Datum: 26.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Integrales Hochwasserschutzkonzept Kranzbach; Ausbau innerorts und Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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33. Sitzung des Gemeinderates
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26.06.2018
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister gibt einen ausführlichen Bericht über die Sachlage.
- Ausbau des Kranzbachs innerorts
Das gesamte Konzept für den Hochwasserschutz am Kranzbach im Ortsbereich Krün besteht aus drei Säulen: 1. Wasserableitung über den Bachverlauf durch den Ort, 2. Ableitung des Wassers über die Flurmulde (Kranzbachüberleitung) und 3. den Bau eines Rückhaltebeckens, erläutert der Bürgermeister. Im Zuge der Voruntersuchungen wurden die beiden Durchlässe unter der Krotten-kopfstraße und der Walchenseestraße untersucht. Die Stellungnahme des Ingenieurbüros Schwind liegt den Unterlagen bei (siehe Anlage).
Zusammengefasst kann feststellt werden, dass beide Durchlässe über kurz oder lang erheblichen Sanierungsbedarf haben. Es stellt sich die Frage, ob der Bereich des Kranzbachs vom Flutmulden-überlauf bis zum Kurhaus in die Planung einbezogen werden soll. Grundsätzlich hätte dies mehrere Vorteile für die Gemeinde:
- Es kann dadurch die Wassermenge erhöht werden, die über den Kranzbach abgeleitet wird, erhöht werden. Die beiden Durchlässe sind eine von mehreren Engstellen auf dieser Strecke.
- Das Rückhaltebauwerk kann dadurch kleiner ausgestaltet werden. Dadurch werden Bau- und Unterhaltungskosten eingespart.
- Die Erneuerung der Durchlässe wird im Zusammenhang mit der Hochwasserschutzmaßnahme mit 65 % gefördert. Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen, die nicht im Zusammenhang mit der Erhöhung der Durchlaufkapazitäten stehen, müssen ansonsten von der Gemeinde ohne Förderung getragen werden.
Das Ingenieurbüro Kokai hat die Kosten für die Erneuerung der Verrohrung einschl. Kapazitäts-erhöhung im Verlauf des Kranzbachs auf der Strecke zwischen Flutmulde und Kurhaus auf 420.000.- € geschätzt. Eine genauere Untersuchung wird erst durchgeführt, wenn sich der Gemeinderat für die Einbeziehung dieses Abschnitts des Kranzbachs entschieden hat. Die Stellung-nahme des IB Kokai mit Email vom 11.06.2018 wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen vorgelegt (s.1.Anlage). Der Gemeinderat muss entscheiden, ob der Streckenabschnitt von der Brücke an der Finzbachstraße bis zum Einlauf in die Verrohrung beim Kurhaus in die Planung einbezogen werden soll.
- Ausschreibung Geotechnik
Es wurde eine beschränkte Ausschreibung zur Erbringung von Bauleistungen im Zusammenhang mit Geotechnik (Bodenuntersuchung) veranlasst. Die Angebote wurden vom Ingenieurbüro Kokai geprüft und ein Vergabevorschlag erarbeitet. Der Bürgermeister stellt diesen (s.2.Anlage) in der Sitzung vor. Der Gemeinderat berät darüber und muss dazu den Auftrag erteilen.
In reger Diskussion spricht sich das Gremium für das Projekt und den Planungseinstieg aus. GR’in Albrecht sieht ganz klar die Notwendigkeit und die Bedeutung das Projekt in die Förderung mit einzubringen. GR Ragaller ist für eine größtmögliche Durchlassmenge, ohne das Rückhaltebecken deshalb kleiner zu dimensionieren. GR Schwarzenberger stellt fest, dass mit dieser Maßnahme ein weiteres Problem gelöst wird, nämlich die Eisplattenschmelze vor dem Durchlassbereich. GR Koppe begrüßt die Maßnahme und will aber die Dimensionierung dem Planungsbüro überlassen.
