Datum: 22.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags; Neufassung und Anpassung, Satzungsbeschluss
2 Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Krün; Neufassung, Satzungsbeschluss
3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen
4 Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenverordnung) vom 01.06.2021; 1. Änderung, Satzungbeschluss
5 Stromversorgung Krün; Abschluss eines Konzessionsvertrages
6 Verschiedene Bauanträge
7 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags; Neufassung und Anpassung, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beratend 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister erläutert, dass die aktuell rechtskräftige Fremdenverkehrsbeitragssatzung aus dem Jahr 1981 datiert und bisher lediglich geringfügig geändert wurde (z.B. Umstellung auf Euro).

Die Verwaltung hat aufgrund dieser Tatsache vorgeschlagen, die Satzung deshalb auf die aktuelle Mustersatzung anzupassen. 

Bei der Überprüfung der derzeit gültigen Satzung wurde festgestellt, dass die Höhe der Mindestbeitragssätze bisher nicht nach der Mustersatzung berechnet wurde. Der Mindestbeitragssatz ergibt sich, indem der Mittelwert der branchendurchschnittlichen Gewinnspanne mit der Messzahl 0,5 und mit dem Beitragssatz nach § 3 Abs. 4 multipliziert wird. 

Zudem ist vorgeschrieben, dass es bei der Abrechnung des Beitrags unabhängig vom Ermittlungstatbestand (nach Gewinn, steuerbarem Umsatz oder dem sog. „Bettenzehnerl“) zu keiner Verkürzung der Beitragsschuld und damit zu keiner unterschiedlichen Behandlung der Beitragsschuldner kommen darf.

Bei der Kalkulation wurde festgestellt, dass die Höhe des derzeitigen „Bettenzehnerls“ nicht mehr zeitgemäß und mittlerweile eine erhebliche Verkürzung der Beitragsschuld zur Veranlagung (Abrechnung nach Gewinn bzw. steuerbarem Umsatz) darstellt. Dadurch ergibt sich eine nicht zulässige Ungleichbehandlung gegenüber den Vermietern, bei welchen der Fremdenverkehrsbeitrag nach § 3 der Satzung berechnet wird. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Bettenzehnerl daher von 0,18 € auf 0,40 € zu erhöhen.

In der aktuellen FVBS gibt es keine Regelung, ab welcher Größe Beherbergungsbetriebe eine Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages abgeben müssen bzw. nach dem Bettenzehnerl veranlagt werden. Ein Vergleich der Abrechnungen mit den drei Ermittlungstatbeständen ist daher nicht möglich. Um in Zukunft die vorgeschriebene Angleichung vornehmen zu können und dadurch rechtskonform zu bleiben, wird vorgeschlagen, dass Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8 Betten gemäß § 4 Abs. 2 FVBS eine Erklärung abzugeben haben. Dieses Vorgehen ist durch die Regelung in § 6 Abs. 3 Buchst. a) FVBS gedeckt.






Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 08.11.2022 folgende Empfehlungen beschlossen:

  1. Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages in der vorgelegten Form als Neufassung zu beschließen.
  2. Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen, dass alle gewerblichen Betriebe (über acht Betten) ausschließlich über den Gewinn bzw. steuerbaren Umsatz veranlagt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages in der vorgelegten Form als Neufassung. Der Satzungsbeschluss wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass alle gewerblichen Betriebe (über acht Betten) ausschließlich über den Gewinn bzw. steuerbaren Umsatz veranlagt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Krün; Neufassung, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum Umsatzsteuerrecht bedarf es bei der Friedhofssatzung Änderungen. Nachdem auch bei der Mustersatzung einige Änderungen eingearbeitet wurden, empfiehlt die Verwaltung die Satzung neu zu erlassen. 

Der Bürgermeister erläuterte die wesentlichen Änderungen und verwies auf den Satzungsentwurf, welcher bei der Einladung beigefügt wurde. 

Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 08.11.2022 folgende Empfehlung beschlossen:

Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Krün (Friedhofssatzung) in der vorgelegten Form zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Krün (Friedhofssatzung) in der vorgelegten Form. Der Satzungsbeschluss wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bürgermeister erklärt, dass aufgrund der Änderungen im Steuerrecht eine Anpassung der Satzung notwendig ist. Zudem wurden verschiedene Positionen, wie z.B. die Grabeinebnung, durch Pauschalbeträge festgesetzt. 

Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 08.11.2022 folgende Empfehlung beschlossen:

Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) in der vorgelegten Form zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) in der vorgelegten Form. Der Satzungsbeschluss wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenverordnung) vom 01.06.2021; 1. Änderung, Satzungbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei der Satzung ist folgende Anpassungen wegen der Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum 01.01.2023 notwendig: 

§ 6 Umsatzsteuer

Die in dieser Verordnung genannten Beträge verstehen sich brutto, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht. Sie beinhalten den derzeit aktuellen Regelsteuersatz gemäß § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz.“

Der Haupt- und Finanzausschuss besprach bei der Sitzung am 08.11.2022 außerdem mögliche Änderung der Parkgebühren. Einheitlich wurde die Meinung vertreten, an der Gebührenhöhe nichts zu ändern.
Der Bürgermeister berichtete im Anschluss über die Parksituation am Bahnhof Klais. Die Park & Ride Plätze sind immer belegt, der gebührenpflichtige Bereich meist leer. Um der Gebührenpflicht zu entkommen, parken die Wanderer und Loipenbenutzer auf den gebührenfreien Stellplätzen, die für die Kunden der Deutschen Bahn vorgesehen sind. Verschiedene Änderungsvorschläge wurden diskutiert. Es wurde letztlich vorgeschlagen, die Park & Ride Plätze zu verringern und den kostenpflichtigen Parkplatz auszuweiten. 

