Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i. R. des Gemeindeumbaumanagements; Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen "Am Bahnhof 1" FlNr. 452/5 Gemarkung Küps
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Eigentümer des Anwesens Am Bahnhof 1 (FlurNr. 452/5) planen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen am aktuell leerstehenden ehemaligen Bahnhofsgebäude in Küps. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird als möglich und sinnvoll erachtet.
Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von fünf Jahren abzuschließen.
Gemäß Satzung des Kommunalen Förderprogramms werden Sanierungsmaßnahmen mit 30 % der förderfähigen Kosten (maximal 20.000 €) bezuschusst. Der kommunale Eigenanteil läge also maximal in dieser Höhe.
Mit Beschluss der Marktgemeinde wird eine Sanierungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde und den Eigentümern geschlossen. Vor Umsetzung der Maßnahmen sind Vergleichsangebote durch die Eigentümer einzureichen und durch die Sanierungsberaterin zu prüfen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Küps stimmt der Förderung der Maßnahmen am Anwesen Am Bahnhof 1 über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit den Eigentümern geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2025 11:58 Uhr