Datum: 21.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung des Haushaltsplans 2023, des Stellenplans 2023, sowie des Finanzplans 2022 bis 2026
2 Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Krün für das Jahr 2023, sowie den Finanzplan 2022 bis 2026, einschließlich Stellenplan
3 Schutzstatus Wolf; Stellungnahme der Gemeinde zur Regulierung der Population
4 Verschiedene Bauanträge
5 Straßenbeleuchtung; Restumstellung LED_Leuchtmittel
6 Landesamt für Denkmalpflege; Aufnahme des Wasserkraftwerks in Elmau und der Direktorenvilla in die Denkmalliste, Herstellen des Benehmens nach Art. 2 BayDSchG
7 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Beratung des Haushaltsplans 2023, des Stellenplans 2023, sowie des Finanzplans 2022 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beratend 1

Sachverhalt

Als Anlage wurde den Gemeinderatsmitgliedern der Haushaltsplan 2023 mit Finanzplan 2022 bis 2026 samt Stellenplan und Satzungsentwurf mit Vorbericht übermittelt.

Zum Entwurf, der in der Hauptverwaltungs- und Finanzausschusssitzung beraten wurde, haben sich noch Änderungen bei einigen Haushaltsstellen ergeben:

Verwaltungshaushalt:
  1. Der Gewerbesteueransatz wurde auf 1,9 Mio € erhöht. Aktueller Stand der Veranlagungen liegt bei 1,875 Mio €, deshalb kann diese Anpassung vorgenommen werden.
  2. Die HH-Stelle 1300. 1590 Verschiedene Einnahme Feuerwehr wird auf 130.000,00 € erhöht (bisher 84.000,00 €) Bei der Erstattung nach der Einsatzkostenrichtlinie G7-Gipfel 2022 werden zu den Personalkosten auch Pauschalen für Verpflegung, Spritverbrauch usw. berücksichtigt.
  3. Nach einem Hinweis in der HaFi-Sitzung wurde der Ansatz für fällige Zinsen nochmals überprüft. Hier ist eine Anpassung auf 110.000,00 € (bisher 15.000,00 €) notwendig

Vermögenshaushalt:
  1. Nach Überprüfung der Bescheide für die Förderung der Kinderkrippe mit Wohnung kann noch mit 400.000,00 € (bisher 100.000,00 €) gerechnet werden
  2. Für die EDV-Anlage im Rathaus müssen die Server getauscht werden. Dieses Vorhaben wurde bei der ersten Planung nicht berücksichtigt. Der Betrag der HH-Stelle 0200.9350 wurde deshalb um 100.000,00 € auf 125.000,00 € erhöht.
  3. Für den beurkundeten Grunderwerb des Grundstücks am Elmauer Weg in Klais wurden bei der HH-Stelle 8810.9321 550.000,00 € (gemäß Urkunde) vorgesehen
  4. Für die Vorbereitung der Fläche im Süden des Gewerbegebiets Krün-Süd wurden auf der gleichen HH-Stelle 20.000,00 eingeplant.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt beläuft sich nach dem aktuellen Entwurf auf 512.300 €. Die Entnahme aus der Rücklage wird mit 1.457.700 € geplant, somit würden 1.106.189 € in der Rücklage verbleiben. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.

Der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 09.03.2023 folgende Empfehlungen ausgesprochen:

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den vorgelegten Stellenplan 2023 zu beschließen.

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Verwaltungshaushalt 2023 mit den heutigen Änderungen und mit zum Vorjahr gleichbleibenden Hebesätzen für Grund- und Gewerbesteuer zu beschließen.

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den heute diskutierten und beschlossenen Vermögenshaushalt 2023 mit Finanzplan 2022 bis 2026 zu beschließen.

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2. Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Krün für das Jahr 2023, sowie den Finanzplan 2022 bis 2026, einschließlich Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung ist Bestandteil der Unterlagen zum Haushalt 2023. Der Bürgermeister verlas die Zahlen des Haushaltsvolumens 2023 sowie die Daten der fünfjährigen Finanzplanung mit Investitionsprogramm. 

