Datum: 12.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bebauungsplan "Untere Krottenkopfstraße; Abwägung und Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
39. Sitzung des Gemeinderates
|
12.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Für den Bebauungsplan „Untere Krottenkopfstraße“ wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Gemeinderat muss nun die eingegangenen Stellungnahmen in der Abwägung würdigen. Danach kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Nach der Bekanntmachung des Beschlusses wäre dann für das Gebiet das Baurecht geschaffen.
Der 1. Bürgermeister verliest die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Untere Krottenkopfstraße“ mit Begründung je in der Fassung vom 20.11.2018 einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung. Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Musikfestival "Saitenstraßen"; Beschaffung von Bühnen bzw. Verkaufsständen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
39. Sitzung des Gemeinderates
|
12.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Für das Musikfestival „Saitenstraßen“ sollen neben der Hauptbühne im Kurpark zwei weitere Bühnen am Rathaus und am Dorfplatz bespielt werden. Damit die Bühnen und ein Verkaufsstand auch optisch zum Festival passen, sollen drei solcher Stände beschafft werden. Sie sind zerlegbar und damit nicht nur für dieses Festival sondern auch für weitere Veranstaltungen verwendbar. Die Grundmaße betragen 3 X 4 Meter. Durch den Einbau von Ablageflächen kann der Stand auch als Verkaufsstand genutzt werden.
Die Stände kosten 4.500,00 €/Stand, müssen jetzt bestellt werden, damit sie bis Ende Mai rechtzeitig hergestellt werden können.
Die Frage von GR Andreas Zick nach dem Lagerungsort der Stände beantwortete der Bürgermeister indem, dass in der geplanten Vereinehalle ein dementsprechender Lagerplatz vorgesehen sei. Die Stände sollen den Vereinen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Von gewerblichen Mietern möchte man eine Leihgebühr verlangen. Alle Gemeinderäte befürworteten die Vergabe an eine örtliche Zimmerei.
Beschluss
Der Auftrag zur Beschaffung von drei mobilen Bühnen- und Verkaufsständen wird an die Firma Hans Schwarzenberger vergeben. Im Haushalt 2019 sind die entsprechenden Mittel einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Verschiedene Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
39. Sitzung des Gemeinderates
|
12.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
- Bartl Bernhard & Magherita; Umbau des bestehenden Gebäudes, FlurNr. 162/6
- Achatz Max; Neubau eines Mehrfamilienhauses, FlurNr. 172/3
- Porer Georg; Neubau einer Werkstatt mit Garagen, FlurNr. 1183/20
Beschluss 1
Bartl Bernhard & Magherita; Umbau des bestehenden Gebäudes, FlurNr. 162/6
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Achatz Max; Neubau eines Mehrfamilienhauses, FlurNr. 172/3
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Dem Antrag zum Genehmigungsfreistellungsverfahren wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 3
Porer Georg; Neubau einer Werkstatt mit Garagen, FlurNr. 1183/20
Das gemeindliche Einvernehme wird nicht erteilt. Das Vorhaben entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Krün-Süd“ (insbesondere Punkt 7. Werbeanlagen). Dem Antrag zum Genehmigungsfreistellungsverfahren wird nicht zugestimmt. Dem Antrag auf Abweichung von der zugelassenen Wandhöhe des Garagenneubaus bzgl. der Wandhöhe wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Neubau Vereinehalle mit Wertstoffhof; Auftragsvergabe Hallenbau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
39. Sitzung des Gemeinderates
|
12.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Für den Neubau der Vereinehalle mit Wertstoffhof wurde der Gemeinde Krün die Baugenehmigung erteilt. Es wurden daraufhin Angebote für den Bau der Halle eingeholt. Die Angebote (netto ca. 87.000,00 €) liegen etwas über dem Ausgangswert von 75.000,00 € netto. Allerdings sind im jetzigen Angebot die Statik für die ganze Halle (auch Keller und Wertstoffhof) und die Massenermittlung für die Betonarbeiten für den Keller enthalten (diese Positionen waren nicht Bestandteil des Info-Angebots).
Bei beiden Anbietern kann der Auftrag so gestaltet werden, dass alle einzelnen Positionen entnommen werden können. Es können – bis auf den Grundrahmen der Hallenkonstruktion – alle Positionen getrennt nach Material und Arbeitsleistung aus dem Auftrag entnommen und gemeinsam mit den Vereinen erbracht werden. Damit ist der Angebotspreis ein Höchstwert und wird nach Abstimmung mit den Vereinen deutlich günstiger werden.
