Bauantrag 25/2024, Aufbau auf bestehende Garage, Ruheraum für pflegebedürftige Eltern, Bauort: Flur-Nr. 208/8 Gemarkung Theisenort, Am Sportplatz 26


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich des Ortsteiles Theisenort und ist nach dem gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Küps als WA = Wohngebiet allgemein ausgewiesen. Das Gebäude unterliegt der Baugenehmigungspflicht da der Brutto-Rauminhalt über 75 m³ beträgt. Das Bauvorhaben fügt sich entsprechend § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Umgebung ein. Die Ansicht Westen, aus Richtung der Kellergasse, stellt bezüglich der Höhenentwicklung im Vergleich zur Umgebungsbebauung das maximal Mögliche dar, kann aber wegen der geringen Baumasse toleriert werden. Die Erschließung ist gesichert.

Folgende Hinweise werden an das Landratsamt bzw. an den Bauherren gegeben:

I. Abstandsflächen der nördlichen Grenze
Die Länge der neuen Grenzbebauung beträgt 8,00 Meter. Zusätzlich zum bereits vorhandenen Nebengebäude wären dies insgesamt 16,30 Meter und deutlich über der zulässigen Länge nach BayBO Art. 6 Abs. 7 von 9,0 Meter. Die Abstandsflächen sind nachbarschaftlich zu sichern oder eine Abweichung nach BayBO Art. 63 zu beantragen.

II. Brandschutz zur nördlichen Bebauung
Da der Grenzabstand nach BayBO Art. 28 (Brandwand) zur nördlichen Bebauung unterschritten wird, weisen wir auf den nötigen bautechnischen Nachweis zum Brandschutz und insbesondere der Gebäudeabschlusswand zur Nachbarbebauung hin.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.09.2024 10:40 Uhr