Beschluss 1

Die Haushaltssatzung 2023 samt Anlagen und Stellenplan wird hiermit beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Finanzplan mit Investitionsprogramm wird mit folgenden Summen beschlossen


Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
2022
7.590.800,00 €
5.333.000,00 €
2023
8.060.900,00 €
3.929.500,00 €
2024
7.958.100,00 €
3.156.500,00 €
2025
7.941.100,00 €
1.629.600,00 €
2026
7.941.100,00 €
1.329.600,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Schutzstatus Wolf; Stellungnahme der Gemeinde zur Regulierung der Population

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Mitgliederversammlung des Naturparks Ammergauer Alpen e.V. hat am 1.3.2023 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Mitgliederversammlung hat sich intensiv mit der Ansiedlung des Wolfes im Gebiet des Naturparks befasst, nachdem bereits mehrere Risse durch unterschiedliche Wölfe im Gebiet bestätigt sind. Die Ziele des Naturparks sind mit der Anwesenheit der Wölfe nicht vereinbar. Daher fordert der Naturpark die Entnahme der ansässigen Wölfe, da sie die nachhaltige Pflege der Kulturlandschaft durch die kleinteilig organisierte Weidewirtschaft gefährden.“

Um den politischen Druck auf die Entscheidungsträger in Bayern, Deutschland und der EU zu verstärken, sollten sich möglichst viele Gemeindeparlamente im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit dem Thema Wolf beschäftigen und sich entsprechend positionieren. Begründung:
Seit der Wolf unter dem strengen Schutz der Berner Konvention und der Flora-Fauna- Habitatrichtlinie der EU steht, breitet sich der Wolf in Europa wieder stark aus – in den letzten 10 Jahren hat sich z.B. das Gebiet mit Wolfvorkommen um 25% vergrößert (Zu einer Einschätzung des Schutzstatus des Wolfes in Europa siehe Large Carnivore Initiative for Europe (2022):
Assessment of the conservation status of the Wolf (Canis lupus) in Europe. T-PVS/Inf(2022)45.

Aufgrund des derzeit geschätzten Gesamtbestandes von 21.500 Individuen in Europa bewertet die Large Carnivore Initiative for Europe die in Europa vorkommenden Teilpopulationen entsprechend der Roten Liste überwiegend als „least concern“ ein. In Deutschland wurden 2022 161 Wolfrudel gezählt, 2012 waren es nur 14 Wolfsrudel. (Zur Entwicklung der Wolfpopulation in Deutschland siehe https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/entwicklung-diagramm). 

Derzeit sind mindestens 3 männliche und 1 weiblicher Wolf im Bereich der Zugspitzregion unterwegs. Eine Rudelbildung kann daher in naher Zukunft erwartet werden. Die Nutztier-Risse auf verschiedenen Almen im Sommer 2022 und die Anzahl festgestellter Wildtier-Risse im Winterhalbjahr lassen befürchten, dass 2023 viel mehr Wolfsrissen bei Weidetieren auftreten werden, wenn keine zielführenden Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Der Wolf ist derzeit in der FFH-Richtlinie im Anhang IV genannt. Eine Entnahme des Wolfes sind
daher nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie enge Grenzen gesetzt. Hierzu müssen in Bayern, die
Artikel 45 und 45a BNatSchG, der Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen
nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen der Umweltministerkonferenz (https://www.umweltministerkonferenz.de/umlbeschluesse/umlaufBericht2021_52.pdf
sowie der
bayerische Aktionsplan Wolf
(https://www.lfu.bayern.de/publikationen/get_pdf.htm?art_nr=lfu_nat_00360) eingehalten werden.

Eine Entnahme ist somit nur als Einzelfallentscheidung bei aktuellen und befürchteten Nutztierrissen in nicht schützbaren Weidegebieten (diese werden von der Landwirtschaftsverwaltung erlassen) und zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und
Pflanzenwelt möglich.

Das Gemeindegebiet von Krün liegt in einem Gebiet, welches aus topographischen und
klimatischen Gründen landwirtschaftlich fast ausschließlich als Grünland genutzt werden kann.
Dabei spielt die Weidenutzung mit Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen eine zentrale Rolle.
Wegen der schwierigen Geländeverhältnisse und der Großflächigkeit der Weideflächen ist hier ein
wirksamer Schutz gegen Wolfsangriffe aber nachweislich meist nicht möglich.
Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass die Bauern ihr Vieh schon aus Tierschutzgründen auf Dauer nicht den Wolfsangriffen aussetzen und deshalb den Weideaustrieb einstellen werden.
Landwirtschaft kann hier ohne die Weidenutzung von Almen und Talflächen aber nicht betrieben
werden. Damit drohen auch den bekannten und beliebten Wiesenlandschaften der Gemeinde und
des Landkreises das Aus.
Der Landkreis GAP hat bei den zuständigen Stellen einen Antrag auf Einrichtung eines
Weideschutzgebietes gestellt, um einen Fortbestand der Weidewirtschaft in unserer Region zu
ermöglichen.
Mit der Gefährdung des Grünlandwirtschaftssystems sind auch der Lebensraum der örtlichen
Bevölkerung und eine überregional bedeutende, attraktive Erholungslandschaft in großer Gefahr.
Aus Sicht der Gemeinde Krün ist es unverständlich, warum die Problematik im bayerischen Aktionsplan Wolf bisher ausschließlich unter dem Blickwinkel der Gefährdung für Mensch und Hund, wirtschaftlicher Schäden und des Wolfsschutzes betrachtet wird, denn ohne jeden Zweifel ist man mit dem bisherigen Wolfsmanagement dabei, viele gleichwertige oder fachlich sogar viel höherwertige Naturschutzziele aufs Spiel zu setzen.