Der Auftrag für die Hallenkonstruktion kann vergeben werden, weil im Haushalt 2018 für diese Maßnahme eine Verpflichtungsermächtigung eingestellt war. Die Vergabe ist auch notwendig, damit die Ausschreibung für den Bau des Kellers erstellt und veranlasst werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob für 2019 noch ein Auftrag für den Bau des Kellers von einer Baufirma übernommen werden kann, die Auftragsbücher sind scheinbar schon wieder sehr voll.
Beschluss
Der Auftrag zur Errichtung der Vereinehalle mit Wertstoffhof wird gemäß dem vorliegenden Angebot an die Fa. Wolf System GmbH, Osterhofen vergeben. Nach Absprache mit den Vereinen sollen einzelne Positionen aus dem Auftrag entnommen und in Eigenleistung erstellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Bebauungsplan "Tiefkarstraße"; Abwägung und Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
39. Sitzung des Gemeinderates
|
12.03.2019
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Die neuerliche Auslegung für die Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Der Gemeinderat muss die Anregungen und Stellungnahmen mit der Abwägung behandeln und kann anschließend den Satzungsbeschluss fassen.
Nach der dinglichen Sicherung der Ausgleichsflächen wäre dann auch für diesen Bereich Baurecht geschaffen.
Der Bürgermeister erläuterte, dass nun fast für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tiefkarstraße“ eine Hochwassergefahr, im Hinblick auf ein hundertjähriges Hochwasserereignis, auszuschließen ist. Lediglich ein kleiner Teil eines Flurstücks sei betroffen, wobei hier noch keine akute Bauabsicht zu erwarten ist. Als redaktionelle Änderung wurde eine Passage in § 2 Abs. 4 gestrichen, in welcher die maximal zulässige Grundfläche für Balkone und Terrassen bestimmt war. Diese Festsetzung hätte zur Folge, dass die Gebäude mit nur geringen Balkonflächen ausgestattet werden könnten und somit eine Nutzung als Ferienwohnung schwierig wäre. Die Gemeinderäte stimmten der Änderung zu.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Tiefkarstraße in der Fassung vom 18.12.2018 mit Begründung und Umweltbericht einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderung als Satzung.
Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Bekanntgaben und Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
39. Sitzung des Gemeinderates
|
12.03.2019
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass die Bürgerversammlung von 09.05.19 auf 06.05.19 verlegt wurde. Die Bürgerversammlung findet am 06.05.2019 um 19:30 Uhr im Kurhaus statt.
zum Seitenanfang
7. Neubau Kinderkrippe mit Wohnungen und Mehrzweckraum; Aktueller Planungsstand
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
39. Sitzung des Gemeinderates
|
12.03.2019
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister zeigt dem Gremium die aktuellen Änderungen bei der Planung auf. Es wurden u.a. Umplanungen bei der Erschließung der Wohnungen getätigt. Man dürfe allerdings nicht vergessen, dass der Fokus absolut auf die optimale Planung der Kinderkrippe liegen muss. Nach mehreren Umplanungen wurden nun aber auch für die Wohnungen möglichst optimale Nutzungen der Räumlichkeiten gefunden. Der Entwurf erfüllt sowohl die Anforderungen an die Barrierefreiheit, als auch die der Förderrichtlinien. Die Gesamtkosten bleiben auch nach der neuen Planung ca. bei 1,8 Millionen Euro, da sich die Kostenpositionen für die Wohnungserschließung lediglich verschoben haben. Förderungen gibt es zum einen für die Kinderkrippe, zum anderen im Rahmen des kommunalen Wohnungsbaus für die Wohnungen. Die Gemeinde Krün hat einen Eigenanteil von ca. 1,0 Million Euro zu erbringen. Gemeinderat Ragaller fragte nach, ob die Förderungen für die Gemeinde überhaupt zutreffen, da sie ja nicht Eigentümer des Grundstücks sei. Der Bürgermeister antwortete, dass auch eine Förderung bei Erbpacht möglich ist, wobei in diesem Fall das Grundstück an sich nicht förderfähig ist.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Planänderung für den Bau einer Kinderkrippe mit Wohnungen und Mehrzweckraum zu. Die Verwaltung wird beauftragt sämtliche weiteren Schritte in Sachen Förderung, Baugenehmigung und Betriebserlaubnis auf dieser Grundlage zu veranlassen.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau einer Kinderkrippe samt Mehrzweckraum im Keller und Wohnungen im Obergeschoss auf Plangrundlage vom 11.03.2019 wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 10:25 Uhr