Datum: 04.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Markt Garmisch-Partenkirchen; Aufhebung BP 9 und 9Ä Garmisch-Pa; Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
2 Verschiedene Bauanträge
3 Einführung eines elektr. Anordnungswesens für die Finanzverwaltung; Auftragsvergabe
4 Gemeinde Wallgau; Neuaufstellung des Bebauungsplans ,,Gewerbegebiet II‘‘
5 Beschaffung neuer Server und IT-Ausstattung in Zusammenarbeit mit dem Markt Murnau
6 Verwendung des steuer- und handelsrechtlichen Gewinns bei Betrieben gewerblicher Art
7 Bekanntgaben und Sonstiges

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1. Markt Garmisch-Partenkirchen; Aufhebung BP 9 und 9Ä Garmisch-Pa; Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 37. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Markt Garmisch-Partenkirchen führt die Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 9 und 9Ä für das Gebiet an der Krottenkopfstraße, zwischen Haupt- und Hindenburgstraße durch und beteiligt die Gemeinde Krün als Nachbargemeinde.

Nach Prüfung durch die Verwaltung werden Belange der Gemeinde Krün nicht berührt.

Beschluss

Belange der Gemeinde Krün sind durch die Planung nicht berührt. Es werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Verschiedene Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 37. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2023 ö 2

Sachverhalt

  1. Frankenberger Anton, Antrag auf Nutzungsänderung von Privat- in Gewerberäume, ohne Baumaßnahmen zum Erhalt des Gebäudes, FlurNr. 26

  1. Schwarz Andreas, Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung FlurNr. 261/2
Herr Andreas Schwarz ist Eigentümer des Anwesens Am Barmsee 36, Fl.-Nr.: 261/2. Mit einer Abgeschlossenheitserklärung beantragt Herr Schwarz die Abgeschlossenheit der vier Wohneinheiten des Objekts. 

Die Gemeinde Krün hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass gem. § 22 BauGB durch Erlass einer Satzung die Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz von einer Genehmigung des Landratsamtes unter Zustimmung der Gemeinde abhängig zu machen. Die Bestellung der Nutzungsbeschränkung als beschränkte persönliche Dienstbarkeit soll die Erteilung dieser abgestrebten Genehmigung vorbereiten. 

  1. Haller Anita, Antrag auf Errichtung eines Carports auf der FlurNr 6, Karwendelstr. 12

Beschluss 1

Frankenberger Anton, Antrag auf Nutzungsänderung von Privat- in Gewerberäume, ohne Baumaßnahmen zum Erhalt des Gebäudes, FlurNr. 26

Dem Antrag auf Nutzungsänderung auf der FlurNr. 26 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Schwarz Andreas, Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung FlurNr. 261/2
Der Gemeinderat stimmt der vorgelegte Abgeschlossenheitserklärung für das Anwesen „Am Barmsee 36, Fl.-Nr.: 261/2“ mit der Maßgabe zu, dass eine Dienstbarkeit gemäß der Satzung nach § 22 BauGB der Gemeinde Krün im Grundbuch eingetragen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Haller Anita, Antrag auf Errichtung eines Carports auf der FlurNr 6, Karwendelstr. 12

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Rudolf Haller persönlich beteiligt.

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3. Einführung eines elektr. Anordnungswesens für die Finanzverwaltung; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 37. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2023 ö 3

Sachverhalt

Im ersten Schritt wurde vor ca. drei Jahren von der Firma Komuna das sog. CIP-Archiv-Modul beschafft, mit welchem sämtliche Belege und Rechnungen digital archiviert werden können. Nun bietet die Firma Komuna im zweiten Schritt ein Zusatzmodul für das elektronische Anordnungswesen an. Dieses Modul ermöglicht es dem Anordnungsbefugten (i.d.R. Bürgermeister), via PC oder Tablet die Anordnungen elektronisch zu signieren. Diese beiden Bausteine führen zu einer fast komplett papierlosen Finanzverwaltung. Der Hauptbestandteil des elektronischen Anordnungswesens ist der sog. „Sicherungswürfel“ (FAST LTA revisionssicheres „WORM“ Archiv Komponentensystem), auf welchem sämtliche Vorgänge redundant gesichert werden und somit vor Hackerangriffen bestens schützt. Darüber hinaus ist eine Schnittstelle zwischen dem Finanzverwaltungsprogramm und dem elektr. AO-Wesen notwendig. Wie bei jeder Software üblich, muss auch ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden. 

Das elektr. AO-Wesen setzt sich wie folgt zusammen:

1. FAST LTA revisionssicheres „WORM“ Archiv Komponentensystem:                8.936,90 €
2. Schnittstelle zwischen Finanz-Programm und elektr. AO-Wesen:                2.618,00 €        
3. Wartungs- und Softwarepflegevertrag (monatlich):                                       78,54 €


Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2023 eingeplant. 

Beschluss

Der Beschaffung des elektronischen Anordnungswesens für die Finanzverwaltung wird beschlossen. Der Auftrag wird gem. den Angeboten vom 12.06.2023 an die Fa. Komuna, Altdorf vergeben.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Gemeinde Wallgau; Neuaufstellung des Bebauungsplans ,,Gewerbegebiet II‘‘

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 37. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Wallgau führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Gewerbegebiet II durch und beteiligt die Gemeinde Krün als Nachbargemeinde.