So ist der größte Teil des Landkreisgebietes als Natura 2000- Gebiet oder Naturschutzgebiet streng geschützt. Die Erhaltung artenreicher naturnaher Wiesen und Weiden ist eines der zentralen Schutz- und Erhaltungsziele aller Natura 2000-Gebiete. Artenreiche Wiesen und Weiden sind eines der gefährdetsten Schutzgüter Europas überhaupt. Bund und Land sind verpflichtet, den Status zu erhalten, scheinen aber für den Wolf einen unerhörten Aderlass einer Vielzahl ebenfalls geschützter Tier- und Pflanzenarten und geschützter Biotope und Lebensraumtypen in Kauf zu nehmen.

Jährlich werden mittels verschiedener Förderungen Millionenbeträge in die Erhaltung von
Wiesen, Weiden und Almen investiert.
Bund und Land unterstützen die Bewerbung des Landkreises um ein Unesco Welterbe genau für
die Kulturlandschaften im Landkreis, die jetzt als Folge eines einseitigen Wolfsschutzes in Gefahr
gerät.

Beschluss 1

Die Gemeinde Krün bittet den Freistaat Bayern und den Bund eindringlich, die Tatsache der Nicht-schützbarkeit vieler Weideflächen und die zwangsläufigen und fatalen landeskulturellen Folgen zur Kenntnis zu nehmen und daraus die Konsequenzen zu ziehen. Ein staatliches Wolfsmanagement, welches die Zerstörung so vieler für den Naturschutz und die Gesellschaft so bedeutsamer Landschaften in Kauf nimmt, ist in sich widersprüchlich und muss dringend und schnellstens korrigiert werden, bevor irreversible Entwicklungen in der Landwirtschaft und in der Landschaft eingetreten sind. Hierzu müssen auf deutscher und bayerischer Ebene die Anwendung der Ausnahmemöglichkeiten nach Artikel 16 FFH-Richtlinie weitestgehend ausgenutzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Antrag des Landkreises Garmisch-Partenkirchen zur Wolfsentnahme und Einrichtung eines Weideschutzgebietes vom 08.03.2023 wird vollumfänglich unterstützt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

  1. Dr. Georg Schober; Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Ferienwohnungen, FlurNr. 41 (Ramweg 10)

Beschluss

Dr. Georg Schober; Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Ferienwohnungen, FlurNr. 41 (Ramweg 10)

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Ausnahme zum Bebauungsplan „Ramweg – Schwarzkopfstraße“ und zur Ortsgestaltungssatzung zur Errichtung eines Quergiebels wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Martin Schober persönlich beteiligt.

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5. Straßenbeleuchtung; Restumstellung LED_Leuchtmittel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bürgermeister berichtet, dass in den Jahren 2016/2017 die Straßenbeleuchtung in Krün größtenteils auf LED-Leuchtmittel umgestellt wurde. Einige wenige Laternen wurden noch auf alten Leuchtmitteln belassen, weil sie erst relativ neu beschafft waren bzw. der Umrüstungsaufwand zu groß war.

Die Bayernwerk Netz GmbH hat der Gemeinde nun ein Angebot vorgelegt, nachdem die restlichen Laternen auf LED umgestellt werden könnten. Es handelt sich um neun verschiedene Leuchten, die umgebaut, bzw. ausgetauscht werden sollten. Der Preis für die Umrüstung beträgt 28.405,00 €

Nach Berechnungen der Bayernwerk Netz GmbH könnten über diesen Austausch 21.362 kWh pro Jahr eingespart werden. Die Einsparung beträgt pro Jahr rund 8.500,00 €, so dass die Amortisation in ca. 3,3 Jahren gegeben ist.

Der Betrag für die Umrüstung ist im Haushalt 2023 bereits vorgesehen, erklärt der Bürgermeister. 