  1. Eine Änderung der Gebühren in der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenverordnung) soll nicht vorgenommen werden.
  2. Für den Parkplatz Nr. 2 Parkplatz am Bahnhof Klais sollen die Park & Ride Plätze verringert und der kostenpflichtige Parkplatz ausgeweitet werden. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sitzung des Gemeinderats eine entsprechende Änderungssatzung auszuarbeiten, die zusätzlich auch die Klarstellung zur Umsatzsteuerpflicht enthält.

Gemeinderat Schober befürwortete im Bereich Bahnhof Klais eine Reduzierung der Parkgebühren auf 3 Euro, um vor allem Einheimische, welche im Winter dort zum Langlauf parken, zu entlasten. Der Bürgermeister entgegnete, dass die Parkgebühren in der bestehenden Höhe so beibehalten werden müssen, um den Betrieb und Unterhalt der Parkplätze kostendeckend erfüllen zu können. 
Eine Ermäßigung soll für Inhaber einer „Ehrenamtskarte“ eingerichtet werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenverordnung) vom 01.06.2021. Der Satzungsbeschluss wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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5. Stromversorgung Krün; Abschluss eines Konzessionsvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der mit der Firma Bayernwerk AG (als Rechtsnachfolger von E.ON) geschlossene Strom-Konzessionsvertrag endet am 15.05.2023, berichtete der Bürgermeister. Nach den geltenden Rechtsvorschriften muss die Gemeinde dieses Ende und die geplante Neuvergabe zwei Jahre vor Ablauf des Vertrags im Staatsanzeiger bekannt machen. Dies wurde von der Verwaltung durchgeführt und eine Frist für die Interessenbekundung an einem Neuabschluss bis zum 31.08.2021 gesetzt. Innerhalb dieser Frist hat die Fa. Bayernwerk AG und Karwendel Energie & Wasser GmbH, Mittenwald das Interesse bekundet.

Wie bei der GR-Sitzung am 19.10.2021 erläutert, hat die Interessensbekundung mehrerer Anbieter ein kompliziertes Vergabeverfahren zur Folge, welches die Gemeinde nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder mit Hilfe des Kommunalen Prüfungsverbandes durchführen kann. Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, würden alleine durch diese Beratungsleistungen Kosten zwischen 15.000 € - 40.000 € entstehen. 

Nach mehreren Gesprächen und der Vereinbarung einer kürzeren Laufzeit für den Konzessionsvertrag mit Bayernwerk AG hat die KEW GmbH, Mittenwald ihr Interessenbekundung wieder zurückgenommen (Schreiben vom 09.09.2022). Damit gibt es derzeit nur einen Interessenten für die Stromkonzession in Krün.

Der Vertrag wird mit 20jähriger Laufzeit abgeschlossen, die Gemeinde hat aber die Möglichkeit nach 5, 10 oder 15 Jahren zu kündigen. Der Vertrag orientiert sich sehr eng am Mustervertrag für Konzessionsvergaben.

Beschluss

Dem Abschluss eines Strom-Konzessionsvertrags mit der Bayernwerk Netz GmbH wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird zur Unterschrift des Vertrages ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

  1. Klaus Edenharter; FlurNr. 31 Walchenseestr. 6; Nutzungsänderung und Umbau Gastwirtschaft zu einer Wohnung.

Beschluss

Der Nutzungsänderung und Umbau Gastwirtschaft zu einer Wohnung wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö 7

Sachverhalt

Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 06.09.2022

  1. Der Gemeinderat hat eine Fläche am Geroldsee als Liegewiese angepachtet und den Auftrag für das Herstellen eines Zugangs zum See freigegeben.

  1. Der Gemeinderat hat Mittel zur Beschaffung eines weiteren Stromerzeugers freigegeben.

  1. Der Gemeinderat hat entschieden eine Bewerbung für eine EFRE-Förderprogramm „Energieeffizienz touristische Infrastruktur“ für das Kurhaus Krün abzugeben. Im Detail sollten bei einer Förderung die Heizungsanlage erneuert und eine PV-Anlage installiert werden. Der Antrag wurde fristgerecht eingereicht, Rückmeldung soll bei Mitte Dezember 2022 erfolgen.


Sonstige Bekanntgaben:

  • Landtags- und Bezirkstagswahlen; Kabinettsbeschluss Termin 08.10.2022, Gemeinderäte als Wahlhelfer vorgesehen, bitte freihalten

Datenstand vom 21.12.2022 09:04 Uhr