe von ca. 9,5 m (gemessen jeweils von Oberkante Fertigfußboden EG) bei 2 Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss an dem in den beigefügten Planunterlagen dargestellten Standort planungsrechtlich zulässig? Hierbei wurden bereits alle notwendigen Abstandsflächen nach BayBO nachgewiesen, ebenso der Nachweis, dass das Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist.

Hinweis der Verwaltung: Die Abstandsflächen sind nach der jeweils gültigen Fassung der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Krün zu bemessen.

Frage 2: Ist in dem Gebäude gem. Frage 1 alternativ zur Wohnnutzung auch eine Büronutzung oder Einzelhandelsnutzung planungsrechtlich zulässig?

Hinweis der Verwaltung: Das Flurstück 134 ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Die Art der baulichen Nutzung richtet sich demnach nach § 4 BauNVO. Bürogebäude sowie nichtstörende Gewerbebetriebe könnten hier lediglich ausnahmsweise zugelassen werden. 

Frage 3: Können die Grundstücke real geteilt werden, auch jeweils die Doppelhäuser?

Frage 4: Muss eine Mindestgrundstücksgrenze eingehalten werden?

Frage 5: Ist eine höhere GFZ/GF bzw. GRZ/GR möglich?

  1. Achner Hubert; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, FlurNr. 226

Beschluss 1

Franz Kriner; Erweiterung eines Wohnhauses um einen Quergiebel auf der Fl.-Nr.: 178/5

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Kath. Kirchenstiftung Krün; Antrag auf Bauvorbescheid FlurNr.134 (Teilfläche)

Der Gemeinderat beschließt folgende Antworten auf die Fragen im Antrag auf Bauvorbescheid:
Zu 1: Die FlurNr. 134 liegt bauplanungsrechtlich im Innenbereich. Zur Beurteilung der Zulässigkeit der Vorhaben wird der § 34 BauGB herangezogen. Demnach sind zwei Gebäude mit den Ausmaßen 10,50 X 12,00 m mit E + I + D mit einer Wandhöhe von 7,00 m und einer Firsthöhe von 9,50 m zulässig. Der Nachweis der notwendigen Abstandsflächen ist nach der jeweils gültigen Fassung der gemeindlichen Abstandsflächensatzung zu erbringen.
Zu 2: Das Grundstück FlurNr. 134 liegt im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Krün im Allgemeinen Wohngebiet. Nach der Baunutzungsverordnung sind dort Büronutzungen nicht und Einzelhandelsnutzung nur dann zulässig, wenn sie der Versorgung des Gebiets dienen. Eine Einzelhandelsnutzung darüber hinaus kann nicht in Aussicht gestellt werden.
Zu 3: Es gibt keine Vorschrift, die einer Realteilung der Grundstücke entgegensteht, auch nicht für die Doppelhäuser.
Zu 4: Eine Regelung zur Vorgabe einer Mindestgrundstücksgröße gibt es nicht.
Zu 5: Eine Zustimmung zu einer höheren GFZ/GF bzw. GRZ/GR kann nicht in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Beschluss 3

Achner Hubert; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, FlurNr. 226

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Vorlage der Jahresrechnung 2021 mit Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Nach den haushaltsrechtlichen Grundlagen wird dem Gemeinderat für das vergangene Haushaltsjahr 2021 die Jahresrechnung vorgelegt. Die Jahresrechnung 2021 liegt zur Prüfung bereit.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wurde gebeten, einen Termin für die Rechnungsprüfung bekanntzugeben, die Mitglieder werden dann zur Sitzung eingeladen.

Erst nach der Prüfung wird zur Jahresrechnung ein entsprechender Beschluss gefasst.

Die Unterlagen enthalten die Übersicht zu den Haushaltsüberschreitungen, die beschlussmäßig behandelt werden sollen. 

Die Jahresrechnung 2021 für die Mautstraße Klais – Elmau ist zur Kenntnis beigefügt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis.

  1. Die Haushaltsüberschreitungen 2021 in Höhe von 4.645.962,56 € werden gemäß der Aufstellung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger gibt folgendes bekannt:

Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022

  1. Es wurde ein Auftrag für Planungsleistungen im Zusammenhang mit Trinkwasser- und Abwasserprojekten an das Planungsbüro Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co KG vergeben
  2. Es wurden Aufträge für den Neubau Kinderkrippe mit Wohnungen für das Verlegen der Bodenbelege, Innentüren und Fensterbänke vergeben, sowie der Bürgermeister für die Vergabe des Auftrags für die Küchen ermächtigt.

Sonstiges:

  • Pressemitteilung Finanzministerium zur Rückzahlung der Umsatzsteuer für Fremdenverkehrsgemeinden: eine Übergangsregelung sieht von Umsatzsteuerrückzahlungen für die Jahre vor 2018 ab. Hier wird der Gemeinde ein sehr großer Arbeitsaufwand erspart.

  • Der richtige Termin für die Einweihung des Kindergartens / der Kinderkrippe ist Samstag, der 16.07.2022!

Datenstand vom 04.05.2022 08:50 Uhr