Beschluss 1
Der Grundsatzbeschluss für den innerörtlichen Ausbau des Kranzbachs im Zusammenhang mit dem Integralen Hochwasserschutzkonzept zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Abschnitts von der Finzbachstraße bis zum Einlauf in die Verrohrung beim Kurhaus wird gefasst. Die beiden Durchlässe im Bereich der Krottenkopfstraße und der Walchenseestraße sollen ggf. erneuert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Auftrag für die Geotechnik im Zusammenhang mit dem Integralen Hochwasserschutzkonzept wird gemäß dem Angebot vom 18.05.2018 und dem Vergabevorschlag des IB Kokai GmbH vom 14.06.2018 an die Firma gbm – Gesellschaft für Baugeologie und – meßtechnik mbH, Garching vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Verschiedene Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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33. Sitzung des Gemeinderates
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26.06.2018
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2 |
Sachverhalt
Zu beiden Bauvorhaben erläutert der Bürgermeister das Projekt und gibt Pläne und Skizzen zur Einsichtnahme.
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2.1. Pfeffer Stephan, Errichtung eines Feldstadels auf FlurNr. 758
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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33. Sitzung des Gemeinderates
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26.06.2018
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ö
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2.1 |
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Feldstadels auf der FlurNr. 758, Gemarkung Krün wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.2. Simon Franz, Neubau einer Lagerhalle für Schnittholz und Hackschnitzelschüttgut sowie Anbaugeräte Forstwirtschaft, FlurNr. 86
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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33. Sitzung des Gemeinderates
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26.06.2018
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ö
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2.2 |
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Lagerhalle für Schnittholz und Hackschnitzelschüttgut sowie Anbaugeräte Forstwirtschaft auf der FlurNr. 86, Gemarkung Krün wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Antrag Christoph Schober; Ausbau des Angebots einer Kunstschneeloipe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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33. Sitzung des Gemeinderates
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26.06.2018
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3 |
Sachverhalt
Von Herrn Christoph Schober wurde der in der Anlage Nr.3 dargestellte Antrag bei der letzten Bürgerversammlung gestellt, berichtet der Bürgermeister und liest das Anschreiben komplett vor. Nachdem dieser Antrag zunächst von grundsätzlicher Bedeutung ist und auch eine große finanzielle Belastung für die Gemeinde nach sich ziehen könnte, muss der Gemeinderat darüber beraten.
Dazu führt der Vorsitzende folgendes aus:
Bereits im Jahr 2010 wurde ein nahezu gleichlautender, wenn auch nicht so polemisch formulierter Antrag von Gemeinderat Georg Schober behandelt. Der Gemeinderat hat damals beschlossen, gemeinsam mit der Gemeinde Wallgau ein Konzept zu erarbeiten, wie das Angebot der Langlaufmöglichkeiten für Gäste bei schneearmen Wintern verbessert werden kann. Man war schon damals der Auffassung, dass die Beschneiung der Nachtloipe hauptsächlich für den sportlichen Langläufer geeignet ist, für die Gäste aber zu anspruchsvoll und auch zu kurz ist. Eine vollständige Beschneiung des gesamten Loipennetzes wurde schon damals auf Grund der Kosten für die Investition, des Unterhalts und des Betriebs als nicht realisierbar gesehen. Die Schneeerzeugung für die Loipen außerhalb des Bereichs der Nachtloipe wurde nur als Ergänzung für Teilstücke, Straßenübergänge und Bereiche gesehen, in denen der Naturschnee relativ schnell wieder weg ist. Eine komplette Beschneiung einer Loipentrasse, wenn überhaupt kein Naturschnee vorhanden ist, wurde als nicht sinnvoll erachtet, weil weder bei den Gästen das „Wintergefühl“ erzeugt werden kann (es stellt sich auch die Frage, ob ein weißes Band und brauner Natur auch bei vielen Lust auf Langlauf erzeugen würde) und der Aufwand diese Kunstschneeloipe zu erhalten ist um ein vielfaches höher.
