Datum: 05.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Haushalt 2019; Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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38. Sitzung des Gemeinderates
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05.02.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger fordert alle Gemeinderatsmitglieder auf, Anträge für den Haushalt 2019 vorzubringen. Der Haushalt wird zunächst von der Verwaltung ausgearbeitet und dann vom Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss vorberaten, bevor er schließlich zur endgültigen Entscheidung dem Gemeinderat vorgelegt wird.
Die Verwaltung nimmt die Anträge der einzelnen Referatssprecher entgegen. Eine Diskussion findet nicht statt.
Referat Bauhof und Feuerwehr: Gemeinderatsmitglied Ferdinand Glasl
Lt. Listen Bauhof u. Feuerwehr siehe Anlage 1 und 2
Referat gemeindliche Infrastruktur und Gebäude: Gemeinderatsmitglied Mathias Gschwendtner
Bei der Mittelbereitstellung zum Straßenunterhalt sind insbesondere die Straßenschäden durch den Winterdienst zu beachten.
Auch für Wasser- und Kanalanschlüsse sollen der Ansatz angepasst werden.
Referat Tourismus: Gemeinderatsmitglied Andreas Zick
Keine Anträge
Referat Personalwesen: Gemeinderatsmitglied Peter Schwarzenberger
Die Kosten laut Stellenplan sind in den Haushalt aufzunehmen.
Referat gdl. Bauleitplanung, Ortsvorstand Klais: Gemeinderatsmitglied Klaus Koppe
Alle geplanten Bauprojekte, insbesondere das Einheimischenmodell im Gries
Referat Finanzwesen: Gemeinderatsmitglied Franz-Paul Reindl
Keine Anträge
Referat Wanderwege: Gemeinderatsmitglied Georg Schober
Lt. Liste siehe Anlage 3
Referat Wirtschaft, Handel, Gewerbe, Energie: Gemeinderatsmitglied Lothar Ragaller
Es soll geprüft werden, ob aufgrund der vielen und umfangreichen geplanten Baumaßnahmen eine befristete Teilzeitstelle für die Bauleitungen geschaffen werden kann.
Referat Sport, Loipen, Skilift: Gemeinderatsmitglied Bernhard Kröll
Lt. Liste siehe Anlage 4
Referat Schule, Kindergarten, Jugend: Gemeinderatsmitglied Annelies Albrecht
Lt. Liste siehe Anlage 5
Referat Friedhof: Gemeinderatsmitglied Holger Otto
Keine Anträge
Referat Land- /Forstwirtschaft, Umwelt-/Landschaftsschutz, Kurpark und Grünanlagen:
Gemeinderatsmitglied Alois Kramer
2.000 Euro für den Stierkauf
12.000 Euro für Ausgleichsmaßnahmen zum Gewerbegebiet an der Finzfurt
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2. Vorlage der Jahresrechnung 2018 mit Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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38. Sitzung des Gemeinderates
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05.02.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Nach den haushaltsrechtlichen Grundlagen wird dem Gemeinderat für das vergangene Haushaltsjahr 2018 die Jahresrechnung vorgelegt. Das Gremium wird vom Bürgermeister informiert, dass die Jahresrechnung 2018 zur Prüfung bereitliegt.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird vom Bürgermeister gebeten, einen Termin für die Rechnungsprüfung bekanntzugeben, die Mitglieder werden dann zur Sitzung eingeladen.
Erst nach der Prüfung wird zur Jahresrechnung ein entsprechender Beschluss gefasst.
Bürgermeister Schwarzenberger erläutert den Rechenschaftsbericht der Kämmerei (siehe 6. Anlage). Ergänzend wird von der Verwaltung auf die Haushaltsüberschreitungen eingegangen. (siehe Seite 6 der 6. Anlage).
Aus dem Gremium kommen keine Einwände.
