(Redaktionelle) Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugend- und Vereinsarbeit im Markt Küps


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2024 ö 5

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern unterstützt auf Antrag jährlich Vereine, die entsprechende Übungsleiter haben, mit einer Vereinspauschale. Diese erhalten eine staatliche Förderung, die das Landratsamt ausreicht. Die Vereinspauschale wurde im Haushaltsjahr 2023 vom Freistaat Bayern aus Gründen der zusätzlichen Belastungen in Folge des Krieges in der Ukraine verdoppelt. Daraus ergibt sich eine Fördereinheit von 0,60 €/Mitgliedereinheit (Mitgliedereinheit = < 27 Jahre = 10,0 und > 27 Jahre = 1,0).

Die Marktgemeinde Küps gehört zu den wenigen Kommunen, die diese Förderung als freiwillige Leistung zusätzlich als Unterstützung für das Ehrenamt bezahlt. An dieser Unterstützung soll weiterhin festgehalten werden.

Die Jugend- und Vereinsarbeit ist ein hohes Gut einer Kommune. Dennoch müsse sich aktuell die Kommune auf ihren Pflichtbereich für volkswirtschaftlich wichtige Investitionen, wie Bau und Infrastruktur, konzentrieren. Nur so kann Wohlstand gesichert und erhalten bleiben.

Da sich die gemeindliche Richtlinie pauschal auf die staatlichen Förderungen bezieht, soll nunmehr die redaktionelle Änderung vorgenommen werden. Hintergrund sind die zusätzlichen Leistungen des Freistaats Bayern im Verlauf der Pandemie und des Ukraine -Krieges

Lt. der Richtlinie zur Förderung der Jugend- und Vereinsarbeit wäre der Zuschuss in gleicher Höhe, wie der vom Landratsamt Kronach festgesetzte staatliche Zuwendungsbetrag, zu gewähren. Mit der redaktionellen Änderung wird die freiwillige Leistung der Marktgemeinde konkretisiert.

Bisher wurden die Sportvereine mit 0,29 €/Mitgliedereinheit gefördert.

Synopse zur Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugend- und Vereinsarbeit im Markt Küps:
Förderrichtlinie 20.01.2004
Förderrichtlinie zum 01.01.2024

§ 4 Spezielle Förderbereiche
Abs. 3
Sportvereine-Übungsleiter-Entschädigung:
Der Markt Küps gewährt einen Zuschuss in gleicher Höhe wie die vom Landratsamt Kronach festgesetzte staatliche Zuwendung.

§ 4 Spezielle Förderbereiche
Abs. 3
Sportvereine-Übungsleiter-Entschädigung:
Der Markt Küps gewährt einen Zuschuss in Höhe von 0,30 € pro Mitgliedereinheit. Die Mitgliedereinheiten der Vereine werden in der jährlichen Meldung durch das Landratsamt Kronach festgesetzt.



MGR Dr. Ralf Pohl verwies auf die Hinweise im interfraktionellen Gespräch und rief dazu auf, die Förderungstatbestände nochmals zu prüfen. Aus seiner Sicht sei eine Anpassung an die vom Freistaat Bayern angesetzten Fördersätze weiterhin wünschenswert. Die Vereine leisten viel, hätten hohe Fixkosten und sollten dafür ausreichend unterstützt werden, so Pohl.

MGRin Ursula Eberle-Berlips erklärte, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Marktgemeinde handle, die andere Kommunen ihren Sportvereinen nicht bietet. Die Sportvereine würden neben der staatlichen Förderung zusätzlich finanziell unterstützt. Aus ihrer Sicht sei der vorgelegte Vorschlag gut, wertschätze die Jugendvereinsarbeit und sei deshalb ausreichend. 

MGR Thomas Friedlein reichte der Vorschlag nicht. Er erklärte, man müsse deutlich mehr für die Vereine tun und solle deshalb die staatliche Förderung des Freistaates auch als Förderung des Marktes Küps zugrunde zu legen.

MGR Nikolai Hiesl sah den vorgelegten Vorschlag der Verwaltung als ‚absolut ausreichend‘ an. Insbesondere aus Sicht eines betroffenen Vereinsvorstandes könne er einer zusätzlichen, freiwilligen Förderung der Gemeinde als Ergänzung zu der staatlichen Förderung des Freistaates Bayern ohne Bedenken zustimmen.

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan erinnerte abschließend, dass der Markt Küps eine der wenigen Gemeinden sei, die den Zuschuss des Freistaates durch eine individuelle Förderung ergänze. Das sei in der aktuellen finanziellen Situation nicht selbstverständlich. Mit der Änderung der Richtlinie werde erstmals ein eigener, inhaltlich konkretisierter Fördertatbestand geschaffen, der dem Markt Küps Planungssicherheit gebe und nicht an andere Fördermodalitäten gebunden sei, so Rebhan. Abschließend gab er zu bedenken, dass mit dieser Förderung auch Vereine ohne eigene Fixkosten (wie z.B. Sportheime) profitieren werden und so ggf. eine Ungleichbehandlung entstehen könnte.

Finanzen

Haushaltsstelle 0.5500.7021: Ersparnis 5.000,00 €/Jahr

Beschluss

§ 4 Abs. 3 der Richtlinien zur Förderung der Jugend- und Vereinsarbeit im Markt Küps wird zum 01.01.2024 redaktionell wie folgt geändert:
Sportvereine-Übungsleiter-Entschädigung: Der Markt Küps gewährt einen Zuschuss in Höhe von 0,30 € pro Mitgliedereinheit. Die Mitgliedereinheiten der Vereine werden in der  jährlichen Meldung durch das Landratsamt Kronach festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 01.03.2024 07:51 Uhr