Beschluss

Die Umrüstung der restlichen Laternen der Straßenbeleuchtung in Krün auf LED-Leuchtmittel wird beschlossen. Der Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Landesamt für Denkmalpflege; Aufnahme des Wasserkraftwerks in Elmau und der Direktorenvilla in die Denkmalliste, Herstellen des Benehmens nach Art. 2 BayDSchG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege beabsichtigt das Wasserkraftwerk Elmau samt Stauwehr und Einfassung aus Beton, Wehrsteg mit Gusseisengeländer, Druckrohrleitung mit Betonverankerung, Maschinenhaus, zweigeschossiger Eisenbetonbau mit Tonnendach, mit technischer Ausstattung, Trafoturm, zweigeschossig mit Satteldach auf den FlurNr. 925, 967/2 und 990 in die Denkmalliste nachzutragen (siehe dazu beigefügtes Schreiben), so der Bürgermeister.

Er wies daraufhin, dass die Gemeinde gem. Art. 2 BayDSchG die Möglichkeit hat, fachliche Korrekturen oder Ergänzungen zu äußern.

Der Gemeinde Krün liegen keine Unterlagen zu den genannten Bauwerken vor, die fachliche Korrekturen oder Ergänzungen notwendig machen würden.

Mit Schreiben vom 09.03.2023 teilt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege der Verwaltung zusätzlich mit, dass auch die Direktorenvilla (Müller-Haus) in die Denkmalliste aufgenommen werden soll (siehe auch hier das beigefügte Schreiben). Hier ist der Vorgang der gleiche, wie oben dargestellt.

Beschluss 1

Die Gemeinde Krün nimmt Kenntnis vom der Aufnahme des Wasserkraftwerks in Elmau in die Denkmalliste. Fachliche Korrekturen oder Ergänzungen werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde Krün nimmt Kenntnis vom der Aufnahme der Direktorenvilla in Elmau in die Denkmalliste. Fachliche Korrekturen oder Ergänzungen werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Aus nicht-öffentlicher Sitzung vom 17.01.2023

  • Für die Betreuung der EDV-Anlage der Gemeinde Krün wurde mit dem Markt Murnau ein Kooperationsvertrag abgeschlossen.

Sonstiges:
  • Infoveranstaltung Wohncontaineranlage für Flüchtlinge muss verschoben werden.
LRA hat mitgeteilt, dass die Anlage ausschreibungspflichtig ist und sich die Errichtung deshalb verzögert. Es ist nicht vor dem 01.09./01.10. mit dem Bezug der Wohnanlage zu rechnen. Deshalb wird die Info-Veranstaltung verschoben. Sie muss aus diesem Grund nicht zwingend in den Osterferien stattfinden. Ein neuer Termin wird für Ende April/Anfang Mai gesucht. 

  • Bescheid nach Kostenerstattungsrichtlinie G7-Gipfel 2022 eingegangen
Erstattung 116.042,74 € davon 74.731,52 € Entschädigung für Feuerwehrdienste, 1.279,70 € Kraftstoff/Betriebsstoffe der Einsatzfahrzeuge, 32.205,00 € Helfer- und Verpflegungspauschale und 2.052,87 € Reparatur-/Ersatzbeschaffungskosten (Ersatz für Ladegerät). Die Auszahlung an die Feuerwehrmänner ist schon im Oktober 2022 erfolgt, da ist die Gemeinde in Vorleistung gegangen, Restkosten verbleiben bei der Gemeinde

  • Einladung Gemeinderäte zum Starkbierfest der Isartaler Musikkapellen am Samstag, 01.04.2023 ab 19 Uhr. Eintritt frei, Spenden erwünscht!!! Die Spenden erhalten das Kinderheim „s´Mauganest“ und der Rettungsverein Isartal

  • Wasserschaden Rathaus Krün: Wasserrohrbruch am Montag 13.03. abends gegen 20 Uhr. In der Küche der Wohnung im Obergeschoss ist eine Leitung gebrochen. Viel Wasser ist ausgeströmt, Küche, zwei Räume darunter im Obergeschoss und auch noch im Erdgeschoss waren geflutet. Mieter haben so schnell reagiert wie sie konnten, haben allerdings den Absperrhahn erst suchen müssen. Dank an Gemeinderatsinstallateur Hannes Schmidt, Gemeinderatselektriker Peter Schmid und Gemeinderatsstatiker Franz Ostler, die mit ersten Sofortmaßnahmen, die Leitung abgedichtet, die Stromversorgung wiederhergestellt und eine Aussage getroffen haben, ob Abstützmaßnahmen notwendig sind oder ob die Küche im Dachgeschoss ohne weiteres Betreten werden kann. Vergelt´s Gott, dass ihr in diesem Notfall euren Feierabend lange nach hinten geschoben habt.
Am Freitag kommt ein Gutachter von der Versicherung, mit einer Trocknungsfirma haben wir bereits Kontakt aufgenommen. Ein Termin ist für Montag vereinbart. Wir werden sehen, was dabei rauskommt.

Datenstand vom 26.04.2023 08:27 Uhr