Beschluss
Die Haushaltsüberschreitungen 2018 in Höhe von 1.503.477,38 € werden gemäß der Aufstellung (6. Anlage Seite 6) genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Bauhof; Beschaffung eines Schmalspurfahrzeugs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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38. Sitzung des Gemeinderates
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05.02.2019
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass der Leasing-Vertrag für den Holder des gemeindlichen Bauhofs aus läuft. Daher ist es nötig, für Ersatz zu sorgen. Die Übernahme des Fahrzeugs in das Eigentum der Gemeinde kommt nach Einschätzung des Bauhofs und der Verwaltung nicht in Frage. Der Holder ist sehr anfällig und die Anbaugeräte, insbesondere der Mulcher zeigen derartige Gebrauchsspuren auf, dass nur ein Austausch wirtschaftlich erscheint.
Da für die Beschaffung von Wanderwegepflegegeräten im Jahr 2017 eine Änderung der Förderrichtlinie (RÖFE-Richtlinie) eintrat, ist die Neuanschaffung eines Schmalspurgerätes förderfähig. Allerdings gibt es die Förderung nur beim Kauf, nicht bei Leasing. Hierbei kann die Gemeinde mit ca. 60 % Förderung rechnen. Die Förderhöhe rechnet sich nach der Finanzkraft der Gemeinde. Nachdem erst im Dezember 2018 über die RÖFE-Richtlinie die gemeindliche Pistenraupe gefördert wurde, kann auch bei dem Schmalspurgerät vom gleichen Fördersatz ausgehen werden.
Für den Förderantrag muss der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Beschaffung des Schmalspurfahrzeugs fassen. Erst nach Erhalt des vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann dann eine Ausschreibung veranlasst werden.
Der Bauhof hat sich mit einem Ersatzfahrzeug beschäftigt. Es soll ein Schmalspurfahrzeug mit einer Zwei-Mann-Kabine und folgenden Anbaugeräten beschafft werden:
- Schneepflug
- Schneefräse
- Aufbaustreuer
- Winterwanderpflegegerät
- Auslegemäher
Nach einem ersten Informationsangebot kostet ein Fahrzeug mit dieser Ausstattung rund 230.000,00 € netto, abzüglich der Förderung blieben für die Gemeinde Kosten von rund 100.000,00 €. Dieser Betrag müsste in den Haushalt 2019 eingeplant werden. Die Bindezeit für das Fahrzeug wäre auf Grund der Förderung bei 10 Jahren.
Das Gremium spricht sich einheitlich für die Neubeschaffung aus.
Beschluss
Die Neuanschaffung eines Schmalspurfahrzeugs für die Pflege der Wanderwege wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zu stellen und eine entsprechende Ausschreibung zu veranlassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses den Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Kindergarten; Defizitausgleich von 2013 bis 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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38. Sitzung des Gemeinderates
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05.02.2019
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger erläutert, dass sich die Gemeinde gemäß der Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung für den Kindergarten in Krün verpflichtet, ein jährliches Defizit aus dem laufenden Betrieb bis zu einer Höhe von 10.000,00 € auszugleichen.
Wegen häufigen Personalwechsel im Pfarrbüro und mangelnder Überwachung durch das Ordinariat wurde der Gemeinde seit dem Jahr 2013 weder ein Haushalt noch eine Jahresrechnung für den Kindergarten vorgelegt. Dies wurde anfangs von der Gemeindeverwaltung mehrfach moniert, dann aber aufgegeben, nachdem auch keine Defizitbeträge in Rechnung gestellt wurden. Im Zuge der Gespräche über die Neuordnung des Vertrags zur Betriebsführung wegen des Neubaus der Kinderkrippe ist dieser Mangel wohl aufgefallen.
Das Pfarrbüro hat nun die Buchhaltung der Jahre von 2013 bis 2017 nachgebucht und das jährliche Defizit errechnet. Demnach ergeben sich folgende Beträge:
2012/2013 22.424,50 € (wird auf 10.000,00 € gekürzt)
2013/2014 930,58 €
2014/2015 1.648,37 €
2015/2016 922,92 €
2016/2017 7.762,43 €
Dies entspricht einem Gesamtdefizit von 21.264,30 €, welches von der Gemeinde auszugleichen ist. Die Zusammensetzung der Beträge wurde jeweils erläutert. Das Defizit entsteht hauptsächlich aufgrund zusätzlicher, nicht förderfähiger Personalkosten (Auszubildende, Zusatzkraft Inklusion). Nachdem für die kommenden Jahre weiterhin ein Defizit in der Größenordnung 2016/2017 und mehr zu erwarten ist, hat die Gemeinde eine Anpassung der Kindergartengebühren durch die Eltern vorgeschlagen.