Die Verbindung zwischen der Loipe an der Witter von der Gemeinde Wallgau und den Bereich am Bannwald ist seit Jahren realisiert und wird von den Kollegen aus Wallgau gepflegt. Die Ein- bzw. Ausfahrt aus der Finz wird meist mit Kunstschnee hergestellt, weil hier der Naturschnee oft nicht ausreicht. Insofern gibt es eine weitere Verbindung zwischen den Loipen von Wallgau und Krün in den Bereichen die des Öfteren schneesicherer sind.
Die Beobachtung von Herrn Schober, dass im Bereich Bannwald/Masseland/Barmsee oft mehr Naturschnee vorhanden ist, als in Ortsnähe kann bestätigt werden und wurde auch im Jahr 2010 schon festgestellt und besprochen. Lediglich der Zubringer vom Ortsbereich, von der Nachtloipe bzw. evtl. vom Loipenparkplatz an der Krottenkopfstraße, ist bisher nicht realisiert worden. Dazu ist es erforderlich, die Genehmigung für die Kunstschneeloipe einzuholen. Es ist nicht nur die Schneeerzeugung genehmigungspflichtig, sondern auch das Aufbringen von Kunstschnee bedarf der behördlichen Genehmigung. Hierzu müsste der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss fassen, damit die Verhandlungen mit den Grundstücksbesitzern aufgenommen werden können und die entsprechende Genehmigung eingeholt werden kann.
Aus meiner persönlichen Sicht wäre diese Ergänzung des Zubringers zur Kunstschneeloipe sinnvoll, weil wir damit an vielen Tagen dem Gast ein größeres Loipenangebot unterbreiten können.
Zur Erweiterung der Beschneiungsanlage. Nach wie vor sehe ich eine stationäre Beschneiungs-anlage für die Belange der Gemeinde Krün nicht erforderlich. Die Investitionskosten sind viel zu hoch, ganz abgesehen davon, dass die Gemeinde Krün im Bereich der Loipen keinerlei Grundstücke besitzt, auf denen eine Anlage dieser Art realisiert werden könnte. Allerdings macht eine geringfügige Erweiterung der mobilen Anlage durchaus Sinn, auch im Blick auf die Beschneiung des Barmseelifts. Dort kann im oberen Bereichs des Skihangs mit den vorhandenen Geräten die Beschneiung nur mit einem Schneeerzeuger durchgeführt werden. Der Druck mit der Pumpenanlage ist nicht ausreichend um bei diesem Höhenunterschied eine zweite Maschine zu betreiben. Dies führt dazu, dass über mehrere Nächte in denen den äußeren Bedingungen für die Schneeerzeugung passen, nur mit wenig Ergebnis erzielt werden kann. Insofern macht die Anschaffung eines neuen mobilen Kühlturms mit Hochdruckpumpe durchaus Sinn. Zumal diese neue Anlage mit weniger Energieverbrauch bei gleichzeitig höherer Pumpenleistung und besserer Kühleinrichtung betrieben werden kann. Nachdem uns die vorhandene Maschine gehört macht es Sinn einen dritten Schneeerzeuger zu beschaffen, der dann mit einer der beiden Pumpenanlagen betrieben werden kann. Es ist dann entweder möglich am Barmseelift beide Anlagen zu betreiben und damit die Beschneiungsdauer deutlich zu verkürzen oder parallel am Barmseelift und an der Nachtloipe Kunstschnee zu erzeugen. Für diese Ergänzung fallen rund 40.000.-€ für den mobilen Kühlturm mit Hochdruckpumpe an und rd. 5.000.- € für den Mietkauf des zusätzlichen Schneeerzeugers ab dem Haushaltsjahr 2019.
