Datum: 21.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Beratung des Haushaltsplans 2023, des Stellenplans 2023, sowie des Finanzplans 2022 bis 2026
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 34. Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2023 | ö | beratend | 1 |
Sachverhalt
2. Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Krün für das Jahr 2023, sowie den Finanzplan 2022 bis 2026, einschließlich Stellenplan
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 34. Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2023 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
3. Schutzstatus Wolf; Stellungnahme der Gemeinde zur Regulierung der Population
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 34. Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2023 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
„Die Mitgliederversammlung hat sich intensiv mit der Ansiedlung des Wolfes im Gebiet des Naturparks befasst, nachdem bereits mehrere Risse durch unterschiedliche Wölfe im Gebiet bestätigt sind. Die Ziele des Naturparks sind mit der Anwesenheit der Wölfe nicht vereinbar. Daher fordert der Naturpark die Entnahme der ansässigen Wölfe, da sie die nachhaltige Pflege der Kulturlandschaft durch die kleinteilig organisierte Weidewirtschaft gefährden.“
Seit der Wolf unter dem strengen Schutz der Berner Konvention und der Flora-Fauna- Habitatrichtlinie der EU steht, breitet sich der Wolf in Europa wieder stark aus – in den letzten 10 Jahren hat sich z.B. das Gebiet mit Wolfvorkommen um 25% vergrößert (Zu einer Einschätzung des Schutzstatus des Wolfes in Europa siehe Large Carnivore Initiative for Europe (2022):
daher nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie enge Grenzen gesetzt. Hierzu müssen in Bayern, die
Artikel 45 und 45a BNatSchG, der Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen
nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen der Umweltministerkonferenz (https://www.umweltministerkonferenz.de/umlbeschluesse/umlaufBericht2021_52.pdf)
bayerische Aktionsplan Wolf
(https://www.lfu.bayern.de/publikationen/get_pdf.htm?art_nr=lfu_nat_00360) eingehalten werden.
Eine Entnahme ist somit nur als Einzelfallentscheidung bei aktuellen und befürchteten Nutztierrissen in nicht schützbaren Weidegebieten (diese werden von der Landwirtschaftsverwaltung erlassen) und zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und
Pflanzenwelt möglich.
klimatischen Gründen landwirtschaftlich fast ausschließlich als Grünland genutzt werden kann.
Dabei spielt die Weidenutzung mit Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen eine zentrale Rolle.
Wegen der schwierigen Geländeverhältnisse und der Großflächigkeit der Weideflächen ist hier ein
wirksamer Schutz gegen Wolfsangriffe aber nachweislich meist nicht möglich.
Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass die Bauern ihr Vieh schon aus Tierschutzgründen auf Dauer nicht den Wolfsangriffen aussetzen und deshalb den Weideaustrieb einstellen werden.
Landwirtschaft kann hier ohne die Weidenutzung von Almen und Talflächen aber nicht betrieben
werden. Damit drohen auch den bekannten und beliebten Wiesenlandschaften der Gemeinde und
des Landkreises das Aus.
Der Landkreis GAP hat bei den zuständigen Stellen einen Antrag auf Einrichtung eines
Weideschutzgebietes gestellt, um einen Fortbestand der Weidewirtschaft in unserer Region zu
ermöglichen.
Mit der Gefährdung des Grünlandwirtschaftssystems sind auch der Lebensraum der örtlichen
Bevölkerung und eine überregional bedeutende, attraktive Erholungslandschaft in großer Gefahr.
Aus Sicht der Gemeinde Krün ist es unverständlich, warum die Problematik im bayerischen Aktionsplan Wolf bisher ausschließlich unter dem Blickwinkel der Gefährdung für Mensch und Hund, wirtschaftlicher Schäden und des Wolfsschutzes betrachtet wird, denn ohne jeden Zweifel ist man mit dem bisherigen Wolfsmanagement dabei, viele gleichwertige oder fachlich sogar viel höherwertige Naturschutzziele aufs Spiel zu setzen.
● So ist der größte Teil des Landkreisgebietes als Natura 2000- Gebiet oder Naturschutzgebiet streng geschützt. Die Erhaltung artenreicher naturnaher Wiesen und Weiden ist eines der zentralen Schutz- und Erhaltungsziele aller Natura 2000-Gebiete. Artenreiche Wiesen und Weiden sind eines der gefährdetsten Schutzgüter Europas überhaupt. Bund und Land sind verpflichtet, den Status zu erhalten, scheinen aber für den Wolf einen unerhörten Aderlass einer Vielzahl ebenfalls geschützter Tier- und Pflanzenarten und geschützter Biotope und Lebensraumtypen in Kauf zu nehmen.
● Jährlich werden mittels verschiedener Förderungen Millionenbeträge in die Erhaltung von
Wiesen, Weiden und Almen investiert.
Bund und Land unterstützen die Bewerbung des Landkreises um ein Unesco Welterbe genau für
die Kulturlandschaften im Landkreis, die jetzt als Folge eines einseitigen Wolfsschutzes in Gefahr
gerät.
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
4. Verschiedene Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 34. Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2023 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Martin Schober persönlich beteiligt.
5. Straßenbeleuchtung; Restumstellung LED_Leuchtmittel
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 34. Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2023 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
6. Landesamt für Denkmalpflege; Aufnahme des Wasserkraftwerks in Elmau und der Direktorenvilla in die Denkmalliste, Herstellen des Benehmens nach Art. 2 BayDSchG
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 34. Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2023 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
7. Bekanntgaben und Sonstiges
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 34. Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2023 | ö | 7 |
Sachverhalt