Am 17.01.2019 fand dazu eine Besprechung mit Herrn Pfarrer Wehrsdorf, der Kindergartenleiterin Doris Schmitt, der Mitarbeiterin im Pfarrbüro Christine Funk und dem Kirchpfleger Andreas Funk statt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass für die Erstattung der Beträge zukünftig zeitnah zunächst der Haushalt und später auch die jeweilige Jahresrechnung bei der Gemeinde vorzulegen sind. Dies wurde zugesagt. Die Buchhaltung ist fast auf dem Laufenden und kann bis Mitte Februar die Abrechnung 2018 sowie den Haushalt 2019 zur Durchsicht bereitstellen.
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat, wurde eine Erstattung des Defizits in Aussicht gestellt, der Betrag müsste dann in den Haushalt 2019 eingeplant werden.
Das Gremium spricht sich einheitlich für die Erstattung des Defizits aus.
Die Gemeinderatsmitglieder Albrecht und Zick empfehlen beim Abschluss eines neuen Vertrages eine zeitliche Befristung für die Erstattungspflicht eines Defizites aufzunehmen.
Beschluss
Der Erstattung des Defizits aus dem laufenden Betrieb des Kindergarten St. Sebastian für die Jahre 2012 bis 2017 in Höhe von 21.264,30 € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Neubau einer Kinderkrippe mit Wohnungen und Mehrzweckraum; Planänderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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38. Sitzung des Gemeinderates
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05.02.2019
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger berichtet über die Überarbeitung der Planung für den Bau einer Kinderkrippe mit Wohnungen und Mehrzweckraum. Zum einen wurden die Beratungsergebnisse aus der Gemeinderatssitzung, zum anderen die Anregungen der Mitarbeiterinnen vom Kindergarten eingepflegt. Zudem wurde auf die Vorgaben der Förderstelle bei der Regierung von Oberbayern reagiert.
Im Zuge der Überarbeitung wurden wesentliche Grundzüge der Planung und auch die Kosten verändert, sodass eine neuerliche Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat erforderlich ist. Zur Sitzung werden die Änderungen und die aktuelle Kostenschätzung vorgestellt.
Das Gremium kommt überein, die Gesamtplanung noch einmal überarbeiten zu lassen. Insbesondere die Problematik der Treppenaufgänge in den ersten Stock ist noch nicht zufriedenstellend gelöst.
Nachdem sich die geplanten Kosten für den Bau der Krippe samt Wohnungen und Mehrzweckraum wesentlich erhöhen, sollen bereits jetzt Informationen zur Finanzierung des Projekts eingeholt und dem Gemeinderat dann vorgelegt werden.
Beschluss 1
Die Änderung der Planung wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Verwaltung wird beauftragt, Informationen zur Finanzierung des Gesamtprojektes einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Initiierung des Projektes „Die Mitfahrbank“ im Oberen Isartal
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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38. Sitzung des Gemeinderates
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05.02.2019
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger berichtet über die Anregung von Frau Monika Thalmayer aus Krün, dass im Oberen Isartal zwischen den Gemeinden Wallgau, Krün und Mittenwald aber auch in Richtung Garmisch-Partenkirchen, wie bereits in anderen Landkreisgemeinden initiiert, das Projekt „Die Mitfahrbank“ umgesetzt werden soll. Dazu sind in den drei Isartal-Gemeinden an den Ortseingängen Bänke aufzustellen, die mit einer entsprechenden Beschilderung ausstaffiert werden, um den Bewohnern eine Mitfahrgelegenheit in die Nachborte und wieder zurück, zu ermöglichen. Die Mitfahrbank soll laut der Initiatoren ein Treffpunkt für spontane Fahrgemeinschaften werden. Im Unterschied zum Trampen setzt das Konzept auf das enge soziale Geflecht des ländlichen Raumes. Wer nicht mit einem Fremden fahren möchte, der wartet einfach, bis ein bekanntes Gesicht anhält.
