Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV); Buswartehallen im Markt Küps Erneuerung des Buswartehäuschens 'Oberlangenstadt-Südausfahrt' (B173)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2024 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeindeteil Oberlangenstadt verfügt im ÖPNV über insgesamt vier Bushaltestellen mit drei Buswartehallen (B 173 = Süd, Alte Schule = Mitte, Neuer Ring = Nord). Die Haltestellen ‚Alte Schule‘ und ‚Südausfahrt‘ (B 173) sind mit baugleichen Betonfertighäusern ausgestattet. Diese wurden vermutlich im Zuge der Erneuerungen der Haltestellen Tüschnitz und Theisenort in den Jahren 1979/1980 errichtet. 

Zuständigkeit für Buswartehäuschen bzw. Buswartehäuser
Aufgabenträger des ÖPNV sind die Landkreise (§ 8 BayÖPNVG). Zu unterscheiden ist zwischen der Finanzierungsverantwortung und der Zuständigkeit für den Bau des Wartehäuschens. Demnach trägt der Landkreis die Finanzierungsverantwortung für das Planen der Haltestelle und das Aufstellen eines Haltestellenzeichens und eines Fahrplanes. Für die Baumaßnahmen am Gehweg sind innerhalb der Ortslage nach Art. 48 BayStrWG grundsätzlich die kreisangehörigen Gemeinden als Träger der Straßenbaulast zuständig.  Wartehäuschen werden am/auf dem Gehweg errichtet, für den nach dem Straßenrecht die Gemeinde verantwortlich ist und der – zivilrechtlich betrachtet – im Eigentum der Gemeinde als des verantwortlichen Straßenbaulastträgers steht. Das aus der Selbstverwaltungsgarantie abgeleitete Recht auf Gestaltung der Gemeinde berechtigt die Kommune, eigenverantwortlich darüber zu befinden, ob in ihrer Ortslage auf der Grundlage des Straßenrechts Wartehäuschen aufgestellt werden und wie diese aussehen sollen.

Situation Buswartehaus Oberlangenstadt ‚Südausfahrt‘
Die Haltestelle ist besonders frequentiert und wird insbesondere von den Schülern aus dem Ortsteil Oberlangenstadt (Hummenberg) für deren Fahrt zu den weiterführenden Schulen nach Kronach genutzt. Die Linien 1631 und 1630 bedienen insgesamt zehnmal täglich diese Haltestelle. Das Wartehaus befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Das Fertigbetonteil ist inzwischen undicht, der Beton aufgefroren und Feuchtigkeit durchzieht das Wartehaus. Der Erste Bürgermeister erläuterte dem Gremium den Zustand anhand einiger Fotos. Die Verwaltung schlägt vor, das Wartehaus zu entsorgen und durch ein neues Wartehaus zu ersetzen.

Kosten für Buswartehäuschen
Die Kosten für moderne Buswartehäuschen liegen (je nach Ausstattung) zwischen 6.500 und 11.000 € zuzüglich der Kosten für das Erstellen eines Fundamentes. 

Förderung nach BayGVFG
Gemäß Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – BayGVFG) kann der Bau oder Ausbau von Haltestelleneinrichtungen durch Zuwendungen des Freistaates Bayern auf Antrag der Kommune gefördert werden. Gemäß Art. 3 BayGVFG ist für eine Förderung u.a. Voraussetzung, dass das Vorhaben nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist, bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist und die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entspricht.

Buswartehäuschen werden mit 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Für die Errichtung eines Buswartehäuschens können jedoch höchstens 13.000 EUR an zuwendungsfähigen Kosten angesetzt bzw. festgesetzt werden. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Eigenleistungen durch den Bauhof sind nicht zuwendungsfähig. 

Mit einer Auftragsvergabe und den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, nachdem ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Einzelheiten zur Förderung ergeben sich aus den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV).

Die MGR Christina Härtlein und Wolfgang Neumann baten darum, auch die Bushaltestelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu prüfen. Dort könnte im Zuge der Bauarbeiten eine ebene Fläche für das Ein- und Aussteigen in die Linienbusse geschaffen werden. Auf eine Dachbegrünung der neuen Haltestelle sollte an dieser Stelle verzichtet werden.

Finanzen

Kostenschätzung
2025: ca. 16.000 €, Eigenanteil nach Abzug Förderung ca. 4.000 € 

Beschluss

Das Gremium erkennt die Notwendigkeit der Erneuerung des Buswartehäuschens an der Haltestelle Oberlangenstadt-Südausfahrt/B173. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entsorgung, den Bau und eine Förderung nach BayGVFG im Sinne des Sachvortrages auf den Weg zu bringen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2024 09:40 Uhr