Nach Prüfung durch die Verwaltung werden Belange der Gemeinde Krün nicht berührt.

Beschluss

Belange der Gemeinde Krün sind durch die Planung nicht berührt. Es werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Beschaffung neuer Server und IT-Ausstattung in Zusammenarbeit mit dem Markt Murnau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 37. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Bürgermeister begrüßt zur Sitzung den Leiter der IT-Abteilung des Marktes Murnau, Herrn Christian Stadler und erläutert mit ihm zusammen die geplanten Servererneuerungen sowie diverse sicherheitsrelevanten Umstellungen:


  1. EDV: Firewall und Virenschutz
Im Moment haben wir eine Firewall der Firma „Sophos“ im Einsatz. Hier laufen im August 2023 die Lizenzen für die Firewall und dem Virenschutz aus.
Ebenso läuft der Support für die derzeitig eingesetzte RED15 aus. Diese müsste durch eine RED20 ersetzt werden.

Wir haben uns somit mit unserem neuen IT-Dienstleister zusammengesetzt. 

Die EDV-Abteilung des Marktes Murnau hat uns in diesem Zug empfohlen den Anbieter zu wechseln.
Bei der Firma „Fortinet“ hätten wir den Vorteil, dass der Markt Murnau dieses System auch im Einsatz hat.
Ersatzteile könnten schneller Beschafft werden und mit der Software hätte unser neuer IT-Dienstleister auch mehr Erfahrung.
Ebenso können wir gleichzeitig im Rathaus die W-LAN Verbindung verbessern, da mit diesem System verschiedene Berechtigungen für Mitarbeiter, Gemeinderäte und Besucher vergeben werden können.
Somit wären wir für die Zukunft gut aufgestellt.

  1. EDV: Beschaffung neue Serveranlage

In den letzten zwei Jahren gab es ziemlich viele Probleme mit unseren Servern und den dazugehörigen Komponenten. Leider wurde bei der Überprüfung durch unseren IT-Dienstleister festgestellt dass unsere Server am Anschlag laufen und diese ersetzt werden müssen. Der Support für die Server läuft ebenso dieses Jahr noch aus. Deshalb müssen im Rathaus die Server, der Backup-Server, der Zentral-Switch, das LTO-Sicherungstape, die VMWare, und die Server-Lizenzen neu Beschafft werden. 

Die Fragen der Gemeinderäte zielten vor allem auf die Datensicherheit und die redundante Absicherung im Schadensfall ab. Herr Stadler erklärte die technischen Hintergründe sowie die Sicherungsabläufe. 

Beschluss 1

Aufgrund der geschilderten Vorteile wird die Umstellung der Firewall und des Virenschutzes auf das neue System der Firma „Fortinet“ beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für die neuen Geräte und Lizenzen zu vergeben. Ein entsprechender Betrag wurde bereits im Haushalt eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird ermächtigt für die Beschaffung der Server, den Backup-Server, den Zentral-Switch, das LTO-Sicherungstape und für die Server-Lizenzen die Aufträge zu vergeben. Ein entsprechender Betrag wurde bereits im Haushalt eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Verwendung des steuer- und handelsrechtlichen Gewinns bei Betrieben gewerblicher Art

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 37. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde Krün mehrere Betriebe gewerblicher Art (BGA) in Form von Regiebetrieben führt. Diese werden im Haushalt der Gemeinde geführt. (Wasserversorgung, Abwasserversorgung, PV-Anlagen, Tourismus, Parkplätze, Skilift)

Über die jährlichen Gewinne aus dem BGA kann die Gemeinde Krün als Trägerkörperschaft unmittelbar verfügen. Dies hat jedoch die Folge, dass die ausgeschütteten Gewinne fiktive Einkünfte aus dem Kapitalvermögen darstellen und eine Kapitalertragssteuer in der Höhe von 15% an die Finanzverwaltung abgeführt werden muss. Um dies zu vermeiden, hat die Gemeinde Krün durch einen förmlichen Beschluss (GR-Beschluss) die Möglichkeit, dass der Gewinn durch Stehenlassen (Rücklage) dem Regiebetrieb weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung steht. Dieser Beschluss muss jedoch jedes Jahr bis spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden. Es kann jedoch auch ein Grundsatzbeschluss für die Folgejahre gefasst werden.

Beschluss

Der steuer- und handelsrechtliche Gewinn der Regiebetriebe der Gemeinde Krün soll ab dem Veranlagungsjahr 2020 durch „Stehenlassen“ weiterhin den einzelnen Betrieben gewerblicher Art als Eigenkapital zur Verfügung stehen und der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 37. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2023 ö 7

Sachverhalt

Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 25.04.2023

  • Keine

Sonstiges:

  • 1.Senioren-Aktiv-Tag am 08.07.2023 im Kurhaus Krün – Bitte um Hilfe beim Saalausräumen

  • Renovierung Süd-Fassade Rathaus: Beginn der Maßnahme 17.07. Dauer 4 – 6 Wochen

Datenstand vom 02.08.2023 07:09 Uhr