Die Nachbargemeinde Mittenwald hat sich bereits positiv zur Umsetzung dieses Projektes ausgesprochen, in Wallgau wird die Anregung noch behandelt.
Für Krün müssen gemeinsam mit den Initiatoren noch geeignete Standorte gefunden werden.
Zusätzlich zur Behandlung im Gemeinderat möchte Frau Thalmayer im Rahmen des „Klimafrühlings“ eine Infoveranstaltung dem Thema durchführen.
Diese soll am 20.03.2019 um 19.00 Uhr im Lesesaal des Rathauses stattfinden.
Beschluss
Dem Antrag zur Unterstützung des Projekts „Die Mitfahrbank“ wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt gemeinsam mit den Initiatoren geeignete Standorte festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Verschiedene Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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38. Sitzung des Gemeinderates
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05.02.2019
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
- Schütz Andreas; Aufbau eines Quergiebels, Schwarzkopfstr. 11
- Paschek Andreas; Errichtung eines Feldstadels, FlurNr. 626, Gemarkung Krün
Beschluss 1
Schütz Andreas; Aufbau eines Quergiebels, Schwarzkopfstr. 11
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Paschek Andreas; Errichtung eines Feldstadels, FlurNr. 626, Gemarkung Krün
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Bekanntgaben und Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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38. Sitzung des Gemeinderates
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05.02.2019
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Sachverhalt
Bekanntgaben aus nicht-öffentlicher Sitzung vom 20.11.2018:
Die Gemeinde Krün hat in Vorbereitung zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen am Kranzbach ein Grundstück mit einer Größe von 1.510 m² erworben.
Sonstiges:
Bekanntgabe einer Eilentscheidung:
Bei den Schneeräumarbeiten ist die Schneefräse kaputtgegangen. Die Reparatur war zeitlich aufwändig und in der Phase des starken Schneefalls konnte das nicht abgewartet werden. Deshalb wurde entschieden, eine neue Schneefräse anschaffen. Mit Auftrag vom 09.01.2019 kaufte die Gemeinde somit eine Schneefräse Marke Honda zum Preis von 3973,95 € netto. Das Altgerät (Baujahr 2004) wurde trotzdem repariert und soll im Bauhof bleiben. Beim Ausfräsen des Friedhofs hat es sich bewährt, mit zwei Maschinen arbeiten zu können.
Katastrophenfall vom 11. bis 15.01.2019:
Bürgermeister Schwarzenberger erläutert den Grund zum Ausruf des Katastrophenfalles und schildert den Ablauf und die abgewickelten Maßnahmen.
Er spricht noch einmal seinen Dank an alle Helfer der Feuerwehr, Bergwacht, Wasserwacht, THW und der Bundeswehr + FüGK, sowie den Mitarbeitern des Bauhofes und der privaten Unternehmer aus. Alles sein reibungslos und in hervorragender Zusammenarbeit mit allen Helfern erfolgt.
Die Erkenntnisse aus dem Katastrophenfall wie die Vorhaltung von Lagerkapazitäten für Schnee, die Notwendigkeit zusätzlicher Maschinen + Schaufeln, die durch das Räumen entstandenen Schäden an Zäunen usw. sind umzusetzen. Daher bemühte man sich bereits jetzt darum, eine Firma zu finden, die den Bauhof bei seinen „Aufräumarbeiten“, insbesondere den Reparaturen an Zäunen u. ä., im Frühjahr unterstützt.
Die Kosten für den Katastrophenfall belaufen sich bisher auf ca. 40.000,00 €. Hiervon werden 80 % vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen erstattet.
Datenstand vom 15.03.2021 10:24 Uhr