Zu der Loipengebühr: Auch zu diesem Punkt hat sich der Gemeinderat in Krün schon im Jahr 2006 Gedanken gemacht. An der rechtlichen Situation, dass in bei uns keine (Pflicht-)Loipengebühren erhoben werden dürfen, hat sich nach wie vor nichts geändert. Hier spricht der verfassungsmäßig garantierte freie Zutritt zur Natur dagegen. Es gibt die Möglichkeit eine freiwillige Loipengebühr zu erheben, was z.B. die Gemeinde Bayerischzell oder auch die Gemeinde Jachenau macht. Der Gemeinderat in Krün hat sich im Jahr 2006 gegen die Erhebung der freiwilligen Loipengebühr ausgesprochen und dafür die kostenpflichtigen Parkplätze eingeführt. Seit dem Jahr 2007 wird dies auch erfolgreich gemacht und auf diesem Weg sind bisher rund 300.000.- € an Einnahmen in die Gemeindekasse geflossen. Wenn der Gemeinderat zur zusätzlichen Finanzierung der Investitionen auch die freiwillige Loipengebühr erheben möchte, müsste dies abweichend zur bisherigen Regelung beschlossen werden. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass es für die Definition als Sportstätte deutlich mehr bedarf als nur eine „ordnungsgemäße Präparierung“. Hier muss es sich um einen abgegrenzten und genau definierten Bereich mit der entsprechenden Infrastruktur (WC-Anlage, Umkleiden usw.) handeln. Der Bereich zwischen Finzbachstraße/Krottenkopfstraße und Bannwald/Barmsee kann nicht als Sportstätte definiert werden.
Nun wird im Gremium diskutiert. GR’in Albrecht befürchtet Konfliktsituationen zwischen Urlauber und Sportler und bezweifelt ob der Gast wirklich erreicht wird. Es sollen eher kleine Maßnahmen gemacht werden und auf Folgekosten geachtet werden ohne der freiwilligen Loipengebühr.
GR Zick spricht sich gegen eine Dimension wie von Schober gefordert aus, wenn dann sollte eher das Kranzbergprojekt gemeinsam unterstützt werden. GR Kröll wirft ein, dass durch das flache Profil die Witteranbindung wohl eher dem Gast zu Gute kommt. GR Reindl sieht auf Grund der Umweltproblematik keine Zukunft und will die Beschneiung auf dem Bestand lassen. GR Schwarzenbeger will den Bestand sehr wohl verbessern, insbesondere die Nachtloipe und regt an, einmal über die Loipe Klais nachzudenken, was natürlich sehr weitreichende Folgen hätte, aber sehr winterfest wäre. GR‘e Glasl und Ragaller sprechen sich auch für Teilmaßnahmen aus und an der Qualität der bestehenden Möglichkeiten zu arbeiten. Mehrheitlich ist man dafür, die Anbindung zumindest genehmigen zu lassen und je nach Winter zu reagieren.
Beschluss 1
Der Gemeinderat befürwortet die Erweiterung des Angebots einer beschneiten Loipe und beschließt die Erweiterung einer Spur Richtung Barmsee/Masseland. Die Verwaltung wird beauftrag die entsprechende Genehmigung einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Kauf eines mobilen Kühlturms mit Hochdruckpumpe und der Mietkauf eines weiteren Schneeerzeugers als Ergänzung zur vorhandenen mobilen Beschneiungsanlage wird beschlossen. Der Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechenden Aufträge zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 3
Eine freiwillige Loipengebühr wird weiterhin nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bekanntgaben und Sonstiges
Gremium
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
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33. Sitzung des Gemeinderates
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26.06.2018
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Sachverhalt
Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 06.03.2018:
- Der Gemeinderat hat der Finanzierung des Projekts „Saitenstraßen“ zugestimmt und ist dem Verein „Saitenstraßen e.V.“ beigetreten.
- Der Auftrag für den Einbau von Akustikdecken in zwei Klassenzimmer der Grundschule Krün wurde vergeben.
Hierzu teilt der Bürgermeister noch mit, dass ganz aktuell die Prüfmessungen stattgefunden haben und das Ergebnis gut ausgefallen ist.
Datenstand vom 15.03.2021 10:22 Uhr