Datum: 17.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushalt 2023; Anträge
2 Gemeinde Wallgau; 6. Änderung des FNP und die Auslegung Bebauungsplan ,,Sondergebiet Maximilianhof''; Beteiligung
3 Verschiedene Bauanträge
4 Jahresrechnungen 2016 bis 2021; Entlastung
5 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Haushalt 2023; Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beratend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister eröffnete die Sitzung mit der Entgegennahme der Haushaltsanträge für den Haushalt 2023.
Die Verwaltung wird anschließend einen Entwurf zum Haushalt 2023 erarbeiten, der dann im Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss vorberaten wird, bevor der Haushalt im Gemeinderat endgültig verabschiedet wird.

  • Schwarzenberger, Peter - Personal- und Finanzwesen:
Personalkosten gem. Stellenplan
  • Albrecht, Anneliese – Senioren und Soziales:
5.000,00 € und 2.000,00 € für Tag der Senioren 
  • Kramer, Alois – Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Landschaftsschutz:
20.000,00 € naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen 
  • Haller, Rudolf – Friedhof, Kurpark, Grünanlagen:
50.000,00 € für Sanierungsarbeiten der Friedhofsmauer
  • Schmid, Peter – Klima & Energie:
LED Straßenlampen, Erweiterung PV-Anlagen auf gemeindliche Gebäude
  • Glasl, Ferdinand – Bauhof, Feuerwehr:
Siehe Anlage
  • Ostler, Franz – gemeindliche Bauleitplanung, Wasser und Abwasser:
Siehe Anlage
  • Schmidt, Johannes – gemeindliche Liegenschaften & Straßen- und Wegebau:
Siehe Anlage
  • Steinhauser, Sandra – Schule Kindergarten, Jugend, Ortsvorsteher Klais:
Siehe Anlage
  • Schober, Martin – Tourismus:
Siehe Anlage
  • Kröll, Bernhard – Sport, Loipen, Ski-Lift & Wanderwege:
Siehe Anlage
  • Benz, Bernhard – Wirtschaft, Handel, Gewerbe:
Siehe Anlage

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2. Gemeinde Wallgau; 6. Änderung des FNP und die Auslegung Bebauungsplan ,,Sondergebiet Maximilianhof''; Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Wallgau führt das Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans und die Auslegung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Gemeinde Krün an diesem Verfahren beteiligt.

Der Bürgermeister stellt dem Gremium die Planunterlagen sowie Begründungen vor, welche bereits vorab im Ratsinformationssystem hinterlegt wurden.

Im Ergebnis wurde von der Verwaltung festgestellt, dass in diesem Verfahren folgende Belange der Gemeinde Krün berührt sind:

  • Die Erschließung mit Trinkwasser
  • Die verkehrsmäßige Erschließung des Vorhabens

Die Verwaltung erarbeitete eine Stellungnahme, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. 

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für konkrete Regelungen der betroffenen Belange der Gemeinde Krün aus und stimmte der vorgelegten Stellungnahme zu. 

Beschluss

Der Planung „6. Änderung des Flächennutzungsplans und die Auslegung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Maximilianshof“ der Gemeinde Wallgau wird nicht zugestimmt. Die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Ostler persönlich beteiligt.

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3. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

  1. Schober Georg; Neubau eines Heustadels, FlurNr. 1065

Beschluss

Schober Georg; Neubau eines Heustadels, FlurNr. 1065


Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Jahresrechnungen 2016 bis 2021; Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Jahre 2016 bis 2020 wurde die Rechnungslegung und die Jahresrechnung durch den überörtlichen Prüfer vom Landratsamt GAP geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Jahresrechnungen der Jahre 2016 bis 2020 zwar nach Gemeindeordnung festgestellt, aber die Entlastung für den Bürgermeister nicht per Beschluss entlastet wurde. Dies erfolgte im Nachgang für die Jahresrechnung 2021 auch nicht.

Der gesamte Prüfbericht ist nicht-öffentlich und wird in einer gesonderten Stellungnahme behandelt, so der Bürgermeister. Die Erledigung der Feststellung TZ3 wird ein Teil dieser Stellungnahme sein. 

Auszug aus dem Prüfbericht:

3.2 Rechnungslegung, örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnungen, Entlastung
Die einzelnen Verfahrensschritte sind in Anlage 11 dargestellt. Die Bücher wurden gemäß § 74 KommHV zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen. Alle Jahresrechnungen wurden fristgerecht innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufgestellt und dem Gemeinderat vorgelegt (Art. 102 Abs. 2 GO), innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres örtlich geprüft (Art. 103 Abs. 4 GO) und bis zum 30.06. des übernächsten Jahres festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO).
Allerdings liegt für keine der Jahresrechnungen ein Gemeinderatsbeschluss über die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO vor, da die Verwaltung davon ausging, dass die Entlastung erst nach Durchführung der überörtlichen Rechnungsprüfung entschieden werden kann. Diese ist jedoch nicht Voraussetzung für Entlastung: Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Die Entlastung bildet dabei den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens und die abschließende Würdigung der Haushaltsführung durch den Gemeinderat, der damit die Jahresrechnung in der vorgelegten Form anerkennt und die Verantwortung für ihren Inhalt übernimmt. Liegen die Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Entlastung vor, hat der erste Bürgermeister einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Entlastung, den er verwaltungsgerichtlich verfolgen kann (vgl. Widtmann/Grasser/Glaser: BayGO Art. 102 Rn. 4).
„Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung durch den Gemeinderat. Er kann deshalb – im Gegensatz zur Feststellung – wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung über die Entlastung nicht teilnehmen (Art. 49 GO). Daher sind der Beschluss über die Feststellung und der Beschluss über die Entlastung in jedem Fall formal zu
trennen, auch wenn beide in einer Sitzung gefasst werden können“ (Mühlbauer/Stanglmayr/Zwick,
PdK Bay B-1, Nr. 5.2 zu Art. 102 GO).
TZ 3 Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO ist noch genauer zu beachten.
Soweit Gemeinderatsbeschlüsse über die Entlastung fehlen, sind diese nachzuholen

Beschluss

Der erste Bürgermeister wird hiermit als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO für die Jahresrechnungen 2016 bis 2021 entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bgm Thomas Schwarzenberger persönlich beteiligt.

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5. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö 5

Sachverhalt

Aus nicht-öffentlicher Sitzung vom 22.11.2022

  • Der Auftrag für die Beschaffung eines Kettendumpers für den gemeindlichen Bauhof wird vergeben
  • Die Beschaffung eines neuen Pumpenpaares für das Pumpwerk Elmau der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Krün wird beschlossen
  • Dem Gemeinderat wird das Ergebnis der Lohnsteuerprüfung bekanntgegeben

Sonstiges:

  • 40 Jahre Kurhaus: erstes Treffen mit Vereinen/Veranstaltern hat stattgefunden. Festgestellt, dass 2023 viel los, Faschingsbälle, Jubiläen Vereine, Saitenstraßen, zusätzlich noch Hochzeiten, Bauerntheater, Heimatabende, Kurkonzerte
Geplant: Eröffnung Veranstaltungsreihe am 01.04. Starkbierfest mit den 3 Musikkapellen Oberes Isartal, Jubiläumsveranstaltung am Wochenende 22. – 24. September, Sänger- und Musikantentreffen im Oktober. Zusätzlich noch Konzerte Stadtkapelle Innsbruck-Wilten, weitere Konzertveranstaltungen für Kinder und Erwachsene (z.B. Bluatschink) und eine Ü40-Party (passend zum Jubiläum)

Datenstand vom 18.02.2023 07:14 Uhr