Information des Ersten Bürgermeisters; Nachfragen in der Bürgerversammlung zum Themenkomplex "Windpark Ebneth-Reuth-Küps"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 21.11.2022 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informierte darüber, dass im Rahmen der zentralen Bürgerversammlung in Küps Nachfragen zum Themenkomplex „Windpark Ebneth-Reuth-Küps“ gestellt wurden. Eine Beantwortung dieser Fragen bis zur heutigen Marktgemeinderatssitzung wurde in Aussicht gestellt. Nachfolgend werden die Fragestellungen und die Antworten der Firma iTerra dargelegt:

Wolfgang Neumann: 
Der Investor der Windkraftanlagen im Bereich Ebneth (i-Terra) hat bei der Bürgerveranstaltung in Burgkunstadt von einem Windgutachten gesprochen. Trotz mehrmaliger Anfragen wurden bislang keine Unterlagen geliefert. Diese sind sehr wichtig für weitere Entscheidungen und für die Bürger. Er bat die Gemeinde um Unterstützung.

Dr. Ralf Pohl: 
Bei der Bürgerversammlung hatten die Investoren erklärt, dass zwei WKA nur „gedrosselt“ mit einer geringeren Leistung eingesetzt werden. Es wäre wichtig zu wissen, um welche Anlagen es sich handelt.

Antwort der Firma iTerra:
„Unsere internen Gutachten können wir noch nicht freigeben, dies werden wir erst machen können, wenn die Standorte der Windenergieanlagen endgültig feststehen. Eine Offenlegung findet jedoch spätestens statt, wenn das Kaufangebot über die Gesellschaftsanteile konkret vorliegt.

Dennoch finden Sie in der Anlage den relevanten Ausschnitt über die zu erwartenden Windenergieerträge und über die voraussichtlichen Verluste durch eine Drosselung der Leistung bei Nacht für 2 WEA. Dies beträfe die beiden nördlichen Anlagen.

Wir gehen von einem durchschnittlichen Jahresertrag pro WEA von 14.283 MWh/a aus. Der Gesamtpark mit 6 WEA hätte demnach einen Jahresertrag in Höhe von 85.700,0 MWh/a. Dies ist der Nettowert nach Abzug aller Verluste, also auch der Schallreduzierungen der WEA 1 und 2.

Die Ertragsverluste durch eine schallreduzierte Fahrweise der WEA bei Nacht betragen für die WEA 1 1,2% und für die WEA 2 3,3% und befinden sich somit in einem Bereich, der für die Wirtschaftlichkeit der einzelnen WEA nicht relevant ist.“

Datenstand vom 23.11.2022 08:28 Uhr